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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2009 ( RELNPY_DE_60403_JW0809 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2009 ( RELNPY_DE_60403_JW0809 )

ROGBILLS - Synchronize billing plans   CPI1466 during Backup  
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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2009

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Die Änderungen werden von SAP mit dem HR-Support-Package 03ausgeliefert.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neuer Programmablaufplan

Für 2009 gibt es einen neuen Programmablaufplan, der durch das Include Steuertabelle (D) 2009 (RPCSDFDJ)umgesetzt wird.

Der Programmablaufplan enthält:

  • geänderte Berechnungsvorschrift für mehrjährige Bezüge und mehrjährige Versorgungsbezüge
  • Anhebung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
  • neuer Kinderfreibetrag nach dem Familienleistungsgesetz
  • Berücksichtigung der neuen RV-Grenzen in der Vorsorgepauschale

Lohnsteueranmeldung

Die auf §37b entfallende Pauschalsteuer ist unter Kennzahl 44 getrennt von der übrigen Pauschalsteuer (Kennzahl 41) anzugeben.

Bislang ist die pauschale Lohnsteuer nach §37b EStG zusammen mit den anderen pauschalen Lohnsteuern unter der Lohnart /408 (LSt pausch. AG) oder /409 (LSt pausch. AN) abgespeichert worden. Um diese von den übrigen Pauschalsteuern getrennt anmelden zu können, werden die beiden neuen Lohnarten /40J (LSt §37b pausch. AG) und /40K (LSt §37b pausch. AN) ausgeliefert und die pauschale Lohnsteuer nach §37b EStG unter diesen Lohnarten abgespeichert.
Anmerkung:
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, rückwirkende Änderungen der pauschalen Lohnsteuer nach §37b im Vorjahr (2008) von Änderungen der übrigen pauschalen Lohnsteuer zu unterscheiden. Da bis 2008 nur die Lohnarten /408 und /409 vorhanden sind, werden Änderungen für 2008 immer als pauschale Lohnsteuer (Kennzahl 41) angemeldet. Fehlerhafte Beträge sind über externe Daten zu korrigieren.


Lohnsteuerbescheinigung

  • Neues Formular 'HR_DE_LSTB_2009'
Es wird ein neues Formular 'HR_DE_LSTB_09' ausgeliefert. Auf diesem Formularart wird der Großbuchstabe 'V' nicht mehr angedruckt.
  • Neue Prüfungen der Clearingstelle
Die Prüfungen im Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTXVD0) wurden für das Schema '200901' für Bescheinigungszeiträume ab 2009 angepasst:
  • Der Großbuchstabe 'V' wird nicht mehr gemeldet.

  • Anstelle des Geburtsdatums (P0002-GBDAT) wird das Passdatum (P0002-GBPAS) gemeldet.

  • Die formale Aufbereitung der Postleitzahl bei Auslandsadressen wird geprüft.

  • Die neue Steueridentifikationsnummer kann 2009 gemeldet werden. Sofern diese gemeldet wird, prüft die Clearingstelle die Nummer beim Bundesamt für Finanzen.

"Übungsleiterpauschale"

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten sind jährlich bis zu 2.100 Euro steuerfrei, wenn sie den Bedingungen nach §3.26 EStG genügen. Die gesetzliche Anforderung ist bislang nicht im Standard abgebildet.

Wenn Sie diese Anforderung nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Die Abrechnungsfunktion DSTwurde um den Parameter 1 'NBT' erweitert. Der Aufruf erfolgt im Teilschema DST2. Benutzen Sie ein eigenes Schema anstelle des DST2,passen Sie ihr Schema entsprechend an.
  2. Kopieren Sie die neue Musterlohnarten M860(laufender Bezug) und M861(sonstiger Bezug)
  3. Tragen Sie die umzuleitenden Lohnarten in die Sicht Ableitung Steuerlohnarten (V_T5D2S), Ableitungsart 'NBT'ein und weisen Sie als 1. abgeleitete Lohnart die neue Lohnart zu.
  4. Tragen Sie die neuen Lohnarten in Tabelle Aufzuteilende Lohnarten (T512C)für die Aufteilung in steuerfreie und steuerpflichtige Anteile ein.
  5. Falls nötig, übernehmen Sie die neuen Lohnarten in den Entgeltnachweis, in das Bescheinigungswesen und in die Berechnnungsgrundlagen.
  6. Weisen Sie den betroffenen Personalfällen im Infotyp Steuerdaten D (0012) die neue Sonderregel 'H' (Nebenberufliche Tätigkeit) zu.

