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OHADBLM200 - Personalrechenregel anpassen

OHADBLM200 - Personalrechenregel anpassen

General Material Data   RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases  
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  1. Monatliche Mehrarbeitsberechnung

Durch die Funktion PIT wird die Personalrechenregel DBM6 prozessiert. Mehrarbeitsstunden werden als Differenz der geleisteten Stunden abzüglich der Mindestentgeltstunden erzeugt. Dazu wird zuvor die Tabelle IT sortiert.

Die Stunden vor Einbehalt werden durch die Funktion DBAU FLEX in die Variable /BEM gestellt.

Die Berechnung von Mehrarbeiten erfolgt nur dann, wenn die Einbehaltsstunden die Grenze aus dem Arbeitszeitmodell überschreiten. Der übersteigende Teil wird durch die Funktion DBAU FLEX in die Variable /BEL gestellt.

  1. Tägliche Mehrarbeitsberechnung

Durch die Funktion PZL wird die Personalrechenregel DBM0 prozessiert, die für jeden Tag Mehrarbeitsstunden als Differenz der der geleisteten Stunden abzüglich Sollstunden erzeugt und in den Tagesnachweis Bauwirtschaft abstellt.

Die Berechnung von Mehrarbeiten erfolgt in der Regel DBM0 nur dann, wenn die Einbehaltsstunden die Grenze aus dem Arbeitszeitmodell überschreiten.

Der übersteigende Teil wird durch die Funktion DBAU FLEX in die Variable /BEL abgestellt.

Diese Grenze wird dann durch die Personalrechenregel DBM2 durch Stunden abgebaut, die über die tägliche Sollarbeitszeit hinausgehen. Die Grenze wird aber auch durch eine Unterschreitung der täglichen

Die Grenze wird aber auch durch eine Unterschreitung der täglichen Sollarbeitszeit wieder aufgebaut. Dies erfolgt durch die die Personalrechenregel DBM4.

Die erste Mehrarbeitsstunden wird also gebildet, wenn die Variable /BEL null ist.

Das Kennzeichen Mehrarbeit wird aus dem Flexibilisierungsmodell durch die Operation DBAU MA bestimmt.

Die Lohnart für die Mehrarbeit wird durch die Operation DBAU ML ermittelt.

Falls Sie unterschiedliche Mehrarbeitslohnarten verwenden wollen, so können Sie diese mit der Operation WGTYP bestimmen.

Kopieren Sie in diesem Fall die Regel DBM3auf eine kundeneigene Regel und tragen Sie dann Ihre Lohnarten für Mehrarbeiten ein.

Erweitern Sie gegebenfalls die Regel.

Diese vom Standard ausgelieferte Mehrarbeitsberechnung bildet nicht den

BRTV 97/98 bezüglich der Ermittlung der Überstunden ab.

Dies bezieht sich sowohl auf den zweiwöchigen Ausgleichzeitraum laut §3, Regelung 5.11, als auch auf die Regelung 5.12.






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Length: 3116 Date: 20240523 Time: 060613     sap01-206 ( 53 ms )