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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2017 ( RELNPY_DE_JW1617 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2017 ( RELNPY_DE_JW1617 )

ABAP Short Reference   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2017

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts anderes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Informationen zum Jahreswechsel im Bereich Steuer finden Sie auch in den SAP-Hinweisen Jahreswechsel Steuer 2016/2017(2379507) und LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2017 (2359847).

Neuer Programmablaufplan

  • Report Steuertabelle (D) 2017 (RPCSDFDU)
Für die Steuerberechnung ab 2017 wird ein neuer Programmablaufplan als Include ausgeliefert. Dieser Ablaufplan berücksichtigt folgende gesetzliche Änderungen:
  • Anpassung des Einkommenssteuertarifs einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.820 Euro

  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 2.358 Euro bzw. 4.716 Euro

  • Anpassung der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG

Lohnsteuerbescheinigung

  • XML-Schema für 2017
  • Neues Formular HR_DE_LSTB_17
  • Großbuchstabe FR
Für Grenzgänger aus Frankreich wird der Großbuchstabe FRx ausgewiesen, dabei ist x entweder 1 (Baden-Württemberg), 2 (Rheinland-Pfalz) oder 3 (Saarland).
Grenzgänger werden durch den Steuerbefreiungsgrund Grenzgängererkannt. Das Bundesland wird für den Personalbereich und -teilbereich des Datensatzes des Infotyps Organisatorische Zuordnung (0001), der zum Ende des Bescheinigungszeitraums gültig ist, aus der Tabelle T5D0P (Werk/Betriebsteil (D)) ermittelt (Feld BLAND beziehungsweise GMDNR).
Grenzgängerregelungen als Teil eines Doppelbesteuerungsabkommens, nach denen der Arbeitslohn steuerfrei ist, gibt es für Frankreich und Österreich. Aufgrund der Einschränkung der Grenznähe können Grenzgänger aus Frankreich nur in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland arbeiten. Der Infotyp Anschriften (0006) wird nicht ausgewertet.
  • Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA (Zeile 16a)
Das Steuerbrutto von Grenzgängern wird in Zeile 16a ausgewiesen. Bislang wurde das Steuerbrutto bei Steuerbefreiungsgrund Grenzgänger(STBFG = 3) in der Abrechnung gelöscht.
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2017 (2359847).
  • Bescheinigung Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Ab 2017 ist die Verwendung des Tags <StFreiArbgZuschBerufsVers> für die Meldung kundeneigener Zusatzdaten nicht mehr zulässig.

Lohnsteueranmeldung

  • Das XML-Schema für 2017 wurde ausgeliefert.
Die neue Kennzahl 23 Weitere oder abweichende Angaben wird im SAP-Standard nicht unterstützt.



Sozialversicherung

Informationen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung finden Sie auch im SAP-Hinweis Jahreswechsel Sozialversicherung 2016/2017 (2364841).

Flexi-Rente

Mit der Flexi-Rente soll die Kombination von Beschäftigung und Rentenbezug attraktiver gestaltet werden. Für den Arbeitnehmer ergeben sich Änderungen beim Hinzuverdienst. Es besteht die Möglichkeit auf RV-Freiheit zu verzichten, um den Rentenanspruch zu erhöhen. Für den Arbeitgeber reduziert sich der Beitragsanteil durch den Wegfall des AV-Arbeitgeberanteils bei Altersvollrentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

In der Rentenversicherung sind Beschäftigte auch bei einem Bezug einer Vollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig (RV-Kennzeichen 1 und vorerst Personengruppe 101). Wenn die Beschäftigung vor dem 01.01.2017 begonnen wurde, bleibt die RV-Freiheit (RV-Kennzeichen 3 und Personengruppe 119) bestehen. Auf Antrag gegenüber dem Arbeitgeber kann der Beschäftigte auf diese RV-Freiheit verzichten und wird damit versicherungspflichtig (RV-Kennzeichen 1 und vorerst Personengruppe 101).

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für den Beschäftigten bei einem Bezug einer Vollrente die RV-Freiheit (RV-Kennzeichen 3 und Personengruppe 119). Er kann jedoch auf diese RV-Freiheit verzichten und wird damit versicherungspflichtig (RV-Kennzeichen 1 und vorerst Personengruppe 101).

