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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2002: Altersvermögensgesetz ( RELNPY_DE_470_JW0102AVMG )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2002: Altersvermögensgesetz ( RELNPY_DE_470_JW0102AVMG )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2002: Altersvermögensgesetz

Verwendung

Durch das ab 01.01.2002 gültige Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) soll die betriebliche und private Altersvorsorge gefördert werden.
Durch dieses Gesetz bestehen nun folgende Möglichkeiten zur steuerlich geförderten Finanzierung von Altersvorsorgeverträgen:

  • Förderung durch Zulagen ('Riester-Förderung') bzw. Sonderausgabenabzug bei Finanzierung aus individuell besteuertem Entgelt.

  • Steuerfreie Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West);
    bis 2008 ist damit auch die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung verbunden.

  • Pauschalversteuerung nach §40b EStG (wie gehabt);
    bis 2008 Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung aus Einmalbezügen.

Grundsätzlich bestehen diese Förderungsmöglichkeiten für die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.

Zur Abbildung dieser Regelungen wird ein neuer Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) ausgeliefert, über den verschiedene Modelle (z.B. Arbeitgeber- / Arbeitnehmeranteile oder Kombinationen der verschiedenen Besteuerungsverfahren) abgebildet werden können.

Funktionsbeschreibung des Infotyps Altersvermögensgesetz(0699):

Im Infotyp Altersvermögensgesetz erfassen Sie die Daten eines Altersvorsorgevertrages.

Als Subtyp sind folgende Anlagearten möglich:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

sowie die nicht förderfähigen Anlagearten Direktzusage und Unterstützungskasse und die über eine spezielle Abrechnungsfunktion abgebildete Bankenversorgung (BVV).

Im Infotyp können folgende Vertragsdaten erfaßt werden:

  • laufende Nummer des Infotypsatzes, dadurch können zur gleichen Anlageart mehrere Verträge gleichzeitig vorhanden sein

  • Anlageinstitut

  • Vertragsnummer (Dokumentationsfeld, nicht abrechnungsrelevant)

  • Zahlungszeitpunkte

  • Vertragsmodell (Vorgabe eines bzw. einer Gruppe von Bausteinen)

  • Bausteine aus dem Vertragsmodell. Hier besteht je nach Einstellung des Vertragsmodells die Möglichkeit den Betrag bzw. den Anteil aus dem Baustein individuell pro Mitarbeiter zu überschreiben.

Alle abrechnungsrelevanten Informationen sind ansonsten in den Bausteinen enthalten.

Auswirkungen auf das Customizing

Die Customizing-Einstellungen zum Altersvermögensgesetz nehmen Sie generell im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland im Kapitel Altersvermögensgesetz vor.
Hier finden Sie auch ein Überblickskapitel zum Altersvermögensgesetz.

Darüber hinaus nehmen Sie folgende Customizing-Einstellungen vor:

  • Funktion DST mit neuem Parameter 1 KON

    Die Funktion DST KON bestimmt den noch zur Verfügung stehenden Betrag zur steuerfreien bzw. beitragsfreien Entgeltumwandlung oder zur Pauschalversteuerung.
  • Abgleich Schema DST0:
    Nehmen Sie ggfs. in Ihre Kopie des Schemas DST0 den Aufruf der Funktion DST KON auf.

  • Lohnart /48T:
    Gleichen Sie für diese neue Vorarbeitgeberlohnart die Tabelle T512Z für Infotyp Vorarbeitgeber (0093) mit dem Auslieferungsmandanten ab.

  • Funktion DAVMG

    DAVMG GET liest die in der Abrechnungsperiode gültigen Infotypsätze ein und berechnet anhand der Daten der zugehörigen Bausteine die entsprechenden Beiträge.

    DAVMG KONT liest aus der Tabelle IT die durch die Funktion DAVMG GET erzeugten Lohnarten wieder ein und bestimmt anhand der zugeordneten Bausteine die zugeordneten Finanzierungs-und Besteuerungsregelungen. Im zweiten Schritt wird überprüft, ob die gewünschte Regelung komplett möglich ist.
  • Überprüfung der Lohnarten bzgl. Buchung:

    Im Standard sind folgende Lohnarten als buchungsrelevant geschlüsselt:

    M850, M851, M852 (Lohnarten für Beiträge)
    /5R1, /5R2, /5R3 (Lohnarten für Zusatzleistungen des Arbeitgebers)

    Die Buchungseigenschaften können Sie im IMG der Abrechnung Deutschland unter Buchung ins Rechnungswesen -> Aktivitäten im HR-System -> Pflegen der Lohnarten -> Buchungseigenschaften von Lohnarten festlegen überprüfen.

  • Abgleich von Abrechnungsregeln:

    Regel D042 (neue Verarbeitung für Lohnart /5RU):
    Gleichen Sie ggfs. Ihre Kopie der Regel D042 mit der geänderten Standardregel ab.

  • Abgleich von Abrechnungsschemen:

    Schema DST0 (Aufruf Funktion DAVMG GET, DAVMG KONT):

    Nehmen Sie in Ihrer Kopie des Schemas DST0 ggfs. den Aufruf der Funktion DAVMG mit den Parametern 4 GET und KONT gemäß der Standardauslieferung auf.

    Schema D000 (COPY DAV0 Altersvermögensgesetz):

    Ergänzen Sie Ihr Abrechnungsschema um das neue Teilschema DAV0 zur Durchführung von Überweisungen für das AVmG.

  • Bildsteuerung Table-Control

    Über die Sicht Infotyp Bildsteuerung (T588M) schlüsseln Sie, welche Daten der Bausteine im Table-Control des Infotyps angezeigt werden sollen. Die Pflege dieser Sicht erfolgt im IMG der Personaladministration unter Anpassung der Oberflächen -> Bildmodifikationen ändern.
  • Entgeltnachweis

    Die Standardformulare DF01, DFKA und DFB1 für den Entgeltnachweis wurden um die neuen AVmG-Lohnarten (/5R*) erweitert.

    Falls Sie die SAP-Standardformulare verwenden, müssen Sie die neuen Standardformulare in Ihren Produktivmandanten übernehmen. Wenn Sie kundeneigene Formulare verwenden, nehmen Sie bitte die Lohnarten auf. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Abrechnung Deutschland unter Formularwesen -> Grundlagen -> Formular kopieren

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Hinweis Altersvermögensgesetz (438047) sowie in der Dokumentation der einzelnen Funktionen.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Weitere Informationen






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