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Erstattungen für Arbeitgeberaufwendungen ( RELNPY_DE_600_SV_0010 )

Erstattungen für Arbeitgeberaufwendungen ( RELNPY_DE_600_SV_0010 )

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Kurztext

Erstattungen für Arbeitgeberaufwendungen

Verwendung

Ab Release 4.6C können Sie gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Erstattungen für Arbeitgeberaufwendungen in der gesetzlichen Sozialversicherung einrichten.

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bestimmt, dass Arbeitgeber bestimmte Aufwendungen, die sie für Arbeitnehmer während der Entgeltfortzahlung, Mutterschaft oder Beschäftigungsverbot hatten, von den Krankenkassen erstattet bekommen.

Laut § 1 Abs 1 und 2 AufAG werden folgende erstattungsfähige Arbeitgeberaufwendungen unterschieden:

  • Laufendes Arbeitsentgelt während der Entgeltfortzahlung und darauf entfallende Arbeitgeberanteile
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Laufendes Arbeitsentgelt während Beschäftigungsverbot und darauf entfallende Arbeitgeberanteile

Beschränkung der erstattungsfähigen Arbeitgeberaufwendungen

Die Satzung der Krankenkasse kann nach §9 Abs. 2 AufAG folgende Beschränkungen vorsehen:

  • Die Krankenkasse kann verschiedene Erstattungssätze bezüglich des laufenden Arbeitsentgelts während der Entgeltfortzahlung und darauf entfallende Arbeitgeberanteile vorsehen, von denen der Arbeitgeber sich auf einen Erstattungssatz festlegen muss.
    Der Erstattungssatz ist gekoppelt an den U1-Umlagesatz, aus dem die U1-Beiträge ermittelt werden, die der Arbeitgeber an die Umlagekasse abführen muss. Diese Festlegung erfolgt in der Sicht "Zuordung SV-Umlagesätze U1" (V_T5D49).
    Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> SV-Umlage einrichten.
  • Die Krankenkasse kann die auf das Arbeitsentgelt während der Entgeltfortzahlung entfallenden Arbeitgeberanteile pauschal durch einen Prozentsatz vom erstattungsfähigen Arbeitsentgelt abgelten.
  • Die Krankenkasse kann die auf das Arbeitsentgelt während der Entgeltfortzahlung entfallenden Arbeitgeberanteile von der Erstattung ausschließen.
  • Die Krankenkasse kann die erstattungsfähigen Aufwendungen während der Entgeltfortzahlung auf einen Betrag bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze beschränken.
  • Die Krankenkasse kann die auf das Arbeitsentgelt während Beschäftigungsverbot entfallenden Arbeitgeberanteile pauschal durch einen Prozentsatz vom erstattungsfähigen Arbeitsentgelt abgelten.
  • Die Krankenkasse kann die Durchführung des Erstattungsverfahrens auf eine andere Krankenkasse oder einen Verband übertragen.

Die Vorgaben aus der Satzung der jeweiligen Krankenkasse tragen Sie in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30) ein.
Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen -> Attribute pflegen.

Angaben zum Arbeitgeber

Verwenden Sie hierfür die Funktionalität des "Personalbereichs Berichtswesen". Damit können Sie folgende Einstellungen vornehmen:

  • Es besteht die Möglichkeit, die Personalbereiche und - teilbereiche zu Lohnbüros für die Bearbeitung der Erstattungen zusammenzufassen.
  • Es kann ein Sachbearbeiter hinterlegt werden, der als Ansprechpartner genannt werden kann.
  • Es kann gesteuert werden, ob eine Verrechnung der Erstattung mit den abzuführenden Beiträgen auf dem Beitragsnachweis erfolgen soll.

Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Personalbereich Berichtswesen.
Wählen Sie hierzu die Teilapplikation SVER (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen).