Ab Juli 2017 wird die neue Personengruppe 120 eingeführt und die vorerst verwendete Personengruppe 101ist durch die Personengruppe 120 zu ersetzen, auch rückwirkend ab 01.01.2017.

In der Arbeitslosenversicherung sind Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Es entfällt der vom Arbeitgeber zu tragende Beitragsanteil (AV-Kennzeichen 0).

Auswirkungen auf das Customizing
Die Personalrechenregel DV50(Ermitteln SV-Tage) im Schema DSVI(Sozialversicherung (D) Initialisierung) wurde geändert. Ab 2017 wird das AV-Kennzeichen ab Erreichen der Regelaltersrente statt auf AV-Kennzeichen 2 auf AV-Kennzeichen 0 geändert.
Wenn Sie die Regel auf eine kundeneigene Regel kopiert haben, gleichen Sie mit dem Standard ab.

UV-Stammdatendatei

Im Rahmen des neuen UV-Stammdatendienst-Meldeverfahrens wurde die Vorgehensweise für das Einspielen der UV-Stammdatendatei verbessert.
Bisher wurde die UV-Stammdatendatei zusammen mit den rückwirkenden Änderungen in das System eingespielt. Wenn sich für eine oder mehrere Berufsgenossenschaften der Höchst-Jahresarbeitsverdienst (JAV) änderte, mussten die betroffenen Mitarbeiter manuell identifiziert und eine Zwangsrückrechnung für sie durchgeführt werden.

Nun werden die Änderungen in der UV-Stammdatendatei kontrolliert aktiv geschaltet. Betroffene Mitarbeiter werden automatisch erkannt, und, wenn notwendig, setzt das System für sie das Rückrechnungsdatum.
Dafür wurde der Report Einlesen der Dateien für Berufsgenossenschaften und Gefahrtarife (RPUBGDD0) erweitert und der Report Abgleich der Berufsgenossenschaft Jahresarbeitsverdienste (RPUBGED0) wird neu ausgeliefert.

Die Reports zum Einlesen der UV-Stammdatendateien und für den Abgleich der Berufsgenossenschaften finden Sie im SAP Easy-Access Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Einstellungen -> Laufende Einstellungen -> Sozialversicherung.
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis UV-Stammdatendatei: Neue Vorgehensweise (2354117).

UV-Meldeverfahren: UV-Stammdatendienst und Elektronisches Lohnnachweisverfahren UV

Das UV-Meldeverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bestehend aus dem UV-Stammdatendienst und dem elektronischen Lohnnachweis.

