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Kurztext

Änderungen zum Kindergeld

Verwendung

Diese Release-Info ist nur für den öffentlichen Dienst Deutschland relevant.

Die Berechnung des Kindergeldes erfolgt ab Release 4.6C im Rahmen der Personalabrechnung durch das Abrechnungsprogramm RPCALCD0. Die Pflege der zur Bestimmung des Kindergeldes notwendigen Daten nehmen Sie wie bisher im Infotyp Kindergeld (0118) vor. Da die Berechnung der Kindergeldsumme jetzt innerhalb des Abrechnungsprogramms erfolgt, entfällt die bisherige Pflege der Infotypen Festsetzung Kindergeld (0119) und Kindergeld D (0232). Nur für Datensätze mit Gültigkeit bis zum 31.12.1995 liest das Abrechnungsprogramm weiterhin die Kindergeldsumme aus dem Infotyp Festsetzung Kindergeld (0119).

Die Pflegeoberfläche und die Struktur des Infotyps Kindergeld (0118) wurden geändert. Eine ausführliche Beschreibung des geänderten Infotyps und der neuen Pflegeoberfläche finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Personalwirtschaft -> Personalabrechnung -> Personalabrechnung Deutschland -> Personalabrechnung Öffentlicher Dienst Deutschland -> Berechnung des Kindergeldes.

Die Funktionen zur Berechnung des Kindergeldes im R/3-System wurden um die Sonderregelung zum Kindergeld für volljährige behinderte Kindererweitert. Somit ist es jetzt möglich, in solchen Fällen ein Kindergeld in Höhe von derzeit 30 DM auszuzahlen. Der Kindergeldbetrag ist als Konstante OKKGH in der Sicht V_T511P (Abrechnungskonstanten) hinterlegt und kann gesetzlichen Änderungen angepaßt werden.

Bei einem untermonatigen Wechsel der juristischen Person mit einem Abrechnungssplit entsteht regelmäßig die Frage, welcher der beiden Arbeitgeber das Kindergeld für diesen Monat auszahlen soll:

  • Bisher galt folgende Regelung im R/3-System: Wurde der Infotyp Kindergeld D (0232) nicht verändert, zahlte automatisch der zweite Arbeitgeber das Kindergeld. Sollte der erste Arbeitgeber das Kindergeld zahlen, war es notwendig, den Infotyp Kindergeld D (0232) in dem Monat des Wechsels für den Zeitraum zu löschen, in dem der Arbeitnehmer bei dem zweiten Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Ab Release 4.6C wird das Vorgehen genau umgekehrt sein: Werden die Sätze des Infotyps Kindergeld (0118) für alle Kinder nicht verändert, dann zahlt der erste Arbeitgeber. Soll der zweite Arbeitgeber das Kindergeld zahlen, muß für jedes Kind der Infotyp Kindergeld (0118) in dem Monat des Wechsels für den Zeitraum gelöscht werden, in dem der Arbeitnehmer bei seinem ersten (d.h. alten) Arbeitgeber beschäftigt ist.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Die Infotypen Festsetzung Kindergeld (0119) und Kindergeld D (0232) werden zu Release 4.6C weder umgesetzt noch abgegrenzt. Bis auf wenige Ausnahmen werden existierende Daten des Infotyps Kindergeld (0118) nicht verändert. Nur bei einem untermonatigen Wechsel der juristischen Person kann eine untermonatige Abgrenzung und Löschung des Infotyps Kindergeld (0118) gegebenenfalls notwendig sein. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie der Dokumentation des Umsetzreports RPU_UPDATE_IT118_46C.

Bisher haben Sie den Anspruch des Mitarbeiters auf Kindergeld im Infotyp Kindergeld (0118) indirekt gepflegt, indem Sie im Feld Grund einen Schlüssel für den Grund angegeben haben. Diese Schlüssel wurden in der Tabelle T577 (Familieneigenschaften) unter dem Ländermodifikator 01 und der Eigenschaftsart 7 hinterlegt. Jedem dieser Gründe mußte darüber hinaus ein interner Schlüssel zugeordnet werden. Dieser interne Schlüssel definierte den Anspruch auf das Kindergeld. Ein interner Schlüssel 0 entsprach keinem Anspruch, 1 entsprach einem Zählkind und 2 einem Zahlkind.

Mit den Änderungen zu Release 4.6C wird der Anspruch vom Grund (für den Anspruch) getrennt. Beide Werte werden nun direkt im Infotyp Kindergeld (0118) gepflegt. Für diese Änderung müssen die den Gründen zugeordneten internen Schlüssel in das neue Feld Anspruch umgesetzt werden.

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Die Umsetzung der internen Schlüssel in das neue Feld Anspruchdes Infotyps Kindergeld (0118) erfolgt mit dem Report RPU_UPDATE_IT118_46C (Anpassen Infotyp 0118 nach Wechsel auf Release 4.6 (öffentl. Dienst D)). Dieser Report muß unmittelbar nach dem Upgrade auf das Release 4.6C gestartet werden.

