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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2008 ( RELNPY_DE_60024_JW0708 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2008 ( RELNPY_DE_60024_JW0708 )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2008

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Die Änderungen werden von SAP mit dem HR-Support-Package 24ausgeliefert.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neuer Programmablaufplan

Für 2008 gibt es einen neuen Programmablaufplan, der durch das Include Steuertabelle (D) 2008 (RPCSDFDI) umgesetzt wird. Der Programmablaufplan enthält:

  • Änderung der Rechenanleitung bei laufendem Entgelt
Der laufende Arbeitslohn wird auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Für diesen ermittelten Jahresbetrag werden die vollen Jahresfreibeträge (persönliche Frei- und Hinzurechnungsbeträge, Altersentlastungsbetrag, Versorgungsfreibetrag) berücksichtigt.
Bislang wurden die Freibeträge auf den Lohnzahlungszeitraum für den laufenden Arbeitslohn berücksichtigt und das Ergebnis auf einen Jahresbetrag hochgerechnet.
  • Änderung beim Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
Bei Steuerklasse VI wird kein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mehr berücksichtigt.
  • Änderung bei der Vorsorgepauschale
Bei der Berechnung der Vorsorgepauschale wird eine RV-Bemessungsgrenze von 63.600 Euro unterstellt (2007: 63.000 Euro). Der Arbeitnehmeranteil zur RV wird aufgrund einer Übergangsregelung mit 32% angesetzt (2007: 28%).

Kirchensteuer

  • Ab 2008 ist in Schleswig Holstein die Konfession ih (Jüdische Kultussteuer) steuerpflichtig. Die einbehaltene Kirchensteuer für diese Konfession wird über die Kennzahl 64 angemeldet.
  • Ab 2008 wird in Schleswig-Holstein die Konfession ak (altkatholisch) über die Kennzahl 63 angemeldet.
  • Ab 2008 erfolgt in Niedersachsen die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren 32/68 (alt: 27/73).
  • Ab 2008 erfolgt in Bremen die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren 28/72 (alt: 20/80).

Berechnung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen

Durch den Wegfall der Lohnsteuerrichtlinie R31 Abs. 11 LStR entfällt die Bewertung des geldwerten Vorteils mit 5% sowie die Grenze von 2.600 Euro, unter der kein geldwerter Vorteil berechnet wird.

  • Die Ablauflogik des Infotypen Darlehen(0045) prüft, dass bei Darlehen mit geldwertem Vorteil das Feld indvidueller Referenzzinssatz (IND_REFIN) ab 01.01.2008 gefüllt sein muss.
  • Die Konstanten werden zum 01.01.2008 abgegrenzt.
  • Der Aufruf des Tilgungsplans setzt richtig gepflegte Stammdaten voraus. Es wird nicht geprüft, ob das Feld für den individuellen Referenzzins gefüllt ist. Ohne dieses Feld wird für die Zeit ab dem 01.01.2008 kein geldwerter Vorteil im Tilgungsplan berechnet.

Führen Sie folgende Schritte durch:

  1. Ermitteln Sie für Ihre Darlehen den marktüblichen Zinssätze und fügen diese in eine Textdatei mit folgendem Format ein und verwenden Sie als Trennzeichen Semikola:
  • Darlehensart

  • Beginndatum (Format 'YYYYMMDD')

  • Endedatum (Format 'YYYYMMDD')

  • Zinssatz


Beispieldatei 'zins.cvs':
0100;18000101;20061231;4.0101                                              
0100;20070101;20071231;4.0202                                              
0100:20080101;99991231;4.99                                                
0120;20000101;20071231;4.00                                                
0120;20080101;20081231;4.0505                                              
0120;20090101;99991231;4.8                                                  
0201;20000101;99991231;10
  1. Starten Sie den Report BI zur Vorbelegung des inidividuellen Referenzzinssatzes bei Darlehen (RPILOID0), um eine Batch-Inputmappe für den umzusetzenden Infotyp Darlehen(0045) zu erzeugen.
  • Das Feld Stichtag Zinssatz(P_QDATE) im Gruppenrahmen Ausgabe gibt an, ab welchem Beginndatum das neue Feld Indiv. Referenzzins(IND_REFIN) im Infotypen 0045gefüllt werden soll.

  1. Spielen Sie die Batch-Inputmappe ab.

Arbeitskammerbeiträge

Die Obergrenze für den Beitrag zur Arbeitskammer des Saarlandes beträgt ab 01.01.2008 5,96 Euro.

