Ansicht
Dokumentation

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2015 ( RELNPY_DE_JW1415 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2015 ( RELNPY_DE_JW1415 )

Addresses (Business Address Services)   CL_GUI_FRONTEND_SERVICES - Frontend Services  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2015

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Neuer Programmablaufplan

Report Steuertabelle (D) 2015 (RPCSDFDR)

Für die Steuerberechnung ab 2015 wird ein neuer Programmablaufplan als Include ausgeliefert. Dieser Ablaufplan berücksichtigt den Beitragszuschlag in der Krankenversicherung.

Lohnsteuerbescheinigung

Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_15 ausgeliefert.
Bei Selbstzahlern an eine berufständische Versorgung ist der AG-Zuschuss in Zeile 22b auszuweisen. Der AN-Anteil ist wie bisher nicht in Zeile 23b anzugeben.

Lohnsteuer Änderungsrichtlinien 2015

  • Untermonatiger Wechsel Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber:
    Künftig wird kein neuer Bescheinigungszeitraum mehr gebildet und die Versteuerung erfolgt anhand der Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten.
  • Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von 40 EUR auf 60 EUR.

Informationen dazu finden Sie im SAP-Hinweis JW 2014/ 2015 Änderungen in der Steuer (2066787).

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Es sind keine Änderungen der AG-Schnittstelle geplant, die eine Änderung des Prozesses verursachen würden. Es werden lediglich Änderungen auf der technischen Ebene vorgenommen. Für diese technischen Anpassungen der Schnittstelle wird es eine Stichtagsumstellung geben.

Folgende Punkte werden im XML geändert:

  • Verfahrenshinweise für Arbeitgeber werden durch AG- und für Arbeitnehmer durch AN- ergänzt. Bisher wurde für beide das Tag verwendet.
  • Die Verfahrenshinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten zusätzlich einen Typ zur Klassifikation. Folgende Werte werden zurückgeliefert: Information, Ablehnung, Fehler.
  • AN-Verfahrenshinweise können optional zwei Datumsfelder enthalten.
  • Auf Arbeitgeberebene wurde ein spezieller Verfahrenshinweis für den Wechsel der Steuernummer eingeführt. In diesem kann die Clearingstelle eine neue und noch nicht benutzte Steuernummer im ELStAM-Verfahren mitteilen.
  • Für die Versionierung des XMLs (Namespaces ".../2015") werden technische Änderungen vorgenommen.

Organisatorisch wird der Übergang zur neuen Schnittstelle von der Clearingstelle wie folgt gehandhabt:

  • Bis 31.12.2014
  • An-/Um- /Abmeldungen werden mit der alten XML-Version angenommen.

  • Alle bis dahin übertragenen Meldungen werden verarbeitet.

  • 01.01.2015 - 06.01.2015
  • Die Clearingstelle erstellt die Monatslisten für Dezember 2014 mit der alten XML-Version.

  • Meldungen können in diesem Zeitraum mit der ab 2015 gültigen XML-Version vom Arbeitgeber übertragen werden. Diese werden allerdings von der Clearingstelle gesammelt und erst nach der Umstellung der Clearingstelle auf die neue Version beantwortet. Die Umstellung soll am 07.01.2015 abgeschlossen sein.

  • Meldungen mit der alten XML-Version werden ab dem 01.01.2015 von der Clearingstelle abgelehnt.

  • Ab 07.01.2015
  • Die Clearingstelle stellt ab diesem Zeitraum nur noch Antwortlisten in der neuen Version bereit.

  • Monatslisten für das Jahr 2015 werden in der neuen Version bereitgestellt.

Wichtig: Wenn Sie das Jahreswechsel-HRSP (voraussichtlich verfügbar in KW 49) erst im Laufe des Januar einspielen, können Sie ab dem 01.01. bis zum Einspielzeitpunkt keine Meldungen an die Clearingstelle senden. Diese werden von der Clearingstelle abgelehnt. Stellen Sie sicher, dass ab dem 01.01.2015 bis zur Verfügbarkeit des Jahreswechsels in Ihrem System keine Meldungen gesammelt und verschickt werden. Dies betrifft den Report ELStAM: An- und Abmeldungen sammeln (RPCE2SD0_OUT) und die Versendung im B2A-Manager.