  • Pflege der PIN zur UV-Mitgliedsnummer
Im neuen UV-Meldeverfahren wurde zur Identifikation der UV-Mitgliedsnummer in alle Datensätze eine 5-stellige PIN aufgenommen. Diese PIN wird pro Mitgliedsnummer von den UV-Trägern vergeben und den Unternehmen per Post zugestellt. Die Zustellung sollte im November 2016 erfolgen.
Sollten Sie bis zum Start des UV-Stammdatendienstes zum 01.12.2016 keine PIN von Ihrem UV-Träger erhalten haben, informieren Sie Ihren UV-Träger und bitten Sie um eine (erneute) Zustellung der PIN. Ohne die gültige PIN zu Ihrer UV-Mitgliedsnummer können Sie keine UV-Meldungen übertragen. Meldungen, die eine fehlerhafte PIN verwenden, werden unter Rückmeldung eines sogenannten Stammdatenfehlers abgelehnt.
  • Abfrage des UV-Stammdatendienstes
Mit der Abfrage des UV-Stammdatendienstes erfragen Sie die Stammdaten zu den für Ihr Unternehmen (oder Ihren Unternehmensteil) gültigen Gefahrtarifstellen. Dazu wurde von der DGUV (Spitzenverband der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung) ein zentraler Stammdatendienst eingerichtet, in dem die UV-Träger die Stammdaten zu den gültigen Gefahrtarifstellen ihrer Mitgliedsunternehmen bereitstellen. Die Unternehmen erklären mit der Abfrage des Stammdatendienstes gleichzeitig die Absicht zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für den in der Abfrage übermittelten Unternehmensteil.
Es ist möglich, den elektronischen Lohnnachweis in mehreren Teillohnnachweisen abzugeben. Für jeden dieser Teillohnnachweise ist dann zunächst eine Abfrage des Stammdatendienstes zu erstellen. Zur organisatorischen Abgrenzung der Teillohnnachweise werden in den Datensätzen des UV-Meldeverfahrens mehrere Kennzeichen übermittelt. Diese Kennzeichen definieren eine sogenannte meldende Stelle. Die Festlegung der meldenden Stellen Ihres Unternehmens erfolgt in der Sicht V_T596M (Teilapplikation BG01 (Unternehmensdaten für die Berufsgenossenschaft)).
Abfragen des UV-Stammdatendienstes sind frühestens zum 01.11. des Vorjahres eines Meldejahres möglich. Beachten Sie, dass der UV-Stammdatendienst erst ab 01.12.2016 für den Produktivbetrieb zur Verfügung steht.
Die Reports zur Erstellung, Bearbeitung und Übertragung von Ausgangsmeldungen des UV-Stammdatendienstes finden Sie im SAP Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Jährlich-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Ausgangsmeldungen (UV-Stammdatendienst).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.
  • Stammdatenrückmeldungen und Fehlerrückmeldungen durch den UV-Stammdatendienst
Ist die Meldedatei technisch und inhaltlich fehlerfrei, so erhalten Sie als Antwort den Datensatz Stammdaten. Der Report Verarbeitung von Rückmeldungen der UV-Stammdaten (RPCUVAD0_IN) verarbeitet die zugeordneten Stammdatenrückmeldungen.
Neben den bekannten Fehlerrückmeldungen aus anderen Verfahren wird es im UV-Meldeverfahren auch Stammdatenfehlerrückmeldungen geben. Datensätze werden aufgrund von Stammdatenfehlern abgelehnt, wenn die Meldedateien zwar technisch korrekt aufgebaut sind, aber inhaltliche Fehler beinhalten (beispielsweise eine ungültige PIN). Behandeln Sie Stammdatenfehler analog zu den gewöhnlichen Fehlerrückmeldungen.
Die Reports zur Abholung, Zuordnung und Bearbeitung von Fehlerrückmeldungen und zur Verarbeitung von Rückmeldungen des UV-Stammdatendienstes finden Sie im SAP-Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Jährlich-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Eingangsmeldungen (UV-Stammdatendienst).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.
Nach der Verarbeitung von Rückmeldungen des UV-Stammdatendienstes ist es notwendig das Customizing und die Infotyp-Stammdaten zu prüfen. Denn es kann sein, dass dort verwendete Gefahrtarifstellen nicht (oder nicht mehr) gültig sind. Verwenden Sie dazu den Report Stammdaten/Customizing zu den Gefahrtarifstellen prüfen (RPUUVAD0_GT_CHECK). Sie finden diesen Report im SAP-Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Jährlich-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Hilfsprogramme.

  • Abgabe des elektronischen Lohnnachweises
Die Meldung des elektronischen Lohnnachweises (Datensatz DSLN) schließt den Meldevorgang einer meldenden Stelle ab. Der elektronische Lohnnachweis beinhaltet die melderelevanten UV-Daten, die auf die gültigen Gefahrtarifstellen dieses Lohnnachweises entfallen. Der elektronische Lohnnachweis ist bis zum 16.02. des auf das Meldejahr folgenden Kalenderjahres abzugeben. Im Abschnitt Unterjähriger elektronischer Lohnnachweis werden abweichend von dieser Regelung Gründe aufgelistet, die eine sofortige Abgabe des elektronischen Lohnnachweises erforderlich machen.
Die Reports zur Erstellung, Bearbeitung und Übertragung von Ausgangsmeldungen zum elektronischen Lohnnachweis finden Sie im SAP-Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Pro Abrechnungsperiode-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Ausgangsmeldungen (el. Lohnnachweis).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.
  • Fehlerrückmeldungen zum elektronischen Lohnnachweis
Analog zum UV-Stammdatendienst können Meldungen des elektronischen Lohnnachweises auch wegen inhaltlicher Fehler durch Stammdatenfehlerrückmeldungen abgewiesen werden. Mögliche Gründe für Stammdatenfehler des elektronischen Lohnnachweises sind die Übermittlung einer unbekannten UV-Mitgliedsnummer oder das Fehlen einer Originalmeldung zu einer übermittelten Stornierung.
Die Reports zur Abholung, Zuordnung und Bearbeitung von Fehlerrückmeldungen zum elektronischen Lohnnachweis finden Sie im SAP Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Pro Abrechnungsperiode-> Auswertung-> UV-Meldeverfahren-> Eingangsmeldungen (el. Lohnnachweis).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.