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Nach §3.34 EStG kann der Arbeitgeber mit bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei Gesundheitsförderungen bezuschussen.
Es wird eine neue Musterlohnart M441(Gesundheitsförderung) sowie eine neue technische Lohnart /44T (kum.FB §3.34) für den bereits im Jahr verbrauchten Betrag ausgeliefert, sowie eine neue Konstante P334G(Betr. Gesundheitsförderung) in der Tabelle T511K(Abrechnungskonstanten). Die Musterlohnart wird über die Tabelle Aufzuteilende Lohnarten (T512C)in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil aufgeteilt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Nach dem Referentenentwurf zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz soll der §3 Nr. 39 EStG eingefügt werden. Danach kann der Vorteil bei Überlassung von unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen bis zu 360 Euro steuerfrei sein. Der Betrag gilt je Arbeitgeber und Jahr. Die Gesetztesänderung ist zum 01.04.2009 geplant, soll aber rückwirkend ab dem 01.01.2009 gelten.

Die Konstante FBVMB(FB Verm.btlg (§19a EStG)) wird in Tabelle T511K(Abrechnungskonstanten) zum 01.01.2009 und zum 01.04.2009 abgegrenzt. Ab dem 01.04.2009 erhält sie den Wert 360 Euro.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2008/ 2009 Steuer (1253471).

Elstersignatur

Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2009 müssen authentifiziert übermittelt werden.
Bei der von SAP angebotenen Lösung kommt als Schlüssel ein sogenanntes Softwarezertifikat zum Einsatz, d.h., der Schlüssel für die Authentifizierung befindet sich in einer Datei.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis LStB/LStA: Sicherheitsauthentifizierung (Signatur)(1232461).

Sozialversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2009 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.

  • Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2009
Entgeltgrenzen jährlich monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in EURO
- Krankenversicherung allgemein 48.600,00 4.050,00
- Krankenversicherung
für PKV-Versicherte am 31.12.02 44.100,00 3.675,00

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2009
Beitragsbemessungsgrenzen in EURO jährlich monatlich
Krankenversicherung 44.100,00 3.675,00
- Rentenversicherung West 64.600,00 5.400,00
- Rentenversicherung Ost 54.600,00 4.550,00
- Rentenvers. Knappschaft West 79.800,00 6.650,00
- Rentenvers. Knappschaft Ost 67.200,00 5.600,00
- Bundesanstalt für Arbeit West 64.600,00 5.400,00
- Bundesanstalt für Arbeit Ost 54.600,00 4.550,00
- Pflegeversicherung 44.100,00 3.675,00
Geringverdienergrenze   325,00
Geringfügigkeitsgrenze   400,00
Mindestbemessungsgrenze geringf. Beschäft. 155,00
Geringbeziehergrenze Rentner   126,00
Bezugsgröße West   2.520,00
Bezugsgröße Ost   2.135,00

  • Beitragssätze 2009
Einheitlicher allg. KV-Beitragssatz 15,50 v.H. (inkl. 0,9 v.H.)
Einheitlicher ermäß. KV-Beitragssatz 14,90 v.H. (inkl. 0,9 v.H.)
Rentenversicherung 19,9 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AG 16,45 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AN 9,95 v.H.
Bundesanstalt für Arbeit 2,8 v.H.
Pflegeversicherung 1,95 v.H.
PV-Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 v.H.
Insolvenzgeldumlagesatz 0,1 v.H.

