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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 ( RELNPY_DE_JW1920 )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 ( RELNPY_DE_JW1920 )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Wenn bei den einzelnen Unterpunkten nichts Entsprechendes vermerkt ist, müssen Sie keine Customizing-Einstellungen vornehmen.

Steuer

Informationen zum Jahreswechsel im Bereich Steuer finden Sie auch im SAP-Hinweis 2839869 - Jahreswechsel Steuer 2019/2020.

Aufnahme der beschränkt Steuerpflichtigen ins ELStAM-Verfahren (gem. Jahressteuergesetz 2019)

Ab 01.01.2020 sind die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (Stufe 1) vom Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren anzumelden.
Im BMF-Schreiben vom 07.11.2019 (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2020) werden die folgenden beschränkt Steuerpflichtigen aufgeführt, die vorerst nicht am Verfahren teilnehmen:

  • Beschränkt Steuerpflichtige mit Freibetrag
  • Beschränkt Steuerpflichtige, die auf Antrag erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bzw. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • Beschränkt Steuerpflichtige mit DBA bzw. mit gemindertem Steuerabzug
  • Versorgungsempfänger mit DBA

  • Aktive Arbeitnehmer mit DBA (Grenzgänger)

Voraussetzung für die Teilnahme (Anmeldung) am ELStAM-Verfahren ist, dass die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) in den Stammdaten der Mitarbeiter vorhanden ist.
Mitarbeiter ohne IdNr können über den Report ELStAM: Fehlende IdNr prüfen (RPLE2AD0) ermittelt werden. Für die Beantragung der IdNr stellt die Finanzverwaltung das neue Formular „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ im Formularcenter des Bundes zur Verfügung (https://www.formulare-bfinv.de). Die bereitgestellte IdNr ist in die Stammdaten des Infotyps Steuer D (0012) zu übernehmen.

Nach dem Start des Verfahrens zum 01.01.2020 können Sie die zur Teilnahme am Verfahren vorgesehenen beschränkt Steuerpflichtigen über den Report ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen (RPCE2VD0_OUT) anmelden. Dazu wird der Report im Gruppenrahmen Besondere Meldung um das neue Ankreuzfeld Erstanmeldung beschr. Stpfl. erweitert. Für ein- und austretende Mitarbeiter wird bei Vorliegen einer entsprechenden Maßnahme automatisch eine An- bzw. Abmeldung erstellt.

Mit der Aufnahme der beschränkt Steuerpflichtigen ins ELStAM-Verfahren ergeben sich folgende Änderungen:

  • Zukünftig wird ein Lohnsteuerjahresausgleich mit der Dezemberabrechnung durchgeführt.
  • Ein Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht erzeugt keine Lohnsteuerbescheinigung.
  • Ein Wechsel der Steuerpflicht führt nicht mehr zum Hochzählen des Bescheinigungszeitraumes im Infotyp Steuer D (0012).

Weitere Informationen finden Sie in folgenden SAP-Hinweisen:

  • 2848822 - Steuer: Information zur Aufnahme der beschränkt Steuerpflichtigen ins ELStAM-Verfahren zum 01.01.2020
  • 2834226 - ELStAM: Aufnahme der beschränkt Steuerpflichtigen zum 01.01.2020 - Auslieferung
  • 2834943 - ELStAM: Aufnahme der beschränkt Steuerpflichtigen zum 01.01.2020 - Fehlende IdNr prüfen.

Neue Pauschalsteuer in Höhe von 25 % für Fahrtkostenersatz

Zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs wird dem Arbeitgeber eine weitere Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 % zur Verfügung gestellt (gem. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Kurzbezeichnung: JStG 2019).
Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale erfolgt nicht. Die Pauschalierung ist auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch Entgeltwandlung zum Beispiel das Jobticket finanziert.

Folgende Musterlohnarten werden ausgeliefert:

Lohnart Langtext Bedeutung

M781 Fahrtk. (pau AG) Fahrtkostenersatz, AG trägt Pauschalsteuer
M782 Fahrtk. EUW (pau AG) Fahrtkostenersatz, Entgeltumwandlung, AG trägt Pauschalsteuer
M791 Fahrtk. (pau AN) Fahrtkostenersatz, AN trägt Pauschalsteuer
M792 Fahrtk. EUW (pau AN) Fahrtkostenersatz, Entgeltumwandlung, AN trägt Pauschalsteuer

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2842198 - Neue Pauschalsteuer in Höhe von 25 % für Fahrtkostenersatz.

