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Kurztext

Ermittlung des steuerfreien Anteils bei §3b EStG

Verwendung

Ab dem 01.01.2002 wird bei der Berechnung der steuerfreien Anteile von Zuschlägen, die für Arbeiten an Sonntagen, Feiertagen und Nachts gezahlt werden, intern mit vier anstatt mit zwei Dezimalstellen gerechnet.

Soll erst ab einem späteren Stichtag als der 01.01.2002 mit vier Dezimalstellen gerechnet werden, können Sie dies über die Teilapplikation ST3B angeben.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Tragen Sie im View T596D für die Teilapplikation ST3B den Zeitraum nach dem 01.01.2002 ein, in welchem noch intern mit zwei Dezimalstellen gerechnet werden soll.

Weitere Informationen






SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3up   ROGBILLS - Synchronize billing plans  
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Length: 1039 Date: 20240523 Time: 193653     sap01-206 ( 21 ms )