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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2010 ( RELNPY_DE_JW0910 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2010 ( RELNPY_DE_JW0910 )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2010

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neuer Programmablaufplan

Für 2010 gibt es einen neuen Programmablaufplan, der durch das Include Steuertabelle (D) 2010 (RPCSDFDL)umgesetzt wird.

Der Programmablaufplan enthält:

  • das optionale Faktorverfahren
  • die geänderte Berechnung der Vorsorgepauschale durch Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Bürgerentlastungsgesetz)

Abrechnung

Der neue Programablaufplan wird in der Abrechnung für Abrechnungsperioden ab 2010 aufgerufen. Um die erweiterte Schnittstelle des Ablaufplans zu füllen, wird ein neuer Parameter STVder Funktion DSTausgeliefert.

Stammdatenänderung

Faktorverfahren

Der Infotyp Steuer D (IT0012) wird um das Feld FAKTRfür den Faktor beim Faktorverfahren nach § 39f EStG erweitert. Die Eingabe eines Faktors ist nur bei Steuerklasse IV zulässig. Persönliche Freibeträge sind beim Faktorverfahren nicht zulässig.

Für den IT0012 wird eine neue Sonderregel 'I' (geringf. Rentner) ausgeliefert. In Zeile 22 der Lohnsteuerbescheinigung dürfen keine Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Rentenversicherung angegeben werden, wenn der Mitarbeiter ein Beschäftigter nach §172 Absatz 1 SGB VI (z.B. weiter beschäftigter Rentner) ist. Neu ab 2010 ist, dass dieser Beitrag nicht bescheinigt werden darf, wenn dieser Beschäftigte geringfügig beschäftigt ist. Da ein geringfügig beschäftigter Rentner in der Abrechnung bislang nicht erkannt werden kann, muss die neue Sonderregel für diese Personen verwendet werden. Bedingung für die Sonderregel 'I' ist die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, da für Mitarbeiter mit dieser Steuerpflicht eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist.

Bürgerentlastungsgesetz

Der Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT0079) wird um das Feld BTSxx (xx: 01-05) für die Eingabe des von der privaten Krankenkasse bescheinigten Basistarifs erweitert. Der von der Krankenkasse bescheinigte monatliche Basistarif kann auch den Beitrag für anrechenbare Kinder enthalten, so dass keine Prüfung über die Höhe des bescheinigten Betrags stattfindet.
Bislang brauchte IT0079 für Beamte nicht angelegt zu werden. Für die Berücksichtigung des Basistarifs bei der Steuerberechnung ist dies ab 2010 notwendig. Der im Feld 'Beitrag'angegebene Betrag für den abzuführenden Beitrag hat jedoch keine Auswirkung in der Abrechnung.

Lohnsteuerbescheinigung

Die Formulargruppe für die Formulare zur Lohnsteuerbescheinigung wechselt rückwirkend von HR_DE nach HR_DE_STLB.

Wenn Sie kundeneigene Formulare benutzen, tragen Sie Ihre Formulare in die Sicht Systemname - Nachrichtenart - Customizing (V_T799BCFT) unter Formulargruppe HR_DE_STLB und logischem Formularnamen HR_DE_LSTBein.
Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_10 für die Lohnsteuerbescheinigung 2010 ausgeliefert. Dieses Formular dient als Muster und kann durch ein kundeneigenes Formular übersteuert werden.
Hierzu steht Ihnen die Formularsteuerung zur Druckausgabe einrichten im Customizing unter Abrechnung Deutschland zur Verfügung.

Der Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTXVD1) wird entsprechend angepasst. Zu den Änderungen ab 2010 gehören:

  • Wegfall das Großbuchstaben 'B'
  • Bescheinigung des Faktors
  • Ausweis der AN-Beiträge zur gesetzlichen KV (Zeile 25)
  • Ausweis der AN-Beiträge zur PV (Zeile 26)
  • Ausweis der AN-Beiträge zur AV (Zeile 27)
  • Ausweis der nachgewiesenen privaten KV und PV (Basistarif) (Zeile 28)
  • Wegfall des AN-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (alt Zeile 25)
  • Ausweis des ausgezahlten Kindergeldes nach Bescheinigung der Angaben zu Versorgungsbezügen (Zeile 33, alt Zeile 30)

Der Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTXVD0) wird für die Erstellung der Bescheinigungsdaten 2010 nicht mehr unterstützt.

