Ansicht
Dokumentation

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2003 ( RELNPY_DE_470_JW0203 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2003 ( RELNPY_DE_470_JW0203 )

Vendor Master (General Section)   General Data in Customer Master  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2003

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Die Änderungen werden von SAP mit dem HR Support Package 09 ausgeliefert.

Falls bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitskammer Saarland

Die Grenzen werden den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung angepasst.

Sozialversicherung

Weitere Informationen zu den Änderungen in der Sozialversicherung finden Sie im Hinweis 561659 HR-DSV: Jahreswechsel 2002 / 2003 Sozialversicherung DE.
Nachträgliche Änderungen finden Sie in Hinweis 584587 HR-DSV: Jahreswechsel 2002 / 2003 Sozialversicherung DE (2).

Neue Abrechnungskonstanten

Zum 01.01.2003 gelten neue Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze.

Beitragsnachweis

Folgende Änderungen gelten ab 01.01.2003, und zwar auch für Korrekturen für vorangegangene Abrechnungsperioden.

  • Neuer Parameter für die Reports RPCSVBD0, RPCSVBD2 und RPCSVKD0, RPCSVKD2
Für die Reports SV-Beitragsnachweis für Pflichtbeiträge RPCSVBD0 bzw. alternativ RPCSVBD2 und SV-Beitragsnachweis für Knappschafts-Pflichtbeiträge (RPCSVKD0 bzw. RPCSVKD2) gibt es ein neues Ankreuzfeld Fälligkeit 25. des lfd. Monats.
Das Feld ist anzukreuzen, wenn die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bereits am 25. des laufenden Monats fällig werden. Dies ist abweichend von der üblichen Fälligkeit (15. des Folgemonats) dann der Fall, wenn das Arbeitsentgelt bereits am 15. des laufenden Monats fällig wird.
  • Angaben zum Rechtskreis und der Fälligkeit
Der Beitragsnachweis wurde um die Angaben zum Rechtskreis und der Fälligkeit erweitert.
Die Formulare HR_DE_SV_SVNW_SN (SV-Beitragsnachweis) und HR_DE_SV_SVNW_KS (SV-Beitragsnachweis Knappschaft) wurden entsprechend geändert.
Falls die Formulare von Ihnen modifiziert wurden, gleichen Sie die geänderten Formulare des Mandanten 000 mit Ihrem Produktivmandanten ab.
Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland in den Abschnitten Sozialversicherung -> Auswertung -> SV-Beitragsnachweis ->

  • Meldesatz des DFÜ-Beitragsnachweises
Der Inhalt des Meldesatzes des DFÜ-Beitragsnachweises hat sich geändert:
  • Das Feld Kennzeichen (Stelle 040) wird abhängig von der Fälligkeit mit '0' oder '2' gefüllt.

  • Das Feld Rechtskreis (Stelle 536) wird abhängig vom Rechtskreis des Arbeitgebers mit '0' oder 'W' gefüllt.

  • Das Feld Version (Stellen 547-548) wird mit '06' gefüllt.

Hinweis:
Die beiden letztgenannten Änderungen (Feld Rechtskreis und Feld Version) gelten auch für den Beitragsnachweis von Versorgungsbezügen.

Geänderte Beitragsberechnung für die Pflegeversicherung in Sachsen

Der Arbeitgeberanteil berechnet sich ab 01.01.2003 aus 0,35% des Bemessungsbruttos, der Arbeitnehmeranteil aus 1,35%. Damit kann der Gesamtbeitrag für die Pflegeversicherung in Sachsen um 1 Cent vom Gesamtbeitrag in den anderen Bundesländern abweichen.

Beitragsberechnung für die Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber, die einen Arbeitslosen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, erstmals einstellen, müssen ab 01.01.2003 für diesen Arbeitnehmer keinen AG-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Im Infotyp Sozialversicherung (0013) verwenden Sie für diese Arbeitnehmer das neue AV-Kennzeichen '9' (statt des AV-Kennzeichens '1').

Nachträgliche Änderung:

Der amtliche Beitragsgruppenschlüssel ist nach Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 12.11.2002 mit '2' anzugeben. Damit änderten die Spitzenverbände der Krankenkassen nachträglich ihre frühere Ansicht, dass hierfür weiterhin der Beitragsgruppenschlüssel '1' zu verwenden sei.
In der Abrechnung wird für so gekennzeichnete Arbeitnehmer lediglich ein Arbeitnehmeranteil berechnet.
Im Beitragsnachweis wird der Beitrag unter Beitragsgruppe '0020' ausgewiesen.

Wenn ein solcher Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, wird in der Abrechnung anhand der Regel DV50 das AV-Kennzeichen '9' auf '2' abgeändert. Dadurch wird der Arbeitnehmer beitragsfrei und lediglich der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil tragen.

Falls Sie eine eigene Regel verwenden, gleichen Sie Ihre Regel entsprechend der Abrechnungsregel DV50 im Schema DSVI ab.

