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ABAP Short Reference   ROGBILLS - Synchronize billing plans  
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Kurztext

Ermittlung der Pfändungsgrundlage mit der Bruttomethode

Verwendung

Im Gesetz (§850a ZPO) ist nicht eindeutig beschrieben, wie bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages im Hinblick auf die Betrachtung der Steuer/SV-Anteile der nicht pfändbaren Bezüge vorzugehen ist. Es gibt zwei Sichtweisen:

  1. Bruttomethode
Der Bruttobetrag der nicht pfändbaren Bezüge wird vom Einkommen des Schuldners abgezogen. Danach werden alle Steuern/SV-Beiträge, die auf das Gesamteinkommen entfallen, abgezogen.
  1. Nettomethode
Es werden die nach §850a nicht pfändbaren Bezüge so betrachtet, als ob sie gar nicht angefallen wären. Somit müssen die darauf anteilig entfallenden Steuer/SV-Beiträge aus diesen Bezügen wieder herausgerechnet werden.

Auswirkungen auf das Customizing

Im SAP-Standard wird die Nettomethode verwendet. Um den pfändbaren Betrag nach der Bruttomethode zu berechnen, ist im Abrechnungsschema der Pfändung DPF0 bei Funktion DPFIT der neue Parameter 2 mit BRUT zu setzen.

Einen entsprechenden Punkt im IMG gibt es nicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Pfändungen/ Abtretungen in der Abrechnung entnehmen Sie bitte der Dokumentation der Funktion DPFIT






TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency   RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases  
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Length: 1585 Date: 20240523 Time: 220632     sap01-206 ( 83 ms )