Lohnsteueranmeldung

Ab 2010 ist in Hamburg die Kirchensteuer für die Konfession 'ak' (altkatholisch) unter Kennzahl 63 zu melden.

Kirchensteuer

Ab 2010 ist in Hamburg die Kirchensteuer für die Konfession 'ak' (altkatholisch) zu erheben.

Änderung der Steuerberechnung bei rückwirkender Minderung sonstiger Bezüge

Bei Rückwirkender Minderung eines sonstigen Bezugs im Kalenderjahr wird die Minderung im Entstehungsmonat verrechnet. Es gibt keinen Abfluss des negativen sonstigen Steuerbruttos in die In-Periode.

Die Teilapplikation Verrechnung negativer sonstiger Bezug (STSB) wird zum 31.12.2009 abgegrenzt.

Abfrage der Steuer-ID

Eine elektronische Bereitstellung der Steuer-IDs ist von der Clearingstelle z.Zt. für März/April 2010 vorgesehen. Es werden die Reports Anfrage Steueridentifikationsnummer erstellen (RPUTXED0)und Update Steueridentifikationsnummer (RPUTXCD0) ausgeliefert.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2009/2010 in der Steuer (1376639).

Sozialversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2010 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.

  • Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2010
Entgeltgrenzen jährlich monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in EURO
- Krankenversicherung allgemein 49.950,00 4.162,50
- Krankenversicherung
für PKV-Versicherte am 31.12.02 45.000,00 3.750,00

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Beitragsbemessungsgrenzen in EURO jährlich monatlich
Krankenversicherung 45.000,00 3.750,00
- Rentenversicherung West 66.000,00 5.500,00
- Rentenversicherung Ost 55.800,00 4.650,00
- Rentenvers. Knappschaft West 81.600,00 6.800,00
- Rentenvers. Knappschaft Ost 68.400,00 5.700,00
- Bundesanstalt für Arbeit West 66.000,00 5.500,00
- Bundesanstalt für Arbeit Ost 55.800,00 4.650,00
- Pflegeversicherung 45.000,00 3.750,00
Geringverdienergrenze   325,00
Geringfügigkeitsgrenze   400,00
Mindestbemessungsgrenze geringf. Beschäft. 155,00
Geringbeziehergrenze Rentner   127,75
Bezugsgröße West   2.555,00
Bezugsgröße Ost   2.170,00

  • Beitragssätze 2010
Einheitlicher allg. KV-Beitragssatz 14,90 v.H. (inkl. 0,9 v.H.)
Einheitlicher ermäß. KV-Beitragssatz 14,30 v.H. (inkl. 0,9 v.H.)
Rentenversicherung 19,9 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AG 16,45 v.H.
Rentenversicherung Knappschaft AN 9,95 v.H.
Bundesanstalt für Arbeit 2,8 v.H.
Pflegeversicherung 1,95 v.H.
PV-Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 v.H.
Insolvenzgeldumlagesatz 0,41 v.H.

Beitragssatzdatei in der Version 4

Die Beitragssatzdatei in der Version 3.0 wurde um folgende Punkte erweitert:

  • Bereitstellung der Einheitsbeitragssätze der Krankenversicherung
  • Erweiterung der Angaben zu dem Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen
    Hiermit wird angegeben, wie der Erstattungsbetrag und eventuell der Erstattungsbetrag für Arbeitgeberbeitragsanteile zu berechnen ist.
  • Die Daten werden nicht mehr als Datei mit festem Satzaufbau, sondern im XML-Format ausgeliefert. Außerdem findet eine Auftrennung in eine Gesamtdatei jeweils zu Beginn eines neuen Jahres und dann folgenden Update-Dateien statt.

Die Lieferung der Beitragssatzdatei in der Version 3.0 wird zum 30.06.2010 eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP Service Marketplace unter http://service.sap.com/hrde -> Beitragssatzdatei@SAP.