Verrechnung der Erstattung auf dem Beitragsnachweis

Sie haben die Möglichkeit für jeden Personalbereich Berichtswesen festzulegen, ob eine Verrechnung der Erstattung mit den abzuführenden Beiträgen auf dem Beitragsnachweis erfolgen soll. Wenn Sie diese Verrechnung gewählt haben, werden sowohl die Erstattungen bei Krankheit als auch bei Mutterschaft mit den Beiträgen verrechnet. Es besteht die Möglichkeit bestimmte Krankenkassen von dieser Verrechnung auszuschließen. Dieser Ausschluss wird in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30)vorgenommen.

Abarbeitung in der Abrechnung

In der Funktion DSVU im Schema DSVB wurde bisher das Umlagebrutto und daraus die Umlagebeiträge zur Umlage U1 und U2 berechnet. Jetzt sollen damit auch die Erstattungen bestimmt und berechnet werden. Bezüglich der Erstattungen wurde die Teilapplikation SVEReingerichtet, anhand derer der Zeitraum für die Berechnung der Erstattungen festgelegt werden kann. Im SAP-Standard beginnt dies zum 01.01.2007. Wenn Sie die Berechnung der Erstattungen früher beginnen lassen wollen, haben Sie die Möglichkeit in der Sicht Gültigkeitsintervalle nicht gesetzlicher Teilapplikationen (V_T596D)einen entsprechenden Eintrag für die Teilapplikation SVERvorzunehmen.
Beachten Sie, dass unter Umständen eine Zwangsrückrechnung auf diesen Beginn notwendig sein kann.

Es müssen folgende Schritt durchlaufen werden:

  • Bestimmung der Erstattungszeiten
  • Bestimmung der Brutti für die Erstattung
  • Berechnung der Erstattungsbeträge

Bestimmung der Erstattungszeiten

Auf dem Erstattungsantrag muss angegeben werden, für welchen Zeitraum die Erstattung beantragt wird. Diese Information wird in der Abrechnung folgendermaßen bestimmt und dokumentiert:

  • Mutterschutz
    Hierfür gibt es die Musterabwesenheit 0500 Mutterschutz. Die Abwesenheit wird im Infotyp 0080 (Mutterschutz/Erziehungsurlaub)aufgegeben.
    In der Abrechnung wird Mutterschutz anhand des DEÜV-Kennzeichens C (Mutterschutz) bzw. der Art der Sozialleistung B (Mutterschaftsgeld) in der Sicht Attribute von Abwesenheiten (V_T5D0A) erkannt und in der Abrechnungstabelle TL (Tagesleiste) unter der Art 9 mit dem Kennzeichen M für Mutterschutz gekennzeichnet.
  • Beschäftigungsverbot
    Hierfür wird die Musterabwesenheit 0510 Beschäftigungsverbotneu ausgeliefert. Gleichen Sie hierfür mit Mandant 000 folgende Sichten ab:
  • T554S,,An- und Abwesenheiten

  • V_T554M ,,Regeltabelle: Abwesenheiten bei Mutterschutz

  • V_T5D0D ,,Regeltabelle: Abwesenheiten bei Mutterschutz (DE)

  • V_T554V ,,Vorschläge für Abwesenheitsarten

  • T5D0O ,,Bearbeitungsklassen für Abwesenheiten

  • V_T5D0S ,,Gruppierung von Abwesenheiten

  • V_T5D0A ,,Attribute von Abwesenheiten

Weitere Informationen finden Sie dem Einführungsleitfaden Personalzeitwirtschaftunter Zeitdatenerfassung und -verwaltung -> Abwesenheiten -> Besondere Abwesenheitsdaten -> Mutterschutzund im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschlandunter Abwesenheiten -> Steuer- und SV-rechtliche Behandlung.
Die Abwesenheit wird im Infotyp 0080 (Mutterschutz/Erziehungsurlaub) aufgegeben. Hier gibt es die Besonderheit, dass das Beschäftigungsverbot sowohl zu einer vollständigen Freistellung von der Arbeit (Speicherung in Infotyp 2001), als auch nur zu einer anderen Tätigkeit (Speicherung in Infotyp 0597) führen kann. Das Feld Teilzeit im Infotyp 0080 darf nicht bei einer vollständigen Freistellung von der Arbeit angekreuzt werden.
Beachten Sie die im SAP-Hinweis 399674aufgeführten Punkte:
  • Customizing-Tabellen pflegen ,,-> Infotyp-Bildsteuerung ändern

