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Treasury Standing Instructions: Korrespondenz 2F ( RELNTRTM02F_SI_KORR )

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Kurztext

Treasury Standing Instructions: Korrespondenz 2F

Beschreibung

Zur Erstellung von externen Korrespondenzen müssen für einen Geschäftspartner Standing Instructions gepflegt sein. Wurden die Standing Instructions nicht angelegt, so erfolgt für den Geschäftspartner keine entsprechende Korrespondenz.

Voraussetzung zum Pflegen der Standing Instructions ist, daß der Partnerim Rollentyp Treasury-Partner ('1000') vorhanden, nicht zum Löschen vorgemerkt und freigegeben ist.

In den Standing Instructions wird festgelegt, ob für einen Geschäftspartner die Korrespondenz gedruckt und/oder gefaxt werden soll und ob eine von der Standardanschriftskennung (Defaultanschrift oder Rollenanschrift) abweichende Anschriftskennung gewünscht ist. Die Anschriftskennung ist im Geschäftspartner zu hinterlegen und kann beispielsweise eine spezielle Abteilung des Gechäftspartners adressieren.

Die Standing Instructions beziehen sich auf eine externe Korrespondenzart und einen Buchungskreis. Die Definition kann auf verschienden Hierarchiestufen vorgenommen werden.

Folgende Hierarchieebenen sind für die Standing Instructions vorgesehen:

  1. Vertragsart z.B. Geldhandel, Devisen
  2. Anlageform der jeweiligen Vertragsart, z.B. Festgeld für Geldhandel
  3. Produktart (der jeweiligen Vertragsart/Anlageform) z.B. Termingeld für die Anlageform Festgeld (customizbar)
  4. Geschäftsarten (customizbar) einer Produktart z.B. Anlage von Termingeldern oder Aufnahme von Termingeldern

Wirkungsweise der Ebenen

Die höchste Priorität der Festlegung besitzt die Standing Instruction der untersten Ebene d.h. der Geschäftsart. Ist beispielsweise für die Anlageform Festgeld festgelegt, daß nur ein Druck der Korrespondenz erfolgen soll und kein Faxen, aber für die Geschäftsart Anlage von Termingeldern (Festgeld) ist neben dem Druck auch das Faxen vorgesehen, so wird die Standing Instruction auf Geschäftsartenebene herangezogen. D.h. es wird neben dem Druck ein Fax als Korrespondenz versendet.

Ist auf Geschäftsartenebene keine Standing Instruction gepflegt, so hat die Standing Instruction auf Produktartenebene Vorrang vor der Standing Instruction auf Anlageformebene und Vertragsartebene. Dies gilt für die Anlageform ebenso; sie hat höhere Priorität als die Vertragsart.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






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Length: 3409 Date: 20240523 Time: 204359     sap01-206 ( 65 ms )