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Bankenversorgung: Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes ( RELNPY_DE_470_JW02_BVV )

Bankenversorgung: Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes ( RELNPY_DE_470_JW02_BVV )

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Kurztext

Bankenversorgung: Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes

Verwendung

Die Bankenversorgung (BVV) wird die Besteuerungsmöglichkeiten nach dem Altersvermögensgesetz für ihre Pensionskasse zulassen. D.h. die Steuerfreiheit und die Pauschalversteuerung werden im Rahmen der gesetzlichen Beträge zulässig sein.

Dazu wird der bisherige Tarif A der BVV-Pensionskasse für die Grundversorgung zum 01.01.2002 geschlossen. Der Tarif A wird vom Tarif DA abgelöst. Die Beitragsermittlung erfolgt hier ausgehend vom BVV-Bemessungsbrutto über Beitragsklassen.

Zusätzlich wird zum Jahreswechsel 2001/2002 der Tarif DN bei der BVV-Pensionskasse eingeführt. Bei diesem Tarif ermitteln sich die Beiträge zum BVV analog zum Tarif RN der BVV-Unterstützungskasse, d.h. durch Anwendung eines Prozentsatzes auf das BVV-Bemessungsbrutto.

Zusätzlich zu den neuen Tarifen für die BVV-Basisversicherung gibt es 7 neue Zusatzversicherungstarife.

Für die Abbildung der neuen Tarife im System ist die Anlage eines Infotyps Altersvermögensgesetz (0699) erforderlich. Dadurch werden vom Abrechnungsprogramm die korrekten Beiträge unter Berücksichtigung der Kontingente für die Steuer- und Beitragsfreiheit bzw. der Pauschalversteuerung ermittelt.

Für die Beitragsabführung ist vom BVV eine neue Datensatzbeschreibung herausgegeben worden. Hierin sind alle vom BVV benötigten Informationen für die Verwaltung und spätere Auszahlung enthalten.

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Pflege der Stammdaten

Für die BVV-Mitglieder ist die Anlage eines Infotyps Zusatzversorgung (0126) erforderlich.

Die neuen BVV-Tarife sind ab dem 01.01.2002 nur über den Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) abbildbar.

Über dynamische Maßnahmen wurde bisher aus dem Infotyp Zusatzversorgung (0126) für die BVV automatisch der Infotyp SV-Zusatzversicherung (0079) angesprungen. Ab 01.01.2002 soll statt des Infotyps SV-Zusatzversicherung der Infotyp Altersvermögensgesetz angesprungen werden. Gleichen Sie aus diesem Grund bitte die Tabelle für die dynamischen Maßnahmen (T588Z) mit dem Auslieferungsmandanten ab.

Die neuen BVV-Tarife sind:

  • DA,,,,,,Basisversicherung alter Tarif
  • DN,,,,,,Basisversicherung neuer Tarif
  • AR,,,,,,Zusatzversicherung Altersrente
  • BR,,,,,,BU-Risikozusatzversicherung
  • BRWZ,,,,Wartezeitabkürzung
  • WI,,,,,,Witwenzusatzversicherung
  • WIFS,,,,Witwenzusatzversicherung - fallend
  • WA,,,,,,Waisenzusatzversicherung
  • ST,,,,,,Zusatzversicherung Sterbegeld

Die neuen Tarife laufen alle über die BVV-Pensionskasse.

Weitere Informationen zur allgemeinen Pflege des Infotyps Altersvermögensgesetz (0699) finden Sie in der Release-Information zum Altersvermögensgesetz und im Hinweis Altersvermögensgesetz (438047) sowie im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland im Überblickskapitel zum Altersvermögensgesetz.

Für die alten Zusatztarife und die Tarife bei der Unterstützungskasse kann der Infotyp SV-Zusatzversicherung (0079) mit eingeschränkter Funktionalität weiterverwendet werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß Sie den Infotyp SV-Zusatzversicherung nicht für die Zusatzversicherungen weiterverwenden können, falls Sie eine zur Versicherungsnummer ergänzende Nummer hinterlegen wollen bzw. müssen. Die Hinterlegung einer ergänzenden Nummer zur Versicherungsnummer ist nur im Infotyp Altersvermögensgesetz möglich. Bei Weiterverwendung des Infotyps SV-Zusatzversicherung für die genannten Tarife haben Sie keine Möglichkeit, Besteuerungsverfahren für die Tarife vorzugeben. Das Abrechnungsprogramm geht davon aus, daß für alle Zusatztarife, die weiterhin im Infotyp SV-Zusatzversicherung hinterlegt sind, die Beiträge aus versteuertem und verbeitragtem Entgelt geleistet werden.

