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OHADBLE003 - Regelungen für 13. Monatseinkommen einrichten

OHADBLE003 - Regelungen für 13. Monatseinkommen einrichten

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In diesem Arbeitsschritt richten Sie für die einzelnen Mitarbeiterkreisgruppierungen die entsprechenden Regelungen zur Zahlung eines 13. Monatseinkommens ein.

Sie haben die Tarifgebietsgruppierungen für das 13. Monatseinkommen eingerichtet.

Die Mustereinträge für den Bereich der alten Bundesländer entsprechen den gültigen Werten im Baugewerbe nach dem Tarifvertrag von 1997/98 bzw. 1996.

Richten Sie eine Regelung zur Zahlung eines 13. Monatseinkommens wie folgt ein:

  1. Wählen Sie eine Tarifgebietsgruppe für das 13. Monatseinkommen aus, für die Sie Regelungen eingeben wollen.
  2. Wählen Sie eine Mitarbeiterkreisgruppierung für Baulohn aus.
  3. Geben Sie einen Gültigkeitszeitraum ein.
  4. Tragen Sie in der Gruppe 'Individuelle Vorgabe' eine Lohnart ein, mit der Sie in der Abrechnung die automatische Berechnung übersteuern können.
  5. Tragen Sie in der Gruppe 'Ermittlungszeitpunkte' die von Ihnen vorgesehenen Monate für einen Abschlags- und den Auszahlungsmonat ein. Hinterlegen Sie die entsprechenden Abstellungslohnarten.
  6. Hinterlegen Sie in der Gruppe 'Berechnungsdaten' die Berechnungsgrundlage für das 13. Monatseinkommen. Dabei stehen Ihnen im Standard verschiedene Berechnungsformeln zur Verfügung, die zusätzliche Angaben erfordern. Füllen Sie dazu die übrigen Felder.

Bei der Rechenregel 05 wird das 13. Monatseinkommen gekürzt, wenn der Mitarbeiter im Laufe des Jahres krank war oder unentschuldigt gefehlt hat. Hierzu sind folgende zusätzliche Customizingeinstellungen erforderlich:

Sicht Abwesenheitsbewertung: Durchschnitte/ Konstanten
Jede Bewertungsregel, die das 13. Monatseinkommen infolge von Krankheit kürzen soll, muss die interne Lohnart /BWL erzeugen.
Jede Bewertungsregel, die das 13. Monatseinkommen infolge von unentschuldigten Fehltagen kürzen soll, muss die interne Lohnart /BWM erzeugen.

Folgende Felder nehmen auf die jeweilige Berechnungsformel bezug. Erfolgt keine Eingabe, so wird der Standardwert verwendet. Wird ein Feld mit Mußeingabe nicht gefüllt, so erfolgt keine Auszahlung.

  • Formel 01: (alt)
  • LArt geleistete Std.

  • LArt Stundenvorgabe

  • LArt für Bewertung

  • Prozentsatz

  • Formel 02:
  • LArt für Bewertung: Mußeingabe

  • Prozentsatz: Mußeingabe

  • Formel 03: (Auszubildende TV 97/98)
  • Festwert: Mußeingabe,

  • Prozentsatz: Standardwert: 0.

  • Formel 04: (Techn./Kaufm. Angestellte, Poliere TV 97/98)
  • LArt für Bewertung: Abstellen der Bewertungsgrundlage,
    Mußeingabe.

  • Festwert: Standardwert: 1.

  • Bewertungsmonat: Der Tarifstundenlohn dieser Periode des
    laufenden Jahres dient als
    Bewertungsgrundlage.
    Standardwert: Auszahlungsmonat.

  • Bewertungsdatum: Dieses Feld kann alternativ zum Feld
    Bewertungsmonat ausgefüllt werden.
    Standardwert: Auszahlungsmonat.

  • Prozentsatz: Mußeingabe

  • Formel 05: (Gewerbliche Mitarbeiter TV 97/98)
  • LArt für Bewertung: Abstellen der Bewertungsgrundlage,
    Mußeingabe.

  • Festwert: Anzahl der Feststunden,
    Standardwert: 130 Feststunden.

  • Bewertungsmonat: Der Tarifstundenlohn dieser Periode dient als
    Bewertungsgrundlage.
    Standardwert: Auszahlungsmonat.

  • Bewertungsdatum: Dieses Feld kann alternativ zum Feld
    Bewertungsmonat ausgefüllt werden.
    Standardwert: Auszahlungsmonat.

  • LArt Stundenvorgabe: Anzahl wird zu den Feststunden addiert. Für
    manuelle Vorgabe (z.B. Infotyp 15) vorgesehen.

  • Die Kürzungsstunden werden automatisch berechnet. Es werden maximal 28 Kürzungsstunden berechnet.

  • Formel 06: (Gewerbliche Mitarbeiter TV 2019/19)
  • Wie Formel 05, nur werden keine Kürzungsstunden berücksichtigt.

Im Feld Arbeitszeitanteil definieren Sie, ob und wie der durchschnittliche Arbeitszeitanteil der vergangenen (bis zu 12) Monate bei der Höhe des 13. Monatseinkommens berücksichtigt werden soll.

Möchte man das 13. Monatseinkommen in zwei Perioden auszahlen, so sind folgende Felder zu füllen: 2. Auszahlungsmonat, Lohnart für 2. Auszahlung und Prozent 1. Auszahlung.

Bei einem Regelansprung ist folgendes zu beachten. Die erste Auszahlung erfolgt im Berechnungsmonat. Der Betrag des verbleibenden Anteils wird in der Lohnart /bwp abgestellt. Die Lohnart /bwp wird von Periode zu Periode bis zum 2. Auszahlungsmonat weitergereicht. Zum Zeitpunkt des Regelansprungs bedindet sich in der Kopfzeile der it bereits nur der Teilbetrag. Sollen die berechneten 100 % des 13. Monatseinkommens in einer Regel verändert werden, so muß die Lohnart /bwp zusätzlich berücksichtigt werden.






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Length: 6939 Date: 20240523 Time: 073323     sap01-206 ( 93 ms )