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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2018 ( RELNPY_DE_JW1718 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2018 ( RELNPY_DE_JW1718 )

ROGBILLS - Synchronize billing plans   Fill RESBD Structure from EBP Component Structure  
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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2018

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts Entsprechendes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Informationen zum Jahreswechsel im Bereich Steuer finden Sie auch in den SAP-Hinweisen Änderungen zum Jahreswechsel 2017/ 2018 in der Steuer (2546005) und LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2018 (2529879).

Neuer Programmablaufplan

  • Report Steuertabelle (D) 2018 (RPCSDFDV)
Für die Steuerberechnung ab 2018 wird ein neuer Programmablaufplan als Include ausgeliefert. Dieser Ablaufplan berücksichtigt folgende gesetzliche Änderungen:
  • Anpassung des Einkommenssteuertarifs einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro

  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro

  • Anpassung der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG

Lohnsteuerbescheinigung

  • XML-Schema für 2018
  • Neues Formular HR_DE_LSTB_18 (keine Änderung zu 2017)

Lohnsteueranmeldung

  • XML-Schema für 2018
    Für den Förderbetrag nach §100 EStG (Änderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz) werden die neuen Kennzahlen 90 und 45 aufgenommen.
  • Die neuen Kennzahlen wurden in das bestehende LStA-Formular aufgenommen (kein neues Formular).

Lohnsteuer-Außenprüfung: Digitale LohnSchnittstelle (DLS)

  • Es wird ein neuer Report bereitgestellt, der den einheitlichen Standarddatensatz zur Überlassung der lohnsteuerrelevanten Daten verwendet. Die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) ist für Daten anzuwenden, die ab dem 01.01. 2018 aufzeichnungsrelevant sind.
Den Report für die DLS finden Sie im SAP-Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Periodenunabhängig -> Datenzugriff § 147 AO -> Digitale Lohnschnittstelle (Z3).
Eine Beschreibung der Funktionalitäten finden Sie in der Reportdokumentation.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Digitale Lohnschnittstelle (DLS)(2309933).
Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

Sozialversicherung

Informationen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung finden Sie auch im SAP-Hinweis Jahreswechsel Sozialversicherung 2017/2018 (2549294).

SV-Meldeverfahren: Absendernummer

Die Adressierung im Meldeverfahren erfolgt unter Verwendung der Absendernummer nach § 18n SGB IV. Sie ersetzt damit die Betriebsnummer als Routinginformation, wobei sie im Normalfall der bisher verwendeten Betriebsnummer entspricht und folglich keine Änderung auf Seiten der Arbeitgeber notwendig ist.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis SV: Vorbereitende Auslieferung für die Absendernummer ab 2018 (2444131).

Neue Datensatzversionen

Für folgende Meldeverfahren gelten ab dem 01.01.2018 neue Datensatzversionen:

  • EEL - Entgeltersatzleistungen
Ab dem 01.01.2018 ist die neue Datensatzversion 09 zu verwenden, die unter anderem folgende Änderungen enthält:
  • Neue Rückmeldekennzeichen für angefragte Vorerkrankungszeiten. Mit den neuen Kennzeichen werden das Vorliegen der angefragten Arbeitsunfähigkeit beim SV-Träger sowie die Anrechenbarkeit der angefragten Arbeitsunfähigkeit genauer spezifiziert.

  • Umstellung des Verfahrens der Wiederholung von Vorerkrankungsanfragen

  • Entfall der Nebenversionsnummer

Weitere Informationen finden Sie in den SAP-Hinweisen EEL: Datensatz-Version 09 (2485859) und EEL: Selektionsreport für neuen Meldegrund 99 (Wechsel der meldenden Stelle) (2553011).

  • DEÜV
Ab dem 01.01.2018 ist die neue (DSME-)Datensatzversion 04zu verwenden, die unter anderem folgende Änderungen enthält:
  • Neues Kennzeichen Saisonarbeitnehmerim Datenbaustein Meldesachverhalt(DBME).
    Sie legen in Infotyp DEÜV(0020) fest, ob ein Mitarbeiter ein Saisonarbeitnehmer ist. Für Infotypsätze des Infotyps 0020 mit Beginndatum ab dem 01.01.2018 steht Ihnen dafür das neue Ankreuzfeld Saisonarbeitnehmer zur Verfügung.

