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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2013 ( RELNPY_DE_JW1213 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2013 ( RELNPY_DE_JW1213 )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2013

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

ELStAM-Verfahren

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte zum 01.01.2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Daten der Vorderseite der bisherigen Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Das ELStAM-Verfahren startet am 01.11.2012. Ab diesem Tag stellt die Finanzverwaltung allen Arbeitgebern den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab dem 01.01.2013 bereit. Von Seiten der Finanzverwaltung ist ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2013 vorgesehen, in dem die Arbeitgeber in das Verfahren einsteigen können.

Ausführliche Informationen zum ELStAM-Verfahren und Customizing:

  • SAP-Hinweis Ankündigung: Start des ELStAM Verfahrens zum 01.01.2013 (1747781)

Neue Programmablaufpläne

  • Report Steuertabelle (D) 2013(RPCSDFDP)
    Für die Steuerberechnung ab 2013 wird ein neuer Programmablaufplan ausgeliefert.
    Da die Gesetzgebung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen ist, werden voraussichtlich Mitte Dezember noch Änderungen durchgeführt.

Anmerkung zu den Formularen der Lohnsteuerbescheinigung und der Lohnsteueranmeldung

Die Formulare der Lohnsteuerbescheinigung und der Lohnsteueranmeldung bleiben für 2013 unverändert.

Auswirkungen auf das Customizing der Steuer:
Informationen hierzu finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Steuer: Jahreswechsel 2012/ 2013 (1779649).

Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung (LStA) ist ab dem 01.01.2013 nur noch authentifiziert, d.h. mit einer speziellen Signatur im XML, zu übertragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem SAP-Hinweis LStA: Senden von LStA nur noch mit Vorgang send-Auth(1763339).

Sozialversicherung

Änderung des Meldeverfahrens für den Beitragsnachweis

Der Versand von Beitragsnachweisen kann nun folgendermaßen erfolgen:

  • Versand der Meldedatei wie bisher per E-Mail
  • Übertragung der Meldedatei an den Kommunikationsserver der GKV

Das Meldeverfahren wird um die Verarbeitung von Fehlerrückmeldungen (Inbound-Verfahren) erweitert. Im Fehlerfall erfolgte bisher der Rückweg zum Arbeitgeber in Papierform. Die Übermittlung in Papierform endet zum 31.12.2012.

Für die Verarbeitung der Rückmeldungen stehen Ihnen u.a. die folgende neuen Reports zur Verfügung:

Auswirkungen auf das Customizing des Meldeverfahrens für den Beitragsnachweis:
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für Beitragsnachweis ( Lohnbüro festlegen und die nachfolgenden Customizing-Aktivitäten) bzw. analog
    Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für Beitragsnachweis Zahlstellen.

Die für den Ablauf des Meldeverfahrens für den Beitragsnachweis erforderlichen Reports finden Sie im SAP Easy Access unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Sozialversicherung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem SAP-Hinweis Änderung des Meldeverfahrens zum Beitragsnachweis(1710408).

Neue Datensatzversion für das Meldeverfahren zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (AAG)

Die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) wurde im Mai 2012 vom GKV-Spitzenverband in einer neuen Version veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen am Verfahren und an den zu übermittelnden Daten treten zum 01.01.2013 in Kraft.
Voraussetzung für die Abgabe der Anträge aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen ist laut Verfahrensbeschreibung (Kapitel 2.1.1) insbesondere, dass die Daten über die Angaben zum Versicherten und die Höhe der beantragten Erstattungen aus maschinell geführten Entgeltunterlagen hervorgehen und erstellt werden.
Infolgedessen erstellt das System Meldungen in der Datensatz-Version 02automatisch mit dem Status fehlerhaft, wenn Eingaben zu Erstattungsbeträgen aus dem Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) mit den Subtypen DBAU(AAG: Arbeitsunfähigkeit), DBBT(AAG: Beschäftigungsverbot) oder DBZU(AAG: Mutterschaft) vorgenommen wurden. Diese Meldungen muss der Sachbearbeiter mit einer maschinellen Ausfüllhilfe abgeben.