  • Prozentsätze 2008 für Zuschuss bei KV-Privatversicherten
Durchschnittsprozentsatz 14,6 v.H.
Durchschnittsprozentsatz Vorruhestand 14 v.H.

Gesundheitsfond

  • Einheitliche Beitragssätze in der Krankenversicherung
Bisher wurden die Beitragssätze und Umlagesätze in der Beitragssatzdatei zur Verfügung gestellt. Ab 2009 gibt es zwar einheitliche Beitragssätze, jedoch weiterhin kassenindividuelle Umlagesätze. Aus diesem Grund ist die Verwendung der Beitragsatzdatei weiterhin erforderlich.
Der Report Einspielen der Beitragssatzdatei (RPUSVED0) ist deshalb weiter zu verwenden. Er liest ab 2009 jedoch nicht die in der Beitragssatzdatei eingetragenen Beitragssätze, da dort die Beitragssätze inklusive dem Beitragszuschlag in Höhe von 0,9% eingetragen sind. Stattdessen liest er aus der Tabelle T511K(Abrechnungskonstanten) die Werte der Konstanten KVPSP(KV Vergleichssatz privat) und KVVBV(KV Vergleich Vorruhestand West), welche ab 2009 den paritätisch finanzierten allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz enthalten.
  • Wegfall der Anwendung eines erhöhten Beitragssatzes in der Krankenversicherung
Ab 01.01.2009 entfällt der Beitragsgruppenschlüssel 2 (erhöhter Beitrag) in der Krankenversicherung. Stattdessen ist entweder der Beitragsgruppenschlüssel 1 (allgemeiner Beitrag) oder 3 (ermäßigter Beitrag) zu verwenden. Zur Unterstützung der Umstellung wird der Report Batch-Input Umsetzung des KV-Kennzeichens "erhöhter Beitrag" ab 2009 (RPISVED0) ausgeliefert. Entnehmen Sie weitergehende Informationen der Reportdokumentation.
  • Änderungen bei der Erstellung von Beitragsnachweisen
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und der damit einhergehenden Rechnungsabgrenzung ist zu unterscheiden, ob die Beiträge den Krankenkassen gehören oder die Beiträge von den Krankenkassen an den Gesundheitsfonds weitergereicht werden müssen.
Zu den Beiträgen, welche den Krankenkassen gehören, zählen folgende Fallkonstellationen:
  • Beitragsänderungen, welche sich durch Rückrechnung in Zeiten vor dem 01.01.2009 ergeben.

  • Beiträge auf Einmalzahlungen, welche aufgrund der Märzklauselanwendung im ersten Quartal 2009 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet werden.

  • Beiträge, welche sich bei Anwendung eines Schätzverfahrens im Dezember 2008 als Differenz aus der damaligen Schätzung und der später erfolgten Echtabrechnung ergeben.

Die Beiträge der oben genannten Fälle müssen auf einem separaten Beitragsnachweis als Korrekturbeitragsnachweis für Zeiten vor dem 01.01.2009 ausgewiesen werden.
  • Änderungen in den Beitragsgruppen des Beitragsnachweises
  • Für die Beitragsnachweise nach dem 31.12.2008 werden die früheren Beitragsgruppen zur Rentenversicherung der Angestellten (0200, 0400 bzw. 0600) nicht mehr verwendet. Sofern noch Beiträge dieser Beitragsgruppen für Zeiten vor dem 01.01.2005 nachzuweisen sind, werden diese auf die Beitragsgruppen 0100, 0300 bzw. 0500 abgebildet.

  • Für die Beitragsnachweise nach dem 31.12.2008 wird die frühere Beitragsgruppe 2000 (erhöhter Beitrag in der Krankenversicherung) nicht mehr verwendet. Wenn die Beiträge für den Januar 2009 auf Grundlage der Vormonatsbeiträge geschätzt werden, werden die Beiträge aus dem erhöhten Beitragssatz der Beitragsgruppe 1000 (allgemeiner Beitrag) zugeschlagen. Mit dem Beitragsnachweis für den Februar 2009 erfolgt dann die Korrektur des Januars 2009 und somit die Richtigstellung entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse, falls Mitarbeiter von der Beitragsgruppe 2 auf die Beitragsgruppe 3 in der Krankenversicherung gewechselt sind.