Lohnsteuerbescheinigung 2008

  • Neues Formular HR_DE_LSTB_08
    Für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer steht für 2008 das Formular HR_DE_LSTB_08 zur Verfügung. Das neue Formular entspricht dem Formular für 2007, enthält aber zusätzlich die Identifikationsnummer gemäß § 139b Abgabenordnung.
  • Neues Schema 2008_01
    Die Daten für Bescheinigungszeiträume ab 2008 werden mit dem Schema 2008_01 gemeldet. Dadurch ergeben sich folgende Änderungen, die im Report RPCTXVD0 (Bescheinigungsdaten erstellen) umgesetzt sind:
  • Kirchensteuer - Konfession
    Bei Meldung Konfession ist die abgeführte Kirchensteuer zu bescheinigen. Der Betrag 0 ist zulässig.
    Bei Meldung von Kirchensteuern ist die Meldung einer Konfession obligatorisch.

  • Laufende Versorgungsbezüge
    In Zeile 29 sind bei unterjährigen laufenden Versorgungsbezügen der erste und letzte Monat auszuweisen. Es wird geprüft, dass bei einem unterjährigen Bescheinigungszeitraum kein längerer Zeitraum für Versorgungsbezüge bescheinigt wird.
    Bei der Bescheinigungserstellung werden Beginn und Ende des Versorgungsbezugs auf Beginn und Ende des Bescheinigungszeitraums begrenzt.

  • Großbuchstaben
    Großbuchstaben werden bei der Meldung durch Kommata getrennt bescheinigt.
    Der Großbuchstabe 'B' für die Verwendung der besonderen Steuertabelle wird nicht mehr als Großbuchstabe gemeldet, sondern nur noch über das XML-Tag 'LstTab'. Auf dem Formular wird der Großbuchstabe 'B' noch angedruckt.

  • Zusatzdaten
    Für folgende vom Arbeitgeber freiwillig bescheinigte Datenfelder sind fest vorgeschriebene XML-Tags zu verwenden:
    - Arbeiskammer Bremen
    - Arbeitskammer Saarland
    - Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage
    - Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrg zur Zusatzversorgung
    - Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung
    - Anzahl Arbeitstage

    Auswirkungen auf das Customizing:
    Bei Meldung dieser Zusatzdaten ist die Zuordnung der Summenlohnart zu diesem XML-Tag über die neue Tabellensicht LStB: Zusatzdaten (V_T5D2R)vorzunehmen.
    Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der Finanzverwaltung -> Lohnsteuerdaten für den Mitarbeiter -> Lohnarten festlegen in der IMG-Aktivität Zusätzliche Lohnsteuerdaten erfassen die Aktion Zuordnung Summenlohnarten zu vorgegebenen Tags pflegenaus.

B2A: XML für LStA/LStB 2008

Für den Zeitraum 2008 werden neue XML-Schemata für die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung ausgeliefert.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis B2A: XML für LStA/LStB 2008(1109223).

Sozialversicherung

Anpassung der Regelaltersgrenze

Bisher hatten Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit des Geburtsjahrgangs festgelegt. Dies hat Auswirkungen auf die Verwendung des AV-Schlüssels 2 (halber Beitrag).

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Anpassung der Regelaltersgrenze (1084366).

Einbeziehung der Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk bei der Ermittlung des Vergleichsnettos gemäß §23c SGB IV

Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts sind die um den Arbeitgeberzuschuss verminderten Beiträge des Beschäftigten an ein berufsständisches Versorgungswerk abzuziehen. Dadurch werden die in einem berufsständischen Versorgungswerk Versicherten mit den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt. (Sozialversicherungsänderungsgesetz Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc).
In dem Fiktivlauf SVNT wird das Vergleichsnetto bestimmt. Das Ergebnis wird in der Lohnart /3SV (Vergleichsnetto berechnet) abgestellt. Die relevanten Lohnarten wurden in der Sicht V_T5D0Iab 2008 eingetragen.

§23c SGB IV: Einführung einer Bagatellgrenze für weitergezahlte Arbeitgeberleistungen

Ab 2008 entsteht beitragspflichtige Einnahme nach §23c SGB IV erst dann, wenn die Summe der weitergezahlten Arbeitgeberleistungen (inklusive Zuschüssen) den SV-Freibetrag um mehr als 50 EUR überschreiten.

Bei der Bagatellgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d.h. wenn beitragspflichtige Einnahmen unter Berücksichtigung der 50 EUR-Freigrenze vorliegen, dann erfolgt die anschließende Verbeitragung wie bisher ohne Abzug der 50 EUR.