Mit der Datensatzversion 02des Datensatzes DSER(Datensatz Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen) für die AAG-Meldungen gibt es zum 01.01.2013 folgende Änderungen am Datensatz:

  • Der Datensatz DSERenthält den neuen Datenbaustein DBAA(Ansprechpartner Arbeitgeber). Dieser Datenbaustein enthält Daten zum Ansprechpartner des Arbeitgebers sowie Informationen zur Anschrift des Betriebes. Die beiden Felder NAME-AA (Name des Ansprechpartners) und TEL-AA (Rufnummer des Ansprechpartners) müssen gefüllt sein.
  • Der Datenbaustein DBANentfällt.
  • Neue Felder und Änderungen im Datensatz DSER
  • Änderungen an folgenden Datenbausteinen:
  • DBAU(Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit)

  • DBBT(Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot)

  • DBZU(Erstattung des Arbeitgeberzuschusses Mutterschaft)

  • DBBV(Bankverbindung)

  • DBFE(Fehler)

Auswirkungen auf das Customizing des Meldeverfahrens zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (AAG):

  • Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesen -> Daten zum Personalbereich Berichtswesen erfassen(PAY_DE_RC_300).
    Wählen Sie für Ihre Eingaben die Teilapplikation Maschinelle Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (SVEV) aus. Geben Sie im Gruppenrahmen Bestimmung des Sachbearbeiters im Feld aus Adressverwaltung einen Sachbearbeiter an. Die Angaben zu diesem Sachbearbeiter dienen dazu, ab der Datensatz-Version 02 des Datensatzes DSERüber den Datenbaustein DBAAeinen Ansprechpartner zu übermitteln.
  • Wenn Sie in der Sicht Sachbearbeiter via Personalbereich/Berichtswesen (V_596M_B) für die Teilapplikation Maschinelle Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (SVEV) keine explizite Vorgabe zur Bestimmung des Sachbearbeiters machen, schreibt das System nun den individuellen Sachbearbeiter bezüglich der Abrechnung aus dem Infotyp Organisatorische Zuordnung (0001) (Gruppenrahmen Sachbearbeiter,Eingabefeld Abrechnung) in den Datenbaustein DBAAschreiben. Bei der Verwendung des Sachbearbeiters aus dem Infotyp 0001bleiben im Datenbaustein DBAAdie Felder für Faxrufnummer und E-Mail-Adresse leer, da diese Daten nicht in der Tabelle Sachbearbeiter (T526) enthalten sind.
  • Mit der Datensatzversion 02 ist als Meldeverfahren nur noch der GKV-Kommunikationsserver gestattet. Sollten Sie bisher das Meldeverfahren per E-Mail nutzen, stellen Sie zum 01.01.2013 auf den GKV-Kommunikationsserver um:
    Abrechnung Deutschland -> Personalbereich Berichtswesen -> Daten zum Personalbereich Berichtswesen erfassen(PAY_DE_RC_300).
    Wählen Sie für Ihre Eingaben die Teilapplikation Meldewesen Erstattung von AG-Aufwendungen (SVEA) aus. Markieren Sie im Gruppenrahmen Versand über den Auswahlknopf Kommunikationsserver.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Meldewesen AAG: Neue Datensatzversion 02 (1734092).

Änderungen beim Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)

  • Versicherungsnummer wird zum Pflichtfeld im Datensatz
Die Versicherungsnummer wird zum Pflichtfeld für alle Meldungen mit Abgabegrund 2(Änderungsmeldung), 3 (Endemeldung) und 4 (Bestandsmeldung) mit einem Änderungs- oder Endedatum größer 31.12.2012.
  • Einschränkung der erlaubten Zeichen beim Aktenzeichen Verursacher
Das Aktenzeichen Verursacher (Feld AZVUim Datensatz DSVZ) darf bei Meldungen der Zahlstelle an die Krankenkasse für Meldezeiträume ab dem 01.01.2013 nur noch Buchstaben ohne Umlaute, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche und Schrägstriche enthalten.
Umstellung der nicht mehr gültigen Aktenzeichen Verursacher
Wenn der Report Versorgungs-/Kapitalleistungsmeldungen erstellen (RPCZOVD0) für die Periode 01/2013 gestartet wird, wird für jeden betroffenen Versorgungsbezieher eine Endemeldung zum 31.12.2012 und eine Beginnmeldung zum 01.01.2013 mit einem neuen Aktenzeichen Verursacher erstellt.
Wenn Sie das Jahreswechsel-Support-Package erst nach dem Start des Reports RPCZOVD0für die Periode 01/2013 eingespielt haben, müssen Sie beim nächsten Start des Reports RPCZOVD0unbedingt eine Aufrollung erzwingen. Hierfür muss in dem Parameter Aufrollung ab Datum der 01.01.2013 eingetragen werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem SAP-Hinweis ZMV: Änderungen beim Zahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2013(1769569).