Auswirkungen auf das Customizing
  • PIN zur UV-Mitgliedsnummer
Wenn Sie Ihre PIN erhalten haben, tragen Sie diese im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> Berufsgenossenschaften -> PIN zur UV-Mitgliedsnummer pflegen (Sicht V_T5D3A_PIN) ein.
  • Meldende Stelle festlegen
Die Festlegung der meldenden Stellen Ihres Unternehmens erfolgt im Customizing in den Customizing-Aktivitäten unter
Abrechnung Deutschland -> Sozialversicherung -> Stammdaten -> Gesetzliche Sozialversicherung -> Berufsgenossenschaften(u.a. Sichten V_T596M (Teilapplikation BG01) und V_T5D3A_MSL)
  • Absender festlegen
Der Absender im UV-Meldeverfahren wird über die Teilapplikation UVAB (UV-Meldeverfahren - Daten zum Absender) gesteuert. Sie müssen die Zusammenfassungen für diese neue Teilapplikation vor der erstmaligen Meldungserstellung pflegen. Das Vorgehen ist im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für das UV-Meldeverfahren -> Absender festlegen beschrieben.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises (2358265).

AAG - Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

  • Neue Datensatzversion 05
Ab 01.07.2017 gilt für das Antragsverfahren die neue Datensatzversion 05.
In den Datenbausteinen Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU) und Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot(DBBT) wird das neue Feld SV-pflichtiges Arbeitsentgeltaufgenommen.
In diesem Feld ist das SV-pflichtige Arbeitsentgelt einschließlich des SV-pflichtigen Anteils der Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV), von dem die fortgezahlten Arbeitgeberanteile für den Erstattungszeitraum ermittelt wurden, zu melden.
Das zum 01.01.2016 eingeführte Datenfeld Arbeitgeberzuwendungen BAV hat sich als nicht ausreichend erwiesen.
Das neue Feld wird in der Abrechnung ermittelt, kann aber im Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) in den Subtypen AAG: Beschäftigungsverbot (DBBT) und AAG: Arbeitsunfähigkeit (DBAU) auch manuell vorgegeben werden.
  • Rückmeldungen zu den Anträgen
Ab 01.01.2017 erfolgt zu jedem Antrag eine Rückmeldung. Dafür wird ein Kennzeichen zur Art der Rückmeldung aufgenommen, das folgende Ausprägungen haben kann:
  • dem Antrag wurde vollständig entsprochen (Kennzeichen 1)

  • dem Antrag wurde teilweise entsprochen (Kennzeichen 2)

  • dem Antrag konnte nicht entsprochen werden (Kennzeichen 3)

Die Liste der möglichen Rückmeldegründe wurde von bisher 14 auf jetzt 32 Gründe erweitert.

Der Prozess im Eingangsverfahren zum Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen wurde angepasst. Neu in den Prozess aufgenommen wurde der Report Rückmeldungen zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen verarbeiten (RPCEAVD0_IN).
Alle Reports zur Abholung, Zuordnung, Bearbeitung und Verarbeitung von Eingangsmeldungen finden Sie im SAP-Easy-Access Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Abrechnungszusatz -> AAG Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen -> Eingangsmeldungen (KK -> Arbeitgeber).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.
Die Datensätze DSER(AG -> KK) und DSRA(KK-> AG) werden geändert. Der Versionswechsel erfolgt als Stichtagsumstellung zum 01.01.2017. Stellen Sie sicher, dass das JW HRSP rechtzeitig eingespielt wird.
Ein Test der neuen Version ist mit Hilfe des Benutzerparameters HRDESV_OVWRT_SYDAT(Simuliertes Systemdatum für SV-Meldeverfahren) bereits in 2016 möglich.
Informationen dazu finden Sie im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Systemdatum für SV-Meldeverfahren simulieren.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis AAG: Datensatz-Version 05 (2360882).

