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ISSR_CHANGE_2005_INF - Wichtige Hinweise zur Umstellung auf die Gesetzlichen Änderungen 2005

ISSR_CHANGE_2005_INF - Wichtige Hinweise zur Umstellung auf die Gesetzlichen Änderungen 2005

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Verwendung

Mit Inkrafttreten der neuen Berichtsrundschreiben zu den Vermögensanlagen von Versicherungsunternehmen (R11/2005) und zur Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses (R12/2005) sowie den geänderten Regelungen der Anlageverordnung Stand 2004 ändert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)die Berichtsanforderungen an Versicherungsunternehmen.

Um Versicherungsunternehmen die Möglichkeit zu geben, diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Funktionalität der Meldewesen-Anwendungen angepasst.

Achtung
Nach Einspielen des Support Packages/der relevanten Hinweises müssen Sie weitere Anpassungen sowie die Umstellung auf die neue Gesetzeslage vornehmen, damit die jetzt gültigen Listen korrekt erzeugt werden können. Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Abschnitt Auswirkungen auf den Datenbestand.

Änderungen in den Anlageformen nach der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen

Die Regelungen der Verordnung Stand 2004 erfordern eine Neuzuordnung der Anlagearten gemäß Katalog. Für die Neuzuordnung der Anlagearten steht Ihnen der Umsetzreport RISSR_ANLV2004 zur Verfügung. Beachten Sie dazu die Informationen im Abschnitt Auswirkungen auf den Datenbestand.

Die notwendigen Zuordnungen finden Sie im Einführungsleitfaden unter Einstellungen zum versicherungsaufsichtsrechtlichen Meldewesen (→ Einstellungen zum neuen Meldewesen seit 2003) → Meldewesen-Umstellungen → Deutschland→ Umstellung auf Anlageverordnung 2004. Die Zuordnungen entsprechen den vorgegebenen Umsetzungen.

Änderungen bei Anlagen und Nachweisungen

Anlagen und VV-Listen

Folgende Listen sind obsolet, stehen Ihnen jedoch in der letzten Version im System noch als Liste bzw. SmartForms-Formular zur Verfügung:

  • Anlage 2
  • Anlage 3
  • Anlage 6
  • Anlage 8

Folgende Anlagen wurden durch neue Anlagen ersetzt und stehen Ihnen auch als abgabefähige Formulare zur Verfügung. Die nicht mehr gültigen Anlagen sind im System noch als Liste bzw. SmartForms-Formular vorhanden:

  • Anlage 1 wird ersetzt durch die Anlage Beteiligungen.
  • Anlage 4 wird ersetzt durch die Anlage Fonds.
  • Anlage 9 wird ersetzt durch die Anlage Verbundene Unternehmen.
  • Anlage 10 wird ersetzt durch die Anlage Mischung.
  • Anlage 11 wird ersetzt durch die Anlage Streuung.
  • DV-Z wird ersetzt durch VV-Z.

Folgende Anlagen wurden auf die neuen inhaltlichen Vorgaben sowie die neuen Namensvorgaben angepasst:

  • Anlage 14 wird zu Anlage Stukturierte Produkte.
  • Anlage 15 wird zu Anlage ABS/CLN.

Nachweisungen

  • Die neue Nachweisung 673 (Vierteljährlicher Bericht über Finanzinnovationen innerhalb der Kapitalanlagen) wurde den Listen hinzugefügt und steht Ihnen auch als abgabefähiges Formular zur Verfügung.
  • Für die Nachweisung 670 wurden die inhaltlichen Vorgaben geändert. Die Liste steht Ihnen sowohl in der neuen als auch in der jetzt nicht mehr gültigen Version zur Verfügung.
  • Für die Nachweisung 671 wurden die inhaltlichen Vorgaben geändert. Die Liste steht Ihnen sowohl in der neuen, als auch in der jetzt nicht mehr gültigen Version zur Verfügung.

Für die Umsetzung der Kennzeichen und die Anpassung der Wertetabellen für NW670, NW671 sowie die Anlagen Mischungund Fondssteht Ihnen der Report RISSR_R30_2005 zur Verfügung. Beachten Sie dazu die Informationen im Abschnitt Auswirkungen auf den Datenbestand.

