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HR_PBS_00_WB_RPE - Berechnung Individuellen Erhöhungsprozentsatz 1990 steuern

HR_PBS_00_WB_RPE - Berechnung Individuellen Erhöhungsprozentsatz 1990 steuern

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Mit dieser IMG-Aktivität steuern Sie über das Merkmal Berechnung indiv. Erhöh.prozentsatz 1990 (DOV90) die Berechnung des individuellen Erhöhungsprozentsatzes zum 01.01.1990 innerhalb der Hochrechnung des Kürzungsbetrages nach § 57 BeamtVG.

Die Berechnung selbst erfolgt im Infotyp Gerichtl. Entsch. Vers.ausgleich (0785) zum Füllen des Anzeigefeldes Vomh.satz maschinell in der Registerkarte individuelle Erhöhung 1990 und in der Abrechnung bei der Hochrechnung des begründeten Betrages, wenn das Ende der Ehezeit vor dem 01.01.1990 liegt und der individuelle Erhöhungsprozentsatz nicht im Feld Vomh.satz manuell vorgegeben wurde.

Der Rückgabewert ist in der Form xxxxxxxx/yyyy/zzzz/ssssaufgebaut:

  • xxxxxxxx,,
    Lohnartenmuster, das festlegt auf welchen Lohnarten anhand der Zuordnung über die Tabelle T539A die Vergleichsberechnung zum 01.01.1990 erfolgen soll. Das Lohnartenmuster enthält im Normalfall das Grundgehalt, den Ortszuschlag und die allgemeine Stellenzulage.
    Die angegebenen Lohnarten werden zum Zeitpunkt 01.01.1990 über die Tariftabelle bewertet. Die dort hinterlegten Beträge sind die Beträge nach der Erhöhung 01.01.1990. Dies ist insbesondere für die allgemeine Stellenzulage von Bedeutung. Der Betrag muss den Erhöhungsbetrag (angegeben unter yyyy) bereits beinhalten.
  • yyyy
    Lohnart, in welcher der Erhöhungsbetrag über die T510 gepflegt ist (abhängig von der Besoldungsgruppe 60DM oder 83 DM)
  • zzzz
    Lohnart, zu welcher der im Infotyp Gerichtl. Entsch. Vers.ausgleich(0785) eventuell vorgegebene Betrag aus dem Feld Summe Zulagen zugerechnet wird. Die Lohnart bzw. deren Text erscheint in der Darstellung der Vergleichsberechnung im Bescheid. Der Betrag fließt in die Gesamtsumme der Dienstbezüge ein.
  • ssss,,
    Lohnart, mit der die allgemeine Stellenzulage ausgewiesen wird. Durch die Angabe dieser Lohnart wird für die Darstellungen der Bezüge vor Erhöhung zum 01.01.1990 im Bescheid der Erhöhungsbetrag (yyyy) von der allgemeinen Stellenzulage subtrahiert.
    Sofern keine Lohnart angegeben ist, wird der Erhöhungsbetrag von der im Bescheid in der ersten Zeile der relevanten Dienstbezüge dargestellten Lohnart abgezogen.

Hier sind auch Aktiväten aufgeführt, die über die Pflege dieses Merkmals hinausgehen, aber mit der Berechnung des individuellen Erhöhungsprozentsatzes zusammenhängen.

  • Richten Sie das Lohnartenmuster mit den ensprechenden Lohnarten in der Tabelle T539A ein und hinterlegen Sie hier im Rückgabewert des Merkmals an Position xxxxxxxxdieses Muster.
  • Übernehmen Sie die Einträge für die Lohnart /O90 in der Tabelle T510 für Ihre Besoldungsgruppen.
  • Kopieren Sie die Musterlohnart OV90 auf Ihre neue Kundenlohnart und tragen Sie diese Lohnart an die 3. Position des Rückgabewertes ein.
  • An der 4. Position tragen Sie Ihre Lohnart für die allgemeine Stellenzulage ein.

0010,,,,,,,,&DOV90=----5OV-//O90/OV90/O0AS

In diesem Fall liefert das Muster "----5OV-" zum Nachlesen in der Tabelle T539A. Darin sind die Lohnarten aufgeführt, die beim Vergleich zu berücksichtigen sind z.B. O002, O018, O0AS.

Der 2. Rückgabewert dieses Beispiels ist die Lohnart /O90, die anhand der Tabelle T510 die Beträge der einmaligen Erhöhungsbetrages zum 01.01.1990 enthält, in Abhängigkeit von der Tarifsgruppe 60,00 DM bzw. 83,00 DM.

Der 3. Rückgabewert ist die Lohnart OV90 (Summe weit. Zul. 1.1.1990). Diese Lohnart enthält in der Darstellung im Bescheid die im Infotyp Gerichtl. Entsch. Vers.ausgleich (0785) im Feld Summe Zulagen vorgegebe Summe (in diesem Beispiel 50,00 DM).

Der 4. Rückgabewert enthält die Lohnart der allgemeinen Stellenzulage, die ebenfalls im Lohnartenmuster enthalten ist. Bei der Berechnung vor der Erhöhung zum 01.01.1990 wird für die Darstellung im Bescheid der Erhöhungsbetrag (in diesem Fall 60,00 DM) von der allgemeinen Stellenzulage abgezogen.

Für dieses Beispiel sieht die Berechnung im Bescheid folgendermaßen aus:

Ruhegehaltfähige ,,,,,,,,vor der Erhöhung,,,,nach der Erhöhung
Dienstbezüge,,,,,,,,01.01.1990,,,,,,01.01.1990

BesGr A11/Stufe 11,,,,,,3412,03 DM,,,,3412,03 DM
OZ Stufe 1,,,,,, ,, 694,49 DM,,,, 694,49 DM,,
Allgemeine Stellenzulage,, 100,00 DM,,,, 160,00 DM
Summe weit. Zul. 1.1.1990,,  50,00 DM,,,,  50,00 DM,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,_____________________________

Summe,,,,,,,,,,4256,52 DM,,,,4316,52 DM

Erhöhung:,,,,,,( 4316,52 DM - 4256,52 DM ) x 100 / 4256,52 DM  = 1,41 v.H.
,,,,,,,,,,,,,,,,






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Length: 5891 Date: 20240520 Time: 200352     sap01-206 ( 108 ms )