Informationen zum ersten Jahreswechsel in Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren finden Sie im SAP-Hinweis 2086287.

Auswirkungen auf das Customizing
Zur Vorbereitung von Massenabmeldungen bei Wechsel der Arbeitgebersteuernummer führen Sie im Customizing der Abrechnung Deutschlandunter Steuer -> Auswertungen -> ELStAM-Verfahren -> Spezielle Einstellungen die Customizing-Aktivität Wechsel der Steuernummer: Massenabmeldungen vorbereiten aus.

Ein steuerliches Verhältnis bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Information: Von Seiten des BMF (Bundesministerium der Finanzen) wurde mitgeteilt, dass die Nichtbeanstandungsregelung bezüglich der steuerlichen Behandlung bei Mehrfachbeschäftigung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 verlängert wird. Dies soll mit einem BMF-Schreiben Mitte Oktober bekannt gegeben werden. Aufgrund dieser Verlängerung wird von Seiten der SAP keine Standardfunktionalität für eine Zusammenversteuerung bei Mehrfachbeschäftigung zu diesem Jahreswechsel ausgeliefert.



Sozialversicherung

Informationen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung finden Sie auch im SAP-Hinweis J... (...).

Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze

In den Rundschreiben der Spitzenverbände vom 19.12.2013 (Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone) und vom 20.12.2013 (Geringfügigkeits-richtlinien) wird die Übergangsregelung behandelt, welche ab dem 01.01.2013 anzuwenden war, wenn ein zum 31.12.2012 versicherungspflichtig Beschäftigter mit einem regelmäßigen Entgelt über 400 Euro und unter 450 Euro aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro seinen Versicherungsschutz nach dem dann geltenden Recht verloren hätte. Insbesondere sind in dem Rundschreiben vom 20.12.2013 in Kapitel B 8.4 die Auswirkungen ab dem 01.01.2015 beschrieben. Denn mit diesem Datum endet die Übergangsregelung und von diesem Zeitpunkt an liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Arbeitnehmer können von der Befreiung von der RV-Pflicht Gebrauch machen.

Die Mitarbeiter, welche von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben, erkennt man im Infotyp Sozialversicherung(0013) an dem Sekundärattribut 30(Gleitzone) und der Sonderregel 06(Bestandsfall GZ) im Rahmen der Krankenversicherung. Für diese Mitarbeiter ist der Infotyp 0013zum 01.01.2015 abzugrenzen und ab diesem Datum eine geringfügig versicherte Beschäftigung zu schlüsseln. Die Sonderregel 06(Bestandsfall GZ) und die SV-Attribute 01 (Aktiver) und 30 (Gleitzone) sind zu löschen, stattdessen ist das SV-Attribut 05(geringf. Besch) zu verwenden. Im Normalfall sind die SV-Kennzeichen KV 8 Pauschaler Beitrag; RV 9 Pau.AG Rest AN bzw. bei Befreiung RV 7 Pausch Beitrag; AV 0 keine Vers.Pflicht; PV 0 keine Vers.Pflicht einzutragen und als Krankenkasse die Knappschaft (Minijob-Zentrale). Es darf keine zusätzliche Krankenkasse eingetragen sein. Im Infotyp DEÜV(0020) ist ab dem 01.01.2015 die Personengruppe 109(Geringf. Entlohnt) einzutragen. Die Umschlüsselung muss vom jeweiligen Sachbearbeiter vorgenommen werden.

Neue Datensatzversion für die Beitragsnachweise

In den Beitragsnachweisen für die Arbeitgeber und Zahlstellen werden die Felder für den Sozialausgleich herausgenommen und Felder für den Zusatzbeitrag aufgenommen. Beachten Sie, dass die neue Datensatzversion - wie angekündigt - nur im neuen Beitragsnachweis (RPCBNVD0_OUT) umgesetzt wird und nicht mehr in den alten. D.h. mit den Reports RPCSVBD2und RPCSVKD2können ab Januar 2015 keine Beitragsnachweise mehr erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 (2050426).

