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Urlaubs- und Krankenlohnaufschlagsberechnung ( RELNPY_DE_PS_40C_URLAUF )

Urlaubs- und Krankenlohnaufschlagsberechnung ( RELNPY_DE_PS_40C_URLAUF )

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Kurztext

Urlaubs- und Krankenlohnaufschlagsberechnung

Beschreibung

Die in früheren Auslieferungen bereits existierende Funktionalität für die Berechnung des Urlaubs- und Krankenlohnaufschlags wird durch die neuen Entwicklungen zum R/3-Release 4.5A abgelöst.

Folgende Anforderungen sind bei der Realisierung der neuen Funktionalität berücksichtigt worden:

  1. Individuelle Steuerungsmöglichkeit der Aufschlagsberechnung
Grundsätzlich kann über verschiedene Tabellen jedem Personalfall in Abhängigkeit seiner Organisatorischen Zuordnung und seines Tarifs eine Berechnungsvariante zugeordnet werden.
Bestandteil dieser Berechnungsvariante sind neben der Angabe der Tarifdefinition (BAT, BMT-G, MTArb oder AVR Caritas), verschiedene andere Steuerungsparameter, die kundenindividuell eingestellt werden können.
Sowohl die Zuordnung als auch die einzelnen Steuerungsparameter sind zeitlich abgrenzbar.
  1. Strukturierung und Vereinfachung der Berechnungsabläufe
Die in der Abrechnung vorhandenen Abläufe für die unterschiedlichen Tarife sind soweit wie möglich vereinheitlicht worden.
  1. Auslagerung der komplexen Berechnungen aus den Personalrechenregeln
Die gesamten Berechnungsabläufe für den Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag wurden in eine Abrechnungsfunktion ausgelagert, die an den unterschiedlichen Stellen im Abrechnungsschema aufgerufen wird.
Die Steuerung der Funktion erfolgt über verschiedene Parameter.
  1. Neue Funktionalitäten
    1. Automatischer Beginn neuer Berechnungszeiträume bei verschiedenen Ereignissen
Unter bestimmten Umständen muß ein neuer Berechnungszeitraum begonnen werden (z.B. bei Neu- oder Wiedereintritt, Änderung der Arbeitszeit), d.h. ein zu diesem Zeitpunkt festgeschriebener Aufschlagssatz oder bereits kumulierte Berechnungsgrundlagen dürfen für die Aufschlagszahlung des neuen Berechnungszeitraums nicht mehr berücksichtigt werden.
Die verschiedenen Ereignisse, die den Beginn eines neuen Berechnungszeitraums auslösen sollen, sind kundenindividuell einstellbar.
  1. Unterstützung der Aufschlagszahlung bei monatsübergreifenden Abwesenheiten für alle Tarife
Im Normalfall muß bei monatsübergreifenden Abwesenheiten die Bewertung mit dem Aufschlagssatz erfolgen, der zu Beginn der Abwesenheit vorlag.
Diese Funktionalität, die bisher nur für die Tarife BAT und AVR Caritas unterstützt wurde, ist jetzt auch für die Tarife BMT-G und MTArb vorhanden.
  1. Bildung von unterschiedlichen Aufschlagssätzen für einen Personalfall
Mit der neuen Urlaubs- und Krankenlohnaufschlagsberechnung ist es möglich, neben dem normalen Aufschlag einen zusätzlichen Aufschlag in der Abrechnung bilden zu lassen, der z.B. im Tarif BMT-G bei wechselnden Vorarbeitertätigkeiten verwendet werden kann.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Zur Nutzung der neuen Funktionalität sind verschiedene Anpassungen und Kontrollen notwendig, die im folgenden aufgelistet sind.

Beachten Sie dabei auch den Abschnitt 'Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag' des Einführungsleitfadens (IMG), in dem alle Steuerungsmöglichkeiten detailliert beschrieben sind.