Änderungen beim maschinellen Zahlstellenverfahren

Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben in ihrer Besprechung am 13.05.2009 folgende Änderungen am maschinellen Zahlstellenverfahren beschlossen, welche ab dem Jahr 2010 zur Anwendung kommen sollen:

  • Meldung der Höhe des Versorgungsbezugs bei Bestandsmeldungen
Bisher wurde bei einer Bestandsmeldung lediglich der KV-Beitrag und der PV-Beitrag gemeldet. Nun soll auch die Höhe des Versorgungsbezugs gemeldet werden.
  • Meldung des Beginns des Versorgungsbezugs bei Kapitalleistung
Bisher wurde bei der Meldung einer Kapitalleistung der Beginn des Zeitraums der Kapitalleistung und das Ende des Zeitraums der Kapitalleistung gemeldet. Nun muss aus systemtechnischen Gründen auch das Feld für den Beginn des Versorgungsbezugs identisch zu dem Beginn des Zeitraumes der Kapitalleistung gefüllt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Krankenkassen Meldungen an die Zahlstellen senden, bei denen das Feld Aktenzeichen Verursacher nicht mit dem Aktenzeichen gefüllt ist, das die Zahlstelle an die Krankenkasse gesendet hat.
Diese Meldungen können von dem Report Zuordnung von Eingangsmeldungen im Zahlstellenverfahren (RPCZIHD0) keiner Personalnummer zugeordnet werden und erscheinen immer in dem Reportprotokoll in der Tabelle der Eingangsmeldungen ohne Personalnummern-Zuordnung.
Da diese Meldungen keiner Personalnummer zugeordnet sind, kann man sich auch nicht den Inhalt der Meldung mit dem Report Sachbearbeiterliste für Zahlstellen-Eingangsmeldungen (RPCZILD0) anzeigen lassen.
Mit dem neuen Report RPUZILD0kann man sich den Inhalt dieser Meldungen anzeigen lassen und auch den Status der Meldung von nicht zugeordnet auf manuell verarbeitet ändern. Sie müssen sich natürlich vorher mit der Krankenkasse über die weitere Vorgehensweise in Verbindung setzen.

Änderungen bezüglich der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

  • Stand des maschinellen Erstattungsverfahren
Es wurde bisher nur der Aufbau der Datensätze veröffentlicht, jedoch gibt es keine abgestimmte Dokumentation zu den einzelnen Datensatzfeldern und keine Beschreibung von Geschäftsvorfällen.
Auf dieser Basis kann kein maschinelles Meldewesen ausgeliefert werden.
  • Attribute zur Erstattung
In der maschinellen Beitragssatzdatei Version 3 waren bisher lediglich die Beitragssätze und Erstattungssätze für die Umlage U1 und U2 enthalten. Daher mussten noch ergänzende Angaben bezüglich der Erstattung in der Sicht Attribute zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (V_T5D30) vorgenommen werden. Mit der Einführung der Beitragssatzdatei Version 4 ist dies so nicht mehr erforderlich, da dort nun weitere Attribute mit aufgenommen wurden. Diese zusätzlichen Attribute werden ab dem 01.01.2010 mit dem Report Einspielen der Beitragssatzdatei (RPUSVED0) zuerst in der Tabelle Krankenkassenbeitragssätze (T5D1J) und dann mit dem Report Abgleich der Krankenkassenbeitragssätze (RPUSVCD0) in die Tabelle Krankenkassenbeitraege fuer Pflichtversicherte (T5D1I) gespeichert.