Bei Weiterverwendung des Infotyps SV-Zusatzversicherung für die Tarife der Unterstützungskasse (Sonderregeln A0 und A1) wird ab 2002 die 4%-Grenze für die SV-Beitragsfreiheit beachtet. Davon betroffen sind aber nur die Mitarbeiter, die bei der Unterstützungskasse nach dem Tarif RA in den höchsten Beitragsklassen versichert sind.

Die Grundversorgung nach den Tarifen DA und DN kann ab 2002 nicht über den Infotyp SV-Zusatzversicherung abgebildet werden, da es sich hier zum einen um neue Tarife handelt und zum anderen die Vorgabe der Reihenfolge der Besteuerungsmöglichkeiten von besonderem Interesse ist. Deshalb können diese Tarife nur über den Infotyp Altersvermögensgesetz abgebildet werden.

Bitte beachten Sie, daß bei mehreren Sätzen des Infotyps Altersvermögensgesetz für einen Monat bezüglich einer Zeile kein Wechsel im Tarif und ggfs. in der ergänzenden Versicherungsnummer vorkommen darf.

Änderungen in der Abrechnung

Im BVV-Fiktivlauf werden alle BVV-Beiträge unter Berücksichtigung der vorhandenen Kontingente für Steuerfreiheit und Pauschalversteuerung ermittelt.

Gehaltsumwandlung

Sofern für den BVV steuerfreie Arbeitnehmeranteile ermittelt werden, wird für diese in der gesetzlich zulässigen Höhe eine Gehaltsumwandlung durch Reduzierung der Eingangslohnarten durchgeführt.

BVV-Pensionskasse

Für die Arbeitgeberanteile zur BVV-Pensionskasse wird die 4%-Grenze für die Steuer- und Beitragsfreiheit geprüft und beachtet. Wird der Arbeitgeberanteil zur BVV-Pensionskasse komplett oder teilweise pauschal versteuert, so zieht dies die Beitragsfreiheit des entsprechenden Betrags nach sich. Falls die Grenzen für die Steuerfreiheit und Pauschalversteuerung (bei Wahl des entsprechenden Besteuerungsverfahrens) ausgeschöpft sind, wird der zugehörige Arbeitgeberanteil als geldwerter Vorteil individuell versteuert und verbeitragt.

Da ein pauschal versteuerter Arbeitnehmeranteil zum BVV aus laufendem Entgelt geleistet wird, ist für diesen Anteil eine SV-Verbeitragung durchzuführen.

BVV-Unterstützungskasse

Dagegen ist der Arbeitgeberanteil zur BVV-Unterstützungskasse in unbeschränkter Höhe steuerfrei. Der Arbeitnehmeranteil zur Unterstützungskasse ist weiterhin in voller Höhe steuerfrei. Hier folgt aber aus der Steuerfreiheit nicht unmittelbar die SV-Freiheit. Für die SV-Freiheit ist hier wiederum die 4%-Grenze zu prüfen. Dies ist aber eine andere Grenze als bei der Pensionskasse, da sie sich nur auf die SV-Freiheit bezieht. Der Teil, der die 4%-Grenze übersteigt, ist zu verbeitragen.

Pauschalversteuerung

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß für die Besteuerungsverfahren, die die Pauschalversteuerung vorsehen, diese tatsächlich nur durchgeführt wird, wenn für den Mitarbeiter im Infotyp Zusatzversorgung (0126) auch das Pauschalsteuerkennzeichen gesetzt ist.

Änderungen im Beitragsnachweis

Für die Meldungserstellung ist auch im Jahr 2002 weiterhin der Beitragsnachweis RPCSVDD1 zu verwenden. Dieses Programm wurde entsprechend der BVV-Vorgaben für die Datensatzstruktur angepaßt. Im Zuge der Änderungen wurde die Ausgabe auf den allgemeinen SAP-Listviewer (ALV) umgestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, die Ausgabe der Liste an Ihre Erfordernisse anzupassen.

Obwohl ab Release 4.6B die Möglichkeit besteht, die Adresse zu Anlageinstituten über die Sicht T5DRB_A detailliert (z.B. mit Ansprechpartner usw.) zu speichern, liest der BVV-Beitragsnachweis die Adresse noch aus der Tabelle T5D1H für die Zusatzversicherungen.