  • Für die Beitragsnachweise nach dem 31.12.2008 wird die neue Beitragsgruppe 0050 für die Insolvenzgeldumlage aufgenommen. Wenn die Beiträge für den Januar 2009 auf Grundlage der Vormonatsbeiträge geschätzt werden, wird die Insolvenzgeldumlage anhand des RV-pflichtigen Bruttos der zugrundeliegenden Schätzung und des Umlagesatzes berechnet, falls es sich um ein umlagepflichtiges Unternehmen handelt. Mit dem Beitragsnachweis für den Februar 2009 erfolgt dann die Korrektur des Januars 2009 und somit die Richtigstellung entsprechend der tatsächlichen Bemessungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage.

  • BVV Versicherungsverein / BVV Versorgungskasse
Die monatliche BVV-Bemessungsgrenze erhöht sich ab 2009 auf 4.873 Euro.
Es wird die neue Beitragsklasse 43für Entgelte von mehr als 4.729,45 Euro eingeführt.
Klasse Beitrag AG-Anteil
43 312,40 Euro 208,10 Euro

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2008/2009 Sozialversicherung (1251649).

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)

  • Insolvenzgeldumlage
Für die Zeit bis zum 31.12.2008 wird die Insolvenzgeldumlage von den Unfallversicherungsträgern nachträglich erhoben. Ab dem 01.01.2009 wird die Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen, falls es sich um ein umlagepflichtiges Unternehmen handelt.

Mit dem Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Einzug der Umlage für das Insolvenzgeld von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen der Krankenkassen übertragen. Die Spitzenverbände haben hierzu ein Rundschreiben mit dem Titel: Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung; hier: Umlage für das Insolvenzgeld' verfasst.
Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherungdie Customizing-Aktivität Insolvenzgeldumlage einrichten aus.
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Umlage für das Insolvenzgeld (1241258).
  • DEÜV mit Daten der Berufsgenossenschaften (Meldebaustein DBUV)
Im Rahmen des Unfallversicherungsmodernisierungsgestzes (UVMG) müssen die Daten der Berufsgenossenschaften für die Zeiträume ab 2009 in der DEÜV-Meldung gemeldet werden.
Der neue Meldebaustein DBUV enthält für jede Gefahrtarifstelle das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (BG-Brutto) und die geleisteten Arbeitsstunden des jeweiligen Mitarbeiters und wird mit der DEÜV-Meldung verschickt.
  • Neue Funktionalität Infotyp Berufsgenossenschaft (0029)

Jeder Mitarbeiter kann bis zu 6 Gefahrtarifstellen zugeordnet werden. Die Summe der Prozentsätze der Berufsgenossenschaften und Gefahrtarifstellen muss größer als 0 % sein und darf höchstens 100 % betragen. Ist die Summe der Prozentsätze kleiner als 100 %, wird der verbleibende Prozentsatz der Gefahrtarifstelle zugeordnet, die in der Teilapplikation BG02 (Gefahrtarifstelle für die Berufsgenossenschaft)gepflegt ist. Falls Sie die Teilapplikation BG02nicht verwenden, muss die Summe der Prozentwerte 100% betragen, wenn der Mitarbeiter BG-pflichtig ist. Ansonsten kommt es zu einem Fehler in der Abrechnung.
Bisher war im Infotyp 0029pro Mitarbeiter nur die Angabe einer Gefahrtarifstelle und Berufsgenossenschaft möglich. Gefahrtarifstellen konnten über die Tabelle T5D3B(Berufsgenossenschaften - Gefahrtarifstellen, Sicht: V_5D3B_B - Gefahrtarif einer Berufsgenossenschaft) pro Berufsgenossenschaft auf maximal 2 Gefahrtarife aufgeteilt werden.
Hinweis:
Falls Sie den Infotyp 0029vor Einspielen dieses Supportpackages schon gepflegt haben, können Sie Ihre bisherigen Eingaben beibehalten, sofern keine Änderungen bezüglich der Gefahrtarifstellen notwendig sind.
Auch bisherigen Eingaben in Tabelle T5D3B(Berufsgenossenschaften - Gefahrtarifstellen) bezüglich der Aufteilung auf zwei Gefahrtarife werden weiterhin ausgewertet.
Beachten Sie, dass der Infotyp 0029mit Einspielen dieses Supportpackages rückrechnungsrelevant ist, d.h. alle Änderungen in diesem Infotyp lösen eine Rückrechnung aus.
Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung ->Berufsgenossenschaften die folgenden Customizing-Aktivitäten aus:

