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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.1999 - Pfändung ( RELNPY_DE_JW99PF )
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Kurztext
Gesetzliche Änderungen zum 01.01.1999 - Pfändung
Beschreibung
Diskontsatz wird ersetzt durch europ. Basiszinssatz
Der Diskontsatz der dt. Bundesbank wird ab 1.1.1999 durch einen von der Europ. Zentralbank festgelegten Basiszinssatz (Basistender) ersetzt. Die Zinsberechnung mit Zins über Diskontsatz wird durch Zinsberechnung mit Zins über dem Basiszinssatz ersetzt.
Insolvenzordnung
Zum 1.1.1999 tritt die Insolvenzordnung vom 5.10.1994 in Kraft. Die §§ 286 - 303 behandeln
hier die Restschuldbefreiung natürlicher Personen. Demnach können Schuldner von Lohn-
und Gehaltspfändungen ihr pfändbares Arbeitseinkommen einem Treuhänder übertragen, dem die gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger obliegt.
Die bestehende Funktionalität zur Lohn- und Gehaltspfändung bildet diese gesetzliche Anforderung bereits ab, es müssen keinerlei Systemeinstellungen im Customizing durchgeführt werden.
Vorgehensweise
Um das pfändbare Arbeitseinkommen dem Treuhänder zu übertragen und die bestehenden Pfändungen auszusetzen gehen Sie wie folgt vor:
- Setzen Sie alle zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung aktiven Pfändungen auf Status 5 (beendet).
- Erfassen Sie eine neue, aktive Abtretung, deren Empfänger der Treuhänder ist.
Dadurch bewirken Sie, daß das pfändbare Einkommen in der Abrechnung weiterhin ermittelt, aber nun dem Treuhänder zugeführt wird.
- Nachfolgend eingehende Pfändungsbeschlüsse (sog. Neugläubiger) erfassen Sie
wie üblich. Durch das spätere Zustellungsdatum stehen diese Pfändungen in der Rangfolge
nach der Abtretung an den Treuhänder und laufen ins Leere. Die Rangsicherung für die Zeit nach Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens bleibt gewahrt.
Damit wird auch der Forderung des §89 Abs. 2 Insolvenzordnung genügt, der das Vollstreckungsverbot nur für den Bereich des pfändbaren Arbeitseinkommens vorsieht. Eine Pfändung etwa des Lohnsteuerjahresausgleichs durch einen Neugläubiger kann somit auch während des Restschuldbefreiungsverfahrens erfolgen.
- Sollte das Insolvenzverfahren scheitern, müssen Sie die alten Pfändungen wieder durch abgrenzen und umsetzen des Status auf 1 (aktiv) aktivieren. Die Abtretung an den Treuhänder schließen Sie mit Status 5 (beendet).
Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall
Soft-/Hardwarevoraussetzungen
Besonderheiten bei der Installation
Auswirkungen auf die Systemverwaltung
Auswirkungen auf das Customizing
Auswirkungen auf Batch-Input
Änderungen an der Oberfläche
Änderungen in der Vorgehensweise
Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand
Abhängige Funktionen
Planungen
Weitere Hinweise
RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency
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Length: 3692 Date: 20240523 Time: 200401 sap01-206 ( 53 ms )