Falls Sie für Zeiträume vor 2002 noch Meldungen anzeigen lassen wollen, wird der bisherige Meldungserstellungsreport unter dem Namen RPCSVDD2 ausgeliefert (der Report ist nicht im Menü enthalten).

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß der BVV ab dem Jahr 2002 keine Datenträger mit der alten Datensatzstruktur annimmt.

Falls Rückrechnungen auf Zeiträume vor 2002 durchgeführt werden, meldet der Beitragsnachweis (RPCSVDD1 aktuell) den Differenzsatz in dem vom BVV geforderten Datenformat.

Auswirkungen auf das Customizing

Lohnarten

Zur Abbildung der Auswirkungen des AVmGs auf die Bankenversorgung wurden folgende technische Lohnarten neu ausgeliefert:

  • /3J0 BVV Beitrag Pensionskasse (PK)
  • /3J1 BVV Arbeitgeber-Anteil steuerfrei PK
  • /3J2 BVV Arbeitgeber-Anteil Pauschalsteuer (trägt Arbeitgeber) PK
  • /3J3 BVV Arbeitgeber-Anteil Pauschalsteuer (trägt Arbeitnehmer) PK
  • /3J4 BVV Arbeitgeber-Anteil individuell versteuert PK
  • /3J5 BVV Arbeitnehmer-Anteil steuerfrei PK
  • /3J6 BVV Arbeitnehmer-Anteil Pauschalsteuer (trägt Arbeitgeber) PK
  • /3J7 BVV Arbeitnehmer-Anteil Pauschalsteuer (trägt Arbeitnehmer)PK
  • /3J8 BVV Arbeitnehmer-Anteil indiduell versteuert und förderbar PK
  • /3J9 BVV Arbeitnehmer-Anteil individuell versteuert PK
  • /3JA BVV Beitrag Unterstützungskasse (UK)
  • /3JB BVV Arbeitgeber-Anteil steuerfrei UK
  • /3JC BVV Arbeitnehmer-Anteil steuerfrei UK
  • /3JD abzuführender Beitrag BVV
  • /3JP Abbau Kontingent Pauschalsteuer BVV
  • /3JQ Abbau Kontingent SV-Freiheit
  • /3JR BVV SV-Pflicht
  • /3JS Abbau Kontingent steuerfrei BVV
  • /38O Pauschalsteuer (trägt Arbeitnehmer)
  • /38P Arbeitnehmer-Anteil Pauschalsteuer Minderung indiv. Steuerbrutto
  • /38Q Pauschalsteuer (trägt Arbeitgeber)

Die Lohnarten /3J0 bis /3JD werden in der Ergebnistabelle mit einer variablen Zuordnung (V0-Split) abgestellt. Die Zuordnung hat die Form A xy, wobei xy = 01, 02, 03, 04, 05 bedeutet, daß die Beträge sich aus einem Satz des Infotyps SV-Zusatzversicherung (0079) aus den Zeilen 1 bis 5 ergeben, während für xy = 06, ...,15 (ggfs. Hexadezimal-Darstellung beachten) die Beträge aus Sätzen des Infotyps Altersvermögensgesetz (0699) aus den Zeilen 1 bis 10 ermittelt werden.
Für die Lohnarten, die aus dem Infotyp Altersvermögensgesetz entstehen, finden Sie in der Tabelle V0 des Abrechnungsclusters zu dem jeweiligen Typ und der Nummer weitere Informationen zur Lohnart. Dabei beinhalten die ersten beiden Stellen eine Versionskennung. Die folgenden zwei Stellen enthalten, sofern vorhanden, die ergänzende Versicherungsnummer. Ab der fünften Stelle enthält das Feld die Bezeichnung des verwendeten Bausteins.