  1. Abrechnungsschemen und Personalrechenregeln anpassen
Die Berechnung des Urlaubs- und Krankenlohnaufschlags erfolgt im Abrechnungsschema des öffentlichen Dienstes (D100, D1KA) durch die neue Abrechnungsfunktion 'DOUKA', die an unterschiedlichen Stellen aufgerufen wird.
Sofern Sie Standardabrechnungsschemen oder Personalrechenregeln modifiziert haben, müssen Ihre geänderten Schemen und Rechenregeln angepaßt werden.
Eine detaillierte Auflistung aller relevanten Unterschemen und Rechenregeln sind unter dem Punkt 'weitere Hinweise' aufgeführt.
  1. Organisatorische Teilbereiche einer Berechnungsvariante zuordnen
In der Standardauslieferung sind für alle Tarife, die in vorherigen R/3-Releaseständen bereits unterstützt waren, entsprechende Berechnungsvarianten angelegt. Beispielhaft sind diese Berechnungsvarianten den Mitarbeitergruppen und -kreisen des öffentlichen Dienstes (Mustereinträge) zugeordnet.
Nehmen Sie für alle von Ihnen genutzten Mitarbeiterkreise eine Zuordnung zu einer Berechnungsvariante vorzunehmen.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
  1. Ordnen Sie für bereits abgerechnete Abrechnungsperioden grundsätzlich eine der ausgelieferten Varianten 'alt' zu (sofern für den Tarif vorhanden, ist das grundsätzlich die Variante '02'), in der die Gegebenheiten des alten R/3-Releases abgebildet sind, d.h. daß es auch bei Rückrechnungen mit der neuen Funktionalität nicht zu Aufrollungsdifferenzen kommt.
  2. Ändern Sie zu einem von Ihnen frei wählbaren Monatsersten in der Zukunft die Zuordnung zur Berechnungsvariante 'alt' auf die Berechnungsvariante mit der vollen Funktionalität (in der Standardauslieferung generell die Variante '01').
Beispiel

      OrgSchl      Beginn      Ende        Modell
      ANGESTELLTE  01.01.1900  31.12.1998  02     BAT (alt)
      ANGESTELLTE  01.01.1999  31.12.9999  01     BAT

Mit der Abgrenzung der Zuordnung im obigen Beispiel erreichen Sie, daß ab der Abrechnung Januar 1999 die neue Berechnungsvariante verwendet wird.
Außerdem stellen Sie damit für Ihre Abrechnungsvergangenheit sicher, daß die Ergebnisse konstant bleiben und nicht durch die neue Funktionalität ungewollt verändert werden.
Zwischen den 'alten' und den 'neuen' Berechnungsvarianten gibt es zwei Unterschiede.
Zum einen werden verschiedene neue Ereignisse kontrolliert, die den Beginn eines neuen Berechnungszeitraums auslösen, d.h. die bewirken, daß kumulierte Durchschnittsgrundlagen oder bereits festgeschriebene Aufschlagssätze auf Null gesetzt werden.
Diese Ereignisse sollten individuell auf Ihre Mitarbeitergruppierungen und Tarife abgestimmt werden, um eine größtmögliche Automation zu erreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Einführungsleitfaden im Abschnitt 'Ereignisse für den Beginn eines neuen Berechnungszeitraums'.
Zum anderen erfolgt bei dem Tarif MTArb mit dem neuen Berechnungsmodell bei monatsübergreifenden Abwesenheiten die Bewertung in beiden Monaten mit dem Aufschlagssatz, der zu Beginn der Abwesenheit galt.
Sofern Sie eigene Tarifarten verwenden, müssen Sie darüber hinaus für jeden eigenen Tarif eine Berechnungsvariante anlegen.
Diese Einstellungen können Sie über die Arbeitschritte ' Varianten der Aufschlagsberechnung einrichten' und ' Org. Teilbereiche einer Berechnungsvariante zuordnen' des Einführungsleitfadens vornehmen.
Auch für diese Berechnungsvarianten sollten Sie prüfen, ob 'alte' und 'neue' Berechnungsvarianten notwendig bzw. sinnvoll sind.
  1. Lohnarten zur manuellen Vorgabe des Urlaubs- bzw. Krankenlohnaufschlags einrichten
Sofern Sie kundeneigene Lohnarten zur Vorgabe eines Aufschlagssatzes über die Informationstypen Wiederkehrende Be- und Abzüge (0014) oder Einmalige Be- und Abzüge (0015) nutzen, müssen diese Lohnarten über den Arbeitsschritt ' manuelle Vorgabe Urlaubs- / Krankenlohnaufschlag' für die unterschiedlichen Tarife eingetragen werden.
Bisher wurden diese Lohnarten über die Verarbeitungsklasse 67 der Tabelle T512W erkannt:

   Musterlohnart  Ausprägungen Verarbeitungsklasse 67
    O403          '9' Lohnart ist Vorgabe Urlaubsaufschlag BAT B&L VKA

    O402          '7' Lohnart ist Vorgabe Aufschlagsprozentsatz
                      Urlaubslohn BMTG