Die Funktion DSVU, welche im Schema DSVB die Erstattungen berechnet, wurde so erweitert, dass in diesen Fällen die Attribute zur Erstattung aus der T5D1Igelesen werden.
In der Beitragssatzdatei Version 4 wurde ein Feld aufgenommen, welches darüber Auskunft gibt, wie die Umlagekasse die Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld vornimmt. Bei einer Kasse wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe erstattet, wie er vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Bei einer anderen Kasse muss man von einem fiktiven Arbeitsentgelt ausgehen, das an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu kappen ist, und davon den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestimmen, der dann erstattet wird. Hierfür wird in der Abrechnung bei Verwendung der Funktion DOZMGdas Feld T5D1I-U2BZU (Begrenzung des Entgelts auf BBG bei Mutterschaft) ausgewertet und die neue Lohnart /3O4 (Zusch.MuschGeld Meldewes.)entsprechend abgestellt. Die Lohnart /3O4 ist ab 01.01.2010 der Summenlohnart BU2M (Zuschuss Mutterschutz) der Teilapplikation SVERzugeordnet.
  • Stammdatendatei der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
Die Unfallversicherung-Stammdatendatei enthält das Gesamtverzeichnis der gültigen Betriebsnummern der Unfallversicherungsträger, der Gefahrentarifstellen sowie weiterer Angaben zu den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Der neue Report Einlesen der Dateien für Berufsgenossenschaften und Gefahrtarife (RPUBGDD0) ermöglicht Ihnen, diese Dateien in das System hochzuladen. Weitere Informationen finden Sie in der zugehörigen Reportdokumentation.
Auswirkungen auf das Customizing:
Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden die Customizing-Aktivität unter Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> Berufsgenossenschaften -> UV-Stammdatendateien einlesenaus.

  • Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen und Krankenkassenverbänden ab 01.01.2010
Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten Insolvenzgeldumlage abführen.
Dies gilt auch für die Dienstordnungsangestellten. Da diese Beschäftigten in der Rentenversicherung mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0 (keine Beiträge) geschlüsselt sind, muss im Infotyp Sozialversicherung (IT0013)unter 'Weitere Daten' im Rahmen der Arbeitslosenversicherung die Sonderregel 07 (IG-Umlage)eingetragen werden. Die Beiträge werden auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2009/2010 Sozialversicherung (1385405).

DEÜV

Maschinelle Rückmeldung der RV-Nummer an den Arbeitgeber

Der neue Report DEÜV-Rückmeldungen der RV-Nummer verarbeiten (RPCDRVD0) verarbeitet die eingegangenen DEÜV-Rückmeldungen der RV-Nummer und trägt die RV-Nummer in Infotyp Sozialversicherung (IT0013) ein.

Der Report RPCDRVD0kann nur genutzt werden, wenn der E-Mail-Eingang für DEÜV-Meldungen im B2A-Manager eingerichtet wurde. Informationen zum Einrichten des E-Mail-Eingangs finden Sie im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation(B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Technische Grundlagen für die Kommunikation mit PKCS#7/E-Mail -> E-Mail-Eingang einrichten.

Falls Sie den E-Mail-Eingang vorläufig noch nicht einrichten können oder wollen, kann die Datei mit den zurückgemeldeten RV-Nummern mit dem Report DEÜV-Rückmeldedatei mit Versicherungsnummern anzeigenentschlüsselt und angezeigt werden.
Das Eintragen der Versicherungsnummern in Infotyp Sozialversicherung (IT0013) müssen Sie dann jedoch manuell vornehmen.

Den Report RPCDRVD0finden Sie im SAP Easy Access Menü unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> DEÜV -> Eingangsmeldungen -> DEÜV-Rückmeldungen der RV-Nummer verarbeiten.

Einführung des Personengruppenschlüssels 190für nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die ausschließlich UV-pflichtig sind

Überprüfen Sie, ob Sie Beschäftige haben, die ausschließlich UV-pflichtig sind und legen Sie für diese Personen den Infotyp DEÜV (IT0020) mit Personengruppenschlüsel 190an. Der neue Personengruppenschlüssel 190kann für Zeiträume ab 01.01.2010 in IT0020eingetragen werden.
Die Angaben zur Unfallversicherung pflegen Sie entweder über Infotyp Berufsgenossenschaft (IT0029) oder Teilapplikation Gefahrtarifstelle für die Berufsgenossenschaft (BG02).
Der Report DEÜV-Meldungen erstellen (RPCD3VD0) erstellt dann eine Anmeldung mit Grund 10zum Beginndatum des Infotyp IT0020-Satzes mit Personengruppe 190. Alle nachfolgenden Zeiträume werden wie bei den übrigen Personengruppenschlüsseln mit Datenbaustein DBUVgemeldet.

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA-Verfahren)

Am 28. März 2009 wurde das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgelnachweises (ELENA) verabschiedet, das zum 01.01.2010 in Kraft tritt.

Auswirkungen auf das Customizing:
Informationen zu den notwendigen Customizing-Einstellungen finden Sie in der zugehörigen Release-Information Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA-Verfahren).

