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HR-öffentlicher Dienst: Änderungen zur Altersteilzeit ( RELNPY_DE_PS_45B_DATZ )

HR-öffentlicher Dienst: Änderungen zur Altersteilzeit ( RELNPY_DE_PS_45B_DATZ )

RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Kurztext

HR-öffentlicher Dienst: Änderungen zur Altersteilzeit

Funktionsumfang

Die mit dem vorliegenden Korrekturstand ausgelieferten Neuerungen zur Altersteilzeit schaffen die Voraussetzung, Mitarbeiter in Altersteilzeit gleichzeitig nach tariflichen und gesetzlichen Vorgaben abzurechnen. Dies ist notwendig, um die Aufstockungsbeträge vom Arbeitsamt zurückfordern zu können.
Falls Sie diese zusätzliche Funktionen nicht nutzen möchten und mit Ihrer bisherigen Lösung alle Ihre Anforderungen bereits abdecken, ist lediglich die Kontrolle des bereits ausgelieferten Teilschemas DONT notwendig.
Sollten Sie in diesem Schema Anpassungen vorgenommen haben, gleichen Sie bitte Ihr Schema mit dem neu ausgelieferten Stand ab. Beachten Sie dabei insbesondere das hinzugefügte Schema DOA1 nach dem Aufruf des Schemas DAT0.

Neue Personalrechenschemen zur Fiktivberechnung

In der bisherigen Lösung für den öffentlichen Dienst existierte ausschließlich eine Fiktivberechnung zur Ermittlung des Teilzeitnettos ohne Mehrarbeiten bei Altersteilzeit (Schema DOA0).

Mit diesem Korrekturstand werden zusätzlich 3 weitere Fiktivberechnungen ausgeliefert, so daß Ihnen damit die folgenden Funktionen in Schemen zur Verfügung stehen:

  1. Fiktivberechnung zur Bestimmung der tariflichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen
  2. Fiktivberechnung zur Bestimmung der gesetzlichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen
  3. Fiktivberechnung zur Berechnung des Teilzeitnettos ohne Mehrarbeit
  4. Fiktivrechenschema zur Bestimmung der gesetzlichen Aufstockungen zum Nettoentgelt und zur Rentenversicherung

Zur Realisierung wurden die Schemen DOFA und DOAG neu ausgeliefert.

Diese Fiktivrechenschemen sind Kopien des Hauptschemas D100, die verschiedene Sonderverarbeitungen durchführen, um bestimmte Werte (z.B. gesetzliche Aufstockungsbeträge) zu berechnen. Aus diesem Grund sind diese Schemen nur Muster, die, falls Sie ein eigenes Hauptabrechnungsschema einsetzen, entsprechend angepaßt werden müssen.

Die Fiktivrechenschemen sind alle im neuem Schema DOF0 gekapselt, das im Schema DBNT (Beginnverarbeitung Nettoteil) aufgerufen wird.

Die Unterscheidung nach der Art der Fiktivberechnung erfolgt in dem Schema DOFA durch die Variable &DOFI, die vor dem Aufruf der Fiktivberechnung im Schema DOF0 entsprechend gesetzt und im Schema DOFA an verschiedenen Stellen abgefragt wird.

Das Schema DOAG ist ein gesondertes Fiktivschema ausschließlich zur Durchführung der 4. Fiktivberechnung (Bestimmung der gesetzlichen Aufstockungen zum Nettoentgelt und zur Rentenversicherung).

Durch Auskommentieren können Sie die von Ihnen nicht gewünschten Fiktivberechnungen im DOF0 deaktivieren.

Die Ergebnislohnarten aus den Fiktivberechnungen werden zunächst in der Tabelle AIT zwischengespeichert, bevor sie in die entsprechenden Abrechnungstabellen gestellt werden. Das geschieht mit Hilfe der Rechenregeln DAGY und DOA5 im Schema DBNT.

Fiktivberechnung zur Bestimmung der tariflichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen (Variante 1)

Die Berechnung wird im Schema DOFA durchgeführt, indem die Variable &DOFI vor dem Aufruf des Schemas auf den Wert '1' gesetzt wird.

Das Schema berechnet dadurch das laufende Vollzeitbrutto (Lohnart /613), das Vollzeitbrutto für Einmalzahlungen (Lohnart /617) und das Vollzeitnetto (Lohnart /616) und ist als Muster zu sehen, das von Ihnen gemäß Ihrer tariflichen, bzw. betrieblichen Anforderungen zur Alterteilzeit angepaßt werden kann.