    O404          'C' Lohnart ist Vorgabe Urlaubsaufschlag MTL

    O405          'K' Lohnart ist Vorgabe Urlaubsaufschlag AVR

Diese Ausprägungen der Verarbeitungsklasse 67 haben für die Abrechnung zukünftig keine Bedeutung mehr.
  1. Änderung der Zusatzversorgungspflicht der Lohnarten Urlaubs- / Krankenlohnaufschlag
Bei den Musterlohnarten O301, O303, O305, O307, O309, O317 und O323 wurde die Kumulation in das ZVK-Brutto geändert.
Die Lohnarten fließen nicht mehr in das ZV-Sonderentgelt (Lohnart /151), sondern in das normale ZV-pflichtige Entgelt (Lohnart /150).
Überprüfen Sie, inwieweit diese Änderungen für Sie relevant sind.
Beachten Sie dabei, daß durch rückwirkende Änderungen Rückrechnungsdifferenzen in bereits abgerechneten Perioden entstehen können, d.h. es würden ggf. auch Korrekturen von bereits erstellten ZVK-Jahresmeldungen vorgenommen werden (Verschiebung der Beträge aus Versicherungsabschnitt '12' in '10').

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht aller Abrechnungsschemen und Personalrechenregeln, die durch die neue Funktionalität angepaßt wurden.

Anhand dieser Auflistung können Sie prüfen, ob von Ihnen modifizierte Schemen oder Rechenregeln abgeglichen werden müssen.

Darüber hinaus sind verschiedene Anpassungen der Abrechnung beschrieben, die für die neuen Berechnungsabläufe des Urlaubs- und Krankenlohnaufschlags notwendig waren.

Aus diesen zusätzlichen Punkten ergeben sich aber für Sie keine relevanten Änderungen. Sie dienen lediglich zu Ihrer weiteren Information.