  • Neuer Datenbaustein Bestandsabweichung (DBBM). Dieser Datenbaustein wird von den Krankenkassen übermittelt, wenn eine Meldung des Arbeitgebers nicht in den Meldungsbestand der Krankenkasse passt und die Krankenkasse die Originalmeldung nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber abgeändert hat. Der DBBMdokumentiert die geänderten Werte der jeweiligen Felder.

  • Neues Feld Absendernummer-RV (ABSNRV) im Datensatz DSME. Das Feld ABSNRVenthält die Absendernummer des Arbeitgebers und wird bei Weiterleitung der Meldung von Krankenkasse zu RV-Träger nicht überschrieben. So erhalten die RV-Träger die AG-Absendernummern für das neue Meldeverfahren rvBEA.

  • Entfall der Nebenversionsnummer
    Das Feld NEVERNRwird zum Reservefeld.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis DEÜV: Datensatzversion 04 ab 01.01.2018 (2524870).

  • BN Beitragsnachweis
Ab dem 01.01.2018 ist die neue Datensatzversion 12 zu verwenden, die unter anderem folgende Änderungen enthält:
  • Kennzeichnung eines Beitragsnachweises als Insolvenz-Beitragsnachweis für freigestellte Arbeitnehmer

  • Neues Feld Datensatz-ID 32-stellig und Entfall des Feldes Datensatz-ID 20-stellig

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis BN: neue Datensatzversion 12 (2505675).
  • Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)
Ab dem 01.01.2018 ist die neue Datensatzversion 03 zu verwenden, die unter anderem folgende Änderungen enthält:
  • Entfall des Datenbausteins Bestandsfehler (DBBF)

  • Entfall des Feldes Datenbaustein DBBF vorhanden im Datensatz DSVZ

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis ZMV: Vorbereitende Auslieferung für den Jahreswechsel Sozialversicherung 2017/2018 (2514854).
  • BV Beitragserhebung
Ab dem 01.01.2018 ist die neue Datensatzversion 03 zu verwenden, die unter anderem folgende Änderung enthält:
  • Entfall der Nebenversionsnummer

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis BV Beitragserhebung: Vorbereitende Auslieferung für den Jahreswechsel Sozialversicherung 2017/2018 (2503580).

  • Betriebsdatenpflege (DSBD)
Ab dem 01.01.2018 ist die neue Datensatzversion 02 zu verwenden, die unter anderem folgende Änderung enthält:
  • Angabe der Prod-/Mod-ID im Datensatz DSBD


Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Betriebsdatenpflege: Neue Datensatzversion 02 zum 01.01.2018 im Datensatz DSBD (2540756).

UV-Meldeverfahren - Aufrollsteuerung für den elektronischen Lohnnachweis

Bei der Erstellung des elektronischen Lohnnachweises mit dem Report Meldungen Abgabe el. Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT) wird künftig die tiefste Rückrechnungsperiode aller selektierten Personalnummern aus Sicht der aktuellen In-Periode ermittelt und in der neuen Datenbanktabelle P01UV_MLDAUFR (Steuerung der Aufrollung im UV-Meldeverfahren) pro meldender Stelle gespeichert. In der folgenden Abrechnungsperiode wird diese Periode zur Ermittlung der Aufrolltiefe des Reports RPCUVBD0_OUT herangezogen. Gleichzeitig wird erneut die tiefste Rückrechnung für den Reportlauf der folgenden Abrechnungsperiode gespeichert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Korrekturen der Meldedaten des elektronischen Lohnnachweises berücksichtigt werden, gleichzeitig die Reportlaufzeit durch unnötige Aufrollungen nicht künstlich erhöht wird.
Beachten Sie, dass die Erstellung des elektronischen Lohnnachweises zwingend in jeder Abrechnungsperiode produktiv gestartet werden muss, da ansonsten Korrekturen unberücksichtigt bleiben können.

Der neue Report Startdatum von UV-Meldungen (pro meldender Stelle) (RPUUVND0_START) bietet Ihnen die Möglichkeit, das tiefste Aufrolldatum des elektronischen Lohnnachweises einer meldenden Stelle zu steuern. Seine Funktionsweise gleicht dem Report Startdatum von SV-Meldungen (RPUSVMD0_START), mit dem Sie für verschiedene SV-Meldeverfahren das tiefste Aufrolldatum pro Personalnummer festlegen können.

rvBEA - Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen
Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung (GML57)

Ab dem 01.01.2018 haben Arbeitgeber die Möglichkeit Anforderungen einer Gesonderten Meldung elektronisch anzunehmen. Dieses Verfahren ist 2018 optional (Kann-Verfahren) und wird zum 01.01.2019 verpflichtend (Muss-Verfahren). Zur Teilnahme am Verfahren ist eine vorherige Registrierung notwendig. Dieses Verfahren ist das erste Verfahren im Rahmen des Projektes rvBEA. rvBEA beschreibt einen neuen Kommunikationsstandard zur DSRV basierend auf XML-Schemata.

