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OHAAR_DL023 - Check constant

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In dem meisten Ländern schreibt der Gesetzgeber vor, daß der geldwerte Vorteil, der dem Mitarbeiter aus dem Arbeitgeberdarlehen entsteht, versteuert werden muß. Der geldwerte Vorteil entsteht dadurch, daß der vom Arbeitgeber gewährte Zinssatz niedriger ist als der marktübliche Zinssatz. Den marktüblichen Zinssatz legt der Gesetzgeber mit dem sog. Referenzzinssatz fest. Den Referenzzinssatz können Sie in diesem Arbeitsschritt in Ihrem System anpassen, wenn er vom Gesetzgeber geändert wird.

Der geldwerte Vorteil aus geringfügigen Darlehen muß in der Regel nicht versteuert werden. Die Grenze, die definiert, bis zu welcher Summe Darlehen als geringfügig angesehen werden, kann ebenfalls vom Gesetzgeber geändert werden. Diese Grenze können Sie im zweiten Teil dieses Arbeitsschritts überprüfen und ggf. anpassen.

Standardkonstanten für die Darlehensabrechnung:

Deutschland

,,REFIN,,Referenzzinssatz (6,00% Stand 1.10.99)

,,LZFGR,,Zinsfreigrenze
,,STFBI,,maximaler Zinsfreibetrag (Altdarlehnen)

Österreich

,,LZFST,,Zinsfreibetrag (Steuer)
,,LZFSV,,Zinsfreibetrag (SV)

England

,,LEXRT,,Exemption rate for small loans

Belgien

,,LMPEX,,Exemption amount - loan

Südafrika

,,LZFGR,,Zinsfreigrenze

Überprüfen Sie die Konstanten und passen Sie sie ggf. an die vom Gesetzgeber geänderten Werte an.

Weitere Informationen finden Sie in der SAP-Bibliothek der Personalabrechnung unter Abzüge -> Darlehen ->Berechnung des geldwerten Vorteils.






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Length: 2007 Date: 20240604 Time: 065829     sap01-206 ( 41 ms )