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FKKID_WHTSP_V - Schwellenwert für Quellsteuerberechnung definieren

FKKID_WHTSP_V - Schwellenwert für Quellsteuerberechnung definieren

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In diesem Schritt können Sie eine Schwelle des Steuerbasisbetrags für eine Kombination aus Quellensteuerkennzeichen und Quellenzusatzsteuerkennzeichen definieren und einen Gültigkeitszeitraum zuordnen, indem Sie ein Start- und Enddatum eingeben.

Das System summiert den Steuerbasisbetrag für die Quellensteuerberechnung für eine bestimmte Geschäftsperiode für jeden Geschäftspartner oder eine Gruppe von Geschäftspartnern, die zur selben rechtliche Einheit gehören, und berechnet und bucht Steuereinbehalte nur, wenn der Gesamtbasisbetrag die Schwelle überschreitet. Wenn der Gesamtbasisbetrag innerhalb einer Periode niedriger ist als die Schwelle, bucht das System einen Quellensteuernullbetrag

Das System verarbeitet wie folgt:

  • Sie legen einen FI-CA-Beleg an. Das System überprüft, ob der Belegbetrag die Schwelle überschreitet oder nicht. Ist dem nicht der Fall, berechnet das System automatisch die Quellensteuer, legt hierfür aber gleichzeitig einen negativen Korrektureintrag als Korrektursteuerzusatz an, sodass der Gesamtbetrag der Steuer null beträgt. Während der Buchung des Belegs werden sowohl der Belegbetrag als auch der Steuerbetrag in einer Datenbanktabelle abgelegt und bei der Buchung eines neuen FI-CA-Belegs berücksichtigt.
  • Sobald Sie einen weiteren FI-CA-Beleg für dieselbe Geschäftsperiode und Geschäftspartner anlegen, fügt das System seinen Belegbetrag dem vorherigen Belegbetrag hinzu und überprüft, ob der akkumulierte Belegbetrag die Schwelle überschreitet. Ist dies der Fall, berechnet das System die Quellsteuer für den zweiten Beleg, fügt ihn der Quellensteuer des vorherigen Belegs hinzu und zieht den akkumulierten Steuerbetrag vom zweiten Belegbetrag ab.
In diesem Fall wird eine Nachholung für den zweiten Beleg angelegt. Das bedeutet, dass der Steuerbetrag des ersten Belegs im zweiten Beleg einbehalten wird.

Hinweis:

Die Schwelle des Steuerbasisbetrags muss in der Hauswährung definiert werden. Es kann keine Fremdwährung für die Berechnung angewendet werden. Beispiel: Wenn Sie die Schwelle für die Quellensteuerberechnung für Indien eingeben, geben Sie INR als Hauswährung ein.






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Length: 2718 Date: 20240520 Time: 201836     sap01-206 ( 67 ms )