Für die Übertragung der Daten im Meldeverfahren rvBEA wird ein WebService bzw. als Alternative für eine Übergangsphase der Kommunikationsserver verwendet. Der Webservice nutzt dabei den im SAP-Netweaver vorhandene SOAMANAGER. Der Einsatz einer zusätzlichen Middleware (BC, PI) ist für rvBEA nicht notwendig.

Die Reports für Ein- und Ausgangsmeldungen bei rvBEA finden Sie im SAP-Easy-Access Menü unter Personal-> Personalabrechnung-> Europa-> Deutschland-> Folgeaktivitäten-> Pro Abrechnungsperiode-> Abrechnungszusatz -> rvBEA.

Eine Beschreibung der Funktionalitäten der einzelnen Reports finden Sie in der jeweiligen Reportdokumentation.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis rvBEA: Technische Vorabauslieferung (2483851).

Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:
  • Abrechnung Deutschland -> rvBEA - Bescheinigungen Elektronisch Anfordern und Annehmen -> rvBEA - Übersicht -

  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für rvBEA -> Einstellungen für rvBEA - Überblick -

  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für rvBEA -> Absender festlegen

  • Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für rvBEA -> Dateinummer prüfen (Ausgangsmeldungen)

Führen Sie zur Einrichtung der rvBEA-Meldungsübertragung (B2A) folgende Customizing-Aktivität aus:

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2018 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert:

Konstante Wert 2018
AVBGJAV-BBG jaehrlich 78.000,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 69.600,00
KURBJKUG: RV-BBG jaehrlich 78.000,00
KUROJKUG: RV-BBG jaehrlich Ost 69.600,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 53.100,00
KVBGRKV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse 152,25
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 53.100,00
KVBORKV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 152,25
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 59.400,00
KVZBDKV-Zusatzbeitragssatz durchsch 1,00
PVBGJPV-BBG jaehrlich 53.100,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 53.100,00
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 96.000,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrl. Ost 85.800,00
RVBGJRV-BBG jaehrlich 78.000,00
RVBGMMonatliche Bezugsgröße West 3.045,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 69.600,00
RVBOMMonatliche Bezugsgröße Ost 2.695,00
RVGVBSVBG 20% Bezugsgröße Ost 539,00
RVGOBSVBG 20% Bezugsgröße 609,00
RVGZFFaktor für Gleitzonenformel 7.528,00
RVMGBSVBG 80% Bezugsgröße 2.436,00
RVMOBSVBG 80% Bezugsgröße Ost 2.156,00
RVPIUInsolvenzgeldumlage Prozentsatz 0,06

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Zum 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)) in Kraft.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen für die deutsche Entgeltabrechnung:

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens (§ 3 Nr.63 EStG)
  • Förderung von Geringverdienern (§ 100 EStG)
  • Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlungen

Die beiden ersten Punkte werden zum 01.01.2018 umgesetzt. Da die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlungen erst zum 01.01.2019 bzw. 01.01.2022 in Kraft treten, wird diese Anforderung erst im Laufe des Jahres 2018 umgesetzt.

Informationen zu den Änderungen in den relevanten Infotypen und zur Umsetzung des BRSGs finden Sie im SAP-Hinweis Änderungen zum Jahreswechsel 2017/ 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (2516014).

Auswirkungen auf das Customizing (Förderung von Geringverdienern (§ 100 EStG))
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:
  • Abrechnung Deutschland -> Altersvermögensgesetz -> Verarbeitung -> Vertragsmodelle einrichten
    Die Tabelle AVmG: Vertragsmodelle (T5DR3) für die Vertragsmodelle erhält das Kennzeichen Vertrag förderfähig §100 EStG. Prüfen Sie, welche Modelle der Anlagearten PF, PK und DV die Voraussetzungen (Auszahlung als Rente oder Auszahlungsplan, keine Zillmerung) erfüllen.
    Wenn Sie die Förderung nach § 100 EStG beanspruchen wollen, setzen Sie für die entsprechenden Vertragsmodelle das neue Kennzeichen.

