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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2014 ( RELNPY_DE_JW1314 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2014 ( RELNPY_DE_JW1314 )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2014

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neuer Programmablaufplan

  • Report Steuertabelle (D) 2014 (RPCSDFDQ)
Für die Steuerberechnung ab 2014 wird ein neuer Programmablaufplan als Include ausgeliefert. Dieser Ablaufplan berücksichtigt Folgendes:
  • Anhebung des Grundfreibetrags auf 8354 Euro

  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

  • Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung auf 56%

Da die Gesetzgebung bezüglich der Steuerberechnung noch nicht abgeschlossen ist, sind noch Änderungen möglich.

Lohnsteuerbescheinigung

Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_14 ausgeliefert.

Für die Erstellung der Daten für Bescheinigungszeiträume ab 2014 mit dem Report Lohnsteuerdaten erstellen (RPCTXVD1) werden folgende Änderungen ausgeliefert:

  • Es wird nur noch die Bescheinigungsart ELStAM erstellt. Die Besondere Lohnsteuerbescheinigung entfällt.
  • Das Kennzeichen M wird gemäß der Reisekostenreform auf der Lohnsteuerbescheinigung erzeugt.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Reform des Reiskostenrechts zum 01.01.2014 (1888252).
  • In Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) wird zurückgeforderter Arbeitslohn, der im Zuflussjahr ermäßigt besteuert wurde, bescheinigt.
  • In Zeile 24 - 26 (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden bei freiwillig und privat Versicherten immer die vollen Beiträge und Zuschüsse angegeben, auch wenn steuerfreier Arbeitslohn vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Jahreswechsel Steuer 2013/2014 (1928910).

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Informationen zum ersten Jahreswechsel in Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren finden Sie im SAP-Hinweis ELStAM: Informationen zum Jahreswechsel 2013/2014 (1932389).

Sozialversicherung

Informationen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung finden Sie auch im SAP-Hinweis Jahreswechsel Sozialversicherung 2013/2014 (1910310).

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2014 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die neuen Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert:

Konstante Wert 2014
RVBGMMonatliche Bezugsgröße West 2.765,00
RVBOMMonatliche Bezugsgröße Ost 2.345,00
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 53.550,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 48.600,00
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 48.600,00
PVBGJPV-BBG jaehrlich 48.600,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 48.600,00
RVBGJRV-BBG jaehrlich 71.400,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 60.000,00
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 87.600,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrlich Ost 73.800,00
AVBGJAV-BBG jaehrlich 71.400,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 60.000,00
RVGVBSVBG 20% Bezugsgröße 553,00
RVGOBSVBG 20% Bezugsgröße Ost 469,00
RVMGBSVBG 80% Bezugsgröße 2.212,00
RVMOBSVBG 80% Bezugsgröße Ost 1.876,00
KVBGRKV-Rentner 1/20 Bezugsgröße 138,25
KVBORKV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 138,25

DEÜV - Verkürzung der Abgabefrist für Jahresmeldungen

Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen für das Vorjahr wird vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar vorgezogen ("Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze" (BUK-Neuorganisationsgesetz).

Einmalzahlungen, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, werden per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet.

In folgenden Reports wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen:

Der Parameter Übertragungsmonat ist entfallen. Die Jahresmeldungen werden immer im Abrechnungsmonat Januar übertragen.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Verkürzte Frist für Übertragung von Jahresmeldungen (1846567).

Beitragsnachweis - neue Datensatzversion

Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Beitragsnachweise in der neuen Datensatzversion 10 übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Neue Datensatzversion für Beitragsnachweise ab 2014 (1907424).

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Neue Datensatzversion

Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Erstattungsanträge in der neuen Datensatzversion 03 übertragen werden. Aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 01.02.2014 hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung entsprechend angepasst. Folgende Änderungen wurden daher am Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) vorgenommen:

  • Die Felder für IBAN und BIC wurden zu Mussfeldern.
  • Die bisherigen Mussfelder Kontonummer (KTO) und Bankleitzahl (BLZ) wurden zu Reservefeldern, die nicht mehr gefüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis AAG-Meldewesen: Neue Datensatzversion 03 (1924516).

Wegfall des Feldes "Zuschuss Mutterschaftsgeld" im Infotyp 0700 (Subtyp DBZU)

Manuelle Eingaben im Feld Zuschuss Mutterschaftsgeld im Subtyp DBZU des Infotyps Elektronischer Datenaustausch(0700) sind nur noch bis 31.12.2013 möglich. Das Eingabefeld entfällt daher zum 01.01.2014. Alle anderen Felder des Subtyps können weiterhin für manuelle Vorgaben verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Zuschuss MuSchG / Meldung AAG: Verwendung IT0700 mit DBZU (1900441).

Redesign Beitragsnachweis - Ausgangsverfahren

Aufgrund des zukünftigen Meldeverfahrens Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung wurde ein Redesign des Beitragsnachweises nötig. In diesem Meldeverfahren müssen die Beitragsnachweise so gemeldet werden, wie sie ursprünglich erstellt und übermittelt wurden. Dies setzt eine Speicherung der Beitragsnachweise auf der Datenbank anstelle in einer TemSe-Datei voraus.
Ein Umstieg auf das neue Verfahren ist bis Juni 2014 erwünscht. Wenn keine neue Datensatzversion kommt, wäre eine Unterstützung des alten Prozesses bis Ende 2014 möglich.

Die für den Ablauf des neuen Ausgangsverfahrens für den Beitragsnachweis erforderlichen Reports finden Sie im SAP Easy Access unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Sozialversicherung -> Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber -> KK) -> Beitragsnachweis (neu).
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Reportdokumentationen.