Auswirkungen auf das Customizing
Abrechnung Deutschland -> Steuer -> Verarbeitung -> Überprüfung der Lohnarten für Pauschalsteuerbrutti -> Ablauf in der Abrechnung überprüfen.

Neuer Programmablaufplan

  • Report Steuertabelle (D) 2020 (RPCSDFDX)
    Für das Kalenderjahr 2020 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt.
    Die Informationen zum Programmablaufplan für die Steuerberechnung 2020 finden Sie im SAP-Hinweis 2840958 - Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2020.

Neue Pauschalierungsmöglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter

Der Arbeitgeber kann gemäß § 40a Abs. 7 EStG für kurzfristig im Inland tätige, beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer den Arbeitslohn pauschal mit 30 % besteuern.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2853135 - Neue Pauschalierungsmöglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter.

Lohnsteuerbescheinigung

  • XML-Schema für 2020

Lohnsteueranmeldung

  • XML-Schema für 2020

Sozialversicherung

Informationen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung finden Sie auch im SAP-Hinweis 2849044 - Jahreswechsel Sozialversicherung 2019/2020.

Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV
A1-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 sind alle A1-Meldungen in der neuen Datensatzversion zu übertragen. Bis zum 29.02.2020 werden auch Meldungen in der alten Datensatzversion angenommen. Rückmeldungen erfolgen stets in der neuen Datensatzversion.

Die neue Datensatzversion beinhaltet folgende Änderungen:

  • Änderungen im Datensatz A1-Antrag Entsendung (DXA1)
  • Bei berufsständisch Versicherten ist nur noch die Mitgliedsnummer anzugeben.

  • Angabe der Befristung der Entsendung entfällt - Beginn und Ende der Entsendung ist verpflichtend.

  • Angabe Beschäftigungsbeginn entfällt.

  • Die Namensfelder (Name Arbeitgeber, Name der Beschäftigungsstellen, Name der Einzugsstelle) werden von 30 auf 50 Zeichen verlängert.

Im Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) Subtyp DXA1 ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
  • Das bisherige Ankreuzfeld Gesetzliche Voraussetzungen der Antragsstellung sind erfüllt wird ersetzt durch sechs neue Ankreuzfelder, die unter Allgemeine Daten im Gruppenrahmen Rahmenbedingungen der Entsendung zusammengefasst sind (z.B. Entgeltanspruch, Anwerbung usw.).

  • Die Angaben zur Heimatanschrift unter Allgemeine Daten im Gruppenrahmen Anschrift -> Heimatstaat sind obligatorisch, Angaben zur Aufenthaltsanschrift im Gruppenrahmen Anschrift -> Aufenthaltsstaat sind optional.

  • Die maximale Anzahl der Beschäftigungsstellen erhöht sich von 3 auf 11 (unter Beschäftigungsstellen bzw. Weitere Beschäftigungsstellen). Angaben zur privaten Krankenversicherung entfallen vollständig.

  • Änderungen im Datensatz A1-Antrag Ausnahmevereinbarung (DXAV)
  • Die Namensfelder (Name Arbeitgeber, Name der Einsatzorte, Name der Einzugsstelle, Name der bevollmächtigten Stelle) werden von 30 auf 50 Stellen verlängert.

  • Neues Kennzeichen zur Geltung dt. Rechtsvorschriften bei vorherigen Einsatzzeiten

Im Infotyp Elektronischer Datenaustausch (0700) Subtyp DXAV ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
  • Das Ankreuzfeld Gesetzliche Voraussetzungen der Antragsstellung sind erfüllt entfällt.

  • Die Angaben zur Heimatanschrift unter Allgemeine Daten im Gruppenrahmen Anschrift -> Heimatstaat sind obligatorisch, Angaben zur Aufenthaltsanschrift im Gruppenrahmen Anschrift -> Aufenthaltsstaat sind optional.

  • Die maximale Anzahl der Beschäftigungsstellen erhöht sich von 3 auf 11 (unter Einsatzorte bzw. Weitere Einsatzorte).

  • Neues Ankreuzfeld Ablösung einer entsandten Person

  • Formular zur Bestätigung der Antragsstellung
  • Wenn eine A1-Bescheinigung zu Reisebeginn noch nicht vorliegt, wird das Formular als vorläufige A1-Bescheinigung anerkannt.