Neue Meldewesen-Zusatzkennungen

Die Meldewesen-Zusatzkennungen zur Kapitalanlage (ISSR_SPEC_ASSET bzw. ISS_SPEC_ASSETB) wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erweitert. Um die Anlagen gemäß der neuen Gesetzesregelungen nach R11/2005 abbilden zu können, müssen Sie die Anlagen mit den neuen Zusatzkennungen und einem Stichtag bearbeiten, der größer und gleich dem dem Gültigkeitsdatum der Umsetzung (= Datum der Stammdatenumsetzung auf AnlV2004) ist.

Achtung: Um die Anlagen mit Stichtag vor bzw. nach der Umsetzung der Zusatzkennungen getrennt voneinander abbilden zu können, stehen Ihnen jetzt verschiedene Transaktionen zur Verfügung:

  • Anlagen mit Stichtagsdatum vorder Umsetzung bearbeiten Sie in den Transaktionen ISSR_SPEC_ASSETO bzw. ISSR_SPEC_ASSETOBO (im Menü unter Zusatzkennzeichen zur Kapitalanlage → Alte Gesetzgebung).
  • Anlagen mit Stichtagsdatum nachder Umsetzung bearbeiten Sie in den Transaktionen ISSR_SPEC_ASSET bzw. ISSR_SPEC_ASSETB (im Menü unter Zusatzkennzeichen zur Kapitalanlage → Neue Gesetzgebung).
In diesen Transaktionen finden Sie die Meldewesen-Zusatzkennungen für die aktuell gültigen Listen nach R11/2005. Verwenden Sie diese Transaktionen, um die Anlagen mit dem neuen Stichtagsdatum (größer/gleich Gültigkeitsdatum der Umsetzung, d.h. Umsetzung der Stammdaten gemäßg AnlV2004) anzulegen. Beachten Sie dazu auch die Hilfe zur Erfassung in diesen Transaktionen.

Die notwendigen Zuordnungen und Einstellungen wurden in den Einführungsleitfaden aufgenommen (Bereich Variantenabhängige Einstellungen → Meldewesen-Zusatzkennungen).

R12/2005: Neuzuordnung der Unterabteilungen zu den Verzeichnissen 3 und 10 sowie Terminologieänderung Deckungsstock -> Sicherungsvermögen (Deckungsstockverzeichenis -> Vernögensverzeichnis)

Das Rundschreiben R12/2005 über die Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses ändert die Vorgaben des Rundschreibens R31/2002 (VA). Daduch ergeben sich Terminologieänderungen, die in die entsprechenden Formulare sowie (soweit möglich und sinnvoll) bereits auch in den wichtigsten Systembereichen übernommen wurden.

Mit dem Rundschreiben ändert sich auch die Zuordnung der Unterabteilungen der Vermögensverzeichnisse 3 und 10.

Achtung:
Diese Änderungen dürfen erst bei Meldungen ab dem 01.01.2006 berücksichtigt werden. Für das Jahr 2005 (Stichtag 31.12.2005) sind die Bestandslisten noch entsprechend des Rundschreibens R31/2002 abzugeben. Führen Sie die notwendigen Umstellungen für die Vermögensverzeichnisse also erst durch, wenn Sie die Bstandslisten für das Jahr 2005 erstellt haben (siehe unten).

Für die Anpassung der Zuordnungen sowie der Texte in den Wertetabellen steht Ihnen der Report RISSR_DV10UA_2005 zur Verfügung.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Um Ihre Daten auf die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen, sind folgende Aktivitäten in der angegebenen Reihenfolge notwendig:

1. Umsetzung der Anlagearten

Die Umsetzung der Anlagearten gemäß AnlV 2004 gilt als Gültigkeitsdatum für die Umsetzung auf die neuen gesetzlichen Regelungen. Erst wenn Sie diese Umsetzung vorgenommen haben, können Sie die Umsetzung der Kennzeichen in der Stammdatentabelle sowie die Anpassung der MW-Zusatzkennung der ISSR_SPEC_ASSET vornehmen.

