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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.1999 - Pfändung ( RELNPY_DE_JW99PF )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.1999 - Pfändung ( RELNPY_DE_JW99PF )

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Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.1999 - Pfändung

Beschreibung

Diskontsatz wird ersetzt durch europ. Basiszinssatz

Der Diskontsatz der dt. Bundesbank wird ab 1.1.1999 durch einen von der Europ. Zentralbank festgelegten Basiszinssatz (Basistender) ersetzt. Die Zinsberechnung mit Zins über Diskontsatz wird durch Zinsberechnung mit Zins über dem Basiszinssatz ersetzt.

Insolvenzordnung

Zum 1.1.1999 tritt die Insolvenzordnung vom 5.10.1994 in Kraft. Die §§ 286 - 303 behandeln hier die Restschuldbefreiung natürlicher Personen. Demnach können Schuldner von Lohn- und Gehaltspfändungen ihr pfändbares Arbeitseinkommen einem Treuhänder übertragen, dem die gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger obliegt.
Die bestehende Funktionalität zur Lohn- und Gehaltspfändung bildet diese gesetzliche Anforderung bereits ab, es müssen keinerlei Systemeinstellungen im Customizing durchgeführt werden.

Vorgehensweise

Um das pfändbare Arbeitseinkommen dem Treuhänder zu übertragen und die bestehenden Pfändungen auszusetzen gehen Sie wie folgt vor:

  • Setzen Sie alle zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung aktiven Pfändungen auf Status 5 (beendet).
  • Erfassen Sie eine neue, aktive Abtretung, deren Empfänger der Treuhänder ist.
    Dadurch bewirken Sie, daß das pfändbare Einkommen in der Abrechnung weiterhin ermittelt, aber nun dem Treuhänder zugeführt wird.
  • Nachfolgend eingehende Pfändungsbeschlüsse (sog. Neugläubiger) erfassen Sie wie üblich. Durch das spätere Zustellungsdatum stehen diese Pfändungen in der Rangfolge nach der Abtretung an den Treuhänder und laufen ins Leere. Die Rangsicherung für die Zeit nach Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens bleibt gewahrt.
    Damit wird auch der Forderung des §89 Abs. 2 Insolvenzordnung genügt, der das Vollstreckungsverbot nur für den Bereich des pfändbaren Arbeitseinkommens vorsieht. Eine Pfändung etwa des Lohnsteuerjahresausgleichs durch einen Neugläubiger kann somit auch während des Restschuldbefreiungsverfahrens erfolgen.
  • Sollte das Insolvenzverfahren scheitern, müssen Sie die alten Pfändungen wieder durch abgrenzen und umsetzen des Status auf 1 (aktiv) aktivieren. Die Abtretung an den Treuhänder schließen Sie mit Status 5 (beendet).

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Length: 3692 Date: 20240523 Time: 200401     sap01-206 ( 53 ms )