  • Merkmale pflegen ,,,,,,-> Merkmal P0080

In der Abrechnung wird das Beschäftigungsverbot anhand des Ankreuzfelds Beschäftigungsverbot in der Sicht Gruppierung von Abwesenheiten (V_T5D0S)erkannt.
Weitere Informationen finden Sie dem Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Abwesenheiten -> Steuer- und SV-rechtliche Behandlung -> Abwesenheiten den Bearbeitungsklassen zuordnen. In der Abrechnungstabelle TL (Tagesleiste) unter der Art A werden die Tage einer vollständigen Freistellung von der Arbeit mit B, ansonsten mit P gekennzeichnet.
  • Krankheit/Kur
    Hierfür gibt es die Musterabwesenheiten 0200 Krankheit mit Attest und 0220 Kur. Die Abwesenheiten werden im Infotyp 2001 (Abwesenheiten) aufgegeben.
    In der Abrechnung werden diese Abwesenheiten anhand des DEÜV-Kennzeichens A (Krankheit) oder B (Kur) und der Art der Sozialleistung gleich Blank in der Sicht Attribute von Abwesenheiten (V_T5D0A) erkannt und in der Abrechnungstabelle TL (Tagesleiste) unter der Art 9 mit dem Kennzeichen E für Entgeltfortzahlung gekennzeichnet.

Bestimmung der Brutti für die Erstattung

Für die Berechnung der Erstattung muss zuerst das entsprechende Brutto vorliegen. Dafür werden folgende neue Lohnarten ausgeliefert:

  • /3U7 ,,Brutto Entgeltfortzahlung
  • /3UM ,,Brutto Mutterschutz
  • /3U4 ,,Brutto Beschäftigungsverbot

Für die Teilapplikation SVER werden folgende Summenlohnarten ausgeliefert:

  • BU1E ,,Brutto Entgeltforzahlung
  • BU2B ,,Brutto Beschäftigungsverbot
  • BU2M ,,Brutto Mutterschutz

Im SAP-Standard werden diesen Summenlohnarten folgenden Lohnarten zugeordnet:

  • BU1E /3U7 ,,Brutto Entgeltfortzahlung
  • BU2B /3U4 ,,Brutto BeschäftVerbot
  • BU2M /3Z2 ,,AG-Zuschuß MutterschGeld

Damit haben Sie die Möglichkeit in einer kundeneigenen Regel die Lohnarten /3U7 bzw. /3U4 selbst zu füllen. Die Lohnart /3Z2 wird in der Funktion DOZMG CALC gebildet, wenn man die Mutterschaftsgeldzuschussberechnung im Standard verwendet.

Wenn sie bereits kundeneigene Lohnarten haben, welche die entsprechenden Brutti enthalten, können Sie diese Lohnarten in der Sicht Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (Kundentabelle) (V_T596J) mit Teilapplikation SVERden oben genannten Summenlohnarten zuordnen.

Die Lohnarten, welche bereits einen SV-Split haben, werden diesem Zeitraum zugeordnet. Lohnarten ohne SV-Split werden ohne Beachtung anderer eventuell vorhandener Splits im Verhältnis der im jeweiligen SV-Split vorhandenen Abwesenheitstage aufgeteilt.