Behinderte Menschen in Integrationsprojekten

Schwerbehinderte Menschen, welche gemäß §132 Abs.1 SGB IX beschäftigt werden, sind in der DEÜV mit dem Personengruppenschlüssel 127 zu melden. Der Träger des Integrationsprojekts übernimmt die Rentenversicherungsbeiträge zwischen dem monatlichen Arbeitsentgelt und 80 % der monatlichen Bezugsgröße. Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Behinderte Menschen in Integrationsprojekten (1088053).

Umstellung der Konstanten PVPRZ ab 2008

In der Konstanten PVPRZ steht bisher der hälftige Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Ab 2008 wird diese Konstante den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung enthalten.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis HR-DSV: Umstellung der Konstanten PVPRZ ab 2008 (1097729).

Änderung der Zuschussberechnung bei Privatkrankenversicherten

Bisher wurde bei Privatversicherten, bei denen im Infotyp Sozialversicherung(0013) lediglich das SV-Attribut 20, nicht jedoch das SV-Attribut 25 gesetzt war, in der Abrechnung der Beitragszuschuss auf Basis der anhand der SV-Tage bestimmten Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem halben Durchschnittsprozentsatz, jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags berechnet.
Diese Berechnung ist für die Fälle korrekt, in denen das laufende Entgelt über der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wenn jedoch das laufende Entgelt unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt und die Jahresbeitragsbemessungsgrenze nur aufgrund von Einmalzahlungen überschritten wird, war der monatliche Beitragszuschuss zu hoch.
Dies gilt auch für die Zeiten ohne Entgeltfortzahlung.

Gemäß § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V ist für die Zuschussberechnung anstatt der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze das tatsächlich gezahlte, an der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze gekürzte Entgelt zu verwenden. Bei der Gewährung einer Einmalzahlung ist der Differenzbetrag zwischen dem Höchstzuschuss und dem tatsächlich gezahlten Beitragszuschuss heranzuziehen und u.U. als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Diese Funktionalität wird durch das SV-Attribut 25 aktiviert.

Ab 2008 wird deshalb in der Abrechnung bei jedem Privatversicherten zusätzlich das SV-Attribut 25 gesetzt und in der Abrechnungstabelle SV im Abrechnungsergebnis gespeichert.

Auswirkungen auf das Customizing:
Die Regel DV50im Schema DSVIwurde geändert. Wenn Sie die Regel kopiert haben, gleichen Sie sie mit dem Standard ab.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2008 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.

Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Entgeltgrenzen jährlich monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in EURO
- Krankenversicherung allgemein 48.150,00 4.012,50
- Krankenversicherung
für PKV-Versicherte am 31.12.02 43.200,00 3.600,00

Beitragsbemessungsgrenzen in EURO jährlich monatlich
Krankenversicherung 43.200,00 3.600,00
- Rentenversicherung West 63.600,00 5.300,00
- Rentenversicherung Ost 54.000,00 4.500,00
- Rentenvers. Knappschaft West 78.600,00 6.550,00
- Rentenvers. Knappschaft Ost 66.600,00 5.550,00
- Bundesanstalt für Arbeit West 63.600,00 5.300,00
- Bundesanstalt für Arbeit Ost 54.000,00 4.500,00
- Pflegeversicherung 43.200,00 3.600,00
Geringverdienergrenze   325,00
Geringfügigkeitsgrenze   400,00
Mindestbemessungsgrenze geringf. Beschäft. 155,00
Geringbeziehergrenze Rentner   124,25
Bezugsgröße West   2.485,00
Bezugsgröße Ost   2.100,00

Beitragssätze 2008

Rentenversicherung 19,9 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AG 16,45 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AN 9,95 v.H.
Bundesanstalt für Arbeit 3,3 v.H.
Pflegeversicherung 1,7 v.H.
Zusätzlicher KV-Beitragssatz 0,9 v.H.
PV-Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 v.H.

Prozentsätze 2008 für Zuschuss bei KV-Privatversicherten

Durchschnittsprozentsatz 13,9 v.H.
Durchschnittsprozentsatz Vorruhestand 12,5 v.H.

Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV

Zum Jahreswechsel 2007/2008 ist die Prüfung auf Über- bzw. Unterschreitung der Jahresentgeltgrenze KV gemäß dem Rundschreiben "Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" der Spitzenverbände vom 08.03.2007 nach der neuen "3+1-Regelung" durchzuführen.

Hinweis:
Die neue Funktion wurde bereits mit einem vorhergehenden Support-Package ausgeliefert.