Zur Kontrolle der umgesetzten Daten steht Ihnen der Prüfreport RPLKGPD0PBS (Prüfung der Konsistenz der Kindergelddaten nach Upgrade auf 4.6C) zur Verfügung. Dieser Prüfreport bestimmt den Kindergeldbetrag gemäß der neuen Funktionsweise und auf Basis der umgesetzten Daten. Dieser Betrag wird mit dem im Infotyp Kindergeld D (0232) hinterlegten Betrag verglichen. Sollten die Beträge bei einer Personalnummer voneinander abweichen, gibt das R/3-System eine Fehlermeldung aus. Der Prüfreport kontrolliert somit im wesentlichen, ob der im Infotyp Kindergeld D (0232) hinterlegte Betrag auch schon vor dem Upgrade mit den im Infotyp Kindergeld (0118) hinterlegten Bestimmungsgründen übereinstimmte.

Ablaufschema für die Anpassung der Funktionen zum Kindergeld bei einem Upgrade auf Release 4.6C:

Bearbeiten Sie die nachfolgenden Schritte unmittelbar nach dem Upgrade auf Release 4.6C. Die Anpassung muß auf jeden Fall vor der Stammdatenpflege und insbesondere vor dem Abrechnungslauf erfolgen.

  1. Sie führen den Report RPU_UPDATE_IT118_46C zur Datenumsetzung aus.
Damit Sie diesen Report starten dürfen, benötigen Sie in der zugeordneten Rolle für das Berechtigungsobjekt S_PROGRAM die Berechtigungsgruppe RPU_118. Sie dürfen den Report auch starten, wenn bei Ihnen die Berechtigungsgruppe '*' eingetragen ist.
Einzelheiten zum Ablauf der Umsetzung finden Sie in der Dokumentation des Umsetzreports RPU_UPDATE_IT118_46C. Wenn dieser Report für alle Personalnummern fehlerfrei gelaufen ist, wird das Kennzeichen KGU automatisch in der Tabelle T5D8R (Protokollierung von technischen Umsetzungen) gesetzt. Bevor dieses Kennzeichen nicht gesetzt ist, können Sie die Stammdaten im Infotyp Kindergeld (0118) nur anzeigen, jedoch nicht pflegen.
Wenn Sie eine der o.g. Berechtigungen besitzen und den Report jetzt ausführen möchten, wählen Sie:
Umsetzreport RPU_UPDATE_IT118_46C starten
  1. Prüfen Sie, ob die Umsetzung erfolgreich durchgeführt ist.
Eine stichprobenartige Kontrolle der umgesetzten Daten können Sie mit dem Prüfreport RPLKGPD0PBS (Prüfung der Konsistenz der Kindergelddaten nach Upgrade auf 4.6C) vornehmen. Weitere Einzelheiten zur Prüfung finden Sie in der Dokumentation des Reports RPLKGPD0PBS.
Wenn Sie den Prüfreport jetzt ausführen möchten, wählen Sie
Prüfreport RPLKGPD0PBS starten.
  1. Falls notwendig, passen Sie die vom Prüfreport zurückgelieferten, fehlerhaften Personalnummern manuell an.

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

  • Die Vorschlagsautomatik wurde dem geänderten Infotyp Kindergeld (0118) angepaßt und erweitert. Die Anpassung des Rückgabewerts des Merkmals KG118, das die Vorschlagsautomatik steuert, können Sie im Customizing der Personaladministration unter Kindergeld -> Vorschlagsautomatik einrichtenvornehmen.
  • Wenn Sie die Sonderregelung zum Kindergeld für volljährige behinderte Kinder nutzen möchten, müssen Sie den Eintrag für die Konstante OKKGH in der Sicht V_T511P (Abrechnungskonstanten) in Ihre Produktivmandanten kopieren.
  • Im Personalrechenschema D100 ist in der Standardauslieferung im Teilschema DONT (Nettoteil Deutschland (SV, Steuer, Nettozusagen)) die Funktion DOKIG zu Berechnung des Kindergeldes anhand der Daten im Infotyp Kindergeld (0118) enthalten. Wenn Sie ein eigenes Teilschema verwenden, dann fügen Sie den Aufruf zur Berechnung des Kindergeldes gegen Ende Ihres Teilschemas vor dem Aufruf des Teilschemas DSTB (Steuer (D) Berechnung) wie folgt ein.
Teilschema DONT:
...
DOZV ERHB Erhöhungsbetrag (Zusatzversorgung)
DOKIG   Berechnung Kindergeld
COPY DSTB Berechnung Steuer
BLOCK END

Weitere Informationen

  • Die Customizing-Einstellungen zum Kindergeld nehmen Sie an folgenden Stellen vor:
  • die infotypbezogenen Einstellungen im Customizing des Personalmanagements unter Personaladministration -> Abrechnungsdaten -> Kindergeld

  • die abrechnungsbezogenen Einstellungen im Customizing der Abrechnung Deutschland unter Branchen -> Öffentlicher Dienst -> Kindergeld.






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