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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2002 ( RELNPY_DE_470_JW2002 )
ABAP Short Reference TXBHW - Original Tax Base Amount in Local CurrencyDiese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
Kurztext
Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2002
Verwendung
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Steuer
Altersvermögensgesetz (AVmG)Durch das ab 01.01.2002 gültige Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersversvorsorgevermögens soll die betriebliche und private Altersvorsorge durch Zulagen ('Riester-Förderung') oder steuerfreie Entgeltumwandlung bzw. Pauschalversteuerung gefördert werden.
Die Möglichkeit der steuerfreien Altersvorsorge durch Arbeitgeberbeiträge bzw. Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers besteht nach § 3 Nr. 63 EStG unter folgenden Voraussetzungen:
- erstes Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V)
- bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
- Pensionskasse oder Pensionsfonds (d.h. nicht Direktversicherung)
- der Freibetrag gilt arbeitgeberübergreifend
Bis 2008 ist damit auch die Sozialversicherungsfreiheit verbunden.
Die Abbildung erfolgt über die Verwaltung eines jährlichen Kontingents.
Weitere Informationen finden Sie in der Release-Information
zum Altersvermögensgesetz sowie im Hinweis Altersvermögensgesetz (438047).
Die Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden auf digitale Unterlagen beschränken sich auf steuerlich relevante Daten.
- Unmittelbarer Zugriff (direkter Nur-Lese-Zugriff):
Zur Einschränkung der Berechtigung des Steuerprüfers auf den Prüfungszeitraum werden folgende Reports ausgeliefert, die beim Aufruf der Standardreports eine zusätzliche Berechtigungsprüfung auf den Prüfungszeitraum durchführen:
Aufruf Lohnkonto:,,,,,,,,,,Report RPCAOKD0
Aufruf Lohnartennachweis:,,,,,,Report RPCAOLD0
Aufruf Lohnsteueranmeldung:,,,,,,Report RPCAOAD0
Aufruf Lohnsteuerbescheinigung:,,,,Report RPCAOBD0
- Mittelbarer Zugriff:
Der Steuerprüfer läßt sich vom Sachbearbeiter die relevanten Daten ermitteln und auswerten. Besondere Berechtigungen sind deshalb nicht notwendig.
- Datenträgerüberlassung:
Zur Erzeugung von Datensätzen mit den steuerlich relevanten Daten wird das Interface-Format DAO0 (HR-DST: Datenzugriff durch Finanzamt (GDPdU)) für die Interface-Toolbox ausgeliefert. Dieses Interface-Format definiert ein Muster für den Umfang der steuerlich relevanten Infotypfelder sowie die relevanten Datenfelder der Abrechnungsergebnisse. Über das HR-Standardwerkzeug Interface-Toolbox können die entsprechenden Daten extrahiert und auf Datenträger gesichert werden.
- Für den Einkommensteuertarif gelten ab 2002 geglättete Euro-Werte: der Grundfreibetrag ändert sich von 14.093 DEM auf 7.235 EUR, die Stufenbreite der Steuertabelle ändert sich von 54 DEM auf 36 EUR.
- Der Kinderfreibetrag wird von 3.564 EUR (6.912 DEM) auf 5.808 EUR angehoben.
- Der Betreuungsfreibetrag von 2.160 EUR bei den Anhangsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) wird auch im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt.
- Der Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR (5.616 DEM) sinkt auf 2.340 EUR.
Diese Änderungen werden mit dem Report RPCSDFDC (Steuertabelle 2002) ausgeliefert.
Formulare für die Lohnsteuerbescheinigung
Die folgenden Formulare für die Lohnsteuerbescheinigung ändern sich:
- Allgemeine Lohnsteuerbescheinigung (DB02)
- Besondere Lohnsteuerbescheinigung (DC02)
Kopieren Sie die Formulare in Ihren Produktivmandanten. Falls Sie kundeneigene Lohnarten bescheinigen, passen Sie die Formulare entsprechend an.
Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung
Deutschland unter Steuer -> Wiederkehrende Anpassungen -> Jährliche Anpassungen ->
Formular für Lohnsteuerbescheinigung kopieren
Lohnarten
Im Infotyp Vorarbeitgeberdaten (0093) werden vom Vorarbeitgeber bescheinigte Werte erfaßt. Hier ergibt sich durch das neue Formular für die Lohnsteuerbescheinigung folgende Änderung:
- Die Bescheinigung wird um eine neue Zeile 19 erweitert, in der vom Vorarbeitgeber erfaßte steuerfreie Beiträge zur Altersvorsorge bescheinigt werden. Die Erfassung erfolgt über die neue Lohnart /48T für den Infotyp Vorarbeitgeberdaten (0093).
Übernehmen Sie die geänderte Lohnart in Ihren Produktivmandanten. Gleichen Sie hierzu die Sicht Zulässige Lohnarten (V_T512Z) für den Infotyp Vorarbeitgeberdaten (0093) und die Ländergruppierung 01 (Deutschland) entsprechend ab.
Neue Formulare für die Lohnsteueranmeldung
- Da die Lohnsteueranmeldung ab 2002 nur noch in Euro möglich ist, entfällt das Feld zur Kennziffer 32 Beitragsangaben in Euro.
- Beim Formular für Bremen entfällt die bisherige Zeile 27, da die Angestellten- und Arbeiterkammer zur Arbeitnehmerkammer zusammengelegt werden. Zeile 26 heißt dann Beiträge zur Arbeitnehmerkammer mit der Kennzahl 68.
- Beim Formular für Thüringen entfällt die bisherige Zeile 26 Jüdische Gemeindesteuer.
Diese Änderungen sind im neuen Formular HR_DE_LSTA_02 enthalten.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitskammer SaarlandDie Grenzen werden den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung angepaßt.
EURO-Werte für die Berechnung der Mindestkirchensteuer
Beachten Sie den Hinweis Abrechnungskonstanten ab 2002 (405996).
Sozialversicherung
Zum 01.01.2002 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze.
BeitragnachweisDie Formulare HR_DE_SV_SVNW_SN (SV-Beitragsnachweis) und HR_DE_SV_SVNW_KS (SV-Beitragsnachweis Knappschaft) wurden geändert.
Falls die Formulare von Ihnen modifiziert wurden, gleichen Sie die geänderten Formulare des Mandanten 000 mit Ihrem Produktivmandanten ab. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland in den Abschnitten Sozialversicherung-> Auswertung -> SV-Beitragsnachweis ->
Bankenversorgung BVV
Die notwendigen Anpassungen der BVV-Versorgung aufgrund der Rentenreform (Altersvermögensgesetz) erfolgen ausschließlich in den Releasen 4.0B, 4.5B, 4.6B und 4.6C.
Weitere Informationen finden Sie in der Release-Information zur Bankenversorgung.
Bescheinigungswesen
Arbeitsbescheinigung gem. §312 SGB III
Das Formular wurde aktualisiert; die neue Fassung lautet BA II 2-7.01. Unter Punkt 6c müssen
bei der Übernahme von Auszubildenden in das Arbeitsverhältnis neben dem Tariflohn ab jetzt auch tarifliche beitragspflichtige Einmalzahlungen angedruckt werden.
Das Formular wurde aktualisiert; die neue Fassung lautet BA II KG 9a - 9.01. Die Änderungen waren redaktioneller Natur.
Um die Änderungen in Ihrem Produktivmandanten zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Falls Sie das alte Bescheinigungswesen ohne SAPscript verwenden, kopieren Sie die Formulare BE33, BE34 und BE37 in Ihren Kundenmandanten.
- Falls Sie das Bescheinigungswesen mit SAPscript verwenden, schlüsseln Sie die neue Bescheinigungslohnart EINU (für die Arbeitsbescheinigung) mit Ihren passenden Kundenlohnarten.
Erhebungen und Statistiken
Schwerbehindertenanzeige und -verzeichnisMit dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), das zum 01.07.2001 in Kraft getreten ist, wird das Anzeigeverfahren neu geregelt. Neben den geänderten Berechnungsmethoden für Pflichtplätze und Ausgleichsabgaben, die schon zum Jahreswechsel 2000/2001 bekannt waren, sind noch folgende zusätzliche Änderungen hinzugekommen:
- Die Schwerbehindertenanzeige muß nur noch pro Arbeitgeber erstellt werden. Das Schwerbehindertenverzeichnis wird weiterhin pro Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetztes erstellt.
