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OFTP_PR_002_02 - Zulässigkeit der Reisetätigkeitsarten festlegen

OFTP_PR_002_02 - Zulässigkeit der Reisetätigkeitsarten festlegen

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Wenn Sie im vorigen Schritt Gruppierungen für die Zulässigkeit von Reisetätigkeitsarten für die Reiseplanung definiert haben, können Sie hier die für die einzelnen Gruppierungen zulässigen Reisetätigkeitsarten festlegen.

Wenn für eine Gruppierung alle vorhandenen Reisetätigkeitsarten für die Reiseplanung zulässig sein sollen, können Sie diese wahlweise alle der entsprechenden Gruppierung zuordnen oder für diese Gruppierung keinen einzigen Eintrag in dieser Tabelle vornehmen.

Wenn Sie keine Gruppierungen für die Zulässigkeit der Tätigkeitsarten für die Reiseplanung definiert haben, sind in dieser Tabelle keine Einträge vorzunehmen.

Die Tabelle wird leer ausgeliefert.

Die vorhandenen Reisetätigkeitsarten für die Reiseplanung seien

K Kundenbesuch
S Seminar
T Training

Die Gruppierungen seien

01 Filiale in Köln
02 Filiale in London - Vertrieb
03 Filiale in London - Produktion
04 Filiale in Amsterdam

In diesem Pflegeschritt werden folgende Einträge gepflegt:

01 K
01 S
03 K
03 T
04 K
04 S
04 T

Dann sind für die Mitarbeiter der Filiale in Köln (01) die Tätigkeitsarten Kundenbesuch (K) und Seminar (S) zulässig. Für die Mitarbeiter der Produktion in London (03) sind die Tätigkeitsarten Kundenbesuch (K) und Training (T) zulässig.

Für die Mitarbeiter des Vertriebs in London (02) sowie der Filiale in Amsterdam (04) sind jeweils alle Tätigkeitsarten zulässig.






RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   ABAP Short Reference  
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Length: 3117 Date: 20240523 Time: 083801     sap01-206 ( 37 ms )