  • Erstellung zulässig, sobald A1-Antrag erfolgreich an den Kommunikationsserver übertragen und quittiert wurde.

  • In der Sachbearbeiterliste für A1-Ausgangsmeldungen (RPCA1LD0_OUT) erhält der A1-Antrag nach der Versendung den Zusatzstatus quittiert.
    Die Antragsbestätigung kann über die Drucktaste Bestätigung drucken erzeugt werden.

  • Ist als PDF-Formular verfügbar: HR_DE_A1_ANTR_BEST

Weitere Informationen finden Sie in den SAP-Hinweisen 2830875 - A1-Verfahren: Neue Versionen der XML-Schemata zum 01.01.2020 und 2849886 A1-Verfahren: Antragsbestätigung.

Zahlstellen Meldeverfahren: Kürzung Versorgungsbezug an KV-BBG zum 01.01.2020

Im Zahlstellenmeldeverfahren sind Zahlbeträge von laufenden Versorgungsbezügen bisher ohne Begrenzung auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der KV zu melden.

Laut der Ergebnisniederschrift Fachkonferenz Meldungen vom 16.10.2018 TOP 6 sind für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2020 laufende Versorgungsbezüge einschließlich etwaiger Einmalzahlungen nur noch bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zu melden. Darüber liegende Beträge bleiben unberücksichtigt.
In denjenigen Fällen, in denen zuvor ein Versorgungsbezug mit einem Betrag über der KV-Beitragsbemessungsgrenze gemeldet wurde, wird zum 01.01.2020 eine Änderungsmeldung mit einem laufenden Versorgungsbezug in Höhe der KV-Beitragsbemessungsgrenze erstellt.
Diese Änderungsmeldung ist zwar laut der ab 01.01.2020 gültigen Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren nicht erforderlich, für die weitere maschinelle Meldungserstellung im SAP-System wird diese Änderungsmeldung jedoch benötigt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2786802 - ZMV: Kürzung Versorgungsbezug an KV-BBG zum 01.01.2020.

Betriebsdaten Meldeverfahren

Bisher wird das Feld Ereignisdatum maschinell mit dem Tagesdatum gefüllt. Gemäß Pflichtenheft ist das Ereignisdatum vom Anwender manuell zu pflegen.
Dafür wird ein Datumsfeld in die Teilapplikation Betriebsdatenpflege - Daten zur Betriebsstätte (BDBS) aufgenommen.
Pflegen Sie künftig das Ereignisdatum zum jeweiligen Personalbereich Berichtswesen in der folgenden Customizing-Aktivität:

Abrechnung Deutschland -> DEÜV -> DEÜV-Meldungen zur Betriebsdatenpflege -> Daten zum Personalbereich Berichtswesen erfassen.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2844966 - BDDEUEV: Auslieferung des Feldes "Ereignisdatum" für das Betriebsdatenmeldeverfahren (DSBD).

AAG Meldeverfahren: Änderung in der Beitragssatzdatei

Die von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) zur Verfügung gestellte Beitragssatzdatei enthält die Beitrags- und Erstattungssätze aller gesetzlichen Krankenkassen. Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Erstattung bei Beschäftigungsverboten gibt es bisher folgende drei Ausprägungen des Kennzeichens Erstattung der AG-Anteile bei Beschäftigungsverbot:

  • 0 = Erstattungssatz auf tatsächliche Beiträge
  • 1 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts als Abgeltung der Beiträge
  • 2 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze

Die Satzung der DAK-Gesundheit sieht allerdings folgendes vor: Die Beitragsanteile des Arbeitgebers, die auf die bei Beschäftigungsverboten gezahlten Arbeitsentgelte entfallen, werden pauschal abgegolten (mit 20 % des Arbeitsentgelts, das der Erstattung zugrunde liegt), jedoch in der Höhe begrenzt auf die tatsächlich zu entrichtenden Betragsanteile.

Daher wird ab dem 01.01.2020 eine weitere Ausprägung des Kennzeichens Erstattung der AG-Anteile bei Beschäftigungsverbot aufgenommen:

  • 3 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2788371 - AAG: Weitere Ausprägung zur Berechnung der Erstattung bei Beschäftigungsverbot.