- Durch die jahresdurchschnittliche Bewertung der besetzten Pflichtplätze wurde auch ein neues Layout der Anzeigentabelle notwendig, u.a. wird jetzt die Währung mitangedruckt. Bedingt durch die EURO-Umstellung enthält die Anzeige für das Jahr 2001 bei Beträgen zwar noch die Abrechnungswährung; der Gesamtbetrag wird jedoch zusätzlich in EURO angegeben.
- Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Natur: Hauptfürsorgestellen haben z.B. ab 01.07.2001 die Bezeichnung "Integrationsamt".
Damit das geänderte Layout aktiv wird, kopieren Sie die neuen Formulare mit dem Formularkopierer in Ihren Kundenmandanten. Es sind dies die Formulare DSG5, DSG6, DSA5, DSA6, DSH5 und DSH6.
Anmerkung: Die Ausgabe der Anzeige wird im Standard über das Merkmal DSBAG, die Ausgabe des Verzeichnisses
über das Merkmal DSBZU gesteuert. Falls Sie zur unternehmensinternen Analyse der Daten auch die
Anzeige gerne betriebsgenau hätten, ersetzen Sie im Selektionsbild des Reports das Merkmal DSBAG durch das Merkmal DSBZU und starten den Report neu.
Für das Jahr 2001 ist die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung durchzuführen. Diese Statistik
wird alle 4 Jahre erhoben. Die Daten sind nur von einem Teil der Arbeitgeber (Stichprobe) zu erstellen. Diese Arbeitgeber werden explizit angeschrieben.
Nur wenn Sie zu den ausgewählten Arbeitgebern gehören, müssen Sie diesen Punkt beachten.
Zur Erstellung dieser Erhebung wird der Report RPCEHCD0 ausgeliefert. Sie finden ihn im Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa-> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Sonstige Perioden -> Listen/Statistik -> Gehalts- und Lohnstrukturerhebung.
Die notwendigen Customizing-Einstellungen nehmen Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland unter Auswertungen und Statistiken -> Gehalts- und Lohnstrukturerhebung vor. Dort finden Sie auch die weitere Dokumentation.
Altersteilzeit
Ab Beginn des neuen Jahres werden bei der Berechnung des fiktiven Vollzeitnettos ebenfalls fiktive Vollzeit-SV-Lüfte und fiktive kumulierte Steuerbrutti verwendet. Das hat vor allem Einfluß auf Einmalzahlungen. Bislang wurden dabei die echten SV-Lüfte und kumulierten Steuerbrutti (aus der Teilzeitbeschäftigung) verwendet.
Gesteuert wird dies zum einen durch eine neue Teilapplikation (ATZ4). Zum anderen gibt es eine Reihe neuer technischer Lohnarten (für die fiktiven Vollzeit-Werte), die erst ab 01.01.2002 gebildet werden.
Für die Bildung und Verarbeitung der neuen technischen Lohnarten gibt es einige neue und einige geänderte Abrechnungsregeln. Diese Regeln sind in den Abrechnungsschemen DSVI, DA05 und DAT3 eingebaut. Vergleichen Sie daher Ihre Schemen mit dem SAP-Standard - insbesondere wenn Sie die Standard-Schemen kopiert und modifiziert haben.
Lohnkonto
Gemäß BÜVO sind bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und die Arbeitsgenehmigung der Bundesanstalt für Arbeit in den Lohnunterlagen mitaufzunehmen.
Im Lohnkonto wird die Staatsangehörigkeit bereits angedruckt. Zusätzlich wurde das Feld Ende Arbeitserlaubnis aus dem Infotyp Vertragsbestandteile (0016) mitaufgenommen.
Die Standardformulare DK01 und DK02 für das Lohnkonto wurden entsprechend erweitert.
Übernehmen Sie die SAP-Standardformulare in Ihren Produktivmandanten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland unter Formularwesen -> Grundlagen -> Formular kopieren
RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases General Material Data
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
Length: 16205 Date: 20240523 Time: 204455 sap01-206 ( 241 ms )