Neue Beitragssatzdatei Version 5.0

Die ITSG stellt die Bereitstellung der Beitragssatzdateien in den Versionen 4.1 und 4.2 und die Bereitstellung der Beitriebsnummerdatei ein. Die Version 5.0 enthält Informationen zu dem durchschnittlichen und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssätzen und Informationen zu den Annahmestellen der Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 (2050426).

Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge in der Krankenkasse

Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden abgeschafft und damit einhergehend das Verfahren zum Sozialausgleich.

Es kommt zur Festschreibung des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes in der Krankenversicherung auf 14,6 % bzw. 14,0 %, welcher paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Der bisher vom Arbeitnehmer finanzierte Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % wird abgeschafft.

Stattdessen wird ein vom Arbeitnehmer finanzierter kassenindividueller Zusatzbeitragssatz eingeführt. Die Krankenkassen können diese Zusatzbeitragssätze selbst festlegen.

Für Bezieher von Versorgungsbezügen gilt eine um zwei Monate versetzte Berücksichtigung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze. Für die Monate Januar und Februar 2015 ist als Übergangsregelung einheitlich ein Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 % festgelegt.

Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, ist statt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden.

Für Versicherte bei einer landwirtschaftlichen Krankenkasse ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Vorbereitende Auslieferung für Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015 Teil 2 (2059804).

Neue Fälligkeit für Beiträge aus Versorgungsbezügen

Die Beiträge sind nun am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2015 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die neuen Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert:

Konstante Wert 2015
RVBGM Monatliche Bezugsgröße West 2.835,00
RVBOM Monatliche Bezugsgröße Ost 2.415,00
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.900,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 49.500,00
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 49.500,00
PVBGJPV-BBG jaehrlich 49.500,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 49.500,00
RVBGJRV-BBG jaehrlich 72.600,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 62.400,00
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 89.400,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrlich Ost 76.200,00
AVBGJAV-BBG jaehrlich 72.600,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 62.400,00
PV-Beitragssatz 2,35 %
KVZBDKV-Zusatzbeitragssatz durchsch 0,9 %

DEÜV - Änderungen am qualifizierten Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung

Bisher wurde der Arbeitgeber sofort von der Krankenkasse mittels des Datensatzes DSKKund dem Datenbaustein DBMMzur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, wenn für einen Arbeitnehmer eine Mehrfachbeschäftigung erkannt wurde. Der Arbeitgeber übermittelte dann monatlich mit der GKV-Monatsmeldung die Entgelte und weitere Daten an die Krankenkasse. Wenn alle Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers geantwortet hatten, prüfte die Krankenkasse und übermittelte den Arbeitgebern mittels des Datensatzes DSKKund dem Datenbaustein DBGZdas Gesamtentgelt, wenn es in der Gleitzone lag und mittels des Datensatzes DSKKund dem Datenbaustein DBBGdie Gesamtentgelte je Sparte, wenn eine Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde.

Ab dem Jahr 2015 wird das Verfahren geändert.

Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone fällt weg. Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze wird geändert.

Künftig werden nicht bei dem ersten Auftreten einer Mehrfachbeschäftigung die Arbeitgeber zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, sondern erst, wenn alle beteiligten Arbeitgeber ihre Entgeltmeldungen abgegeben haben. Dies wird meistens zu Beginn des Folgejahres sein, wennn die Jahresmeldungen eingegangen sind. Dann prüft die Krankenkasse anhand der Entgeltmeldungen, ob die KV-Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Ist dies der Fall, werden die Arbeitgeber zur Abgabe der GKV-Monatsmeldungen für das betroffene Jahr aufgefordert.

Anhand dieser Daten melden die Krankenkassen die ermittelten Gesamtentgelte und entsprechenden Kennzeichen, ob und welche Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung zurück. Diese Meldungen müssen dann in das SAP-System eingespielt werden und lösen Rückrechnungen für den betroffenen Zeitraum im Vorjahr aus.