EEL Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2020

Änderungen bei Vorerkrankungsanfragen (41)

  • Erweiterung des Zeitraums der anzufragenden Vorerkrankungen
    Die Beschränkung auf den 1-Jahreszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit entfällt.
  • Übermittlung aller potenziell anrechenbaren Vorerkrankungen
    Grundsätzlich erfolgt keine zeitliche Begrenzung in die Vergangenheit. Liegt zwischen zwei Abwesenheiten jedoch ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten, werden Abwesenheiten vor diesem Zeitraum nicht berücksichtigt.
  • Information zur Umsetzung
    Für Abwesenheiten, die vor dem 01.01.2020 beginnen, wird auch in Version 10 noch die 1-Jahresfrist
    im Baustein DBVO berücksichtigt, um Stornierungen alter Meldungen zu vermeiden.

Änderungen bei Entgeltbescheinigung Übergangsgeld Reha(11) und Teilhabe(12)

  • Die Übermittlung aller anrechenbaren Vorerkrankungen erfolgt mit Baustein DBVO.
  • Die Zeiträume kommen aus der Rückmeldung Vorerkrankungsanfrage oder den Stammdaten.
    Eine Übersteuerung der maschinellen Ermittlung ist im Infotyp Bescheinigung an SV-Träger(0651) Subtyp Übergangsgeld für Leistung zur Teilhabe(5) möglich.
    Prüfen Sie die Verwendung der Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (2001).

Klarstellung in der Verfahrensbeschreibung

  • Mutterschaftsgeld (DBMU)
    Angaben zu vorherigen Zeiträumen sind erforderlich, wenn mehrere Beschäftigungen vorliegen, unabhängig von deren SV-Pflicht.
  • Bescheinigungszeitraum (DBAE)
    Für Krankheiten, die während der Elternzeit oder direkt im Anschluss an die Elternzeit beginnen ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum mit Arbeitsentgelt vor Beginn der Elternzeit maßgebend.
  • Information zur Umsetzung
    Um Stornierungen zu vermeiden, wird die Korrektur erst gültig für Abwesenheiten, die ab 01.01.2020 beginnen.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2834445 - EEL: Neue Datensatz-Version 10 zum 01.01.2020.

Kurzarbeitergeld (KuG/SKuG)

Zum 01.01.2020 ändern sich die Höchstgrenzen für das zu berücksichtigende Entgelt (AV-BBG) auf 6.450 EUR im Rechtskreis Ost sowie 6.900 EUR im Rechtskreis West.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2859452 - KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2019/2020.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2020 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Die Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten(T511K) ausgeliefert:

Konstante Wert 2020
AVBGJAV-BBG jaehrlich 82.800,00
AVBOJAV-BBG jaehrlich Ost 77.400,00
KURBJKUG: RV-BBG jaehrlich 82.800,00
KUROJKUG: RV-BBG jaehrlich Ost 77.400,00
KVBGJKV-BBG jaehrlich 56.250,00
KVBGRKV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse 159,25
KVBOJKV-BBG jaehrlich Ost 56.250,00
KVBORKV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 159,25
KVJAEKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 62.550,00
KVZBDKV-Zusatzbeitragssatz durchsch 1,10
PVBGJPV-BBG jaehrlich 56.250,00
PVBOJPV-BBG jaehrlich Ost 56.250,00
RKBGJKnappschaft RV-BBG jaehrlich 101.400,00
RKBOJKnappschaft RV-BBG jaehrl. Ost 94.800,00
RVBGJRV-BBG jaehrlich 82.800,00
RVBGMMonatliche Bezugsgröße West 3.185,00
RVBOJRV-BBG jaehrlich Ost 77.400,00
RVBOMMonatliche Bezugsgröße Ost 3.010,00
RVGOBSVBG 20% Bezugsgröße Ost 602,00
RVGVBSVBG 20% Bezugsgröße 637,00
RVGZFFaktor für Midijob-Formel 7.528,00
RVMGBSVBG 80% Bezugsgröße 2.548,00
RVMOBSVBG 80% Bezugsgröße Ost 2.408,00

Erweiterung des Personenstandsmerkmals Geschlecht

Durch das Gesetz zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben kann als Geschlecht seit dem 01.01.2019 neben männlich und weiblich auch divers angegeben bzw. keine Angabe gemacht werden. Zum 01.01.2020 werden viele Meldeverfahren von den Behörden erweitert, um diese Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Änderungen in den Stammdaten

