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OHADBLA330 - Steuerfreiheit der Übernachtung regeln

OHADBLA330 - Steuerfreiheit der Übernachtung regeln

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In diesem Arbeitsschritt überprüfen Sie die Höhe der steuerfreien Pauschalbeträge für die Übernachtung und bestimmen die Ausweislohnarten der Übernachtung für die Abrechnung.

  1. Übernachtungspauschalen überprüfen:
Die Höhe des Steuerpauschalbetrages richtet sich nach der steuerlichen Abrechnung.
  1. Ausweislohnarten bestimmen:
Die steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile der erstatteten Aufwendungen können Sie abhängig von der steuerlichen Abrechnung in verschiedenen Lohnarten ausweisen.

Da bei Dienstreisen die in den steuerfreien Beträgen enthaltene Vorsteuer abgezogen werden kann, ist für jeden Vorsteuersatz eine andere Lohnart zu wählen.

Bei der Überleitung der steuerfreien Übernachtungskosten in die Komponenten Finanzwesen und Controlling (FI/CO) werden diese Lohnarten für den Vorsteuerabzug auf verschiedene Konten gebucht.
Diese Unterscheidung ist bereits in den Musterlohnarten vorgesehen.

Die Übernachtungskosten für eine Dienstreise enthalten einen Vorsteueranteil, während für Einsatzwechseltätigkeit keine Vorsteuer abgezogen werden kann.

Die Kosten für ein Dienstreise werden in einer anderen Lohnart ausgewiesen als die Kosten für Einsatzwechseltätigkeit.

Sie haben bereits Übernachtungsarten (z.B. Hotels oder Pensionen) eingerichtet.

Bestimmen Sie die Ausweislohnarten für die Übernachtungskosten.

Über die hier hinterlegten Lohnarten wird die Überleitung ins FI/CO
bestimmt.

Zudem erfolgt über diese Lohnarten die Kumulation in das Gesamtbrutto
und das steuerfreie bzw. steuerpflichtige Brutto des Mitarbeiters.






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Length: 2186 Date: 20240523 Time: 083159     sap01-206 ( 33 ms )