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Meldewesen für Versicherte in einem berufsständ. Versorgungswerk (BV) ( RELNPY_DE_604_SV_0013 )

Meldewesen für Versicherte in einem berufsständ. Versorgungswerk (BV) ( RELNPY_DE_604_SV_0013 )

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Kurztext

Meldewesen für Versicherte in einem berufsständ. Versorgungswerk (BV)

Verwendung

Für alle Arbeitnehmer, die bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind und Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss gemäß § 172 Abs.2 SGB VI haben (unabhängig ob Selbstzahler oder Firmenzahler), müssen vom Arbeitgeber ab Januar 2009 monatlich Meldungen zur Beitragserhebung und Meldungen, wie sie auch im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) seit Jahren an die Annahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden, erstellt und an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke übermittelt werden.

  • Situation bis zum 31.12.2008
Für Firmenzahler wird im Infotyp SV-Zusatzvers. D (0079) mit Versicherungsart 2 (Rentenversicherung) im Feld Institutdas Versorgungswerk eingetragen, bei dem der Arbeitnehmer berufsständisch versichert ist. Im Infotyp Zusatzversorgung D (0126) mit Subtyp 2001wird die Mitgliedsnummer beim berufsständischen Versorgungswerk eingetragen.
Für Selbstzahler wird im Infotyp 0079mit Versicherungsart 2 (Rentenversicherung) im Feld Institutnicht das spezielle Versorgungswerk, sondern ein allgemeines Versorgungswerk, das für alle Selbstzahler verwendet wird, eingetragen. Ein Infotyp 0126wird nicht angelegt, da für Selbstzahler kein Nachweis für das Versorgungswerk erstellt wird.
  • Situation ab 2009
Das Meldewesen ist sowohl für Selbstzahler als auch für Firmenzahler durchzuführen. Hierfür ist die Mitgliedsnummer und die Zuordnung zu einem Versorgungswerk erforderlich. Zur Erfassung wurde der Infotyp 0126um den Subtyp 2 (Berufsständische Versorgung)erweitert. Alle Angaben zu einem berufsständisch Versicherten sind hier einzutragen. Weder der Infotyp 0079mit Subtyp 2 noch der Infotyp 0126mit Subtyp 2001können ab 2009 hierfür werwendet werden.

Die für die Durchführung notwendigen Reports finden Sie im SAP Easy Access Menü unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Abrechnungszusatz -> BV-Meldewesen (Berufsständische Versorgung).

Auswirkungen auf den Datenbestand

Umsetzung der bisherigen Stammdaten auf den Infoytp 0126 mit Subtyp 2

  • Abgleich der Customizing-Tabellen
Folgende Views für die Infotypeigenschaften müssen im Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgeglichen werden:
  • Feldweise Rückrechnungserkennung(V_T588G)
    Für den Infotyp Zusatzversorgung D(0126) müssen die Felder BATBV, MITNR_BVund SELBVaufgenommen werden.

  • Infotyp-Eigenschaften (Customizing)(V_T582A)
    Für den Infotyp Zusatzversorgung D (0126) müssen die geänderten Daten aufgenommen werden.

  • View zur Infotyp-Bildsteuerung(V_T588M)
    Für den Modulpool MP012600 müssen Zeilen zur Infotyp-Bildsteuerung für das Dynpro 2000aufgenommen werden.

  • Dynamische Maßnahmen(V_T588Z)
    Für den Infotyp Zusatzversorgung D(0126) und den Infotyp Sozialversicherung D(0013) müssen die geänderten Einträge aufgenommen werden.

  • Umsetztool
Wenn Sie wenige Mitarbeiter haben, die berufsständisch versichert sind, können Sie die Stammdaten auch direkt pflegen:
  • Begrenzung von Infotyp 0079 Subtyp 2 zum 31.12.2008

  • Begrenzung von Infotyp 0126 Subtyp 2001 zum 31.12.2008

  • Anlegen von Infotyp 0126 mit Subtyp 2 zum 01.01.2009

Wenn Sie eine größere Anzahl von Mitarbeitern umzusetzen haben, bieten wir hierfür ein Umsetztool an:

Änderungen in der Abrechnung

Für die monatliche Beitragserhebung müssen die ungekürzten Arbeitsentgelte getrennt nach laufenden und einmaligen Bezügen und die zugehörigen Pflichtbeiträge ausgewiesen werden. Einmalzahlungen, die der Märzklausel unterworfen wurden, sind dem Vorjahr zuzuordnen. Hierfür liefern wir folgende neue Lohnarten aus:

  • Ungekürzte Entgelte
  • /3V6,,Entgelt BV lfd

  • /3V7,,Entgelt BV EZ

  • /3V8,,Entgelt BV Vorj

  • Pflichtbeiträge der Selbstzahler
  • /3V3,,SelbstZ Beitrag BV lfd

  • /3V4,,SelbstZ Beitrag BV EZ

  • /3V5,,SelbstZ Beitrag BV Vorj

  • Pflichtbeiträge der Firmenzahler
  • /3V0,,abz. Beitrag BV lfd

  • /3V1,,abz. Beitrag BV EZ

  • /3V2,,abz. Beitrag BV Vorj

Die Pflichtbeiträge der Firmenzahler stellen Verbindlichkeiten dar und somit muss für diese technischen Lohnarten die Buchung ins Rechnungswesen erfolgen. Hierzu müssen Sie die Buchungseigenschaften der Lohnart in Ihrem Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgleichen (s.u. Buchung ins Rechnungswesen unter Auswirkungen auf das Customizing).