Berechnung der Erstattungsbeträge

Die Erstattungsbeträge werden in folgenden neuen Lohnarten in die Abrechnungtabelle RT abgestellt:

  • /3U0 ,,Erstattung Mutterschutz
  • /3U5 ,,Erstattung Beschäftigungsverbot
  • /3U6 ,,Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Beschäftigungsverbot
  • /3U8 ,,Erstattung Entgeltfortzahlung
  • /3U9 ,,Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Entgeltfortzahlung

Wenn eine Verrechnung der Erstattungen mit den abzuführenden Beiträgen auf dem Beitragsnachweis erfolgen soll, wird zusätzlich noch folgende neue Lohnart in die Abrechnungstabelle RT abgestellt, welche die Summe der Beträge der oben stehenden Lohnarten enthält. Diese Lohnart wird dann bei der Erstellung des Beitragsnachweises verwendet:

  • /3U3 ,,Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Berechnung Erstattung Mutterschutz

Der Betrag der Lohnart /3UM (Brutto Mutterschutz) wird in der Lohnart /3U0 (Erstattung Mutterschutz) gespeichert.

Berechnung Erstattung Beschäftigungsverbot

Der Betrag der Lohnart /3U4 (Brutto BeschäftVerbot) wird in der Lohnart /3U5 (Erstattung BeschäftVerbot) abgespeichert. Bezüglich der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile erfolgt die Berechnung in Abhängigkeit der Einstellungen in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30):

  • Pauschale Erstattung
    Der Betrag der Lohnart /3U4 (Brutto BeschäftVerbot) wird mit dem entsprechenden Pauschalsatz multipliziert und in der Lohnart /3U6 (Erst AG-An BeschäftVerbot) gespeichert. Es findet jedoch eine Begrenzung auf die nach dem Verfahren der Beitragsberechnung ermittelten Arbeitgeberbeitragsanteile statt. Der Pauschalsatz wird im Anzahlfeld der Lohnart /3U6 gespeichert.
  • Beitragsberechnung
    Hier muss eine fiktive Sozialversicherungsberechnung der Arbeitgeberbeitragsanteile erfolgen. Als laufendes Brutto wird der Betrag der Lohnart /3U4 (Brutto BeschäftVerbot), als SV-Tage werden die Abwesenheitstage angesetzt, wenn das Beschäftigungsverbot nur für einzelne Tage des Abrechnungszeitraums bestanden hat, ansonsten die SV-Tage aus der Abrechnung. Dann wird die SV-Berechnung durchgeführt und die AG-Anteile bzw. AG-Zuschüsse aller SV-Sparten in der Lohnart /3U6 (Erst AG-An BeschäftVerbot) gespeichert.

Berechnung Erstattung Entgeltfortzahlung

Der Betrag der Lohnart /3U7 (Brutto Entgeltfortzahl) stellt die Bruttogrundlage dar. Wenn in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30) die Begrenzung auf die RV-Beitragsbemessungsgrenze angekreuzt ist, wird die Bruttogrundlage auf die RV-Bemessungsgrenze begrenzt. Diese errechnet sich aus der täglichen RV-Bemessungsgrenze multipliziert mit den Abwesenheitstagen, wenn die Entgeltfortzahlung nur für einzelne Tage des Abrechnungszeitraums bestanden hat, ansonsten mit den SV-Tagen aus der Abrechnung. Die so ermittelte Bruttogrundlage wird mit dem Erstattungssatz multipliziert und in der Lohnart /3U8 (Erstattung Entgeltfortzah) abgespeichert. Der Erstattungssatz wird im Anzahlfeld der Lohnart /3U8 gespeichert. Bezüglich der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile erfolgt die Berechnung in Abhängigkeit der Einstellungen in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30):