  • Neue Ausprägungen für das FeldGeschlecht
Für Deutschland werden die folgenden Werte zur Verfügung gestellt:
  • 1: männlich / male

  • 2: weiblich / female

  • 3: divers / non-binary

  • 9: keine Angabe / not specified

Die Werte entsprechen den in § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) aufgeführten Angaben zur Eintragung in das Geburtenregister. Diese Ausprägungen werden länderübergreifend gleich verwendet. Sofern also in anderen Landesversionen ebenfalls die neuen Ausprägungen diversoder keine Angabebenötigt werden, werden die gleichen Werte verwendet. Damit wird eine länderübergreifende Auswertung ermöglicht.
  • Aufnahme des Geschlechts im InfotypDaten zur Person(0002)
Bisher wurde das Geschlecht automatisch in Abhängigkeit des Feldes Anrede im Infotyp Daten zur Person(0002) gespeichert. Mit der Erweiterung der Ausprägungen des Geschlechts ist dieser Automatismus nicht mehr möglich. Daher wurde das Feld Geschlechtals änderbares Feld in den Daten zur Person (Infotyp 0002, Dynpro 2001) aufgenommen. Das Feld ist ein Pflichtfeld. Die ehemals als Pflichtfeld definierte Anrede wird zum Kann-Feld und muss demnach nicht mehr zwingend eingegeben werden. Es ist somit möglich, keine Anrede einzugeben. Dies könnte z.B. bei der Geschlechtsangabe diversbzw. keine Angabe relevant sein. Es besteht auch keine direkte Abhängigkeit mehr zum Feld Geschlecht. Es wird lediglich noch ein Vorschlagswert für das Feld Geschlechtermittelt, sofern dieses nach erfolgter Eingabe aller Pflichtfelder des Infotypen initial ist und ein solcher Vorschlagswert über das Customizing vorgegeben ist.
  • Im Infotyp Familie/Bezugsperson(0021) ist es jetzt ebenfalls möglich, die neuen Ausprägungen des Feldes Geschlechtzu erfassen.

Änderungen in den Meldeverfahren, Statistiken und Bescheinigungen

In der Sozialversicherung werden gemäß der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze ab dem 01.01.2020 folgende Ausprägungen für das Geschlecht berücksichtigt:

  • M: männlich
  • W: weiblich
  • X: unbestimmt
  • D: divers

Die Steuer folgt der Sozialversicherung und verwendet die gleichen Ausprägungen.
Andere Meldeverfahren, Statistiken und Bescheinigungen wurden ebenfalls, soweit bekannt, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dabei werden Personen in einigen Bereichen (z.B. Verdiensterhebung, KuG/SKuG-Liste für Arbeitsagentur/Krankenkasse), in denen bisher die Ausprägungen divers oder keine Angabe nicht vorgesehen sind, als weiblich ausgewiesen.

Anreden und Adressaufbereitung

Die vorgenommene Erweiterung des Personenstandsmerkmals Geschlecht und die damit verbundenen Änderungen bei der Anrede haben ebenfalls Auswirkungen auf die Anrede von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen oder Empfänger/Empfängerinnen von Bescheinigungen und Formularen und die Adressaufbereitung.

  • Anrede von Mitarbeitern, Sachbearbeitern, Empfänger von Bescheinigungen auf Formularen
Die SAP-Musterformulare und Ausgaben wurden beispielsweise in folgenden Bereichen angepasst:
  • Entgeltnachweis

  • Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

  • Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

  • Versorgungsadministration/Nachversicherung (VADM/NV)

Dabei wurden geschlechtsspezifische Anreden durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie z.B. "Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Vorname Nachname / Telefon 06227 707070", "Rückfragen an: Vorname Nachname" oder "Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und gilt als unterschrieben von Vorname Nachname" ersetzt.
An anderen Stellen, an denen weiterhin eine geschlechtsspezifische Formulierung verwendet werden soll, wurde die Formulierung in Abhängigkeit des Anredeschlüssels angepasst.
In der SAP-Standardauslieferung werden folgende Anreden verwendet:
Anredeschlüssel kurze Anrede lange Anrede Brief/E-Mail Akkusativ (z.B. wenden an ...)
1 (Herr) Herr Vorname Nachname Herr Vorname Nachname Sehr geehrter Herr Vorname Nachname Herrn Vorname Nachname
2 (Frau) Frau Vorname Nachname Frau Vorname Nachname Sehr geehrte Frau Vorname Nachname Frau Vorname Nachname
3 (Fräulein) Frau Vorname Nachname Frau Vorname Nachname Sehr geehrte Frau Vorname Nachname Frau Vorname Nachname
Sonstiges Vorname Nachname Vorname Nachname Guten Tag Vorname Nachname Vorname Nachname