Anpassung der Entgeltgrenzen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen und in der Gleitzone

Die Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung wird zum 01.01.2013 auf 450 Euro angehoben. Entsprechend wird die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt auf 850 Euro angepasst.

Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zum 01.01.2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Rentenversicherungspflicht steigt von 155 Euro auf 175 Euro.

Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 01.01.2013 bestanden haben, wurden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen:

  • Regelmäßiges Entgelt bis 400 Euro
    War der Arbeitnehmer in seiner geringfügigen Beschäftigung bisher rentenversicherungsfrei, so bleibt es dabei.
  • Regelmäßiges Entgelt zwischen 400,01 und 450 Euro
  • Der Arbeitnehmer war in allen Sparten versicherungspflichtig in der Gleitzone. Ab 01.01.2013 bleibt er weiterhin rentenversicherungspflichtig in der Gleitzone und es gilt für die Beitragsberechnung die alte Gleitzonenformel.
    Sofern Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, tritt die Versicherungsfreiheit in der KV und PV ein und der Arbeitgeber muss pauschale Beiträge zu KV zahlen. In der AV kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Agentur für Arbeit stellen.
    Treffen diese Annahmen zu, grenzen Sie den Infotyp Sozialvers. D (0013) zum 01.01.2013 ab und ändern Sie den SV-Schlüssel von 1 1 1 1 auf 8 1 0 0 ab. Ansonsten bleibt der SV-Schlüssel auf 1 1 1 1.

  • Tragen Sie in der zusätzlichen Kasse die Knappschaft ein, denn es handelt sich nun um einen Mixjob, bei dem DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise sowohl an die Arbeitnehmerkasse als auch an die Knappschaft gehen. Tragen Sie im Rahmen der Krankenversicherung die Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) ein.

  • Regelmäßiges Entgelt zwischen 450,01 und 800 Euro
    Für die Beitragsberechnung wird die neue Gleitzonenformel verwendet.
  • Regelmäßiges Entgelt zwischen 800,01 und 850 Euro
    Die Gleitzonenregelung findet keine Anwendung. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Gleitzonenregelung anwenden.

Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2013

  • Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung, wenn die Summe der Entgelte eine Beitragsbemessungsgrenze überschreitet
Die Arbeitgeber melden im Rahmen der DEÜV für jeden Mehrfachbeschäftigten die Entgelte mit Meldegrund 58 (GKV-Monatsmeldung) in dem Datenbaustein DBKV. Die Krankenkassen beginnen jedoch mit einer Rückmeldung an die Arbeitgeber erst, wenn eine Bemessungsgrenze überschritten wird.
Dies tritt ein, wenn die Summe der laufenden Entgelte eine Beitragsbemessungsgrenze übersteigt oder wenn eine Einmalzahlung gezahlt wird, die die Differenz aus einer jahresanteiligen Beitragsbemessungsgrenze und den bisher gezahlten Entgelten alle Beschäftigungen übersteigt.
  • Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone bei Beginn oder Ende der Mehrfachbeschäftigung im Laufe eines Kalendermonats
In den Fällen der Mehrfachbeschäftigung werden die Entgelte der einzelnen Beschäftigungen zusammengerechnet und dann die Prüfung auf die Anwendung der Gleitzone vorgenommen. Sofern die Summe der Entgelte innerhalb der Gleitzone liegt, wird die beitragspflichtige Einnahme durch Anwendung der Gleitzonenformel auf das Gesamtentgelt bestimmt. Die beitragspflichtige Einnahme einer einzelnen Beschäftigung ergibt sich dann durch Aufteilung im Verhältnis des jeweiligen Entgelts zum Gesamtentgelt.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in dem Besprechungsergebnis vom 08./09.05.2012 TOP 6 dargelegt, wie die Berechnung aussehen soll, wenn die Mehrfachbeschäftigung nicht den ganzen Kalendermonat besteht.