  • Keine Erstattung von Arbeitgeberbeitragsanteilen
    Die Lohnart /3U9 (Erst AG-An Entgeltfortzah) wird nicht gebildet.
  • Pauschale Erstattung
    Die vorher ermittelte Bruttogrundlage wird mit dem entsprechenden Pauschalsatz multipliziert. Das Ergebnis wird mit dem Erstattungssatz multipliziert und in der Lohnart /3U9 (Erst AG-An Entgeltfortzah) gespeichert. Der Pauschalsatz wird im Anzahlfeld der Lohnart /3U9 gespeichert.
  • Beitragsberechnung
    Hier muss eine fiktive Sozialversicherungsberechnung der Arbeitgeberbeitragsanteile erfolgen. Als laufendes Brutto wird der Betrag der Lohnart /3U7 (Brutto Entgeltfortzah), als SV-Tage werden die Abwesenheitstage angesetzt, wenn die Entgeltfortzahlung nur für einzelne Tage des Abrechnungszeitraums bestanden hat, ansonsten die SV-Tage aus der Abrechnung. Dann wird die SV-Berechnung durchgeführt und die AG-Anteile bzw. AG-Zuschüsse aller SV-Sparten addiert. Das Ergebnis wird mit dem Erstattungssatz multipliziert und in der Lohnart /3U9 (Erst AG-An Entgeltfortzah) gespeichert.

Auswertung der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Es wird der neue Report RPCSVAD0 ausgeliefert. Der Report erstellt, ausgehend von den Abrechnungsergebnissen, eine Liste, in der relevante Daten zu den Erstattungen ausgegeben werden. Hierzu werden folgende Lohnarten (Tabelle RT) ausgewertet:

  • /3U0 ,,Erstattung Mutterschutz
  • /3U5 ,,Erstattung Beschäftigungsverbot
  • /3U6 ,,Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Beschäftigungsverbot
  • /3U8 ,,Erstattung Entgeltfortzahlung
  • /3U9 ,,Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Entgeltfortzahlung

Damit werden die Felder

  • Erstattungsart
  • Erstattungsbetragund
  • Erstattung AG-Anteil

gefüllt. Das Feld U1-Erstattungssatz wird aus dem Anzahlfeld von Lohnart /3U8 gefüllt.

Anhand des Vorhandenseins der Lohnart /3U3 (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen) wird das Ankreuzfeld Verrechnung mit Beitragsnachweis gefüllt.

Der Zeitraum, für den die Erstattung beantragt wird, bestimmt sich je nach Erstattungsart aus den Tagesleisten mit der Art 9 bzw. A (Tabelle TL).

In der Liste sind folgende personenbezogene Daten enthalten:

  • Personalnummer und alternative Personalnummer
  • Aufbereiteter Name
  • Nachname (zur Sortierung)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Geburtsdatum

Die das Erstattungsverfahren durchführende Stelle ergibt sich aus der für das Umlageverfahren zuständigen Krankenkasse bzw. aus der in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30) eingetragenen Stelle. In der Liste sind folgende, die durchführende Stelle betreffende Daten enthalten:

  • Betriebsnummer
  • Anschrift

Der Arbeitgeber bestimmt sich ausgehend von der organisatorischen Zuordung des Arbeitnehmers aus dem Personalbereich Berichtswesen. In der Liste sind folgende arbeitgeberbezogene Daten enthalten:

  • Betriebsnummer
  • Anschrift
  • Sachbearbeiter mit Angaben zu Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse

Wenn es in der auszuwertenden Abrechnungsperiode Rückrechnungen auf vorangegangene Perioden gab und sich in diesen Perioden die Daten bezüglich der Erstattung geändert haben, werden sowohl die vor der Rückrechnung vorhandenen Daten als auch die durch die Rückrechnung geänderten Daten in der Liste ausgegeben. Zur Kenntlichmachung wird bei den Einträgen in der Liste, welche sich auf die vor der Rückrechnung vorhandenen Daten beziehen, folgende Darstellung vorgenommen:

  • Das Feld Stornierung ist markiert
  • Die Felder Erstattungsbetrag und Erstattung AG-Anteil werden negativ dargestellt

Auswirkungen auf das Customizing

Lohnkonto

Die neuen Lohnarten werden auch im Lohnkonto ausgewiesen. Im Standard betrifft das die HR-Formulare DK01und DK02. Im Fenster F1 ist am Ende die neue Lohnartengruppe 97mit folgenden Einträge hinzugekommen:

UGr|Tab|Id  |Langtext                 |ZArt|SArt|Kv|...|DSplit|...