Informationen dazu finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Informationen zum ELENA-Verfahren ab 2010 (1394256).

Behördenkommunikation

Kommunikationsserver

Eine Umsetzung dieser Lösung in SAP ist geplant. Dabei werden die Daten (Elena, DEÜV, Beitragsnachweis, etc.) nicht mehr via E-Mail sondern via HTTP/HTTPS und XML übertragen. Beide Kommunkationswege (E-Mail und Kommunikationsserver) werden von SAP unterstützt.
Zunächst wird der Kommunikationsserver im ELENA-Verfahren eingesetzt und wird sukzessive auf die anderen Meldeverfahren erweitert.
Weitere Informationen finden Sie im SAP Hinweis Elena: Aktueller Stand Kommunikationsserver/E-Mail (1409783).

Elster: Neues Zertifkat der Clearingstelle

Bei der Übertragung der LStA und LStB werden zwei Zertifikate eingesetzt. Das Zertifikat des Arbeitgebers und das der Clearingstelle. Das zur Zeit eingesetzte Zertifikat der Clearingstelle wird nur noch bis 01.01.2010 verwendbar sein. Von Seiten der Clearingstelle ist geplant, dass ab KW 39 eines neues Zertifikat, parallel zum bisher eingesetzten, verwendet werden kann. Die Vorgehensweise zum Einsatz dieses neuen Zertifikates wird im SAP Hinweis LStA/LStB: Neues Zertifikat für die Clearingstelle (1378014) beschrieben.
Hinweis: Der Arbeitgeber muss bei dieser Umstellung kein neues Zertifikat über das Elster-Portal beantragen bzw. sein Zertifikat verlängern.

Entgeltbescheinigungsrichtline (EBeschR)

Änderungen am Entgeltnachweis

Aufgrund der geplanten Entgeltbescheinigungsrichtline (EBeschR) und der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahren) zum 01.01.2010 werden die Entgeltnachweis-Formulare DF01, DFKA(beide für den Report Entgeltnachweise (RPCEDTD0)) und SAP_PAYSLIP_DE_P (für die Transaktion HRFORMS) entsprechend umgestellt. Das Formular SAP_PAYSLIP_DE (Smartforms)wird nicht mehr angepasst. Weitere gesetzlichen Änderungen (z.B. den Faktor für das Faktorverfahren) werden nur noch in den neuen Formularen eingebaut.

Im wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:

  • Kennzeichnungder Bezüge, gekennzeichnet nach
  • laufenden oder einmaligen Zahlungen,

  • ob Lohnsteuerpflichtig oder nicht,

  • ob SV-pflichtig oder nicht

  • und ob sie ins Gesamtbrutto eingehen, oder nicht.

  • Unterteilungder Bruttoentgelte (z.B. dem KV/PV-Brutto) und bei den gesetzlichen Abzügen (z.B. der Lohnsteuer) nach einmaligen und laufenden Werten. Bei den gesetzlichen Abzügen kommt noch eine Summe aus einmaligen und laufenden Werte hinzu.
  • Geänderte Berechnung des Gesamtbruttos
    Beispielsweise werden Pauschalsteuern, die der Arbeitnehmer trägt, bei der Bildung des Gesamtbruttos abgezogen.
    Deshalb werden ab 2010 zusätzlich neue Lohnarten in der Abrechnung gebildet:
  • Gesamtbrutto (EBeschR): /10E

  • Netto (EBeschR): /55E

  • Ergänzende Hinweise (z.B. "Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung").

Zum Vergleich sind die bisherigen Formulare umbenannt worden:

  • DF01-> DF0X
  • DFKA-> DFKX
  • SAP_PAYSLIP_DE_P -> SAP_PAYSLIP_DE_X

Weitere Informationen zu den Änderungen und den neuen Formularen finden Sie auch in den SAP-Hinweisen:

  • EBeschR 2009 (RPCEDTD0, DF01) (1403983)
  • EBeschR 2009 (RPCEDTD0, DFKA) (1408470)
  • EBeschR 2009 (HRForms, SAP_PAYSLIP_DE_P) (1403984)
  • Gesamtbrutto und gesetzliches Netto nach EBeschR (1400108)