Fiktivberechnung zur Bestimmung der gesetzlichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen (Variante 2)

Die Berechnung wird ebenfalls im Schema DOFA durchgeführt. Die Variable &DOFI erhält vor dem Aufruf des Schemas den Wert '2'.

Dadurch wird parallel zur Berechnungsvariante '1' das laufende Vollzeitbrutto laut Altersteilzeitgesetz (AtG) berechnet und in der neuen Lohnart /61C abgestellt. Das Fiktivbrutto für Einmalbezüge wird in der Lohnart /61E gesichert.

HINWEIS:

Beachten Sie, daß in den beiden Varianten die Verarbeitungsklasse 70 zur Steuerung der Hochrechnung der Entgeltbestandteile verwendet wird. Falls Sie Lohnarten haben, die tariflich eine andere Behandlung als gesetzlich verlangen, muß das Schema DOFA von Ihnen - z.B. durch zusätzliche Regeln, die die abweichende Berechnung durchführen - entsprechend angepaßt werden.
Die Besonderheiten der jeweiligen Berechnungsvariante werden im Schema DOFA durch die Abfrage der Variablen &DOFI mit den Rechenregeln DOFD (Variante 1), DOFE (Variante 2) und DOFF (Variante 3) realisiert.

In der Standardauslieferung entsprechen sich beide Varianten in Ihrer Funktionsweise, sie rechnen identisch ab, d.h. die Beträge in den Lohnarten /613 und /61C sowie in /617 und /61E sind identisch. Für die Berechnung der gesetzlichen Beträge sollten Sie Anpassungen nur insoweit durchführen, wie sie auch in Ihrem Hauptabrechnungsschema enthalten sind. Wenn Sie z.B. ein eigenes Bruttoschema $OTK einsetzen, dann sollten Sie im Schema DOFA das Schema DOTK durch $OTK ersetzen.

Änderungen, die nicht alle Berechnungsvarianten betreffen (z.B. nur spezielle tarifliche Anforderungen), sind grundsätzlich in eine IF-Abfrage unter Angabe der entsprechenden Rechenregel (z.B. DOFD) einzubinden, damit die zusätzliche Anforderung ausschließlich für die gewünschte Variante berücksichtigt wird.

Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit zur Bestimmung des Mindestnettobetrags (Variante 3)

Die Fiktivberechnung entspricht der Berechnungsvariante 3 (Variable &DOFI wird auf den Wert '3' gesetzt) und wird auch mit dem Schema DOFA durchgeführt.

Das Schema berechnet in diesem Fall das fiktive Teilzeitnetto, das für den Vergleich zum Mindestnetto für die Berechnung der Aufstockung 2 herangezogen wird. Zur Steuerung, welche Entgeltbestandteile in das Vergleichsnetto eingehen sollen, dient die neue Verarbeitungsklasse 68. Es müssen alle Entgeltbestandteile mit 1 geschlüsselt werden, welche nicht in die Berechnung des Vergleichsnettos einfließen sollen.

Beispiel:

Die Lohnart O237, die eine Mehrarbeitsvergütung enthält, soll nicht in die Nettoberechnung einfließen, deshalb ist sie in der Verarbeitungsklasse 68 mit 1 zu schlüsseln.

Lohnarten, die nicht in der Verarbeitungsklasse 68 geschlüsselt sind, gehen unverändert in die Berechnung ein.

Lohnarten, die einen SV-pflichtigen geldwerten Vorteil enthalten, sind in der Verarbeitungsklasse 68 mit 2 zu schlüsseln. Diese fließen dann zusätzlich ins Gesamtbrutto und werden damit für die Berechnung der Aufstockungsbeträge fiktiv so berücksichtigt als wären Sie tatsächlich gezahlt worden.