Auswirkungen auf das Customizing:
Die Personalrechenregel D015 (Verteilung des laufenden Fiktivbruttos auf Arbeitsplatz-Zeitraum) im Personalrechenschema DAL0 (Aliquotierung und Abstellung (Bruttozusammenfassung) Deutschland) um die Lohnart /3GY (Maximale Anzahl der SV-Tage) erweitert. Wenn Sie eine kundeneigene Personalrechenregel verwenden, gleichen Sie sie mit der Standardpersonalrechenregel ab.

Weitere Informationen finden Sie dem SAP-Hinweis Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2013 (1753058).

Anpassung des Lohnkontos

Aufgrund der neuen Lohnarten im Zusammenhang mit der Mehrfachbeschäftigung wurde das Lohnkonto ergänzt.
Auswirkungen auf das Customizing:
Gleichen Sie die Lohnkonten DK01und DK02mit dem Standardmandant ab.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2013 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die neuen Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert. Grenzen Sie in der Sicht Abrechnungskonstanten(V_T511K) zur Ländergruppierung 01 die folgenden Konstanten zum 01.01.2013 ab und geben Sie die neuen Werte ein:

Konstante Wert 2013
AVBGJAV-BBG jaehrlich 69.600,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 58.800,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 47.250,00
KVBGRKV-Rentner 1/20 Bezugsgröße 134,75
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 47.250,00
KVBORKV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 134,75
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 52.200,00
PVBGJPV-BBG jaehrlich 47.250,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 47.250,00
PVPRZPV-Prozentsatz 2,05
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 85.200,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrlich Ost 72.600,00
RKPAGKnappschaft RV-Prozentsatz AG 15,65
RKPANKnappschaft RV-Prozentsatz AN 9,45
RVBGJRV-BBG jaehrlich 69.600,00
RVBGMMonatliche Bezugsgröße West 2.695,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 58.800,00
RVBOMMonatliche Bezugsgröße Ost 2.275,00
RVGFGGeringfügigkeitsgrenze 450,00
RVGOBSVBG 20% Bezugsgröße Ost 455,00
RVGVBSVBG 20% Bezugsgröße 539,00
RVGZFFaktor für Gleitzonenformel 7.605,00
RVGZGGleitzonengrenze 850,00
RVMBGRV-Mindest-BBG geringf. Beschäf 175,00
RVMGBSVBG 80% Bezugsgröße 2.156,00
RVMOBSVBG 80% Bezugsgröße Ost 1.820,00
RVPIUInsolvenzumlage Prozentsatz 0,15
RVPRZRV-Prozentsatz 9,45
KURBJKUG: RV-BBG jaehrlich 69.600,00
KURBJKUG: RV-BBG jaehrlich 58.800,00


Änderung des Meldeverfahrens zur BV-Beitragserhebung

Wenn ein Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk während Altersteilzeit in der gesamten Abrechnungsperiode Anspruch auf Entgeltersatzleistungen hat und der Arbeitgeber die beitragspflichtige Einnahme weiterzahlt, konnte dieser Sachverhalt bisher nicht in der BV-Beitragserhebung gemeldet werden, weil der Fehler DSBE296 ausgegeben wurde. Denn ein Pflichtbeitrag durfte bisher nur gemeldet werden, wenn es ein Bemessungsbrutto für eine Einmalzahlung gab oder SV-Tage und ein laufendes Entgelt vorhanden waren.

In dem oben genannten Fall ist jedoch keine Einmalzahlung gezahlt worden und es gab auch keine SV-Tage, sondern lediglich ein laufendes Entgelt, aus dem ein Pflichtbeitrag berechnet wurde.