  1. Abrechnungsschemen und Personalrechenregeln
    1. Übernahme Lohnarten aus ORT des Vormonats (Schema DOLA)
Die Rechenregel DO01 wurde durch die Rechenregel DOLR ersetzt. In der neuen Rechenregel werden die Lohnarten für den Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag nicht mehr übernommen und es findet keine Berechnung des Aufschlagssatzes zu Beginn des Jahres statt.
Der Ansprung der Rechenregeln DOUB, DOUC, DOUD und DO30 ist nicht mehr notwendig.
Stattdessen wurde die Funktion 'DOUKA' mit dem Parameter 'ORT' und 'NEUB' aufgenommen.
Folgende Rechenregeln sind durch die neue Funktion in diesem Teilschema nicht mehr notwendig:
DO01, DOU2, DO04, DO46, DOU4, DOUB, DOUC, DOUD und DO30
  1. Bewertung der Aufschlagslohnarten (Schema DOTK)
Die Bewertung der Aufschlagslohnarten erfolgte bisher über die Rechenregel DO15, in der die Rechenregel DO16 aufgerufen wurde.
Die Rechenregel DO15 wird durch die neue Rechenregel DOBZ abgelöst, in dem die Aufschlagslohnarten lediglich weitergereicht und nicht über die Rechenregel DO16 bewertet werden.
Der Aufruf der Rechenregel DO41 ist nicht mehr notwendig.
Zusätzlich wurde die Funktion 'DOUKA' mit dem Parameter 'VORG' zum Einlesen eines manuell vorgegebenen Aufschlagssatzes und 'BEW' zur Bewertung des Aufschlags aufgenommen.
In den Schemen DOZB, DOK3, DOKT, DOZ3 und DOZ4, in denen auch die Rechenregel DO15 aufgerufen wurde, sind diesen Änderungen ebenfalls vorgenommen worden.
Folgende Rechenregeln sind durch die neue Funktion in diesen Teilschemen nicht mehr notwendig:
DO15, DO16, DO43, DOU3, DOU5, DOU2, DOU1, DO44, DOUF, DO35, DOH0, DO60 und DO41
  1. Bewertung Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag für Sonderzuwendung (Schema DOZW)
Die Berechnung des Urlaubsaufschlags für die Sonderzuwendung wurde bisher über die Rechenregel DO76 vorgenommen, in der mit einer entsprechenden Anzahl von Tagen bzw. Stunden verschiedene Rechenregeln zur Bewertung aufgerufen wurden und zusätzlich der Bemessungsfaktor (Kürzungsprozentsatz) berücksichtigt wurde.
In dieser Rechenregel wird jetzt lediglich die Lohnart /O31 gebildet, deren Anzahlfeld mit der Anzahl der Tage bzw. Stunden gefüllt wird.
Die Bewertung erfolgt durch den Aufruf der Funktion 'DOUKA' mit dem Parameter 'BEW'.
In der neu aufgenommenen Rechenregel DO94 wird der Bemessungsfaktor berücksichtigt und der Betrag des Urlaubsaufschlags zur Lohnart /O18 kumuliert.
Folgende Rechenregeln sind durch die neue Funktion in diesem Teilschema nicht mehr notwendig:
DO77, DO78 und DO79
  1. Aliquotierung und Abstellung (Schema DOAL)
In dem Unterschema zur Aliquotierung und Abstellung der Lohnarten wurden im wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen.
Die Bildung der Lohnart für bezahlte Abwesenheiten (Verwendung im Tarif BMTG) wurde bisher über eine spezielle Schlüsselung der Verarbeitungsklasse 10 (Ausprägung 'O') der Tabelle T512W vorgenommen, mit der alle Lohnarten geschlüsselt waren, die zum Monatsgrundlohn gehören. Durch die Aliquotierung mit der Lohnart /802 wurde der Teil des Grundlohn ermittelt, der für bezahlte Abwesenheiten aufgewendet wurde.
Mit der neuen Auslieferung wird die Ausprägung 'O' nicht mehr verwendet.
Die Ermittlung der bezahlten Abwesenheiten erfolgt durch die Aliquotierung des Monatsgrundlohns aus der Durchschnittslohnart für den Monatsgrundlohn (Lohnart /223), so daß nur noch an einer Stelle definiert werden muß, welche Kundenlohnarten in den Monatsgrundlohn fließen sollen.
Bezüglich dieser Änderung wurde die Rechenregel DO37 angepaßt und die neue Rechenregel DOBA nach der Bruttoeinspeisung und Abstellung aufgenommen.
Die Bildung verschiedener Lohnarten für unterschiedliche Tarife, wird jetzt über die Rechenregel DOLA (vorher DO34) vorgenommen, in der die Lohnarten nicht mehr in Abhängigkeit der internen Tarifart sondern der Tarifdefinition der verwendeten Berechnungsvariante gebildet werden.
Zur Kumulation und Fortschreibung der Lohnarten für den Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag wurde zusätzlich die Funktion 'DOUKA' mit dem Parameter 'KUML' in das Schema aufgenommen.
Die Rechenregeln DO70, DO23 und DO31 werden nicht mehr aufgerufen.
Folgende Rechenregeln sind durch die neue Funktion in diesem Teilschema nicht mehr notwendig:
DO34, DO70, DO23, DO45, DO49 und DO31
  1. Umschlüsselung Lohnarten in der Verarbeitungsklasse 64 der Tabelle T512W
Alle Lohnarten, die für die Berechnung des Urlaubs- und Krankenlohnaufschlags relevant sind, wurden in der Verarbeitungsklasse 67 der Tabelle T512W von der Ausprägung '5' in '7' umgeschlüsselt.
Durch die Änderung wird erreicht, daß diese Lohnarten in der neuen Rechenregel DOLR bei der Übernahme der Lohnarten des Vormonats gesondert behandelt werden können. Sie werden im Unterschied zu den mit '5' geschlüsselten Lohnarten nicht übernommen.
  1. Bedeutungszuordnung über die Verarbeitungsklasse 67 der Tabelle T512W
Die folgenden Ausprägungen der Verarbeitungsklasse 67 der Tabelle T512W werden mit der neuen Auslieferung nicht mehr verwendet.
Alle für die Berechnung des Urlaubs- und Krankenlohnaufschlags verwendeten Lohnarten werden entweder über sogenannte Lohnartenmodelle definiert oder haben fest vorgegebene Bedeutungen.

      Lohnart  Ausprägungen Verarbeitungsklasse 67
      /222     '3'  Lohnart ist Kumulation Zeitzuschläge BMTG
      /223     '4'  Lohnart ist Kumulation Monatsgrundlohn BMTG
      /224     '5'  Lohnart ist Kumulation bezahlte Abwesenheiten BMTG
      /225     '6'  Lohnart ist Kumulation Arbeitstage BMTG II
      /226     'D'  Lohnart ist Kumulation Arbeitsstunden MTL






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Length: 20309 Date: 20240607 Time: 071949     sap01-206 ( 247 ms )