Für die Umsetzung der Anlagearten steht Ihnen der Umsetzungsreport RISSR_ANLV2004 zur Verfügung. Die notwendige Zuordnungstabelle finden Sie im Einführungsleitfaden des Versicherungsaufsichtsrechtlichen Meldewesen unter Meldewesen-Umstellungen -> Deutschland-> Umstellung auf Anlageverordnung 2004.

  1. Überprüfen Sie die Zuordnungstabellen für die Umsetzung in der IMG-Aktivität Anlagearten neu zuordnen.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle in der Reportdokumentation genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Nehmen Sie die Umsetzung der Anlageart vor. Starten Sie dazu den Report RISSR_ANLV2004 (Transaktion ISSR_ANLV_2004).

2. Neuzuordnung und Erweiterung der Meldewesen-Zusatzkennung

Wenn Sie die Stammdatenumsetzung vorgenommen haben, müssen Sie die vorhandenen Kapitalanlagen mit den neuen Zusatzkennungen versehen, um die Anlagen korrekt im Meldewesen abbilden zu können. Verwenden Sie dazu die Transaktionen ISSR_SPEC_ASSET und ISSR_SPEC_ASSETB und weisen Sie den Anlagen ein Stichtagsdatum zu, dass gleich oder größer dem Umsetzungsdatum ( = Datum der Stammdatenumsetzung auf AnlV2004) ist.

Beachten Sie dabei besonders die Zuordnungen für die Durchsicht Fonds (Tabelle TISSR_ANLART_DS). Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zur Erfassung für diese Transaktionen.

Hinweis:
Der Bereich Fondszusammensetzung nach Zeilenstruktur Anlage 10 wurden aus dem Dialog der genannten Transaktionen entfernt, da die relevanten Fondsdaten nach der Umsetzung aus den Angaben im Bereich Zus. nach Sitz, Anl.Art, Handelbarkeit, Hedgefondsausgelesen werden.

3. Umsetzung der Kennzeichen und Anpassung der Wertetabellen zu Nachweisungen NW670/NW671 und Anlagen Mischungund Fonds

Für die Umsetzung der Kennzeichen zu den Nachweisungen bzw. Anlagen verwenden Sie den Report RISSR_R30_2005.

Die notwendigen Zuordnungstabellen finden Sie im Einführungsleitfaden des Versicherungsaufsichtsrechtlichen Meldewesen unter Meldewesen-Umstellungen -> Deutschland-> Umstellung auf R11/2005.

  1. Überprüfen bzw. Bearbeiten Sie die Zuordnungstabellen für die Umsetzung in den IMG-Aktivitäten dieses Bereichs.
Welche Aktivitäten notwendig sind, entnehmen Sie der Dokumentation zum Report sowie zu den einzelnen IMG-Aktivitäten.
  1. Stellen Sie sicher, dass alle in der Reportdokumentation genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Nehmen Sie die Umsetzung der Kennzeichen vor. Starten Sie dazu den Report RISSR_R30_2005 (Transaktion ISSR_R11_2005).

4. Neuzuordnung der Unterabteilungen der Verzeichnisse VV3 und VV10

Um die Neuzuordnung der Unterabteilungen des VV3 und VV10 vorzunehmen, verwenden Sie den Report RISSR_DV10UA_2005:

  1. Stellen Sie sicher, dass alle in der Reportdokumentation genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Starten Sie den Report (Transaktion ISSR_SV10UA_2005).

Achtung: Führen Sie diesen Report erst aus, wenn Sie die Bestandslisten für das Jahr 2005 (Stichtag 31.12.2005) erstellt und abgegeben haben. Die gesetzlichen Änderungen zu den Unterabteilungen der Vermögensverzeichnisse gelten gemäß BaFin erst für Meldungen des Jahres 2006 (Stichtag 01.01.2006) - die Neuzuordnung darf also erst ab diesem Zeitpunkt wirdsam sein.






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Length: 13689 Date: 20240520 Time: 150528     sap01-206 ( 204 ms )