Änderungen in Tabelle T582A(Infotypen - kundenspezifische Einstellungen):
Die Tabelle T582A(Infotypen - kundenspezifische Einstellungen) wird bezüglich Infotyp 0029mit der Ausprägung R (Änderung stößt Rückrechnung an) im Feld Rückrechn. Abr. ausgeliefert. Daraus folgt, dass jede Änderung im Infotypen 0029rückrechnungrelevant ist.
Gleichen Sie die Tabelle T582A(V_T582A- Infotyp-Eigenschaften (Customizing)) mit Mandant 000 ab.
Folgende Schemata wurden geändert:
  • DGD0 ,,Gruddaten Deutschland

  • DSVB ,,Sozialversicherung D Berechnung)

Falls Sie diese Schemata modifiziert haben, gleichen Sie sie mit dem Standard ab.
Das Schema DGB1 (Berechnung Berufsgenossenschafts-Brutto)wird neu ausgeliefert.
Folgende Regeln werden neu ausgeliefert:
  • DGB1 ,,vorläufiges BG-Brutto bilden

  • DGB2 ,,RT-Lohnarten für BG-Brutto bereitstellen

  • DGB3 ,,Arbeitsstunden auf SV-Split verteilen

  • DGB4 ,,Arbeitsstunden ins Anzahl-Feld stellen


Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2008/2009 DEÜV (1270240).

Zertifikatsverlängerung

Die vom Trustcenter der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) 2006 erstmalig ausgestellten Zertifikate sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums kann das Zertifikat nicht mehr für die Kommunikation mit den Krankenkassen verwendet werden. Aus diesem Grund muss eine Verlängerung des Zertifikates bei der ITSG beantragt werden.

Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit Krankenkassen bzw. BV -> Technische Grundlagen für die Kommunikation mit PKCS#7 / E-Maildie Customizing-Aktivität PKCS#7-Zertifikate anlegen und verwalten aus.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis SV: Kommunikation Krankenkassen - Zertifikatsverlängerung (1244537) und in der Dokumentation des Reports Verwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen(RPUSVKD0).

Berufsständische Versorgungswerke (BV)

Für alle Arbeitnehmer, die bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind und Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss gemäß § 172 Abs.2 SGB VI haben (unabhängig ob Selbstzahler oder Firmenzahler), müssen vom Arbeitgeber ab Januar 2009 monatlich Meldungen zur Beitragserhebung und Meldungen, wie sie auch im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit Jahren an die Annahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden, erstellt und an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke übermittelt werden.

Die für die Durchführung notwendigen Reports finden Sie im SAP Easy Access Menü unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Abrechnungszusatz -> BV-Meldewesen (Berufsständische Versorgung).

Auswirkungen auf das Customizing:
Informationen zu den notwendigen Customizing-Einstellungen finden Sie in der zugehörigen Release-Information Meldewesen für Versicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk (BV).

Informationen dazu finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Meldewesen für berufsständische Versorgungswerke(BV) (1172763).

Elektronisches Zahlstellenverfahren

Ab dem 01.01.2009 kann (bzw. ab dem 01.01.2011 muss) die Zahlstelle von Versorgungsbezügen die Meldungen an die zuständigen Krankenkassen in einem maschinell unterstützten Verfahren erstatten. Die Krankenkassen sind gegenüber den teilnehmenden Zahlstellen verpflichtet, die Meldungen an die Zahlstelle ebenfalls elektronisch zu übermitteln.