Prüfung auf Über- bzw. Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Bisher entsprach die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) immer der KV-Beitragsbemessungsgrenze; diese wiederum betrug 75% der RV-Beitragsbemessungsgrenze (West).
Ab 01.01.2003 liegt die KV-Versicherungspflichtgrenze bei 75% der RV-Beitragsbemessungsgrenze (West) und ist damit jetzt höher als die KV-Beitragsbemessungsgrenze.

Die neue KV-Versicherungspflichtgrenze gilt für alle Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die schon vor dem 01.01.2003 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat versichert waren. Für diese Arbeitnehmer gilt weiterhin die KV-Beitragsbemessungsgrenze als KV-Versicherungspflichtgrenze.

Der Report Prüfung auf Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (RPLSVED0) wird auf das neue Verfahren mit zwei Entgeltgrenzen umgestellt.

Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige

Drucklisten durch SAPscript-Formulare ersetzt

Die Drucklistenformulare DSG/A/Hx (x = 1,...,6) des Reports Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige (RPLEHAD0) wurden durch SAPscript-Formulare ersetzt, die den offiziellen Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeit entsprechen.

  • HR_DE_EH_SBVERZ (Schwerbehinderten-Verzeichnis)

  • HR_DE_EH_SBANZ1 (Anzeige Deckblatt für das Arbeitsamt)

  • HR_DE_EH_SBANZT1 (Anzeige Tabelle für das Arbeitsamt)

  • HR_DE_EH_SBANZ2 (Anzeige Deckblatt für das Integrationsamt)

  • HR_DE_EH_SBANZT2 (Anzeige Tabelle für das Integrationsamt)

  • HR_DE_EH_SBANZ3 (Anzeige Deckblatt für den Arbeitgeber)

  • HR_DE_EH_SBANZT3 (Anzeige Tabelle für den Arbeitgeber)

Falls Sie die Formulare modifizieren, müssen Sie ggfs. zukünftige Änderungen der Formulare aus dem Mandanten 000 in Ihren Produktivmandanten übernehmen.

Downloadmöglichkeit der Daten als .csv-Dateien

Die Daten der Schwerbehindertenanzeige und des Schwerbehindertenverzeichnisses können als .csv-Dateien auf die lokale Festplatte heruntergeladen werden, um sie in die Software REHADAT-ELAN 2002 zu importieren.

Mit REHADAT-ELAN 2002 können Sie die Schwerbehindertenanzeige und das Schwerbehindertenverzeichnis anschließend in Papierform erstellen oder elektronisch an die Bundesanstalt für Arbeit versenden.
Die Software REHADAT-Elan 2002 wird Ihnen von einem Drittanbieter unter http://www.rehadat.de/elan/ zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Der Report Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige (RPLEHAD0) bietet eine Schnittstelle zu dieser Software an. Weitere Informationen finden Sie in der Reportdokumentation Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige (RPLEHAD0) und im Hinweis HR-DEH: Jahreswechsel 02/03 Schwerbehindertengesetz (559562).

Bescheinigungswesen

Folgende Bescheinigungen wurden in Abstimmung mit den vom AWV veröffentlichten Standardformularen geändert:

  • Geringfügige Änderungen am Layout:
  • Bescheinigung zur Berechnung von Kranken-, Versorgungsgeld, usw. (Formular HR_DE_BW_KVVU):

Nummerierung und Wegfall diverser Ja/Nein-Antworten
  • Bescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Formular HR_DE_BW_ERKKIND):

Nummerierung und Wegfall diverser Ja/Nein-Antworten
  • Bescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld (Formular HR_DE_BW_MUTTER):

Verzicht auf den Andruck der Nettoeinkommensgrenze in DEM unter Ziffer 2.1.
  • Im Antrag auf Erziehungsgeld (Formular HR_DE_BW_ERZIEH) wurde das gesamte steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres aufgenommen. Hierfür wurde die neue Bescheinigungslohnart STB1 (Antrag auf Erziehungsgeld) eingeführt.

Falls Sie die Standardbescheinigungen verwenden, müssen Sie nur die Bescheinigungslohnart STB1 (Antrag auf Erziehungsgeld) mit dem Mandanten 000 abgleichen. Wählen Sie hierzu im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland unter Bescheinigungswesen -> Standardbescheinigungen einrichten -> Bescheinigungslohnarten mit SAP-Mandanten abgleichen.

Falls die Standardformulare von Ihnen modifiziert wurden, passen Sie Ihre eigenen Formulare entsprechend an.

Weitere Informationen finden Sie im Hinweis HR-DBS:Jahreswechsel 02/03 Bescheinigungswesen mit SAPscript (562179).

Altersteilzeit und KUG / WAG

Für die Berechnung der pauschalierten Nettobeträge bei KUG / WAG sowie für die Berechnung der Mindestnettobeträge bei Altersteilzeit werden ab 01.01.2003 neue amtliche Ablaufpläne mit geänderten Konstanten verwendet.

Weitere Informationen finden Sie im Hinweis Neue Ablaufpläne für KUG / WAG und Altersteilzeit ab 01.01.2003 (572557).






BAL Application Log Documentation   BAL Application Log Documentation  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 13316 Date: 20240523 Time: 195552     sap01-206 ( 158 ms )