Meldungen der Krankenkassen aus den Jahren vor 2015, welche als offene Meldungen (Beginnmeldungen ohne Endedatum) übermittelt wurden, werden nicht mehr von den Krankenkassen geschlossen. Die Software muss so angepasst werden, dass die Stammdaten, welche aufgrund dieser Meldungen erstellt wurden, im Jahr 2015 nicht mehr verarbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Jahreswechsel 2014/2015 DEÜV (2072748).



Neue Version der UV-Stammdatendatei

Bisher war es nicht möglich, eine ungültige Berufsgenossenschaft durch die UV-Stammdatendatei zeitlich abzugrenzen. Ab 2015 ist eine neue Version der UV-Stammdatendatei verfügbar, die um das Endedatum für die Berufsgenossenschaft erweitert ist. Das Datum ist am Ende der Zeile in der jeweiligen UV-Datei angehängt.

Der Report Einlesen der Dateien für Berufsgenossenschaften und Gefahrentarife (RPUBGDD0) wurde so erweitert, dass er die neue Version der UV-Stammdatendatei verarbeiten kann.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis RPUBGDD0: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015 (2078650).

EEL - Neue Datensatzversion 07

Es wird eine neue Datensatzversion 07zum 01.01.2015 eingeführt. Mit Version 07wurden einige Felder aus dem Datensatz entfernt und neue Felder wurden eingeführt. Teilweise wurde die Struktur der Datenbausteine geändert.

Einige der neu eingeführten Felder können maschinell nicht ermittelt werden, sodass zusätzliche Angaben in dem Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger(0651)erforderlich sind.

Der Erstellreport Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) wird so angepasst, dass er noch die alte Version 06erstellt, wenn er zu einem Zeitpunkt vor dem 01.01.2015 gestartet wird.

Deshalb ist es notwendig, alle EEL-Meldungen, die vor dem 01.01.2015 erstellt wurden, auch noch vor dem 01.01.2015 zu versenden, da ansonsten eine Ablehnung durch das Kernprüfprogramm erfolgt. Nach unserem Kenntnisstand wird es keine Übergangsfrist geben, die Version 06wird ab dem 01.01.2015 nicht mehr angenommen.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis EEL: Datensatz-Version 07 (2031508).

Kommunikation mit den Krankenkassen

Die öffentlichen Zertifikate für die Kommunikation mit den Krankenkassen verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2014. Vor dem Jahreswechsel sind zwingend die neuen Zertifikatslisten einzulesen. Mit Bereitstellung der neuen Zertifikatslisten wird der SAP-Hinweis SV: Einspielen der öffentlichen Zertifikate der Krankenkassen (2081715) aktualisiert.

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch die Gültigkeit der eigenen, für den Datenaustausch mit den Krankenkassen, eingesetzten Zertifikate. Beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf ein neues Zertifkat bzw. verlängern Sie dessen Gültigkeit.

Kurzarbeit: Verlängerung der Bezugsfrist

Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BGBl. I S. 3905) ist die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld weiterhin 12 Monate. Die Bezugsdauer ist bis Ende 2015 befristet.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015 (2091222).

Statistik

Verdienststrukturerhebung 2014

Die Verdienststrukturerhebung wird als Stichprobenstatistik alle 4 Jahre erhoben. Ausgewählte Unternehmen wurden von den statistischen Ämtern im Lauf des Jahres 2014 informiert. Bis Ende März 2015 ist die Statistik abzugeben.

Gegenüber der Verdienststrukturerhebung 2010 gibt es sowohl inhaltliche als auch technische Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis RPCEHCD1: Verdienststrukturerhebung 2014 (2055476).

Schwerbehindertenanzeige Arbeitgeber

Für die Abgabe für das Jahr 2014 bis Ende März 2015 gibt es keine Gesetzesänderungen.