In dem Rundschreiben der Spitzenverbände vom 12.01.2006 mit dem Titel Verfahrensbeschreibung der Beitragsabführung zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Zahlstellen von Versorgungsbezügen sind diverse Vorgänge aufgelistet, anhand derer die Zahlstelle Mitteilungen an die Krankenkasse vornehmen muss:

  • Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über Beginn und Höhe der Versorgungsbezüge (Lfd.Nr.3)
  • Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über Veränderungen der Versorgungsbezüge (Lfd.Nr.12)
  • Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über eine Insolvenz oder Fusion (Lfd.Nr.13)
  • Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über das Ende des Versorgungsbezuges (Lfd.Nr.15)

In dem maschinellen Zahlstellenverfahren werden Meldungen mit folgendem Meldegrund erstellt:

  • Beginn der Beitragspflicht
  • Änderung der Beitragspflicht
  • Ende der Beitragspflicht

Die für die Durchführung notwendigen Reports finden Sie im SAP Easy Access Menü unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Abrechnungszusatz -> KVdR Zahlstellenverfahren -> elektronisches Zahlstellenmeldewesen sowie unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> Zahlstellenverfahren.

Auswirkungen auf das Customizing:
Informationen zu den notwendigen Customizing-Einstellungen finden Sie in der zugehörigen Release-Information Elektronisches Zahlstellenverfahren.

Informationen dazu finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Zahlstellenverfahren(1058799).

Betriebliche Altersversorgung

Rentenbezugsmitteilungen (ZfA)

Nur relevant für die Versorgungseinrichtungen, die nach § 22a EStG meldepflichtig sind (z. B. Pensionskassen).

Meldeverfahren zur Abfrage der Identifikationsnummer durch den Mitteilungspflichtigen (Meldegrund MI01, MAV) sowie zur Meldung einer einem Leistungsempfänger zugeflossenen Leibrente (Meldegrund MZ01, Rentenbezugsmitteilung) werden ausgeliefert.
Gemäß BMF-Schreiben vom 13. August 2008 wird das Maschinelle Anfrageverfahren ab 1. Oktober 2008 zur Nutzung angeboten.

Da die erstmalige Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 durch das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern vom 28. Oktober 2008 auf den Zeitraum vom 01. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009 festgelegt wurde und fachliche Fragen zum Meldungsinhalt noch nicht geklärt sind, wird der Erstellungsreport für die Rentenbezugsmitteilung nur in einer vorläufigen Version ausgeliefert und kann für den produktiven Einsatz noch nicht eingesetzt werden.

Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden die Customizing-Aktivitäten unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der ZfA (Rentenbezugsmitteillungen)aus.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Auslieferung Rentenbezugsmitteilung(1250544).

Gesetzliche Unverfallbarkeit: Änderungen zum 01.01.2009

Mit dem "Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" treten ab dem 01.01.2009 neue Regeln für die gesetzliche Unverfallbarkeit in Kraft. Die notwendigen Änderungen sind bereits Mitte dieses Jahres per SAP Hinweis und HR-SP ausgeliefert worden. Informationen dazu finden Sie im SAP Hinweis Gesetzliche Unverfallbarkeit: Änderungen zum 01.01.2009(1165721).

Lohn- und Gehaltszahlungen

SEPA (Single Euro Payments Area)

Das HCM System wurde so angepasst, das an allen Stellen im System, an denen Bankverbindungen angegeben werden können, diese auch mit einer IBAN möglich sind. Dadurch kann für die Übertragung der Bankdaten für HR Zahlungen das SEPA Format genutzt werden.

