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OHAAOESV108 - Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen sowie Rundungen prüfen

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In diesem Arbeitsschritt richten Sie die Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen ein. Außerdem definieren Sie die Rundungsarten für die diese Beitragsgrenzen sowie den Betrag des Beitrags.

Sie legen in der Sicht V_T5APBS08 (Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen) für jeden Beitrag und jede Umlage fest, ob und welche Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage angewendet werden soll. Wenn Sie keine Konstante für die Höchst- bzw. Mindestbeitragsgrundlage angeben, dann nimmt das System keine Kappung bzw. Anhebung vor. Wenn das System dagegen eine Höchst- oder Mindestbeitragsgrundlage anwenden soll, geben Sie den Namen der entsprechenden Konstanten an. Die Konstante muß in der Sicht V_T511K (Abrechnungskonstanten) eingetragen sein.

Das System kann die Bemessungsgrenzen sowohl täglich als auch monatlich anwenden. Wenn das System die Konstante monatlich anwenden soll, setzen Sie in der Sicht V_T5APBS08 das Kennzeichen monatl. BG. Ein Wechsel zwischen der täglichen und monatlichen Anwendung innerhalb eines Monats ist nicht möglich. Die monatliche Höchst- bzw. Mindesbeitragsgrundlage ergibt sich aus der täglichen Höchst- bzw. Mindestbeitragsgrundlage multipliziert mit dem Faktor 30.

Sie können folgende Rundungsmethoden für die Beitragsgrundlagen und die Beitragsbeträge definieren:

  • keine Rundung
Dies entspricht zwei Nachkommastellen.
  • Rundung auf ganze Beträge (z.B. Euro)
  • Rundung auf eine Stelle nach dem Komma (z.B. Cent)

Generell rundet das System Beträge unter 0,005 bzw. 0,05 bzw. 0,5 auf 0 und Beträge ab diesen Werten auf 0,01 bzw. 0,1 bzw. 1.

Standardmäßig werden folgende Konstanten verwendet:

  • V2ATK (BVA: Tägliche HBG für laufenden Bezug)
  • V2MTK (BVA: Tägliche MBG für laufenden Bezug)
  • V2SJK (BVA: Jährliche HBG für Sonderzahlungen)
  • V1ATK (GKK: Tägliche HBG für laufenden Bezug)
  • V1SJK (GKK: Jährliche HBG für Sonderzahlungen)

Eine Besonderheit gilt bei Vorliegen von Mehrfachversicherungen gemäß § 19 Abs. 8 B-KUVG: Bei mehrfacher Krankenversicherung nach dem B-KUVG und einem oder mehreren anderen Bundesgesetzen sind bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage die Bestimmungen über die Mindestbeitragsgrundlage nicht anzuwenden.
Diese Regelung ist in der Standardauslieferung enthalten. Im Infotyp Wiederk. Be-/Abzüge (0014) muß eine Schalterlohnart (SAP-Musterlohnart P024) für die Mehrfachversicherung aufgegeben werden. Wenn die daraus abgeleitete, technischen Lohnart /M01 in der Abrechnung vorhanden ist, wendet das System die Mindestbeitragsgrundlage nicht an.

Darüber hinaus wendet das System die Mindestbeitragsgrundlage standardmäßig nicht an, wenn eine Karenz gegen Entfall der Bezüge vorliegt (siehe auch Abwesenheiten für Sonderbehandlung kennzeichnen).

  1. Wählen Sie die Aktion Beitragsgrundlagen und Rundungen prüfen.
Prüfen Sie die eingetragenen Konstanten für die Höchst- und Mindestbeitragsgrenzen, die Art der Kappung und die Rundungen.
  1. Prüfen Sie in den folgenden Aktionen die jeweiligen Beträge der Höchst- und Mindestbeitragsgrenzen.
Achten Sie darauf, ob die Konstanten täglich oder jährlich gelten.
  1. Legen Sie gegebenenfalls eigene Konstanten an.

In der Sicht V_T5APBS08 (Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen) muß für die SV-Gruppe 2 (öffentlicher Dienst) zu jeder SV-Anstalt, Beitragsgruppe und Umlage bzw. Beitrag ein Eintrag angelegt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter Beiträge und Umlagen.






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Length: 4994 Date: 20240523 Time: 042931     sap01-206 ( 81 ms )