Das Schema DOFA berechnet bei dieser Berechnungsvariante die Lohnart /61F, die dann in der Personalrechenregel DATV zur Berechnung der Aufstockung 2 herangezogen wird. Die Regel DATV ersetzt damit die ursprüngliche Regel DAT4, die als Vergleichsnetto noch die Lohnart /550 (gesetzliches Netto) verwendet. Außerdem werden die Lohnarten /615 (Teilzeitbrutto laufend) und /618 (Teilzeitbrutto Einmalzahlung) gebildet. Diese werden für die Berechnung der RV-Aufstockungsbeträge verwendet. Bisher wurden diese direkt aus dem tatsächlichen SV-Brutto aus den Lohnarten /102 und /103 gebildet. Damit bei der RV-Berechnung und der Berechnung der Aufstockung 2 keine unterschiedlichen Grundlagen verwendet werden, werden nun auch diese dem Fiktivschema entnommen. Damit ist gewährleistet, daß Teilzeitbrutto und Teilzeitnetto auf den gleichen Grundlagen basieren.

Fiktivrechenschema zur Bestimmung der gesetzlichen Aufstockungen zum Nettoentgelt und zur Rentenversicherung.

Im Unterschied zu den bisherigen Fiktivberechnungen erfolgt diese Berechnung in dem gesonderten Schema DOAG. Die Variable &DOFI spielt in diesem Schema keine Rolle.

Im Schema findet die Fiktivberechnung zur Bereitstellung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge statt. Dieses Schema sollten Sie dann einsetzen, wenn Sie die gesetzlichen Aufstockungen im Fall einer Wiederbesetzung zurückerstattet bekommen möchten. Dieses Schema muß entsprechend Ihres Hauptabrechnungschemas angepaßt werden (siehe obige Beschreibung zum DOFA). Beachten Sie dabei besonders die neuen Teilschemen DOAN und DAGZ, die aus den Schemen DONT und DNZ0 abgeleitet wurden. Am Ende der Fiktivberechnung wird der gesetzliche Aufstockungsbetrag von 20% (Aufstockung 1) in die Lohnart /61A, der Aufstockungsbetrag 2 zum Mindestnetto in Lohnart /61B und die zusätzlichen AG-Aufstockungen zur Rentenversicherung in die Lohnarten /3DJ für laufende Bezüge bzw. /3DK für Einmalzahlungen abgestellt.

Die bisher ausgelieferten Lohnarten werden durch eine Reihe zusätzlicher Lohnarten ergänzt. Die meisten davon werden für die gesetzliche Behandlung der Altersteilzeit benötigt. Wir gehen davon aus, daß Sie die bisher ausgelieferten Lohnarten zur Altersteilzeit entsprechend Ihrer tariflichen oder betrieblichen Belange angepaßt haben. Deshalb wurde für jede tarifliche Lohnart eine zusätzliche Lohnart für die Aufnahme der gesetzlichen Beträge angelegt. Diese neuen Lohnarten werden später für die Abrechnungsliste zur Rückerstattung der Aufstockungsbeträge durch das Arbeitsamt benötigt. Die Abrechnungsliste ist nicht Teil dieser Auslieferung. Sie wird erst mit einer späteren Korrektur bereitgestellt.

Es ist auf alle Fälle ratsam, die gesetzliche Fiktivberechnung parallel zur normalen Abrechnung mitlaufen zu lassen. Nur wenn Sie mit Sicherheit die Aufstockungsbeträge nicht vom Arbeitsamt zurückfordern möchten, sollten Sie den Fiktivlauf zur Berechnung der gesetzlichen Aufstockungen deaktivieren. Eine spätere Rückrechnung mit dann aktiviertem gesetzlichen Fiktivlauf ist n i c h t möglich !! Dies würde zu falschen Ergebnissen führen.

Besonderheiten bei der RV-Aufstockung:

Die Berechnung der gesetzlichen RV-Aufstockungen findet im Teilschema DOAN statt. Hierbei wird die SV-Berechnung prinzipiell mit denselben Lohnarten durchlaufen wie auch im normalen Abrechnungslauf. Der Unterschied besteht in einer geänderten Initialisierung über das Teilschema DAGS (abgeleitet aus DSVI) und einer gesonderten Behandlung bei Rückrechnungen im Schema DAGU. Im Initialisierungsschema DAGS wird dafür gesorgt, daß anstelle der tariflichen RV-Lohnarten ihre gesetzlichen Gegenstücke übernommen werden. Anschließend werden diese auf die tariflichen Lohnarten umkopiert, so daß für den Fiktivlauf aus den tariflichen gesetzliche Lohnarten geworden sind. Für die gesetzliche Berechnung wird im Schema DAG0 über die Personalrechenregel der RV-Aufstockungsprozentsatz auf 90% gesetzt. Der Prozentsatz ist über die Konstante AGRVA in der Tabelle T511K vorgegeben. Anschließend werden in der Regel DAGB die Differenzen zwischen 90%-Fiktivbrutto und ATZ-Brutto für laufende und Einmalbezüge bereitgestellt. Auch hier wird auf die Konstante AGRVA zur Vorgabe des Prozentsatzes zurückgegriffen. Rückrechnungen aufgrund einer rückwirkenden Erhöhung einer Einmalzahlung erfordern eine gesonderte Behandlung über das Schema DAGU. Bei der Entscheidung zwischen Entstehungs- und Zuflußprinzip werden normalerweise die Beträge der Lohnart /319 aus aktuellem und altem Abrechnungsergebnis verglichen, im alten Ergebnis steht jedoch der tarifliche Wert. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle statt dessen mit dem Betrag der gesetzlichen Lohnart /3DC verglichen.

