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ELStAM-Verfahren ( RELNPY_DE_TX_ELSTAM_2013 )

ELStAM-Verfahren ( RELNPY_DE_TX_ELSTAM_2013 )

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Kurztext

ELStAM-Verfahren

Verwendung

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte zum 01.01.2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Daten der Vorderseite der bisherigen Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Der Arbeitgeber hat die ELStAM grundsätzlich ab dem 01.01.2013 anzuwenden. Dazu hat er seine Arbeitnehmer bei der Clearingstelle anzumelden und die ELStAM abzurufen. Im Übergangszeitraum 2013 darf er aber für den Lohnsteuerabzug weiterhin die Papierbescheinigungen (zum Beispiel Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung) zugrunde legen. Eine stufenweise Einführung des ELStAM-Verfahrens innerhalb einer lohnsteuerlichen Betriebsstätte ist erlaubt. Spätestens aber für die Dezemberabrechnung 2013 muss die Lohnsteuerberechnung auf Grundlage der ELStAM erfolgen.

Weitere steuerrechtlichen Informationen finden Sie in den BMF-Schreiben (siehe Abschnitt "Siehe auch").

Auswirkungen auf den Datenbestand

Anpassung der Stammdaten (Infotyp "Steuerdaten D" (0012))

  • Neue Felder für das ELStAM-Verfahren
Es werden neue Felder auf dem Dynpro 2000angezeigt. Diese dienen der individuellen Übersteuerung des Verfahrens für einzelne Mitarbeiter beziehungsweise zur Anzeige, ob die Lohnsteuerabzugsmerkmale über eine ELStAM-Meldung eingespielt wurden.
  • Hauptarbeitgeber

Über dieses Ankreuzfeld wird gesteuert, ob eine Anmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber erfolgt. Es ist immer markiert bei Steuerklasse 1-5. Markieren Sie das Feld bei Steuerklasse 6, wenn Sie das Arbeitsverhältnis als Hauptarbeitgeber anmelden wollen.
  • Änderung durch ELStAM

Dieses Ankreuzfeld wird markiert, wenn die Steuerbabzugsmerkmale durch den ReportEingangsmeldungen verarbeiten (RPCE2VD0_IN) aktualisiert wurden.
  • Sperre ELStAM

Dieses Feld wird durch den Report Eingangsmeldungen verarbeiten (RPCE2VD0_IN) gefüllt, wenn die ELStAM-Daten des Mitarbeiters bei der Clearingstelle gesperrt sind.
  • Grund (für Sperre ELStAM)

In dieses Feld können Sie zur Dokumentation den Grund der Sperre eintragen. Der Grund der Sperre wird nicht von der Clearingstelle mitgeteilt.
  • Sonderverarbeitung

Über dieses Feld können Sie besondere Aktionen im Verfahren steuern wie zum Beispiel unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter vom Verfahren ausschließen.
  • Grund (für Sonderverarbeitung)

In diesem Feld können Sie den Grund für die Sonderverarbeitung hinterlegen.
  • Sonderverarbeitung Anmeldung

Über dieses Feld können Sie eine Anmeldung zum Beginndatum des Infotypsatzes bei der Clearingstelle erzwingen oder verhindern.
  • Sonderverarbeitung Abmeldung

Über dieses Feld können Sie eine Abmeldung zum Endedatum des Infotypsatzes bei der Clearingstelle erzwingen oder verhindern.
  • Datum Abmeldung zum

Über dieses Feld können Sie bei einem Austritt das Abmeldedatum bei der Clearingstelle festlegen. Es übersteuert das sonst verwendete Datum.
  • Drucktaste ELStAM ändern
Mit Beginn des ELStAM-Verfahrens können Sie für unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter die von der Finanzverwaltung gemeldeten Steuerabzugsmerkmale nur manuell ändern, wenn Sie diese über diese Drucktaste eingabebereit machen. Bei einer Änderung wird das Kennzeichen Änderung durch ELStAM gelöscht.

Reports für den Datenaustausch und Aktualisierung der Stammdaten

Mit den nachfolgend aufgeführten Reports werden Meldungen für die Finanzverwaltung (Anmeldung und Abmeldung) erzeugt. Details zum Funktionsumfang entnehmen Sie der jeweiligen Reportdokumentation, die auch einen Verweis auf die allgemeine Verfahrensdokumentation beinhaltet. Die Reports finden Sie im SAP Easy Access unter SAP-Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Steuer -> ELStAM-Verfahren.

  • Ausgangsmeldungen

Mit folgenden Reports werden Meldungen von der Finanzverwaltung abgeholt und die Stammdaten aktualisiert (Antwort auf An- und Abmeldung und Änderungslisten):

  • Eingangsmeldungen

Hilfsreports

Der folgende Report hilft beim Start des Verfahrens, ist aber nicht im Menü aufgeführt:

Der Report setzt im Infotyp Steuerdaten D (0012) Personalnummern auf nicht teilnehmen im ELStAM-Verfahren, die trotz unbeschränkter Steuerpflicht nicht am Verfahren teilnehmen:
  • Auslandswohnsitz

  • Steuerklasse 6 und eine weitere Personalnummer mit gleicher IdNr ist mit Steuerklasse 1-5 bei diesem Arbeitgeber aktiv.
    Da ein Arbeitsverhältnis bei der Clearingstelle eindeutig über die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und der Arbeitgebersteuernummer identifiziert wird, darf bei diesen Fällen nur das Hauptbeschäftigungsverhältnis am Verfahren teilnehmen.