Führen Sie folgenden Report aus:
  • AVmG: AG Zusatzleistungen für 2016 sichern (§100 EStG) (RPUTXXD0)
    Der BAV-Fördervertrag beträgt 30 % vom förderfähigen Arbeitgeberzuschuss. Die Differenz zu den Arbeitgeberzuschüssen 2016 für dieses Arbeitsverhältnis begrenzt den Förderbetrag.
    Der Report wertet die aktuellen Abrechnungergebnisse für 2016 aus und sichert den Betrag der Arbeitszuschüsse in das Feld AG Zusatzleistungen in 2016 des Infotyps Steuerdaten (0012).

Bescheinigungswesen

Arbeitsbescheinigung- maschineller Vordruck ab 2018

Ab 01.01.2018 gilt der maschinelle Vordruck der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III. Der amtliche Vordruck der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich hierbei nicht geändert und hat weiterhin den Stand BA II 2 - 03.17.
Da der neue Vordruck maschinell eingelesen werden soll, wurde das maschinelle Vordruckmuster komplett neu gestaltet. Zum 31.12.2017 wurden daher die Vereinbarungen zur maschinellen Erstellung gekündigt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III, maschineller Vordruck ab 2018 (2539938).

Behördenkommunikation - B2A

Datenaustausch in der Sozialversicherung

  • Zertifikate der Krankenkasse
Die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2017. Vor dem Jahreswechsel ist zwingend die neue Zertifikatsliste einzulesen. Deren Bereitstellung durch die ITSG ist für den 23.11.2017 geplant.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (2490692).
  • rvBEA
Die Informationen hierzu finden Sie weiter oben im Abschnitt Sozialversicherung ->rvBEA - Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen.
  • Änderung der URLs für den GKV-Kommunikationsserver
Die für den GKV-Kommunikationsserver genutzten URLs werden geändert. Die Umstellung auf die neuen URL-Adressen ist bereits jetzt möglich und kann bis spätestens zum 28.02.2018 umgesetzt werden. Wir empfehlen jedoch dringend, die Umstellung möglichst zeitnah durchzuführen, da nach dem 28.02.2018 keine SV-Meldungen (Beitragsnachweis, DEÜV etc.) mehr übertragen werden können.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver (2484878).

Datenaustausch in der Steuer (ELSTER)

  • Verschlüsselung CMSEnvelopedData (RSA-OAEP)
Von Seiten der Clearingstelle wird ab 15.10.2017 (Datenabholung) bzw. ab 15.11.2017 (Transportverschlüsselung) bei Verwendung von CMSEnvelopedData die Antwort ebenfalls mit RSA-OAEP verschlüsselt. Stellen Sie sicher, dass Sie die mit dem letzten Jahreswechsel bereitgestellte Umstellung der Verschlüsselung durchgeführt haben.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung für ELSTER - Grundlagen HR (2277649).
  • Änderung der Version des Transferheaders (TH) und des Nutzdatenheaders (NH)
Für TH und NH wird die Version auf 11 erhöht. Bei der Änderung wird das für die Verschickung verwendeten XML angepasst. Die Änderung des XMLs ist zum Jahresbeginn bzw. Q1/2018 geplant.
  • Nutzung der Middleware PI für die Übertragung der ELSTER-Daten
Zum Ende des Jahres 2017 läuft die Unterstützung des Java Stacks für die SAP NetWeaver Release 7.00, 7.01, 7.02 und 7.03 aus.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang den SAP-Hinweis Maintenance for SAP Business Suite 7 Software (1648480). Stellen Sie sicher, dass Sie über ein PI-System mit unterstütztem Java Stack verfügen.

Betriebliche Altersversorgung

Maschinelles Anfrageverfahren (MAV)

Zum 01.11.2017 werden die Datensätze MI01/IM01 des Maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) auf ein neues Schema umgestellt. Anfragen nach dem alten Schema sind ab diesem Zeitpunkt technisch nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis RBM: Änderungen in MI01/IM01-Meldungen zum 01.11.2017 (2525049).

Rentenbezugsmitteilungen (RBM)

Zum 01.01.2018 wird eine weitere Version V03 des MZ01-Schemas gültig. In dieser Version sind die Rentenbezugsmitteilungen für den Veranlagungszeitraum 2017 zu erstellen.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis RBM: Änderungen in MZ01-Meldungen zum 01.01.2018 (2525050).

Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • SV-freie Renten im Rentenermittler
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ändern sich zum 01.01.2018 die Regelungen zur Ermittlung der Rentenzahlungen in Bezug auf die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Betriebsrentenstärkungsgesetz: SV-freie Renten im Rentenermittler (2545657).
Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

  • Reine Beitragszusage
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird zum 01.01.2018 die neue Form der reinen Beitragszusage eingeführt. Im § 1 BetrAVG Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung wird der Absatz 2 um die neue Nr. 2a ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Betriebsrentenstärkungsgesetz: Reine Beitragszusage (2559537).

Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie im Customizing folgende Customizing-Aktivität aus:

  • Änderungen bei der steuerlichen Förderung
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ergeben sich zum 01.01.2018 die folgenden Änderungen im Bereich der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung:
  • § 3 Nr. 63 EStG
    Der Steuerfreibetrag für Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen steigt von 4 % auf 8 % der RV-BBG. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 Euro entfällt. Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bleibt weiterhin bei 4 % der RV-BBG.

  • § 40b EStG
    Eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG ist ab 2018 weiterhin möglich, falls bereits vor dem 01.01.2018 Beiträge pauschal besteuert wurden. Der pauschal besteuerte Betrag verringert nun aber das steuerfreie Kontingent gemäß § 3 Nr. 63 EStG.
    Für Abrechnungszeiträume vor 2018 führt eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG dazu, dass der zusätzlich steuerfreie Betrag von 1800 Euro komplett entfällt.

  • § 100 EStG
    Ab 2018 wird ein neues Fördermodell für Geringverdiener eingeführt.

Die geänderten und neuen Regelungen bei den Abrechnungsfunktionen DDC (Verarbeitungen zur Gehaltsumwandlung) und P0202 (Beitrag-/Einkommensberechnung BAV) werden im Standard umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen bei der steuerlichen Förderung (2558499).

Auswirkungen auf das Customizing
Führen Sie bezüglich § 100 EStG im Customizing folgende Customizing-Aktivitäten aus:

EU-Mobilitätsrichtlinie

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie werden u.a. der § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung) und § 30f BetrAVG geändert. Daraus resultieren ab dem 01.01.2018 die folgenden Regelungen für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung:

  • Zusagen ab dem 01.01.2018
Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre bestanden hat.
  • Zusagen vor dem 01.01.2018
In diesem Fall gelten die alten Unverfallbarkeitsbestimmungen (Alter mindestens 25 Jahre und Zusagedauer von 5 Jahren). Die Anwartschaft wird in diesen Fällen aber auch unverfallbar, wenn die Zusage ab dem 01.01.2018 3 Jahre bestanden hat und das Alter des Mitarbeiters beim Austritt mindestens 21 Jahre ist.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis BAV: Gesetzliche Unverfallbarkeit ab dem 01.01.2018(2510128).

Öffentlicher Dienst

Neue Sachbezugswerte 2018

Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft sowie daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte ändern sich zum 01.01.2018.

Es ist ein Abgleich folgender Tabellen erforderlich:

  • Sachbezug Verpflegung, Infotyp 0330, Sachbezug (T5D8F):
  • Freie Verpflegung: 246,- Euro (alt: 241,- Euro)

  • Frühstück: 52,- Euro (alt: 51,- Euro)

  • Mittagessen: 97,- Euro (alt: 95,- Euro)

  • Abendessen: 97,- Euro (alt: 95,- Euro)

  • Unterkunft, Infotyp 0330 (Sachbezüge) (T5D8E):
  • Unterkunft mit Heizung: 226,- Euro (alt: 223,- Euro)

  • Personalunterkunft-Quadratmeterpreise (T5D75):
  • Wertklasse 1: 7,59 Euro (alt: 7,49 Euro)

  • Wertklasse 2: 8,41 Euro (alt: 8,30 Euro)

  • Wertklasse 3: 9,62 Euro (alt: 9,49 Euro)

  • Wertklasse 4: 10,69 Euro (alt: 10,55 Euro)

  • Wertklasse 5: 11,40 Euro (alt: 11,25 Euro)

  • Abrechnungskonstanten (T511K):
  • Waschmaschine (Konstante PUWAS): 4,55 Euro (alt: 4,49 Euro)


Diese Informationen finden Sie auch in dem SAP-Hinweis Neue Sachbezugswerte ab 2018 (2542725).






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Length: 39027 Date: 20240523 Time: 200236     sap01-206 ( 323 ms )