In dem Datensatz DSBEwurde die Stelle 344, welche früher eine fix mit 0 vorgegebene Internkennung beinhaltete, umgewidmet zu dem Feld LGAF(LGA ausschließlich fiktives Entgelt) mit den folgenden Ausprägungen:

  • 0 = Nein
  • 1 = Ja

Somit können oben genannte Fälle nun mit LGAF= 1 gemeldet werden, da die Fehlerprüfung DSBE296entsprechend erweitert wurde.

DEÜV

Änderungen am Datenbaustein DBUV der DEÜV-Ausgangsmeldungen

Bei 0 UV-Entgelt im Datenbaustein DBUV(Unfallversicherungsdaten) muss jetzt immer ein UV-Grund (DBUV-UVGD) angegeben werden. Dazu werden neue UV-Gründe eingeführt, die bereits ab 01.12.2012 verwendet werden müssen.
Die Auslieferung erfolgte bereits mit dem HRSP im Oktober. Zusätzlich wird die Änderung per CLC-Package und per SAP-Hinweis DEÜV: Änderungen im Kernprüfprogramm zum 01.12.2012(1753685) mit Korrekturanleitung ausgeliefert.

Änderungen am Datenbaustein DBKV der GKV-Monatsmeldung

Folgende neue Felder werden ausgeliefert:

  • Beitragsbemessungsgrundlage Altersteilzeit (DBKV-BBGRUATG)
  • SV-Beitragsgruppenschlüssel(DBKV-BYGR)
  • Kennzeichen Rechtskreis (DBKV-KENNZRK)
  • Regelmäßiges Jahresentgelt (DBKV-RJEG).
    Um die Prüfung auf Anwendung der Gleitzonenregelung durchführen zu können, benötigen die Krankenkassen die Information über das voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt des Mitarbeiters. Für Meldezeiträume ab 01.01.2013 muss in der GKV-Monatsmeldung ein voraussichtliches regelmäßiges Jahresentgeltdes Beschäftigten angegeben werden, falls es sich um eine Beschäftigung in der Gleitzone handelt, d.h. wenn in der GKV-Monatsmeldung das Feld Kennzeichen Entgelt innerhalb der Gleitzone(DBKV-KENNZGLESV) mit dem Wert 1 (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) gemeldet wird.
    Der Sachbearbeiter muss dieses Entgelt durch Schätzung ermitteln und als kundeneigene Lohnart (Kopie der Musterlohnart Regelmäßiges Jahresentgelt in der Gleitzone (MU83)) in dem Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) aufgeben, wenn in dem Infotyp Sozialvers. D (0013) das SV-Attribut 30 (Gleitzone) eingetragen ist und eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt.
    Das voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt kann bzw. soll nicht maschinell ermittelt, sondern vom Arbeitgeber durch Schätzung ermittelt werden. Die Krankenkassen benötigen diese Information, um zu prüfen, ob in der Jahressicht - bei Berücksichtigung aller Beschäftigungsverhältnisse - tatsächlich eine Beschäftigung in der Gleitzone vorliegt und melden das Ergebnis dieser Prüfung in einer DSKK-Eingangsmeldung an den Arbeitgeber zurück. Das Vorhandensein der Lohnart wird in der Abrechnung (Warnmeldung) und bei der Erstellung der GKV-Monatsmeldung (Fehlerrückmeldung) geprüft. Die Lohnart wird bei jeder GKV-Monatsmeldung benötigt, solange das Vorliegen einer Gleitzonenbeschäftigung im Feld DBKV-KENNZGLESV mit dem Wert 1 (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) gemeldet wird.
    Aus der Kundenlohnart wird in der Abrechnung die neue technische Lohnart Regelmäßiges Jahresentgelt in der Gleitzone (/3GZ) abgeleitet, die dann beim Erstellen der GKV-Monatsmeldung eingelesen wird.

    Auswirkungen auf das Customizing:
    Kopieren Sie die Musterlohnart Regelmäßiges Jahresentgelt in der Gleitzone (MU83) auf eine kundeneigene Lohnart.