Informationen für den neuen Ablauf für Beitragsnachweise (neu) finden Sie auch in der Dokumentation Ablauf für Beitragsnachweise (neu).

Auswirkungen auf das Customizing des Meldeverfahrens für das neue Ausgangsverfahren beim Beitragsnachweis.
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für Beitragsnachweis (neu)bzw.
  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für Beitragsnachweis Zahlstellen (neu)

Kurzarbeit: Verlängerung der Bezugsfrist

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat verordnet (BGBl. I S.3905), dass die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld weiterhin bei 12 Monaten bleibt. Dies ist bis Ende 2014 befristet.

Informationen finden Sie auch im SAP-Hinweis KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2013/2014 (1937809).

SEPA-Zahlungsverfahren

Ab 01.02.2014 müssen alle Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) auf die SEPA-Zahlungsverfahren umgestellt sein. Informationen zu den ausgelieferten Änderungen und Erweiterungen für den SEPA-Zahlungsverkehr im SAP HCM finden Sie im SAP-Hinweis SEPA im HCM: Sammelhinweis (1874075).

Statistik

Z4-Meldungen von Gehalts- und Rentenzahlungen

Zahlungen an und von Gebietsfremden sind nach der Deutschen Außenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank zu melden, wenn sie über 12500 EUR betragen. Als Alternative zu den entsprechenden Reports des Finanzwesens (RFAWVZ40 und RFAWVZ40N), wird der HR-Report Z4-Meldung von Gehalts- und Rentenzahlungen (RPCZ4VD0) bereitgestellt, der gegebenenfalls auch in einem HR-Only-System verwendet werden kann.

Der Report RPCZ4VD0 wertet die Überweisungsdaten (Tabelle BT) der Abrechnungsergebnisse aus und erzeugt aus den relevanten Daten CSV-Dateien mit Z4-Meldungen. Diese könnten (analog zu den FI-Reports) im AMS-Portal der Deutschen Bundesbank hochgeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Z4-Meldung von Gehalts- und Rentenzahlungen (1909465).

Schwerbehindertenanzeige Arbeitgeber

Im Report Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) (RPLEHAD3) wurden aufgrund der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 einige Anpassungen vorgenommen.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2013 (1930316).

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Rentenbezugsmitteilungen: Neue Version

Gemäß Version 14.00.00 des „Kommunikationshandbuchs Mitteilungspflichtige“ gibt es bei der Erstellung der MZ01-Meldungen im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens folgende Änderung:

Ab dem Leistungsjahr 2013 ist bei erstatteten Beiträgen mit der Art des Betrages 04 oder 06 die Angabe zum Beginn der Zahlung und zum Ende der Zahlung nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung wird bei der Meldungserstellung mit dem Report Meldungserstellung Rentenbezugsmitteilung (RPCRBMD0_MZ01) ab dem Leistungsjahr 2013 berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Rentenbezugsmitteilung: Neue Version ab 2014 (1935383).

Formularwesen

Anpassung des Lohnkontos

Aufgrund der neuen Lohnarten im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung unter Märzklausel bei behinderten Menschen und Umlagen bei variablen Entgeltbestandteilen wurde das Lohnkonto ergänzt.
Auswirkungen auf das Customizing:
Gleichen Sie die Lohnkonten DK01und DK02mit dem Standardmandant ab.
Informationen dazu finden Sie auch in folgenden SAP-Hinweisen:

  • Lohnkonto: Weitere SV-Lohnarten(1939940)
  • Einmalzahlung unter Märzklausel bei behinderten Menschen (1830013)
  • Umlagen bei variablen Entgeltbestandteilen (1808841)

Öffentlicher Dienst

Neue Sachbezugswerte

Zum 01.01.2014 ändern sich die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten und Unterkünfte und daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte. Die neuen Werte wurden per HR Support Package ausgeliefert.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Neue Sachbezugswerte ab 2014 (1912158).

ZV-Meldeprogramm - Rückmeldungen der Versicherungsnummer

Wenn für einen Mitarbeiter eine Meldung ohne Versicherungsnummer an die ZVE verschickt wurde, wird die von der jeweiligen ZVE generierte Versicherungsnummer an den Arbeitgeber zurückgemeldet, indem die ursprüngliche Meldung - ergänzt um die Versicherungsnummer - zurückgeschickt wird.

Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

  • Abrechnung Deutschland -> Branchen -> Öffentlicher Dienst -> Zusatzversorgung-> ZV-Meldeprogramm 2006 -> Meldungswesen -> Logische Dateipfade pflegen

Behördenkommunikation(B2A)

Datenaustausch mit den Krankenkassen

Ab dem 01.01.2014 können nur noch Zertifikate mit SHA-256 beantragt werden. Vor diesem Stichtag beantragte Zertifikate gelten weiterhin und sind noch bis zum Ablauf gültig.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis SV: SHA256 Verschlüsselung für Kommunikation Krankenkassen (1930290).

Weitere Informationen

Beachten Sie, dass aufgrund der Reisekostenreform zum 01.01.2014 umfangreiche Änderungen in der Komponente Reisekostenmanagement ausgeliefert werden.

Informationen hierzu finden Sie im SAP-Hinweis Deutschland - Änderungen in der SAP Reisekostenabrechnung durch die Reisekostenreform 2014 (1902231).






ABAP Short Reference   PERFORM Short Reference  
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Length: 19913 Date: 20240523 Time: 203936     sap01-206 ( 206 ms )