Gesetzliche Änderungen am Entgeltnachweis

Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 wird der Faktor beim Faktorverfahren, und, aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, der Beitrag zum Basistarif für Privatversicherte KV/PV mit angezeigt. In den Formularen DF01und DFKAstehen dafür die Tabellenfelder ST-FAKTOR und ST-PKPV für die Darstellung als Einzelfeld zur Verfügung. Im Formular SAP_PAYSLIP_DE_P stehen diese Felder im InfoStar STDATEN durch die Erweiterung des MetaStars TAX_DE um die Dimension TAX_DATA_DE und die Figure TAX_PRIV_AMT zur Verfügung.

Und für alle Mitarbeiter, für die im Rahmen des neuen ELENA-Verfahrens Daten übertragen werden, ist im Entgeltnachweis ein entsprechender Vermerk zudrucken. Da dies nicht alle betrifft, z.B. keine Rentner, muss im Entgeltnachweis eine entsprechende Mitteilung über den Infotyp Mitteilungen (IT0128)angezeigt werden. Die Formulare DF01und DFKAwurden im Fenster F1in der Gruppe 90entsprechend erweitert. Für die betroffenen Mitarbeiter können Sie beispielsweise folgenden Text verwenden: "Nach § 97 (1) SGB IV wurden Daten im Rahmen des ELENA-Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt. Es besteht ein Anspruch aus Auskunft der Daten gegenüber der ZSS."

Änderungen am Lohnkonto

Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 wird der Faktor beim Faktorverfahren, und, aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, der Beitrag zum Basistarif für Privatversicherte KV/PV mit angezeigt. In den Formularen DK01und DK02stehen dafür die neuen Summenlohnarten T017 und T018zur Verfügung. Im Formular SAP_PAYRACC_DE werden diese Werte aufgrund einer Erweiterung des Initialisierungs-Codings der Formularschnittstelle gebildet.

Außerdem werden aufgrund der Änderungen bzgl. der Definition des Gesamtbruttos in der Entgeltbescheinigungsrichtlinie zusätzlich noch die folgenden neuen Lohnarten angezeift:

  • /10E : Gesamtbrutto (EBeschR)
  • /55E: Netto (EBeschR)

Betriebliche Altersversorgung

Rentenbezugsmitteilung / Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen

Bei der Erstellung der MZ01-Meldungen (Rentenbezugsmitteilung) sowie bei der Bescheinigung 'Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung' ändern sich folgendes:

  • Ab dem Meldungsjahr / Bescheinigungsjahr 2009 ergeben sich folgende Änderungen für das Merkmal 'Rechtsgrund der Leistung' im Baustein 05 'Leistungsbetrag' bzw. für die bescheinigten Leistungen:
  • nicht mehr zulässig ab 2009:
    Merkmal 13 / Zeile 9: § 22 Nr. 5 S. 4 EStG

  • neu ab 2009:
    Merkmal 14 / Zeile 9: § 22 Nr. 5 S. 4 i.V.m. § 92a Abs. 2 S. 5 EStG
    Merkmal 15 / Zeile 10: § 22 Nr. 5 S. 4 i.V.m. § 92a Abs. 3 S. 5 EStG
    Merkmal 16 / Zeile 11: § 22 Nr. 5 S. 5 EStG
    Merkmal 17 / Zeile 12: § 22 Nr. 5 S. 6 EStG
    Merkmal 18 / Zeile 13: § 22 Nr. 5 S. 9 EStG

Auswirkungen auf das Customizing:

Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der ZfA (Rentenbezugsmitteillungen) -> Fachliche Grundlagen die Customizing-Aktivität Relevante Abrechnungslohnarten den Summenlohnarten zuordnen aus.

Ordnen Sie Ihre Lohnarten für die entsprechenden Leistungen (Abrechnungsergebnis Tabelle RT) diesen neuen Summenlohnarten zu (View V_T596J, Teilapplikation AVSP).

Da der Rechtsgrund 13 ab 2009 nicht mehr zulässig ist, müssen die entsprechenden Einträge in der View V_T596J zum 31.12.2008 abgegrenzt werden.