Änderungen am Datensatz DSKK der DEÜV-Eingangsmeldungen

  • Datenbaustein DBGZ(Meldesachverhalt Gleitzone)
  • Datenbaustein DBBG(Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze)
    Ab dem 01.01.2013 melden die Krankenkassen bei Mehrfachbeschäftigten die Gesamtentgelte an die Arbeitgeber, falls der Mehrfachbeschäftigte mit seinem Gesamtentgelt eine der Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet. Diese zurückgemeldeten Gesamtentgelte sind dann für die Beitragsberechnung beim jeweiligen Arbeitgeber zu berücksichtigen.
    Die Rückmeldung erfolgt in einem eigenen Datenbaustein DBBGdes Datensatzes DSKKder DEÜV-Eingangsmeldungen. Das Verfahren ist analog zu den bisher bekannten Rückmeldungen mit den Datenbausteinen DBMM(Mitteilung über weitere beitragspflichtige Einnahmen) und DBGZ(Beitragsberechnung für Gleitzonenbeschäftigte), d.h. es gibt Beginnmeldungen (Meldegrund 10), Endemeldungen (Meldegrund 30) und Zeitraummeldungen (Meldegrund 40) sowie Stornierungen.
    Für den Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) wird der neue Subtyp DBBG(DEÜV: Überschreitung BBG) ausgeliefert, in dem die Daten der DSKK-Eingangsmeldungen mit Datenbaustein DBBGvon dem Report DEÜV-Eingangsmeldungen verarbeiten (RPCDRVD0) abgespeichert werden.

Neuer Personengruppenschlüssel 124 für Heimarbeiter

In die Tabelle T5D4P(Personengruppenschlüssel SV) wird der neue Personengruppenschlüssel 124(Heimarbeiter) für Heimarbeiter ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufgenommen. Melden Sie Heimarbeiter für Meldezeiträume ab 01.01.2013 mit dem Personengruppenschlüssel 124(Heimarbeiter).

Statistik

Arbeitskostenerhebung 2012

Für das Jahr 2012 ist die Arbeitskostenerhebung zu erstellen. Diese Statistik wird alle 4 Jahre erhoben. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wird eine elektronische Lieferung mit eSTATISTIK.core nicht angeboten werden. Die Anpassungen sind erst HR Support Package der KW51 enthalten.

Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter)

Zur Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, die der Report Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) (RPLEHAD3) für das Jahr 2012 im März 2013 erstellt, ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Staffelbeträge für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze für das Anzeigejahr 2012 erhöht (Ausgleichsabgabe § 77 Absatz 3 SGB IX).
Höhe der Ausgleichsabgaben je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz (ab dem Anzeigejahr 2012):
  • 115 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5%

  • 200 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%

  • 290 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2%

Folgende Konstanten in der Sicht Abrechnungskonstanten(V_T511K) haben ab dem 01.01.2012 folgende Werte:
  • SBAU1 115,00

  • SBAU2 200,00

  • SBAU3 290,00

Das SAPScript Formular Schwerbehindertenanzeige(HR_DE_EH_SBA2008) wird mit den neuen Staffelbeträgen angepasst.
  1. Die Liste der Rechtsformen wird um drei neue Werte (33-35) ergänzt.
Der Wertebereich der Domäne Rechtsform des Arbeitgebers (P01_SB_RFORM) wird um drei Werte ergänzt:
  • 33- w.V. (wirtschaftlicher Verein)

  • 34- B.V. (niederländ. GmbH)

  • 35- B.V. & Co. KG

  1. Die Schnittstellenbeschreibung für REHADAT-Elan 2012, Punkt 1.5.5, bestimmt, dass bei einem Austritt/Wiedereintritt im gleichen Betrieb Datensätze mit einer fortlaufenden Nummer ausgegeben werden müssen. Bisher waren entweder gleiche oder fortlaufende Nummern erlaubt.
  2. Mit der Einführung der neuen Personengruppe 124(Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) in dem Infotyp DEÜV(0020) ab dem 01.01.2013, kann das System Heimarbeiter (zusätzlich zu Infotyp 0700/ Subtyp BDEL) auch über dieses Merkmal erkennen.