ZMV - Zahlstellenmeldeverfahren

Ab dem 01.01.2017 wird zur Reduzierung des Meldevolumens in den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen das Feld VBmax nur noch gefüllt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die Summe aus gesetzlicher Rente und den Versorgungsbezügen überschritten wird. Ansonsten bleibt das Feld in Grundstellung.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis ZMV: Reduzierung des Meldevolumens ab 2017 (2343762).

EEL - Entgeltersatzleistungen

  • Änderung der Verfahrensbeschreibung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts bei Erkrankung Kind
    Mit der geänderten Version 8.1 der Anlage 4 zur Verfahrensbeschreibung "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach §23c SGB IV" vom 27.07.2016 wird das Verfahren so geändert, dass zur Ermittlung der ausgefallenen Beträge die Freistellungszeiträume zusammen betrachtet werden sollen. Das insgesamt ausgefallene Brutto/Netto wird dann im Verhältnis der Kalendertage auf die einzelnen Freistellungszeiträume aufgeteilt.
Das neue Verfahren wird über die Teilapplikation SVEI(EEL: Geändertes Verfahren Erkrankung Kind ab 2017) aktiviert. In der Standard-Auslieferung ist die Teilapplikation SVEI ab dem 01.01.2017 aktiv. Dies entspricht dem offiziellen Gültigkeitsbeginn der geänderten Verfahrensbeschreibung. Es ist jedoch auch zulässig, das neue Verfahren für frühere Zeiträume anzuwenden. Dazu können Sie die den Gültigkeitsbeginn der Teilapplikation SVEIin der Sicht V_T596D (Gültigkeitsintervalle nicht gesetzlicher Teilapplikationen) ab einem früheren Datum festlegen.
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis EEL: Fiktivläufe Erkrankung Kind - Änderung der Verfahrensbeschreibung (2349163).

  • Zusammenfassung von unbezahlten und bezahlten Freistellungen für Erkrankung Kind
Bei der Erstellung von EEL-Meldungen für Erkrankung/Verletzung eines Kinds kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, den gemeldeten Freistellungszeitraum im Datenbaustein DBFR zu vergrößern:
  • Kombination einer untertägigen unbezahlten Freistellung mit einer nachfolgenden ganztägigen unbezahlten Freistellung

Da es sich eigentlich um eine einzige Freistellung handelt, muss für diesen Sachverhalt eine EEL-Meldung erstellt werden. Im System müssen aber getrennte Abwesenheiten erfasst werden, da eine Abwesenheit nur entweder ganztägig oder untertägig sein kann.
  • Kombination einer ganztägigen bezahlten Freistellung mit einer nachfolgenden ganztägigen unbezahlten Freistellung
    In diesem Fall sollte eine EEL-Meldung erfolgen, die als Freistellungszeitraum beide Abwesenheiten umfasst. Der bezahlte Anteil der Freistellung wäre dann in den Feldern Beginn bzw. Ende der bezahlten Freistellung im Datenbaustein DBFRzu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis EEL Erkrankung Kind: Neues Verfahren bei Verknüpfung von Freistellungen (2355753).

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2017 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert:

Konstante Wert 2017
AVBGJAV-BBG jaehrlich 76.200,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 68.400,00
KURBJKUG: RV-BBG jaehrlich 76.200,00
KUROJKUG: RV-BBG jaehrlich Ost 68.400,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 52.200,00
KVBGRKV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse 148,75
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 52.200,00
KVBORKV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 148,75
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 57.600,00
KVZBDKV-Zusatzbeitragssatz durchsch 1,10
PVBGJPV-BBG jaehrlich 52.200,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 52.200,00
PVPRZPV-Prozentsatz 2,55
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 94.200,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrl. Ost 84.000,00
RVBGJRV-BBG jaehrlich 76.200,00
RVBGMMonatliche Bezugsgröße West 2.975,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 68.400,00
RVBOMMonatliche Bezugsgröße Ost 2.660,00
RVGVBSVBG 20% Bezugsgröße 595,00
RVGOBSVBG 20% Bezugsgröße Ost 532,00
RVGZFFaktor für Gleitzonenformel 7.509,00
RVMGBSVBG 80% Bezugsgröße 2.380,00
RVMOBSVBG 80% Bezugsgröße Ost 2.128,00
RVPIUInsolvenzgeldumlage Prozentsatz 0,09