Für folgende technische Lohnarten müssen Sie sicherstellen, daß deren Buchung ins Rechnungswesen erfolgt:

  • /3J1 BVV AG-Ant. stfrei PK
  • /3J2 BVV AG-Ant. PSt AG PK
  • /3J3 BVV AG-Ant. PSt AN PK
  • /3J4 BVV AG-Ant. indiv. PK
  • /3JB BVV AG-Ant. stfrei UK
  • /3JD abz. Beitrag BVV
  • /3UH BVV Gehaltsumwandlung
  • /3UK BVV-AN Wehrdienst UK + PK

Hierzu müssen Sie die Sichten Zeitabhängigkeit der Buchung von Lohnarten (V_T52EZ) und Buchung von Lohnarten (V_T52EL) in Ihrem Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgleichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Abrechnung Deutschland im Kapitel Buchung ins Rechnungswesen -> Aktivitäten im HR-System -> Pflegen der Lohnarten -> Buchungseigenschaften von Lohnarten festlegen

Entgeltnachweis

Bitte passen Sie Ihr Entgeltformular für die neuen Lohnarten an.

Regeln

Folgende Regeln wurden geändert:

  • DV80,,Steuerpflicht
  • DBVE,,BVV Kopieren BVV-AN-Anteil in eine Negativlohnart
  • DBVJ,,BVV Rückspeichern der BVV Lohnarten von der RT in die IT
  • DBVG,,BVV-AN-Anteil aus Fiktivabrechnung übernehmen

Die folgende Regel wurde neu ausgeliefert:

  • DBVK Abtragung BVV von allg. Kontingenten
Schemen

Für die Kontingentabtragung wurde das Schema DST0 (Steuer Brutto-Vorbereitungen) angepaßt.

Die genannten Regeln und das Schema sind im Abrechnungsschema D000 (Abrechnungsschema: Deutschland) bereits enthalten. Falls Sie ein anderes Abrechnungsschema verwenden bzw. modifizierte Formen der genannten Schemen im Einsatz haben, passen Sie Ihre Schemen entsprechend der Standardauslieferung an.

Pflege der Bausteine und Vertragsmodelle

Für die neuen und die alten Tarife werden im Standard die folgenden Muster-Bausteine zur Anlageart BVV ausgeliefert:

  • AR,,,,,,Zusatzversicherung Altersrente - Pensionskasse
  • AZV,,,,,,Allgemeine Zusatzversicherung - Pensionskasse
  • BR,,,,,,BU-Risikozusatzversicherung - Pensionskasse
  • BRWZ,,,,Wartezeitabkürzung - Pensionskasse
  • DA,,,,,,Basisversicherung alter Tarif - Pensionskasse
  • DAT,,,,,,Differenzzahler alter Tarif - Pensionskasse
  • DN,,,,,,Basisversicherung neuer Tarif - Pensionskasse
  • FWDA,,,,Freiwillige Weiterzahlung Tarif DA
  • N,,,,,,Freiw. Weiter-/Ergänzende Versicherung neuer Tarif - PK
  • RA,,,,,,Basisversicherung alter Tarif - Unterstützungskasse
  • RN,,,,,,Basisversicherung neuer Tarif - Unterstützungskasse
  • RZV,,,,,,Risikozusatzversicherung - Pensionskasse
  • ST,,,,,,Zusatzversicherung Sterbegeld - Pensionskasse
  • WA,,,,,,Waisenzusatzversicherung - Pensionskasse
  • WI,,,,,,Witwenzusatzversicherung - Pensionskasse
  • WIFS,,,,Witwenzusatzversicherung - fallend - Pensionskasse

Wenn Sie diese Bausteine verwenden wollen, gleichen Sie bitte das Viewcluster VC_T5DR2_A (Bausteine pflegen) mit dem Auslieferungsmandanten ab.

Weitere Bausteine pflegen Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland im Kapitel Sozialversicherung -> Zusatzversorgung -> BVV-Versorgung -> Bausteine pflegen.
Hier können Sie unter dem Punkt Ausprägungen der Bausteine hinterlegen, welche Felder im Infotyp Altersvermögensgesetz (0699) eingabebereit sein sollen. Ebenso hinterlegen Sie hier eine Verarbeitungsroutine (wird im Standard über die Tabelle T5DR6 ausgeliefert) und die Besteuerungsverfahren für den BVV-Arbeitgeber- und den BVV-Arbeitnehmeranteil.

Die Customizing-Einstellungen für die Bausteine können Sie mit Hilfe des Dokumentationsreports RPDBVVD0 anzeigen lassen und nochmals überprüfen.