Folgende Hilfsreports sind im SAP Easy Access unter SAP-Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Steuer -> ELStAM-Verfahrenenthalten:

Der Report listet alle Mitarbeiter auf, die nach Einstellung mindestens drei Monate lang keine Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung abgegeben haben. Wenn ohne Verschulden des Arbeitnehmers keine steuerliche Identifikationsnummer vorliegt, kann der Arbeitgeber bis zu drei Monaten die ihm mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden.
Der Report prüft neben dem Customizing, ob für die selektierten Mitarbeiter eine Identifikationsnummer hinterlegt wurde und diese pro lohnsteuerliche Betriebsstätte eindeutig ist.
Da ein Arbeitsverhältnis bei der Clearingstelle eindeutig über die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers und der Arbeitgebersteuernummer identifiziert wird, darf bei diesen Fällen nur das Hauptbeschäftigungsverhältnis am Verfahren teilnehmen.
Eingegangene ELStAM-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Identifikationsnummer nicht zugeordnet werden konnten, können nach Bereinigung entsprechender Sätze des Infotyps Steuerdaten D (0012) erneut zugeordnet werden. Eine Eingangsmeldung kann dann zum Beispiel nicht zugeordnet werden, wenn bei einem Arbeitgeber bei mehreren Personalnummern die gleiche Identifikationsnummer hinterlegt ist, aber keine der Personalnummern aus dem ELStAM-Verfahren ausgeschlossen wurde.

Auswirkungen auf das Customizing

Führen Sie die Aktivitäten für das ELStAM-Verfahren im Customizing unter Abrechnung Deutschland -> Steuer -> Auswertungen -> ELStAM-Verfahren aus:

  • Verzögerung der Abmeldung bei Austritten

Nach der Abmeldung als Hauptarbeitgeber dürfen unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter nicht mehr mit den Steuerklassen 1 bis 5 abgerechnet werden. Sie können die Abmeldung bei "echten" Austritten (also z.B. keine JuPer-Wechsel) auf den letzten Tag des Monats hinauszögern, wenn der Mitarbeiter für den inaktiven Zeitraum eine Zahlung erhält und Sie diesen noch mit der günstigen Steuerklasse versteuern wollen.
  • Start des Verfahrens

Als Startdatum des Verfahrens wird über das BMF-Startschreiben der 01.11.2012 festgelegt, als Einführungszeitraum 2013.
Tragen Sie das Datum ein, zu dem Sie die ELStAM der Mitarbeiter erstmalig abrufen.
Beispiel:
Sie rufen zum 01.12.2012 die ELStAM Ihrer Mitarbeiter ab. Tragen Sie als Datum den 01.12.2012 ein, auch wenn Sie wegen der Besonderheit des Starts die ELStAM mit Gültigkeit ab 01.01.2013 erhalten.
  • Periode, bis zu der ein abgeschlossenes Steuerjahr durch eine ELStAM-Meldung wieder geöffnet wird

Änderungslisten können Einträge enthalten, die im Vorjahr gültig sind. Diese Einträge werden immer in die Stammdaten übernommen, auch wenn das Steuerjahr bereits geschlossen ist. Sie können jedoch über einen Eintrag festlegen, bis wann das Steuerjahr noch einmal rückwirkend automatisch geöffnet werden soll, um die ELStAM-Daten noch in der Abrechnung für das Vorjahr zu berücksichtigen.
  • Festlegung, ob eine Abmeldung beim Tod des Mitarbeiters erfolgen soll

Durch eine kurzfristige Verfahrensänderung können auch verstorbene Mitarbeiter abgemeldet werden (bislang wurde die Abmeldung mit einer Fehlermeldung abgelehnt). Austritte werden immer abgemeldet, auch bei Tod des Mitarbeiters. Dieses Feld ist daher obsolet.
  • Festlegung, ob die Konfession bei einer Abmeldung oder Sperre aus dem vorhergehenden Steuersatz übernommen werden soll

Bei einer Abmeldung eines Mitarbeiters oder wenn dieser Sie als Arbeitgeber sperrt, wird aufgrund der ELStAM-Meldung die Steuerklasse auf 6 gesetzt. Die ELStAM-Meldung enthält keine Information zur Konfession des Mitarbeiters.
Wenn Sie die Konfession des vorherigen Infotypsatzes übernehmen, werden Kirchensteuern berechnet. Dadurch können Sie bei Rückrechnungen eine Steuerschuld verhindern, wenn über eine Änderungsliste zum Beispiel nach Aufhebung der Sperre eine Konfession mitgeteilt wird.
  • Aktivitäten zum Start des Verfahrens
    Führen Sie die in der Customizing-Aktivität beschriebenen Anweisungen aus und folgen Sie den Anweisungen in der Customizing-Aktivität unter Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit der Finanzverwaltung -> ELStAM-Verfahren -> Technische Grundlagen.

Weitere Informationen

  • Informationen zur Einrichtung der technischen Verfahren
  • SAP-Hinweis ELStAM: PI Einrichten der technischen Übertragung (1644141)

  • SAP-Hinweis ELStAM: BC Einrichten der technischen Übertragung (1644140)

  • SAP-Hinweis ELStAM: Informationen zum Prozess (1766333)

  • SAP-Hinweis ELStAM: FAQ (1758477)

  • Informationen zur Bereitstellung und Abholung der monatlichen Änderungslisten und der Antworten auf An- und Abmeldungen
Eine Beschreibung finden Sie in der Dokumentation zum Report Eingangsmeldungen abholen (RPCE2AD0_IN).
  • Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren

  • https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

  • BMF-Startschreiben vom 02.10.2012 (Entwurf) "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013" (GZ IV C 5 - S 2363/07/0002-03; DOK 2012/0813379)

  • BMF-Schreiben vom 11.10.2012 (Entwurf) "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (GZ IV C 5 - S 2363/07/0002-03; DOK 2012/0929862)






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Length: 17746 Date: 20240523 Time: 200326     sap01-206 ( 227 ms )