Informationen zu den notwendigen Customizing-Einstellungen finden Sie in der zugehörigen Release-Information Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV ("3+1-Regelung").
Weiterhin wird der neue Report Jahresentgeltgrenze KV: Bescheinigung bei Austritt(RPLSVMD0) ausgeliefert, mit dem Sie bei Austritt eines Mitarbeiters eine Bescheinigung über die Jahresentgelte zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber erstellen können.
Weitere Informationen finden Sie in der zugehörigen Dokumentation des Reports RPLSVMD0.

Beitragssatzdatei

Ab 2008 und nach Einspielen des HR-Support-Package 24können Sie die neue Beitragssatzdatei Version 3 (V3) nutzen. Ab März 2008 wird die Lieferung der Version 2.1 (V2) eingestellt.

Die aktuellen Beitragssatzdateien stellen wir Ihnen auf dem SAP Service Marketplace unter http://service.sap.com/hrde -> Beitragssatzdatei@SAPzum Download bereit.

DEÜV

  • Änderung §7 Abs. 3 SGB IV (Fortbestand des Versicherungsverhältnisses für privat Krankenversicherte mit Bezug von Krankentagegeld)
Auswirkungen auf das Customizing:
Gleichen Sie Tabelle T5D0Amit Mandant 000 ab.
  • Gesonderte Meldungen für die Rentenberechnung nach §194 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI - Meldegrund 57
Auswirkungen auf das Customizing:
Kopieren Sie die neue Datumsart 09(Gesonderte DEÜV-Mld) in den Produktivmandanten oder legen Sie eine eigene Datumsart mit Datumskennzeichen 09 über die Sicht Datumsarten(V_T548Y) an.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis DEÜV: Änderungen zum Jahreswechsel 2007/2008 (1099864).

Pfändung

Laut § 851c ZPO (Pfändungsschutz bei Altersrenten) steht pro Lebensjahr ein gewisses Kontingent an Sparbeträgen für die Altersvorsorge pfandfrei zur Verfügung. Dies können sowohl privat als auch über das Altersvermögensgesetz (AVmG) gesparte Beträge sein. Ist eine Pfändung vorhanden, so werden die pfandfreien Beträge in der Pfändungsberechnung berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis § 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten (1077720)

Bauwirtschaft

Mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 kommt es zu Änderungen im Reisekostenrecht, die Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen haben:

  • Die Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit werden zum Oberbegriff berufliche Auswärtstätigkeitzusammengefasst und einheitlich behandelt
  • Streichung der 30 km -Grenze bei Fahrtkosten
  • Streichung der Drei-Monats-Frist für den Übergang zur Regelmäßigen Arbeitsstätte
  • Neue Vorschrift zur Schätzung des Geldwerten Vorteils von Mahlzeiten, deren Wert nicht auf dem Beleg ausgewiesen ist

Informationen über die notwendigen Customizing-Einstellungen finden Sie in dem SAP-Hinweis Aufwendungen: Änderung ab dem 01.01.2008 (1089250).

Öffentlicher Dienst

Im Bereich der umlagenfinanzierten Zusatzversorgung bleiben ab 2008 unter bestimmten Voraussetzungen Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Hierfür wird ein neues Kontingent über die Lohnart /44Qzur Verfügung gestellt. Die steuerfreien Umlagen werden in der Lohnart /44R gesammelt. Das Jahreskontingent für steuerfreie Umlagen mindert sich allerdings um die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beiträge. Da diese zu Jahresbeginn noch nicht feststehen, schätzt die Abrechnung diese und subtrahiert den Schätzwert vom Umlagekontingent. Sollte die Schätzung sich nicht bewahrheiten, wird sie entsprechend angepasst. Wird dabei festgestellt, dass zuviel oder (zum Jahresende) zuwenig Umlagen steuerfrei geblieben sind, wird für den Personalfall das Rückrechnungsdatum auf den Beginn des Jahres gesetzt und der Fall abgelehnt (Matchcode W). Bei der Abrechnungswiederholung des Falles erfolgt die steuerliche Behandlung der Umlagen dann korrekt (sofern nicht zwischenzeitlich andere Änderungen an dem Fall vorgenommen worden sind).

Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Branchen -> Öffentlicher Dienst -> Zusatzversorgung -> ZV-Meldeprogramm 2006 -> Abrechnung die IMG-Aktivität BAdI: Schätzung des steuerfreien Umlagenkontingentsaus.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis JStG 2007: ZV-Umlage ab 2008 teilweise steuer-/sv-frei (1057156).






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Length: 27713 Date: 20240523 Time: 220159     sap01-206 ( 381 ms )