Behördenkommunikation - B2A

ELSTER

Die Pflicht zur Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und die Signatur wurde im März 2016 wie folgt verschoben:

  • Signatur: 01.01.2017
  • Verschlüsselung: Q2/2017

Signatur und Verschlüsselung können durch die in Q1/2016 ausgelieferten Änderungen allerdings nur gleichzeitig umgestellt werden. Die Frist zur Umstellung war ursprünglich für Mai 2016 angekündigt. Sofern Sie die Umstellung nicht bereits durchgeführt haben, beachten Sie, dass diese spätestens zum 31.12.2016 erfolgt sein muss.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden SAP-Hinweisen:

  • Übersicht: LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung und Signatur für ELSTER (2239731)
  • Informationen zur Umstellung im HR: LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung für ELSTER - Grundlagen HR (2277649)

Bauwirtschaft

Gemäß Tarifvertrag vom 10. Juni 2016 zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) ergibt sich folgende Änderung (BRTV §7):

Bei Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt wird die bisherige Auslösung von 34,50 € pro Tag ab dem 01.01.2017 durch einen Verpflegungszuschuss von 24,-- € (bzw. 28,-- €) abgelöst. Im Gegenzug muss die Unterkunft durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Auswirkungen auf das Customizing

Beachten Sie, dass die Änderungen bereits im Juni 2016 ausgeliefert wurden. Im Muster-Customizing werden die Einträge 01, 02 und 03 abgegrenzt und ein neuer Eintrag 17 Verpflg.zuschuss zum 01.01.2017 ausgeliefert.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Tarifrunde 2016: Änderung BRTV §7 (Verpflegungszuschuss und Unterkunft) (2329264).

Statistik

Arbeitskostenerhebung 2016

Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das Kalenderjahr 2016 zu erstellen und bis April 2017 abzugeben. Die Statistik wird als CSV-Datei erstellt und dann im sogenannten IDEV-Portal importiert. Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP und nicht mit dem JW HRSP.

Sondererhebung Verdienste

Ausgewählte Unternehmen wurden vom Landesamt für Statistik aufgefordert, die Sondererhebung Verdienste 2016/2017 abzugeben. Sie dient zur Evaluierung des Mindestlohns und erfolgt auf der Grundlage der Verdienststrukturerhebung. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Die Abgabetermine sind je nach Bundesland unterschiedlich (Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Statistischen Landesamt).

Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP und nicht mit dem JW HRSP.

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis RPCEHCD1: Sondererhebung Verdienste 2016/2017 (Mindestlohn) (2385879).

Reformationstag 2017

Beachten Sie, dass der 31.10.2017 ein einmaliger gesamtdeutscher Feiertag ist. Die Einrichtung eines Feiertags betrifft nicht nur die Personalabrechnung, sondern das gesamte SAP-System (mandantenunabhängig).
Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis Reformationstag ist 2017 einmalig gesamtdeutscher Feiertag in Deutschland (2384391).

BVV (Bankenversorgung)

Neuerungen zum 01.01.2017:

  • Erhöhung der Zuwendungsbemessungsgrenze / Neue Beitragsklasse 45
  • Zusatzbeiträge zu den Grundbeiträgen, die separat zu melden sind (Zusatztarife ZDA, ZDN, ZRA, ZRN)
  • Neue Tarifgeneration 2017

Weitere Informationen finden Sie in dem SAP-Hinweis BVV: Neuerungen zum 01.01.2017 (2356243).

Öffentlicher Dienst

Neue Sachbezugswerte 2017

Die Sachbezugswerte für die Verpflegung ändern sich zum 01.01.2017. Die Werte für Unterkünfte (auch Personalunterkünfte) bleiben in 2017 unverändert.

Es ist ein Abgleich der Tabelle Sachbezug Verpflegung, Infotyp 0330, Sachbezug (T5D8F) erforderlich.

Neue Beträge für 2017:

  • freie Verpflegung: 241,- Euro (alt: 236,- Euro)
  • freies Frühstück: 51,- Euro (alt: 50,- Euro)
  • freies Mittagessen: 95,- Euro (alt: 93,- Euro)
  • freies Abendbrot: 95,- Euro (alt: 93,- Euro)

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Neue Sachbezugswerte ab 2017 (2372112).

Erhöhung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 um 2 Euro je Kind erhöht.

