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OHAAOEGV013 - Zuordnung Lohnarten zu Infotypen für Datenimport

OHAAOEGV013 - Zuordnung Lohnarten zu Infotypen für Datenimport

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In diesem Abschnitt definieren Sie, ob die beim Import des Datenträgers gebildeten Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) oder im Infotyp Ergänzende Zahlungen (0015) aufgegeben werden.

Die Lohnart PO70 (lohnsteuerpflichtiges Brutto lfd. Bezüge) zählt zu den wiederkehrenden Bezügen und muß deshalb im Infotyp 0014 aufgegeben werden.

Die Lohnart PO80 (lohnsteuerpflichtiges Brutto Sonderzahlungen) zählt zu den ergänzenden Zahlungen und muß deshalb im Infotyp 0015 aufgegeben werden.

Lohnart - Lohnartentext Beginn Ende Infotyp
PO70 - GV:stpfl. Brutto lfd 01.01.1800 31.12.9999 0014

PO80 - GV:stpfl. Brutto SZ 01.01.1800 31.12.9999 0015

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Sie haben den Arbeitsschritt Zuordnung Datenfelder zu Lohnarten für Datenimport bearbeitet.

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Es wird ein Mustercustomizing ausgeliefert, daß von Ihnen angepaßt werden muß. Wenn die Mustereinträge fehlen, kopieren Sie die Einträge aus dem Mandanten 000. Wählen Sie dazu Hilfsmittel -> Abgleich.

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Überprüfen Sie die Zuordnung der Infotypen zu Ihren Kundenlohnarten.
Sie können diese zur Kontrolle mit den Mustereinträgen vergleichen.






rdisp/max_wprun_time - Maximum work process run time   PERFORM Short Reference  
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Length: 2113 Date: 20240523 Time: 061712     sap01-206 ( 28 ms )