Auswirkungen auf das Customizing

Die zusätzlichen Fiktivberechnungen über das Schema DOF0 kann über eine Tabelle zeitlich abgegrenzt werden, um ungewollte Rückrechnungsdifferenzen zu vermeiden.

Die Berechnungen mit dem neuen Schema DOF0 und die Berechnungen der bisherigen Lösung über das Schema DOA0 schließen sich aus. Sie können aber dennoch beide im Schema DBNT aufgerufen werden, da die Aktivierung der neuen Fiktivberechnungen ab einem bestimmten Datum automatisch eine Abgrenzung der alten Lösung bewirkt.

Im folgenden sind einige Szenarien beschrieben, die die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung der neuen Funktionen verdeutlichen sollen.

  • Sie geben derzeit die Vollzeitbrutti über die Musterlohnarten MH40 bzw. MH60 vor und möchten dies auch beibehalten.
    Zusätzlich möchten Sie die gesetzlichen Aufstockungsbeträge berechnet haben:

Deaktivieren Sie im Schema DOF0 die Aufrufe zur Berechnung der gesetzlichen und tariflichen Vollzeitbrutti (jeweils der Aufruf des Schemas DOFA, nachdem der Schalter der entsprechenden Fiktivberechnung gesetzt wurde).
Passen Sie die Fiktivberechnungen DOFA und DOAG gegebenfalls an Ihr Abrechnungsschema an. Pflegen Sie den View V_T596D. Tragen Sie in der Spalte 'TeilApplik' den Wert 'ATZ1' und in den Spalten 'Gültig ab' und 'Gültig bis' das gewünschte Gültigkeitsintervall ein.
Falls es Unterschiede zwischen den gesetzlichen und tariflichen Vollzeitbrutti gibt, verwenden Sie die Lohnarten MH40 und MH60 für die tariflichen Vollzeitbrutti und die Lohnarten MH41 und MH61 für die gesetzlichen. Falls es keine Unterschiede gibt, reicht es, die Lohnarten MH40 und MH60 zu verwenden - sie werden dann für die gesetzliche und die tarifliche Berechnung verwendet.

  • Sie geben derzeit die Vollzeitbrutti über die Musterlohnarten MH40 bzw. MH60 vor und möchten zukünftig sowohl die Vollzeitbrutti als auch die gesetzliche Aufstockung fiktiv berechnen lassen:

Passen Sie gegebenenfalls die Fiktivrechenschemen DOFA und DOAG Ihrem Abrechnungsschema an. Pflegen Sie den View V_T596D. Tragen Sie in der Spalte 'TeilApplik' den Wert 'ATZ1' und in den Spalten 'Gültig ab' und 'Gültig bis' das gewünschte Gültigkeitsintervall ein, ab dem die neuen Fiktivberechnungen durchgeführt werden sollen.

Grenzen Sie zusätzlich ab diesem Zeitpunkt die über die Informationstypen 0014 bzw. 0015 aufgegebenen Lohnarten MH40 bzw. MH60 ab, da diese Lohnarten ansonsten zusätzlich zu dem fiktiv berechneten Vollzeitbrutto berücksichtigt werden.

Falls Sie die unter geänderte Objekte genannten Schemen bzw. Regeln modifiziert haben bzw. hierfür eigene verwenden, gleichen Sie diese ab. Gleichen Sie für die unter geänderte Objekte genannten Lohnarten die Tabelle T512W ab.

