Ansicht
Dokumentation

Berücksichtigung des Entstehungsprinzips bei Einmalzahlungen ( RELNPY_DE_46C_SV_EINMAL )

Berücksichtigung des Entstehungsprinzips bei Einmalzahlungen ( RELNPY_DE_46C_SV_EINMAL )

General Data in Customer Master   General Data in Customer Master  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

Kurztext

Berücksichtigung des Entstehungsprinzips bei Einmalzahlungen

Verwendung

Bislang werden im R/3-System Einmalzahlungen generell nach dem Zuflußprinzip in dem Monat verbeitragt und versteuert, in dem die Einmalzahlung dem Mitarbeiter über die Abrechnung zufließt.

Mit Release 4.6C können Einmalzahlungen in Form von geldwertem Vorteil oder in Form von Sachbezügen auch nach dem Entstehungsprinzip verbeitragt und versteuert werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn ein geldwerter Vorteil oder ein Sachbezug bereits in einer zurückliegenden Abrechnungsperiode zugeflossen ist, aber erst in der aktuellen Periode in den Stammdaten erfaßt wird.

Beispiel für die Anwendung des Entstehungsprinzips

Ein Mitarbeiter kauft im Januar des laufenden Jahres ein neues Auto. Aufgrund seiner Firmenzugehörigkeit erhält er einen Rabatt.
In der Personalabteilung wird der geldwerte Vorteil, der dem Mitarbeiter aus dem Rabatt erwächst, erst im Februar rückwirkend für den Januar erfaßt.

Bislang war es nicht möglich, in einem solchen Fall die nachträgliche Verbeitragung und Versteuerung für den Monat Januar zu erreichen. Die Verbeitragung und Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgte immer nach dem Zuflußprinzip für den Monat Februar.
Um in einem solchen Fall nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen und zu versteuern, werden mit Release 4.6C neue Musterlohnarten sowie neue Summenlohnarten zur Steuer und Sozialversicherung ausgeliefert.

Neue Musterlohnarten

  • M613 (Geldwerter Vorteil eines Sachbezugs)
    Die Musterlohnart M613 verwenden Sie, um den geldwerten Vorteil eines Sachbezugs - wie in dem obigen Beispiel beschrieben - rückwirkend für eine bereits abgerechnete Periode zu erfassen und eine Versteuerung und Verbeitragung nach dem Entstehungsprinzip zu erreichen. Die Musterlohnart M613 fließt in die neuen Summenlohnarten /175 (Einmalzahlungen SV nach Entstehungsprinzip) und /176 (Sonstiges Steuerbrutto nach Entstehungsprinzip).
  • MX51 (Netto geldwerter Vorteil eines Sachbezugs)
    Die Musterlohnart MX51 verwenden Sie analog zur Musterlohnart M613, wenn es sich bei dem Sachbezug um eine Nettozusage handelt. Die Musterlohnart MX51 durchläuft die Brutto-Netto-Iteration und fließt anschließend ebenfalls in die Summenlohnarten /175 und /176.

Neue Summenlohnarten

  • /175 (Einmalzahlungen SV nach Entstehungsprinzip)
    In die Summenlohnart /175 werden die Lohnarten kumuliert, die nach dem Entstehungsprinzip rückwirkend verbeitragt werden sollen.
  • /176 (Sonstiges Steuerbrutto nach Entstehungsprinzip)
    In die Summenlohnart /176 werden die Lohnarten kumuliert, die nach dem Entstehungsprinzip rückwirkend versteuert werden sollen.
  • /177 (Mehrjährige Steuerbrutti Entstehungsprinzip)
    Die Summenlohnart /177 wird analog zur Lohnart /176 für mehrjährige Bezüge verwendet, die nach dem Entstehungsprinzip versteuert werden sollen.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Falls Sie für kundeneigene Lohnarten die Versteuerung/Verbeitragung nach dem Entstehungsprinzip verwenden möchten, müssen Sie diese Lohnarten in die genannten Summenlohnarten kumulieren. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland -> Lohnarten als Steuer- und SV-pflichtiges Brutto schlüsseln.

Um die Versteuerung/Verbeitragung nach dem Entstehungsprinzip zu ermöglichen, wurden folgende Personalrechenregeln geändert:

  • DV20 (Entscheidung für Entstehungs- oder Zuflußprinzip)
  • DV25 (Zusammenfassung der Einmalzahlungen)
  • DV00 (Spezielle Bearbeitung der SV-Brutti)

Gleichen Sie die geänderten Personalrechenregeln mit Ihrem Produktivmandanten ab.

Zusätzlich wurde die Personalrechenregel DS42 (Umleitung sonstige Steuerbrutti Entstehungsprinzip) neu ausgeliefert. Die Personalrechenregel ist im Personalrechenschema DSTB (Steuer (D) Berechnung) enthalten. Um die neue Regel zu übernehmen, gleichen Sie das geänderte Schema DSTB mit Ihrem Produktivmandanten ab.

Weitere Hinweise

Beachten Sie den Zusammenhang zwischen den neu ausgelieferten Summenlohnarten für das Entstehungsprinzip und den bereits existierenden Summenlohnarten für das Zuflußprinzip.

Summenlohnarten Entstehungsprinzip Summenlohnarten Zuflußprinzip
/175 (Einmalzahlungen SV Entst.Pr.) /103 (Einmalzahlungen SV)
/176 (Sonst. Steuerbr. Entst.Pr.) /111 (Sonstiges Steuerbrutto)
/177 (Mehrj. Steuerbr. Entst.Pr.) /113 (Mehrjähriges Steuerbrutto)

In der Ergebnistabelle RT sind jeweils die Summenlohnart für das Zuflußprinzip sowie die Summenlohnart für das Entstehungsprinzip vorhanden. Die Summenlohnart für das Entstehungsprinzip ist dabei in die Summenlohnart für das Zuflußprinzip addiert.
Die Summenlohnart für das Zuflußprinzip (z.B./103) enthält also die Summe aus den Einmalzahlungen, die nach Entstehungsprinzip behandelt wurden und den Einmalzahlungen, die nach Zuflußprinzip behandelt wurden.
Die Summenlohnart für das Entstehungsprinzip (z.B./175) enthält nur die Einmalzahlungen, die nach Entstehungsprinzip rückwirkend aufgegeben wurden.

Beachten Sie folgende Einschränkungen bezüglich der Besteuerung des geldwerten Vorteils nach dem Entstehungsprinzip. Eine solche Besteuerung ist nur möglich, wenn die entsprechende Lohnart

  • im laufenden Kalenderjahr, oder
  • im Vorjahr vor Ausgabe der Lohnsteuerbescheinigung

aufgegeben wurde.






ROGBILLS - Synchronize billing plans   Vendor Master (General Section)  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 7475 Date: 20240523 Time: 193707     sap01-206 ( 113 ms )