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IHC_VC_INB_CUST - Erzeugung von Zahlungsanordnungen für IDoc-Eingang im FI einrichten

IHC_VC_INB_CUST - Erzeugung von Zahlungsanordnungen für IDoc-Eingang im FI einrichten

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In dieser Customizing-Aktivität pflegen Sie alle Einstellungen für das Anlegen von FI-Zahlungsanordnungen für den Fall von eingehenden Zahlungs-IDocs, die von einem IHC-Center an FI zur externen Zahlung über das F111-Zahlungsprogramm weitergeleitet wurden.

  1. Definition des Clearingpartners

Legen Sie pro Clearingpartner, der Zahlungs-IDocs an das FI zur Weiterverarbeitung durch das F111-Zahlungsprogramm senden darf, einen entsprechenden Eintrag zur Identifikation des Clearingpartners an.

  1. Kontenverbindung zu einem Clearingpartner

Pflegen Sie hier die Kontenverbindung (Bankland/-region, Bankleitzahl, Kontonummer) sowie die Senderart und -nummer, die ein Clearingpartner bei der Übermittlung von Zahlungsaufträgen zur Weiterverarbeitung durch das F111-Zahlungsprogramm in den entsprechenden Feldern des Zahlungs-IDocs (Kontrollsatz und Segment E1IDB02 Qualifier BA) übermittelt.

  1. Buchungskonten zu einem Clearingpartner

Pflegen Sie hier pro Clearingpartner in Abhängigkeit von der logischen Nachricht PAYEXT (=> Soll/Haben-Kennzeichen Haben) oder DIRDEB (=> Soll/Haben-Kennzeichen Soll) den Buchungskreis, das Partnerkonto und die Partnerkontoart. Hierbei können Sie Hauptbuch-, Kreditoren- oder Debitorenkonten unter Auswahl der entsprechenden Kontoart auswählen. Das Währungsfeld ist optional. Es erlaubt eine Unterscheidung der Buchungskreise und Konten gemäß der Transaktionswährung.

  1. Parameter für die Zahlungsauftragserstellung zu einem Clearingpartner

Pflegen Sie hier pro Clearingpartner in Abhängigkeit von der Zahlungswährung, des Zahlwegs, des Zahlwegzusatzes und der Weisungen 1-4 die zu verwendende Zahlwegauswahl, den zu verwendenden Zahlwegzusatz, die zu verwendende Hausbankgruppe oder das zu verwendende Hausbankkonto im Buchungskreis.

Des Weiteren können Sie festlegen, ob im Falle einer an das FI zur externen Zahlung weitergeleiteten Lastschrift davon ausgegangen wird, das der Clearingpartner eine Erlaubnis zur Lastschrift des Bezogenen hat und Sie diese gleichbedeutend mit einer Lastschriftermächtigung des Bezogenen an Sie behandeln möchten.

Schließlich können Sie festlegen, ob eine Zahlungsanordnung mit einer Zahlsperre angelegt werden soll und somit erst explizit zur Zahlung freigegeben werden muss und ob ein besonderer Weisungsschlüssel zu verwenden ist.

Die Zahlungswährung, der Zahlweg, der Zahlwegzusatz und die Weisungen 1-4 sind optional und erlauben eine feinere Unterscheidung der Parameter anhand der im Zahlungs-IDoc angelieferten Daten.






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Length: 3061 Date: 20240603 Time: 093254     sap01-206 ( 61 ms )