Die neuen Beträge werden in der Tabelle Abrechnungskonstanten (T511P) ausgeliefert:

Konstante Beginn Ende Betrag
OKKG0 01.01.2016 31.12.2016 0,00 Euro
01.01.2017 31.12.2017 0,00 Euro
01.01.2018 31.12.9999 0,00 Euro
OKKG1 01.01.2016 31.12.2016 190,00 Euro
01.01.2017 31.12.2017 192,00 Euro
01.01.2018 31.12.9999 194,00 Euro
OKKG2 01.01.2016 31.12.2016 190,00 Euro
01.01.2017 31.12.2017 192,00 Euro
01.01.2018 31.12.9999 194,00 Euro
OKKG3 01.01.2016 31.12.2016 196,00 Euro
01.01.2017 31.12.2017 198,00 Euro
01.01.2018 31.12.9999 200,00 Euro
OKKG4 01.01.2016 31.12.2016 221,00 Euro
01.01.2017 31.12.2017 223,00 Euro
01.01.2018 31.12.9999 225,00 Euro

Die Konstante OKKG0ist erforderlich, um in der Übersichtsliste (Druckknopf Kindergeldübersichtim Infotyp Kindergeld (0118)) die Abgrenzungen richtig vorzugeben.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Erhöhung des Kindergeldes zum 01.01.2017 und 01.01.2018 (2384658).

Neue Entgeltordnung im TVöD/VKA

Der neuen Entgeltordnung für den TVöD im Bereich der VKA wurde in der Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 11.11.2016 zugestimmt.

Details zu den Änderungen finden Sie im SAP-Hinweis Neue Entgeltordnung im TVöD/VKA: EntgO VKA (2382939).

Betriebliche Altersversorgung

Rentenbezugsmitteilung: Neue Version ab Veranlagungszeitraum 2016

MZ01-Meldungen für den Veranlagungszeitraum 2016 sind ab 01.01.2017 in der neuen Schemaversion V02 zu erstellen. Meldungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2015 sind weiterhin in der Version 01 des MZ01-Schemas zu erstellen. Inhaltlich wurden bei der Version 02 des MZ01-Datensatzes neben kleineren technischen Anpassungen zusätzliche Datenfelder ergänzt sowie die Prüfungen angepasst.
Zur Erstellung der MZ01-Meldungen im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens gemäß § 22a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2016 wurde durch die ZfA die Version 17.00.00 des Kommunikationshandbuchs Mitteilungspflichtige veröffentlicht.

Dadurch ergeben sich die folgenden Änderungen und Erweiterungen bei den MZ01-Meldungen:

  • Baustein00 MeldegrundDaten
  • Punkt 2.1.1.1.4 Vertragsnummer (vtNr)
    Neues Datenfeld: Vertragsnummer für Verträge, auf denen gefördertes Altersvorsorgevermögen nach § 10a EStG bzw. nach Abschnitt XI. des EStG ('Riester-Verträge') gebildet wurde.
    Dieses Feld wird im Standard nicht gefüllt. Das Feld kann durch eine kundenspezifische Erweiterung, z.B. der Methode CL_HRPAYDE_RBM_NOTIF_MANAGER->FILL_MZ01, gefüllt werden.

  • Baustein 02 MitteilungspflichtigenDaten
  • Punkt 2.1.1.3.1 Wirtschafts-Identifikationsnummer des Mitteilungspflichtigen (wIdNr)
    Neues Datenfeld: Dieses Feld wird im Standard nicht gefüllt, da eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bisher noch nicht vergeben wurde.

  • Punkt 2.1.1.3.2. Steuernummer des Mitteilungspflichtigen (stNr)
    Neues Datenfeld: Zur Zuordnung der Steuernummer zur Versorgungseinrichtung wird die Tabelle T5DC3um ein neues Feld erweitert. Die Pflege dieses Feldes kann über die Sicht V_T5DC3 (Versorgungseinrichtungen BAV) erfolgen oder im Customizing unter Betriebliche Altersversorgung --> Versorgungsordnungen --> Versorgungseinrichtungen.

Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Rentenbezugsmitteilung: Neue Version ab Veranlagungszeitraum 2016 (2378774).






General Material Data   CPI1466 during Backup  
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Length: 43977 Date: 20240523 Time: 212510     sap01-206 ( 689 ms )