Nachdem Sie die Bausteine angelegt haben, definieren Sie die Vertragsmodelle. Wählen Sie dazu im IMG der Abrechnung Deutschland das Kapitel Sozialversicherung -> Zusatzversorgung -> BVV-Versorgung -> Vertragsmodelle pflegen (Viewcluster VC_T5DR3).
Hier können Sie dem Vertragsmodell Bausteine zuordnen und hinterlegen, ob bei Anlage des Infotyps Altersvermögensgesetz das Vertragsmodell manuell um weitere Bausteine ergänzt werden kann.
Falls Sie den Schalter Modell ergänzen beim Vertragsmodell nicht setzen, sind im Infotyp Altersvermögensgesetz nur die Bausteine anlegbar, die direkt am Vertragsmodell hängen.

Für die Grundversorgung werden im Standard Muster-Einträge ausgeliefert, die jeweils nur einen Baustein für die Basisversorgung enthalten. Bei diesen Vertragsmodellen ist jeweils der Schalter für die zusätzliche Angabe von weiteren Bausteinen gesetzt. Falls Sie diese Muster-Vertragsmodelle in Ihrem Produktivmandanten verwenden wollen, führen Sie für das Viewcluster VC_T5DR3 einen Abgleich mit dem Auslieferungsmandanten durch.

Bei der Anlage von Vertragsmodellen mit mehreren Bausteinen beachten Sie bitte, daß die Bausteine alphabetisch sortiert im Infotyp Altersvermögensgesetz vorgeschlagen werden. Je nachdem, wie Sie Ihre Bausteine genannt haben, erscheint dann möglicherweise eine BVV-Zusatzversicherung vor der BVV-Grundversicherung. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Kontingentabtragung.
Wenn Sie also Vertragsmodelle anlegen wollen, die neben der Grundversorgung auch noch Zusatzversicherungen umfassen, und Sie die Kontingentabtragung aus den Töpfen Steuerfreiheit und Pauschalversteuerung zunächst für die Grundversorgung gewährleisten wollen, stellen Sie durch die Namensgebung der Bausteine sicher, daß die Bausteine der Grundversorgung vor denen der Zusatzversicherung im Infotyp Altersvermögensgesetz erscheinen.
Für den Fall, daß Sie Vertragsmodelle verwenden, die nur Bausteine für die Grundversorgung enthalten und die zusätzliche Eingabe von weiteren Bausteinen vorsehen, stellt sich das Reihenfolgeproblem nicht.

Über das Merkmal DAVMV (AVmG: Vorschlag Vertragsmodell) haben Sie die Möglichkeit, sich bei Anlage des Infotyps Altersvermögensgesetz Vertragsmodelle vorschlagen zu lassen. Wählen Sie dazu im IMG der Abrechnung Deutschland das Kapitel Sozialversicherung -> Zusatzversorgung -> BVV-Versorgung -> Vorschlagswerte für Vertragsmodelle pflegen.

Anlageinstitut und Empfängerschlüssel

Bitte hinterlegen Sie ein Anlageinstitut und einen Empfängerschlüssel für die Pensionskasse und einen Empfängerschlüssel für die Unterstützungskasse beim BVV.
Wählen Sie dazu im IMG der Abrechnung Deutschland das Kapitel Sozialversicherung -> Zusatzversorgung -> BVV-Versorgung -> Empfängerschlüssel pflegen bzw. Anlageinstitut pflegen.
Das Anlageinstitut sollte BVV heißen, da von den Programmen Tabellen (z.B. T5D1G, T5D1W, T5D1H) gelesen werden, bei denen das Anlageinstitut im Schlüssel bereits vorhanden ist.
Falls Sie das Anlageinstitut anders nennen wollen, tragen Sie bitte in den genannten Tabellen zum Anlageinstitut die korrekten Einträge ein.
Pro BVV-Anlageinstitut hinterlegen Sie jeweils zwei Bankverbindungen über Empfängerschlüssel. Die Beiträge an den BVV sind getrennt an Unterstützungs- und Pensionskasse zu überweisen. Deshalb ist die Angabe von zwei Empfängerschlüsseln nötig.

Es ist geplant, die Überweisungen an den BVV mit Hilfe des Vorprogramms Datenträgeraustausch für die Kassen der Zusatzversorgung durchführen zu können. Derzeit ist der Report, der den Input für den RPCDTSD0 liefert, aber noch nicht in der Lage, die neuen Lohnarten zu verarbeiten und eine Unterteilung in Pensions- und Unterstützungskasse durchzuführen. Die zugehörige Auslieferung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.






General Data in Customer Master   CPI1466 during Backup  
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Length: 24086 Date: 20240523 Time: 201506     sap01-206 ( 379 ms )