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Unterschiedsbetrag bei Entgeltersatzleistungen während ATZ ( RELNPY_DE_46C_SV_0002 )

Unterschiedsbetrag bei Entgeltersatzleistungen während ATZ ( RELNPY_DE_46C_SV_0002 )

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Kurztext

Unterschiedsbetrag bei Entgeltersatzleistungen während ATZ

Verwendung

In dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07.12.2000 über die gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28 b Abs. 2 SGB IV wurde in der Anlage 5 (Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen) der Meldegrund 56 (Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeit) neu aufgenommen.

Bisheriges Vorgehen

Bei Arbeitsunfähigkeit (bei Privatkrankenversicherten ist eine Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI Voraussetzung) entrichtet die Bundesanstalt für Arbeit im Förderfall die Rentenversicherungsbeiträge auf den Unterschiedsbetrag und meldet den Unterschiedsbetrag an die Rentenversicherungsträger.

Bei Nichtförderung des Arbeitsplatzes, oder wenn der Arbeitgeber eine RV-Aufstockung auf mehr als 90% des bisherigen Arbeitsentgelts vornimmt, kann der Arbeitgeber die Beiträge für den Unterschiedsbetrag bzw. die übersteigenden Beiträge selbst übernehmen.

Der Unterschiedsbetrag bzw. der die gesetzliche Förderung übersteigende Unterschiedsbetrag konnte der Arbeitgeber mit der nächstfolgenden Entgeltmeldung melden, sofern keine Unterbrechungsmeldung erforderlich war.

In den anderen Fällen hatte der Arbeitgeber für den Zeitraum der Unterbrechungsmeldung eine Meldung über den entsprechenden Betrag in Form einer Entgeltbescheinigung unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu erstatten.

Neuregelung

Die Meldung in Form einer Entgeltbescheinigung wird durch den neuen Abgabegrund 56 entbehrlich.

Pflege der Stammdaten

Für die betroffenen Arbeitnehmer wird in den Infotypen Wiederk. Be/Abzüge (0014) oder Ergänzende Zahlung (0015) der Unterschiedsbetrag bei Entgeltersatzleistungen (Musterlohnart MH80) aufgegeben.

Diese Lohnart wird in der Abrechnung in die technische Lohnart /3AL (ATZ RVAufst bei Krankheit) überführt. Diese Lohnart wird dann für die Verbeitragung verwendet. Es entsteht die Lohnart /3AM (ATZ RVAufst bei Krankheit) für den zu meldenden Unterschiedsbetrag und die Lohnart /37V (ATZ RVAG-AntAuf bei Krank) für die abzuführenden Beiträge, welche auch im Beitragsnachweis enthalten sind.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Neue Lohnarten

Zur Abbildung der Neuregelung wurden folgenden technischen Lohnarten ausgeliefert:

  • /3AL: ATZ RVAufst bei Krankheit

  • /3AM: ATZ RVAufst bei Krankheit

  • /37V: ATZ RVAG-AntAuf bei Krank

Für folgende technische Lohnarten müssen Sie sicherstellen, daß deren Buchung ins Rechnungswesen erfolgt:

  • /37V: ATZ RVAG-AntAuf bei Krank

Hierzu müssen Sie die Buchungseigenschaften der Lohnart in Ihrem Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgleichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland im Abschnitt Buchung ins Rechnungswesen -> Aktivitäten im HR-System -> Pflegen der Lohnarten -> Buchungseigenschaften von Lohnarten pflegen.

Desweiteren wurde die Musterlohnart MH80 (ATZ RVAufst bei Krankheit) neu ausgeliefert. Um diese Lohnart aus dem Auslieferungsmandanten in Ihren Produktivmandaten zu übernehmen, müssen Sie folgende Sichten abgleichen:

  • Zulässige Lohnarten (V_T512Z)
  • Lohnarteneigenschaften (V_T511)
  • Zulässigkeit von Lohnarten (V_511_B)
    Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Personaladministration -> Abrechnungsdaten -> Wiederkehrende Be- und Abzüge -> Lohnarten -> in den Abschnitten:

Formulare zu Entgeltnachweis und Lohnkonto

Die Standardformulare DF01, DFE1, DFKA und DFB1 für Entgeltnachweis und DK01 und DK02 für Lohnkonto wurden um die entsprechenden Lohnarten erweitert.

Falls Sie die SAP-Standardformulare verwenden, müssen Sie die neuen Standardformulare in Ihren Produktivmandanten übernehmen. Wenn Sie kundeneigene Formulare verwenden, nehmen Sie bitte die Lohnarten auf. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Formularwesen -> Grundlagen -> Formular kopieren






RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   General Data in Customer Master  
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Length: 6425 Date: 20240523 Time: 214555     sap01-206 ( 96 ms )