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Konditionsanpassung nach Anpassungsmaßnahme / Modernisierung (neu) ( RELNRE_ECC600_AJ_TASK )

Konditionsanpassung nach Anpassungsmaßnahme / Modernisierung (neu) ( RELNRE_ECC600_AJ_TASK )

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Kurztext

Konditionsanpassung nach Anpassungsmaßnahme / Modernisierung (neu)

Verwendung

Ab SAP ECC 6.0, Financials Extension (EA-FIN 600),steht Ihnen ein neues Anpassungsverfahren zur Anpassung von Konditionen zur Verfügung. Das Verfahren Anpassungsmaßnahmewird in den folgenden zwei Typen ausgeliefert:

  • Modernisierung
  • Gutachten

Dabei können Sie die Kosten einer Modernisierungsmaßnahme über die Anpassung von Konditionen verteilen. Der Betrag, der an die Kondition weitergegeben wird, darf dabei einen bestimmten Prozentsatz (in Deutschland 11% ) der gesamten Kosten für das Objekt nichtüberschreiten. Die Anpassungsmaßnahme legen Sie vom RE-Navigator aus an. Dabei erfassen Sie Kosten und ordnen der Maßnahme die Objekte zu, die an der Maßnahme teilnehmen. Die Gesamtkosten werden mit dem genannten Prozentsatz gewichtet und nach einer Bemessungsgröße auf die Mietobjekte bzw. Verträge verteilt.

Die Mietanpassung können Sie durch freiwilligen Mietverzicht begrenzen. Dafür definieren Sie Kappungsmodalitäten und Begrenzungen. Bei Überschreiten der Begrenzungen legt das System optional eine statistische Verzichtskondition für die betroffenen Mietobjekte oder Verträgen an.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Nehmen Sie im Einführungsleitfaden des Flexiblen Immobilienmanagements folgende Einstellungen im Kapitel Anpassung von Konditionen (Mietanpassung) vor:

Neue IMG-Aktivitäten:

Nehmen Sie alle notwendigen Einstellungen in den IMG-Aktivitäten zur Anpassungsmaßnahme (z. B. Modernisierungsmaßnahme, Gutachten) vor.

Andere erweiterte IMG-Aktivitäten:

  • Anpassungsregeln definieren
    Hier können Sie im Bereich Steurung des Vertrags/Mietobjektdialogsnun angeben, ob die Anpassungsregel vom System automatisch für eine Kondition vorbelegt oder vom Sachbearbeiter manuell einer Kondition zugeordnet wird.
  • Rundung, Änderungsgrund, Zuschläge pro Anpassungsregel definieren
    Hier können Sie pro Anpassungsregel und Konditionsart den Konditionszweck einer neu anzulegenden Kondition hinterlegen. Dies ist insbesondere bei der Verzichtskondition relevant, da diese einen statistischen Konditionszweck haben soll (Ausweis der Mieterhöhung, auf die verzichtet wurde, zu Reporting- und Korrespondenzzwecken).

Weitere Informationen

→ Anpassung von Konditionen (Mietanpassung) → Anpassungsverfahren: Anpassungsmaßnahme.






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Length: 3900 Date: 20240523 Time: 203845     sap01-206 ( 65 ms )