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OHADBAV740 - Endeverarbeitungsregeln pro Verarbeitungsanlaß anlegen

OHADBAV740 - Endeverarbeitungsregeln pro Verarbeitungsanlaß anlegen

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In einer Versorgungsordnung ist hinterlegt, daß eine monatliche Rente aus einem Berechnungsverfahren 'Dienstzeit auf Einkommen' einen Maximalwert von 70 % des versorgungsfähigen Einkommens nicht überschreiten darf. Gleichzeitig wird eine Mindestrente garantiert, die aus der Zahl der anrechenbaren Dienstjahre multipliziert mit 5 DM ermittelt wird.

Diese spezielle Regelung kann mit keinem der standardmäßig vorgeschlagen Berechnungsverfahren abgebildet werden. Es wird deswegen ein Endeverarbeitungsbaustein angelegt, der die Rente aus dem Berechnungsverfahren 'Dienstzeit auf Einkommen' entsprechend weiter prozessiert.

Kernstück der Enderverarbeitungsregel ist in diesem Fall ein kundeneigener Funktionsbaustein, in dem die Abfragen auf die Mindestrente und die Maximalrente entsprechend durchgeführt werden.

Sie haben bereits einen Anspruch mit abgeleiteter Leistungsart eingerichtet. Dem Anspruch haben Sie ein Berechnungsverfahren zugeordnet, dessen Ausprägungen Sie im Teil 'Steuerung Berechnungsverfahren' spezifiziert haben.

Sie haben die Möglichkeit einfache Endeverarbeitungen, wie z.B. die Deckelung einer Rente auf eine Obergrenze, im System zu hinterlegen. In der Regel ist es in komplizierteren Fällen notwendig einen eigenen Enderverarbeitungsbaustein anzulegen und diesen der Endeverarbeitungsregel zuzuordnen.

Nachdem Sie einen Funktionsbaustein angelegt haben, müssen Sie diesen in der Tabelle T5DWY als relevant für die Endeverarbeitung bekannt machen. Beachten Sie dabei die Namenskonvention für Funktionbausteine der Endeverarbeitung (siehe Mustereintrag in der T5DWY). Beachten Sie weiterhin, daß die Schnittstelle der Endeverarbeitungsbausteine im Standard festgelegt ist (siehe Musterbaustein).

Endeverarbeitungsregeln können an verschiedenen Stellen im Ablauf des Rentenermittlers integriert werden. Diese sind durch die Zeitpunkte der Endeverarbeitung spezifizierbar. Zum Beispiel kann eine Endeverarbeitung nach einer Zuwachsermittlung für eine Unverfallkeitsrechnung aufgerufen werden.






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Length: 2281 Date: 20240523 Time: 060512     sap01-206 ( 56 ms )