Objektliste

  • geänderte Objekte:
  • Schemen: DAT0, DAT1, DSVB, DBNT, DONT, DOA0

  • Personalrechenregeln: DAT1, DAT4, DAF5, DKK0, DOA5, DOAG

  • Bei folgenden Lohnarten wurde die Schlüsselung (T512W) geändert.
    /611, /612, /613, /615, /617

  • neue Objekte:
  • Verarbeitungsklasse 68 mit den Ausprägungen ' ', 1 und 2.

  • Schemen: DOF0, DOFA, DOAG, DOA1, DAG1, DOAN, DAGS, DAGU, DAGZ

  • Personalrechenregeln:
    DAF9, DAFA, DAFB, DAFC, DAG1, DAG3, DAG4, DAGB, DAGC, DAGI, DAGK, DAGS, DAGT, DAGU, DAGV, DAGW, DAGX, DAGY, DAH3, DAH4, DATU, DATV, DVEP, DOFA, DOFB, DOFC, DOFD, DOFE, DOFF

Zur Funktion der neuen Schemen und Rechenregeln beachten Sie bitte deren Dokumentation.

  • Lohnarten:
    /619 ATZ tar. Vollz.br.MinNet.
    /61A ATZ ges. Aufstockung 1
    /61B ATZ ges. Aufstockung 2
    /61C ATZ ges. Vollz.br. RV l.
    /61D ATZ ges. Pausch. Netto
    /61E ATZ ges. Vollz.br. RV E.
    /61F ATZ ges. Teilz.nt. Auf2
    /61G ATZ ges. Teilz.br. RV l.
    /61H ATZ ges. Teilz.br. RV E.
    /3DA ATZ ges. RV-Aufst. AG
    /3DB ATZ ges. RV-BBrut.AufAG
    /3DC ATZ ges. RV-Aufst.EZ AG
    /3DD ATZ ges. RV-BBrut.EZAufAG
    /3DE ATZ ges. DaJBG RV lfd.J
    /3DF ATZ ges. DaJBG RV VJ
    /3DG ATZ ges. freie Aufstock.
    /3DH ATZ ges. freie AufstVJ
    /3DI ATZ ges. Aufstock.Vorjahr
    /3DJ ATZ ges. RV-AG-Ant.Auf.
    /3DK ATZ ges. RV-AG-Ant.AufEZ
    /3DL ATZ ges. RV-AG-AntAufEZVJ
    /3DM ATZ ges. EZ Korrektur
    /3DN ATZ ges. AG-Zuschuß Aufst
    /3DO ATZ ges. Aufst. Korrektur
    /3DP ATZ ges. RV-BBrut.Auf.EVJ
    /A05 Abfluß /3DC im RR-Monat
    /Z05 Zufluß /3DC aus Vormonat
    MH41 ATZ ges. Fiktivbrutto
    MH61 ATZ ges. Fiktive EinmalZ

    Die Lohnart /619 wird nicht verwendet. Sie kann dann eingesetzt werden, wenn der Tarif Unterschiede im Vollzeitbrutto für die Berechnung der RV-Aufstockung und die Berechnung des Mindestnetto vorsieht. Für diesen Fall können Sie die Lohnart /619 verwenden. Auch die Lohnarten /61G und /61H werden im Standard nicht verwendet, da z.Zt. keine Anforderungen bekannt sind, die eine Unterscheidung beim Teilzeitbrutto zwischen Tarif und Gesetz erfordern. Es werden deshalb auch für die gesetzliche Berechnung die entsprechenden tariflichen Lohnarten /615 und /618 verwendet.
    Alle anderen Lohnarten sind für die Berechnung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge erforderlich. Mit den Musterlohnarten MH41 und MH61 können die gesetzlichen Vollzeitbrutti vorgegeben werden (entsprechend der Musterlohnarten MH40 und MH60 für die tariflichen Vollzeitbrutti).

Planungen

Für das Release 4.0B und alle nachfolgenden Releasestände ist eine weitergehende Entwicklung geplant. Für diese Releasestände ist diese Auslieferung als Zwischenlösung zu sehen. Geplant ist, die verschiedenen, tariflichen oder individuellen Anforderungen durch einen Altersteilzeit-Infotyp und Customizing-Tabellen abzubilden.






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Length: 20079 Date: 20240523 Time: 184432     sap01-206 ( 487 ms )