------------------------------------------------------------------

10|RT |/3U7|Brutto Entgeltfortzahlung|02  |X   |T |...|      |...

10|RT |/3U7|Brutto Entgeltfortzahlung|30  |X   |T |...|B     |...

15|RT |/3UM|Brutto Mutterschutz      |02  |X   |T |...|      |...

15|RT |/3UM|Brutto Mutterschutz      |30  |X   |T |...|B     |...

20|RT |/3U4|Brutto BeschäftVerbot    |02  |X   |T |...|      |...

20|RT |/3U4|Brutto BeschäftVerbot    |30  |X   |T |...|B     |...

25|RT |/3U0|Erstattung Mutterschutz  |02  |X   |T |...|      |...

25|RT |/3U0|Erstattung Mutterschutz  |30  |X   |T |...|B     |...

30|RT |/3U5|Erstattung BeschaftVerbot|02  |X   |T |...|      |...

30|RT |/3U5|Erstattung BeschaftVerbot|30  |X   |T |...|B     |...

35|RT |/3U6|Erst AG-An BeschaftVerbot|02  |X   |T |...|      |...

35|RT |/3U6|Erst AG-An BeschaftVerbot|30  |X   |T |...|B     |...

40|RT |/3U8|Erstattung Entgeltfortzah|02  |X   |T |...|      |...

40|RT |/3U8|Erstattung Entgeltfortzah|30  |X   |T |...|B     |...

45|RT |/3U9|Erst AG-An Entgeltfortzah|02  |X   |T |...|      |...

45|RT |/3U9|Erst AG-An Entgeltfortzah|30  |X   |T |...|B     |...

50|RT |/3U3|Erstattung von AG-Aufwend|02  |X   |T |...|      |...

50|RT |/3U3|Erstattung von AG-Aufwend|30  |X   |T |...|B     |...

Buchung ins Rechnungswesen

Für folgende technische Lohnarten müssen Sie sicherstellen, daß deren Buchung ins Rechnungswesen erfolgt:

  • /3U0 Erstattung Mutterschutz
  • /3U5 Erstattung Beschäftigungsverbot
  • /3U6 Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Beschäftigungsverbot
  • /3U8 Erstattung Entgeltfortzahlung
  • /3U9 Erstattung Arbeitgeberbeitragsanteil Entgeltfortzahlung

Hierzu müssen Sie die Buchungseigenschaften der Lohnart in Ihrem Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgleichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden Abrechnung Deutschland unter Buchung ins Rechnungswesen -> Aktivitäten im HR-System -> Pflegen der Lohnarten -> Buchungseigenschaften von Lohnarten festlegen.

Um die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen einzurichten, führen Sie die IMG-Aktivitäten unter Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen aus.

Für die Angaben zum Arbeitgeber können Sie unter Verwendung der Teilapplikation SVER (Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen) die Funktionalität des IMG-Abschnitts Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesennutzen.

Zusätzlich müssen Sie die ergänzenden Mutterschaftsfristen für Deutschland definieren. Führen Sie hierfür im IMG unter Personalzeitwirtschaft -> Zeitdatenerfassung und -verwaltung -> Abwesenheiten -> Besondere Abwesenheitsdaten -> Mutterschutzdie IMG-Aktivität Ergänzende Mutterschaftsfristen für Deutschland definierenaus.

Weitere Informationen

  • Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG
  • Rundschreiben der Spitzenverände vom 21.12.2005:
    Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
  • Rundschreiben der Spitzenverände vom 13.02.2006:
    Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Ergänzung






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   PERFORM Short Reference  
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Length: 29327 Date: 20240523 Time: 210631     sap01-206 ( 368 ms )