Folgende Anpassungen wurden im Report Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) (RPLEHAD3) durchgeführt:

  • Prüfung auf Rechtsform
Das Feld Rechtsform darf nur bei privaten Arbeitgebern gefüllt werden.
  • Klarstellung zur Behandlung von ruhenden Arbeitsverhältnissen
Die Berücksichtigung einer Vertretung für die Berechnung von Arbeitsplätzen (Spalte 3) bei Mitarbeitern in Altersteilzeit wurde wieder eingeführt. Die Klarstellung und Beispiele hierzu finden Sie in der Schnittstellenbeschreibung von REHADAT-Elan.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2014 (2089322).

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a EStG

Die Übertragungen der MZ01-Meldungen erfolgt ab 01.01.2015 gemäß ZfA-Relase s12. Mit diesem neuen ZfA-Release entfällt als inhaltliche Änderung die Fehlerkategorie. Als technische Änderung wird mit diesem Release für die MZ01-Datensätze eine Versionierung eingeführt. Hierzu erfolgt eine Anpassung des verwendeten XML-Schemas.

Bescheinigung 0096 (Steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag gemäß § 22 Nr. 5 S. 7 EStG)

Zur Bescheinigungen von Leistungen ab dem Kalenderjahr 2014 wurde der Vordruck über das BMF-Schreiben vom 14. August 2014 angepasst. Hierbei wurde unter anderem der Punkt 2 um freiwillige Angaben zum Versorgungsfreibetrag bzw. zur Zahlung der Versorgungsbezüge ergänzt. Die bisherigen Punkte 9 bis 13 entfallen mit der neuen Version.

Bauwirtschaft

Umstellung des Bauurlaubs auf Infotyp Abwesenheitskontingente (2006)

Ab dem 01.01.2015 kann die Mindesturlaubsvergütung aus Ansprüchen den Vor-Vorjahres nicht ohne umfangreiche manuelle Eingriffe abgebildet werden. In dem SAP-Hinweis Umstellung Urlaub Bauwirtschaft IT 0005 -> IT 2006 (1569672) wurde angekündigt, dass ab dem 01.01.2013 tarifliche und/oder gesetzliche Änderungen bezüglich Verarbeitung des Urlaubs nur noch bei Verwendung des Infotyps Abwesenheitskontingente (2006) im Standard umgesetzt werden. Die bisherige Funktionalität für den Infotyp Urlaubsanspruch(0005) bleibt bestehen.

Stellen Sie daher den Bauurlaub spätestens ab dem 01.01.2015 auf den Infotyp 2006um.

Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing die Customizing-Aktivitäten unter Abrechnung Deutschland -> Branchen -> Bauwirtschaft -> Besonderheiten der Personalabrechnung Bauwirtschaft -> Urlaub (Infotyp 'Abwesenheitskontingente' (IT2006))aus.

Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Umstellung Urlaub Bauwirtschaft IT 0005 -> IT 2006 Beratung (1580146).

Öffentlicher Dienst

Neue Sachbezugswerte ab 2015

Die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte sowie daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte ändern sich zum 01.01.2015. Die Verpflegungswerte bleiben in 2015 unverändert.

Nach dem Import der neuen Werte ist ein Abgleich der Tabellen T5D8Eund T5D75erforderlich.

Alternativ können die Tabelleneinträge auch vorab aktualisiert werden. Hierzu grenzen Sie in den genannten Tabellen die Einträge zum 01.01.2015 ab. Der neue Betrag ab 2015 ist 223,00 Euro für eine freie Wohnung.

Die Werte für Personalunterkünfte:

  • Wertklasse 1: 7,49 Euro
  • Wertklasse 2: 8,30 Euro
  • Wertklasse 3: 9,49 Euro
  • Wertklasse 4: 10,55 Euro
  • Wertklasse 5: 11,25 Euro
  • Waschmaschine (Konstante PUWAS in Tabelle T511K): 4,49 Euro

Behördenkommunikation(B2A)

Datenaustausch mit den Krankenkassen

???

Weitere Informationen






BAL Application Log Documentation   BAL_S_LOG - Application Log: Log header data  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 27868 Date: 20240523 Time: 220517     sap01-206 ( 425 ms )