Diese können im Bedarfsfall kundenseitig angepasst werden. Sofern Sie anstelle der SAP-Formulare kundeneigene Formulare verwenden, prüfen Sie, ob Sie Ihre Formulare ebenfalls anpassen möchten.
  • Aufbereitung der Adresse auf Formularen mit oder ohne Anrede
Im SAP Standard wird weiterhin die Anrede bei der Adressaufbereitung verwendet. Die Adressaufbereitung kann im Bedarfsfall kundenseitig angepasst werden.

Weitere Anpassungen

  • Im Rahmen der Erweiterung des Infotyps Daten zur Person (0002) wird zusätzlich im Gruppenrahmen Namedas Feld 2. Titel(z.B. B.Sc. Bachelor of Science) aufgenommen. Darüber hinaus werden die Felder neu angeordnet.
  • Die Gruppenrahmen Geburtsdatenund Familienstand/Konfession werden im Gruppenrahmen Zusätzliche Daten zusammengeführt.

Weitere Informationen finden Sie Sie im SAP-Hinweis 2844240 - Jahreswechsel 2019/2020: Erweiterung des Personenstandsmerkmals Geschlecht.

Auswirkungen auf das Customizing
  • Neue Ausprägungen für das Feld Geschlecht
    Die möglichen Ausprägungen des Feldes Geschlecht werden in der Sicht Geschlecht (V_T77PAD_GENDER) definiert. Diese sind von SAP vorgegeben und können nicht verändert oder ergänzt werden.

  • Aufnahme des Geschlechts im Infotyp Daten zur Person (0002)
    Bisher wurden die Anrede und die Zuordnung zum Geschlecht über die Sicht Anredeschlüssel (T522G) definiert. Für diese Einstellungen stehen jetzt die zwei neuen Customizing-Sichten Anrede (V_T77PAD_FRMADDR) und Vorschlagswert für Geschlecht(V_T77PAD_522GM) zur Verfügung. Diese ersetzen die bisherige Tabelle.

Sicht Anrede(V_T77PAD_FRMADDR)
In der SAP-Standardauslieferung stehen Ihnen Mustereinträge zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese Einträge in Ihren Kundenmandanten zu übernehmen. Stellen Sie dabei sicher, dass alle Einträge, die bisher in der Tabelle T522G vorhanden sind und verwendet werden, auch in der neuen Tabelle aufgenommen werden. In der SAP-Auslieferung werden die Anredeschlüssel 3 (Fräulein), 4 (Frau) und 5 (ebenfalls Frau) nicht mehr aufgenommen. Sie können aber nur dann auf diese Einträge verzichten, wenn sie nicht in den Datensätzen des Infotyps Daten zur Person(0002) verwendet werden.

Sicht Vorschlagswert für Geschlecht(V_T77PAD_522GM)
Über diese Sicht können Vorschlagswerte für das Feld Geschlecht in Abhängigkeit der Anrede definiert werden. Die Sicht ist dann zu verwenden, wenn die Anrede über die neue Tabelle definiert wird und ein Vorschlag des Geschlechts für einen Anredeschlüssel gewünscht ist.
Übernehmen Sie ebenfalls die Einträge der Musterauslieferung in Ihren Kundenmandanten.
  • Anrede von Mitarbeitern, Sachbearbeitern, Empfänger von Bescheinigungen auf Formularen
    Zur Anpassung der Anrede in Abhängigkeit des Anredeschlüssels (entsprechend der oben aufgeführten Tabelle) wird in der SAP-Standardauslieferung eine Default-Implementierung des BAdIs Anwendungsspezifische Definition der Anrede (HRPAYDE_B_SALUTATION) verwendet. Sofern Sie kundenseitig abweichende Anreden verwenden möchten, können Sie eine Kundenimplementierung anlegen.