Die Änderungen für das Anzeige Jahr 2012 (Abgabe bis 31.03.2013) finden Sie auch in dem SAP-Hinweis RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2012 (1773944).

Entgeltbescheinigungsverordnung

Gemäß dem Entwurf der Entgeltbescheinigungsverordnung soll diese zum 01.07.2013 in Kraft treten. Die SAP-Muster für den Entgeltnachweis entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungs-Richtlinie (gültig seit 01.01.2010).

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem SAP-Hinweis Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) ab 01.07.2013 (1769896).

Betriebliche Altersversorgung

Beim Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG ist ab 01.01.2013 ist eine neue Datensatzversion für die MZ01-Meldungen gültig.

Ab dem Leistungsjahr 2012 müssen im MZ01-Datensatz, Baustein 05 (Leistungsbetrag), zusätzliche Datenfelder für den Versorgungsfreibetrag gefüllt werden, falls Leistungen nach dem Rechtsgrund 05durch einen Pensionsfond geleistet werden.

Details der Änderungen:

  • In die Struktur HRPAYDE_RBM_S_LSTBTRG (MZ01-Leistungsbetrag) werden folgende Felder eingefügt:
  • Datum der Einwilligung zum Datenaustausch (VfbDtEinw)

  • Bemessungsgrundlage (VfbBmg)

  • Maßgebliches Kalenderjahr (VfbJahr)

  • Beginn der unterjährigen Zahlung (VfbBeginn)

  • Ende der unterjährigen Zahlung (VfbEnde)

  • Das Einwilligungsdatum wird über den Gültigkeitsbeginn der neuen Wertart TRBEermittelt. Die weiteren Felder mit den Grundlagen für den Versorgungsfreibetrag werden nur dann gefüllt, falls diese Wertart im Infotyp Wertarten BAV (0299) vorhanden ist, da gemäß Kommunikationshandbuch die Daten nur bei Einwilligung des Leistungsbeziehers übermittelt werden dürfen.

  • Die Grundlagen für den Versorgungsfreibetrag werden analog zur Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER) aus der Abrechnungstabelle STZermittelt. Voraussetzung hierzu ist, dass die entsprechende Lohnart für den Rentenbezug in der Sicht Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (Kundentabelle) (V_T596J) über die Teilapplikation VBEZ (Zuordnung Versorgungsbezüge) auch einer Versorgungsgrundlage zugeordnet wurde sowie im Infotyp Steuerdaten D (0012) die Grundlagen zum Versorgungsbezug gepflegt wurden.

  • In den Reports Meldungsausgang Rentenbezugsmitteilungen (RPCRBMD0_OUTBOUND) und Meldungseingang Rentenbezugsmitteilungen (RPCRBMD0_INBOUND) werden die Versorgungsfreibetrag-Informationen, sofern vorhanden, in den XML-Datensatz übernommen und umgekehrt. Aufgrund des frühen Wartungsfensters der ZfA erfolgt die XML-Erstellung in dem Report RPCRBMD0_OUTBOUND sofort im neuen Format. (Bei früheren Formatänderungen ist dies durch einen Teilapplikation-Schalter verzögert worden, so dass die XML-Erstellung auch nach dem Einspielen der Änderungen noch eine Zeitlang im alten Format erfolgte.)

Der offizielle Stichtag für MeFin-Release S09ist der 01.01.2013. Allerdings nimmt die ZfA aufgrund der nötigen Wartungsarbeiten bereits ab Montag, 26. 11. 2012 keine Datensätze mehr an. Die Übermittlung ist erst wieder ab Montag, den 02.01. 2013 möglich, dann unter den Bedingungen von Release S09 (siehe ZfA-Newsletter: 26/2012 - Bekanntmachung zum Wartungsfensters des Releaseeinsatzes s09für die Meldeverfahren der Finanzverwaltungen).

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem SAP-Hinweis Rentenbezugsmitteilung: Neue Version ab 2013(1769795).






Vendor Master (General Section)   CPI1466 during Backup  
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