Die ab dem Bescheinigungszeitraum 2009 gültige Version der Bescheinigung wird als neues Formular HR_DE_AV_SPL_09 ausgeliefert. Dieses Formular ist der Bescheinigungs-ID 0096 zugeordnet (V_T5DF0_B).

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis RBM / Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen ab 2009 (1403544).

Öffentlicher Dienst

ZfA: Gesetzliche Änderungen BZ01-Meldungen 2009/2010

Mit dem Eigenheimrentengesetz ("Wohn-Riester") vom 01.08.2008 wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Rückwirkend zum 01.01.2008 sind auch Steuerpflichtige, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der geförderten Alterssicherungssysteme beziehen, unmittelbar zulageberechtigt, wenn sie unmittelbar vor Bezug der entsprechenden Leistung einer der bisher zulageberechtigten Personengruppen angehörten und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§10a EStG, Absatz 1, Satz 4).
Gleichzeitig wurde die Versorgung wegen Dienstunfähigkeit in die Summe der zulagerelevanten Vorjahreseinnahmen aufgenommen (§86 EStG, Absatz 1, Satz 2, Nr. 4 ).
Anzuwenden sind die neuen Gesetzesfassungen erstmals für den Veranlagungszeitraum (Beitragsjahr) 2008 (§52, Abs. 24c, Satz 1 EStG).
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat die gesetzlichen Änderungen im ZUSY-Release 16 umgesetzt. Ab einem von der ZfA noch festzulegenden Stichtag müssen BZ01-Meldungen an die ZfA in einem neuen Format ("Zusy-Release 16") gesendet werden.

Dazu werden folgenden Änderungen ausgeliefert:

  • Neuer Wert '4 Zulageberechtigung i.S.d.§10a Absatz 1 Satz 4' für das Merkmal BeamtVG im Infotyp 0745 (ZfA-Meldungen).
  • Neue Summenlohnart VERS (ZfA: BZ01-Versorgung).
  • Die Datenbank für BZ01-Meldungen wurde um die neu zu meldenden Felder erweitert. Neue und alte Felder werden in der BZ01-Meldungserstellung parallel gefüllt.
  • Neue Funktion HR_ZFA_EINNAHMENzur Ermittlung der Einnahmensarten Besoldung und Versorgung.
  • Neue Teilapplikation ZF16(ZfA: Zusy-Release 16) zur Ablage des Stichtags
  • XML-Erstellung für BZ01 ab Stichtag im neuen Format.

Auswirkungen auf das Customizing:

  • Tragen Sie in Summenlohnart VERS die Standard- und kundeneigenen Lohnarten ein, die zur Versorgung Dienstunfähiger Versorgungsempfänger i.S.d. §86a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 gehören. Führen Sie dazu im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der ZfA (Öffentlicher Dienst) -> Fachliche Grundlagen die Customizing-Aktivität Summenlohnarten für BZ01-Meldungen festlegen aus.
  • Es wird der Stichtag 15.02.2010 ausgeliefert. Sobald der endgültige Einsatztermin von Zusy-Release 16 von der ZfA bekannt geben wird, führen Sie im Einführungsleitfaden unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der ZfA (Öffentlicher Dienst) -> Fachliche Grundlagen die Customizing-Aktivität Zusy-Release 16 aktivieren aus.

Informationen dazu finden Sie auch in dem SAP-Hinweis ZfA: Gesetzliche Änderungen BZ01-Meldungen 2009/2010 (1251458).

Employee Self Service (ESS)

Um Änderungen im Report Nettoeinkommen auf Monatsbasis (RPCNETD0) wiederzuspiegeln, werden zwei neue Felder in das ESS-Szenario 'Gehaltsrechner'hinzugefügt:

  • Feld Faktor (FAKTOR)für die Steuerberechnung
  • Feld Beitrag Basistarif private KV / PV (PKPV) für die private Versicherung.

Bauwirtschaft

In der Bauwirtschaft gibt es keine Änderungen bzgüglich Jahreswechsel . Beachten Sie jedoch die Änderung aus SAP Hinweis Aufwendungen: Erstattung von Hin-und Rückfahrt (wöchentl.) (1390197).







BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   General Data in Customer Master  
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Length: 40613 Date: 20240523 Time: 221047     sap01-206 ( 673 ms )