  • Aufbereitung der Adresse auf Formularen mit oder ohne Anrede
    Die Adressaufbereitung erfolgt durch den Funktionsbaustein HR_MAKE_ADDRESS. Im Bedarfsfall kann die Anrede im BAdI HR: Adressaufbereitung (HRPAD00_ADRS) bei der Adressaufbereitung unterdrückt werden.

Behördenkommunikation - B2A

Datenaustausch in der Sozialversicherung: Änderung der Schlüssellänge und Algorithmen

  • Erhöhung der Schlüssellänge auf 4096 (bisher 2048)
  • Änderung der Algorithmen
  • 2019: Übergangsjahr - Neue Zertifikate konnten mit alter oder neuer Schlüssellänge beantragt werden
  • 2020: Die Schlüssellänge 4096 und die neuen Algorithmen sind beim Anlegen neuer Zertifikate verpflichtend anzuwenden.
  • Alte Zertifikate behalten bis zum regulären Ablauf ihre Gültigkeit.
  • Alte Zertifikate mit 2048 können nicht mehr verlängert werden. Das Zertifikate (PSE-Datei) muss neu erzeugt werden.
  • Auslieferung des HR-Teils bereits mit dem letzten Jahreswechsel 2018/2019
  • Systemvoraussetzung für die Nutzung:
  • SAP-Cryptolib bzw. CommonCryptoLib (CCL): mind. Version 8.5.23, aktuelle Version 8.5.30
    SAP-Hinweis 2677088 – Korrekturen in CommonCryptoLib 8.5.23
    SAP-Hinweis 1848999 – Zentraler Hinweis: CommonCryptoLib 8 (SAPCRYPTOLIB)

  • Mindestens Kernel-Release 7.21, 7.22 bzw. 7.45 oder höher
  • SAP_BASIS (Support Package abhängig von Basis-Release)
  • Weitere Informationen und eine detaillierte Auflistung der Systemvoraussetzungen finden Sie im SAP-Hinweis 2706566 - SV: Schlüssellänge 4096 und geänderte Algorithmen.

Datenaustausch in der Steuer (ELSTER): ERiC

Für die Steuermeldungen 2020 (Lohnsteueranmeldung LStA, Lohnsteuerbescheinigung LStB und ELStAM) wird eine neue ERiC-Version 31.2 bereitgestellt. Diese ist auf der von Ihnen verwendeten Middleware (CPI, PI/PO, BC) einzuspielen.

  • Cloud Process Integration (CPI): Software wird automatisch von SAP aktualisiert. Keine Änderungen an den CPI-Einstellungen notwendig.
  • Business Connector (BC): Neues Package muss auf dem BC eingespielt werden.
  • Process Integration (PI/PO): Neues Patch muss auf der PI/PO eingespielt werden.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2861133 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 31.2 für 2020.

Betriebliche Altersversorgung

Rentenbezugsmitteilungen (RBM): Neue Version der Bescheinigung 0096 'Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen'

  • Für die Bescheinigung der Leistungen ab dem Kalenderjahr 2019 wird eine neue Version der Bescheinigung 0096 ausgeliefert.
    Mit dieser Bescheinigung werden die über die MZ01-Meldungen an die ZfA gemeldeten Leistungen für den Rentner bescheinigt. Im Vergleich zur bisher ausgelieferten Version erfolgten nur redaktionelle Anpassungen bei den Punkten "Wichtiger Hinweis" (1. Seite neben dem Anschriftenfenster) sowie bei der Erläuterung zu Nummer 12 (4. Seite). Inhaltlich erfolgten keine Änderungen.
  • Die ab dem Leistungsjahr 2019 anzuwendende Version der Bescheinigung wird als neues SAP Script Formular HR_DE_AV_SPL_19 ausgeliefert.
    In der Sicht Angaben zu Grundeinstellungen der Bescheinigungsparameter (V_T5DF0_B) ist dieses Formular der Bescheinigung 0096 Steuerpflichtige Leistungen aus Altersvors.Vertragzugeordnet.

Weitere Informationen finden Sie Sie im SAP-Hinweis 2848571 - RBM: Neue Version der Bescheinigung 0096 'Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen'.

Öffentlicher Dienst

Neue Sachbezugswerte 2020

Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft sowie daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte ändern sich zum 01.01.2020.
Diese Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 2860391-Neue Sachbezugswerte ab 2020.






General Data in Customer Master   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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