Abgleich von Regeln

Die Regeln DF31und DF33wurden geändert. Wenn Sie die Regeln kopiert haben, gleichen Sie sie mit dem Standard ab.

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Nehmen Sie für das Meldewesen bezüglich der berufsständischen Versorgungswerke folgende Einstellungen im Customizing vor:

  • Buchung ins Rechnungswesen
Bei der Bestimmung der Pflichtbeiträge wird nach Beiträgen aus folgenden Zahlungen unterschieden:
  • laufendem Entgelt

  • Einmalzahlung

  • Einmalzahlung unter Märzklauselanwendung

Es werden somit folgende neue technische Lohnarten erforderlich, deren Buchung ins Rechnungswesen Sie sicherzustellen müssen:
  • /3V0 abz. Beitrag BV lfd

  • /3V1 abz. Beitrag BV EZ

  • /3V2abz. Beitrag BV Vorj

Hierzu müssen Sie die Buchungseigenschaften der Lohnarten in dem Produktivmandanten mit dem Auslieferungsmandanten abgleichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Buchung ins Rechnungswesen -> Aktivitäten im HR-System -> Pflegen der Lohnarten -> Buchungseigenschaften von Lohnarten festlegen.
  • Einspielen der BV-Datei
Die Daten aller berufsständischen Versorgungswerke müssen in die Tabelle T5D31(Berufsständische Versorgungswerke (BV)) eingespielt werden. Starten Sie den Report Einlesen der BV-Datei für berufsständische Versorgungswerke (RPUBVDD0) und beachten Sie dabei besonders das Kapitel Voraussetzungen in der Reportdokumentation.
  • Festlegung des Beschäftigungsbetriebs mittels Personalbereich Berichtswesen
Verwenden Sie für die folgenden Einstellungen die Teilapplikation SVEB(Meldewesen BV Beitragserhebung).
Legen Sie im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesen mit Hilfe der IMG-Aktivitäten Personalbereich Berichtswesen definieren und Personalbereich Berichtswesen direkt zuordnen den Beschäftigungsbetrieb fest.
Dieser stellt gegenüber dem berufsständischen Versorgungswerk den Arbeitgeber dar. Das Feld Betriebsnummer Verursacher im Meldesatz DSBEenthält die Betriebsnummer dieses Arbeitgebers und im Firmenzahlerverfahren wird im Verwendungszweck der Überweisung die Betriebsnummer dieses Arbeitgebers ebenfalls angedruckt.
  • Festlegung des Absenders der E-Mails mittels Personalbereich Berichtswesen
Verwenden Sie für die folgenden Einstellungen die Teilapplikation SVMB(Meldewesen Berufsständische Versorgungswerke).

  • Erfassen Sie im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesen mit Hilfe der IMG-Aktivität Anschriften einrichten Anschriften für die Anschriftenart Betriebsanschrift(CA) zur Verwendung im B2A-Manager und für die Anschriftenart Sachbearbeiter(CL) zur Verwendung im Datensatz Kommunikation.

  • Tragen Sie im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesen mit Hilfe der IMG-Aktivität Daten zum Personalbereich Berichtswesen erfassen die Anschrift des Sachbearbeiters ein. Verwenden Sie dafür Feld aus Adressverwaltung im Gruppenrahmen Bestimmung des Sachbearbeiters. Nehmen Sie keine Eintragungen im Gruppenrahmen Anschrift des Empfängers vor.

  • Erfassen Sie in der Sicht Anschriften (V_536A_B) für Anschriftenart /A und den Absender der E-Mails Einträge für folgende Identifikationen der Anschriftenzeilen:

A: Absender
B: Absender
C: Straße
D: Postleitzahl und Ort
H: Kurzanschrift
  • Behördenkommunikation
Die Übertragung erfolgt analog zu den bereits bestehenden Verfahren für DEÜV und Beitragsnachweis mit dem dafür von der ITSG für den Arbeitgeber ausgestellten Zertifikat. Die Einträge werden im B2A-Manager unter dem Bereich/Dokumenttyp SV/OBVB (Beitragsmeldungen) und SV/OBVM (Entgeltmeldungen) abgelegt. Das notwendige öffentliche Zertifikat der DASBV GmbH wird automatisch beim Einspielen der neuen Zertifikatsliste (SAP Hinweis 1260081) bereitgestellt. Die E-Mailadresse der neu hinzugekommenden DASBV wird erstmalig beim Einspielen der BV-Datei automatisch im System angelegt.
Führen Sie für die Erstellung und Verarbeitung der E-Mails im B2A-Manager folgendes Customizing durch:
  • Nehmen Sie unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit Krankenkassen -> Technische Grundlagen für die Kommunikation mit PKCS#7 / E-Mail mit Hilfe der IMG-Aktivität Konstanten pflegen für PKCS#7 die notwendigen Einstellungen für den Bereich SV und die Dokumenttypen OBVB(Beitragsmeldungen berufsständische Versorgungseinrichtungen) und OBVM(Entgeltmeldungen berufsständische Versorgung) vor.

Diese Informationen finden Sie auch im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit Krankenkassen bzw. BV -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für das BV-Meldewesenund in dem SAP-Hinweis Meldewesen für berufsständische Versorgungswerke(BV)(1172763).

Weitere Informationen






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Length: 16293 Date: 20240523 Time: 201937     sap01-206 ( 221 ms )