Es wurden folgende internationale Infotypen angepasst:

  • Bankverbindung (0009)
  • Externe Überweisungen (0011)
  • Mitgliedschaften (0057)

Weiterhin wurden länderspezifische Änderungen für die Infotypen, Personalabrechnung und Folgeprogramme der deutschen Personalabrechnung vorgenommen.
Die IBAN wird in folgenden deutschen Infotypen aufgenommen:

  • Vermögenswirksame Leistungen (0010)
  • Direktversicherung Deutschland (0026)
  • Pfändung Überweisung (0116)
  • Altersvermögensgesetz (0699)

Ebenso wird die IBAN in folgenden Tabellen aufgenommen:

  • T521B (Empfängerschlüssel) - international -
  • T5D1K (Geschäftsstellen)
  • T5D1H (Zusatzversicherungen)
  • T5D8S_BANK (Bankverbindung zu Postabrechnungsnummern - Nachversicherung)

Die spezifischen Abrechnungsfunktionen und Zahlprogramme wurden so angepasst, dass diese eine vorhandene IBAN in die Tabelle BTübernehmen.

Informationen, welche Schritte Sie für die Umsetzung durchführen müssen, finden Sie in dem internationalen SAP Hinweis IBAN/SEPA in HCM (international part) (1266571) und dem SAP-Hinweis IBAN/SEPA in HCM (nationaler Teil Deutschland)(1267102).
Voraussetzung für den Einsatz des SEPA-Verfahrens ist die Einrichtung der Funktionalität im FI. Informationen dazu finden Sie in dem SAP Hinweis Sammelhinweis: Unterstützung SEPA-Mandate und Formate im FI (1046199).

Statistik

Arbeitskostenerhebung 2008

In allen Mitgliedsländern der EU ist für das Geschäftsjahr 2008 eine Arbeitskostenerhebung durchzuführen. Die Erhebung ist nur von einem Teil der Arbeitgeber (Stichprobe) zu erstellen. Diese Arbeitgeber werden explizit angeschrieben.

Zur Erstellung dieser Erhebung wird der Report Arbeitskostenerhebung 2008 (RPCEHFD0) überarbeitet.
Wenn Sie zu den ausgewählten Arbeitgebern gehören, führen Sie den Report RPCEHFD0aus:

SAP Easy Access Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa ->Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Sonstige Perioden -> Listen/Statistik-> Arbeitskostenerhebung.
Achtung:
Vor Einspielen des Jahreswechsel-SPs erzeugt der Report die Arbeitskostenerhebung 2004!

Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu Einführungsleitfaden die Customizing-Aktivitäten unter Abrechnung Deutschland -> Auswertungen und Statistiken -> Arbeitskostenerhebung aus.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis HR-DEH: Arbeitskostenerhebung 2008 (1256874).

Bauwirtschaft

Sozialkassenbeiträge 2009

Es werden Mustereinträge über den SAP Hinweis SKV: Beitragsänderungen für 2009 (1274039) ausgeliefert.

Öffentlicher Dienst

Sachbezugswerte 2009

Die ab 01.01.2009 gültigen Sachbezugswerte sowie die damit verknüpften Beträge zur Bewertung von Personalunterkünften werden über den SAP Hinweis Personalunterkünfte und Sachbezugswerte ab 2009(1259432) ausgeliefert.


Pfändung

Privatinsolvenz

Seit der Einführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz) häufen sich die Insolvenzfälle. Da eine Insolvenz im Vergleich zu einer Pfändung bzw. Abtretung einige Besonderheiten aufweist (insbesondere das Fehlen einer Forderung), wird mit SAP Hinweis Privatinsolvenz (1255051) eine Lösung für die Privatinsolvenz ausgeliefert. Das Hauptmerkmal einer Privatinsolvenz ist das Fehlen einer Forderung.

Weitere Informationen finden Sie im erwähnten SAP Hinweis 1255051und in der Allgemeinen Dokumentation der Privatinsolvenz.

Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Pfändung / Abtretung -> Stammdaten -> Privatinsolvenz Lohnartenkatalog ergänzen aus und lesen Sie die Dokumentation der Customizing-Aktivität Privatinsolvenz -Übersicht-.






General Data in Customer Master   CPI1466 during Backup  
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Length: 41541 Date: 20240523 Time: 185236     sap01-206 ( 604 ms )