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OHADBLS300 - Tarifliche Arbeitszeiten festlegen

OHADBLS300 - Tarifliche Arbeitszeiten festlegen

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Für die Berechnung des Überbrückungsgeldes gilt folgende tarifvertragliche Regelung:

Sinkt die betriebliche monatliche Winterarbeitszeit unter die tarifliche Winterarbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche, so ist das Überbrückungsgeld nicht für die tatsächlichen Ausfallstunden sondern für Zahlstunden zu gewähren.

Die Zahlstunden ergeben sich, wenn die Zahl der ausgefallenen Arbeitsstunden mit dem Faktor vervielfacht wird, der sich aus dem Verhältnis der tariflichen Monatsarbeitszeit (7,5 Stunden pro Tag) zur betrieblich vereinbarten Monatsarbeitszeit ergibt.

Diese Regelung gilt nur für den achtmonatigen Ausgleichszeitraum.

Im November wird anstatt der tariflichen Monatsarbeitszeit von 157,5 Stunden (21 * 7,5) nur 130 Stunden gearbeitet.

Von den 130 vorgesehenen Arbeitsstunden fallen 30 witterungsbedingt aus. Das Überbrückungsgeld ist wie folgt zu gewähren:

  • 30 Ausfallstunden * 157,5 tarifliche Arbeitstunden
    / 130 betrieblich vereinbarte Stunden
    = 36,3 Zahlstunden.
  • Den Faktor 157,5/130 = 1,21 nennen wir den Divisor Arbeitszeit.

Die betriebliche Monatsarbeitszeit wird in der Abrechung über den Teilmonatsfaktor Teilmonat GSDIVI(Gesamtarbeitszeit gemessen in Arbeitsstunden) gesetzt.

Um die tariflich relevanten Werte abzubilden, pflegen Sie die Felder Arbeitsstunden pro Tag für die Wochenarbeitszeit und Arbeitsstunden pro Monat für die Monatsarbeitszeit.

Die Arbeitstage pro Monat werden in der Abrechnung durch den Teilmonatsfaktor Gesamtmonat GASOLLabgebildet.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Divisor Arbeitszeit zu bestimmen:

Methode 1: Über die Personalrechenregel DKX0

Methode 2: Über die Funktion DBAU UGDA

Möchten Sie die Methode 2 nutzen, so haben Sie im Personalrechenschema DKB0folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Deaktivieren Sie die Zeile
    ACTIO DKX0 AR Divisor Arbeitszeit ermitteln
  • Aktivieren Sie die Zeile
    DBAU UGDA DBAU UGDA: Divisor Arbeitszeit über 0192

Die Berechnung des Divisors Arbeitszeit erfolgt in der Methode 1 in der Personalrechenregel DKX0.

Für die Methode 2 erfolgt die Berechnung über die Funktion DBAU UGDA:
Diese wertet für die Zeiträume im Infotyp Bauwirtschaft Zuordnungdie tarifliche Arbeitszeit aus, falls dort ein Arbeitszeitflexibilisierungsmodell angegeben ist.

  1. Beachten Sie bitte bei beiden Methoden folgende Besonderheiten:
    1. Für gewerbliche Stundenlöhner wird die tarifliche monatliche Arbeitszeit als Produkt der Arbeitsstunden pro Tag und der Arbeitstage gebildet.
    2. Für Monatslöhner bzw. Angestellte wird die tarifliche Monatsarbeitszeit verwendet.
  2. Das Überbrückungsgeld auf Zahlstunden wird im Personalrechenschema DKB0durch die Funktion PZLin der Regel DKA0berechnet.
    1. Das Überbrückungsgeld auf Zahlstunden steht in der Lohnart /64F.
    2. Die Ausfallstunden stehen in der Lohnart /647.
    3. Der Divisor Arbeitszeit steht in der Lohnart /64Dund in der Variablen &SWDA.
  3. Im Infotyp Bauwirtschaft Vorarbeitgeber müssen die Ausfallstunden und Zahlstunden für das Überbrückungsgeld erfasst werden.





  4. RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   CPI1466 during Backup  
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    Length: 4364 Date: 20240604 Time: 061355     sap01-206 ( 58 ms )