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OHADKU111 - Bewertungsgrundlage bilden

OHADKU111 - Bewertungsgrundlage bilden

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Da für Zeiträume vor dem 1.1.1998 das Kurzarbeitergeld auf Basis der Ausfallstunden, die mit einem Stundensatz multipliziert werden, berechnet wird, muß eine Bewertungsgrundlage gebildet werden. Gehen Sie wie im folgenden beschrieben vor.

Achten Sie darauf, daß Sie Einträge die Sie ändern auf den Zeitraum vor dem 1.1.1998 abgrenzen, da sonst die aktuellen Einstellungen überschrieben werden und evtl. falsche Ergebnisse erzeugt werden.

Die Bewertungsgrundlage wird für Mitarbeiter mit festen Bezügen
in der Regel aus den ständig gezahlten laufenden Bezügen des Monats ermittelt.

  1. Bewertungsgrundlage für Mitarbeiter mit festen Bezügen:
    1. Mitarbeiter mit festem Stundenlohn:
Ist der Mitarbeiter am Ausfalltag z.B. im Zeitlohn beschäftigt,
so ist für die Berechnung des KuG der tariflich bzw.
vertraglich zustehende Brutto-Stundenlohn zugrunde zu legen.
Hinzuzurechnen sind vermögenswirksame Leistungen.
  1. Mitarbeiter, die Monatslohn bzw. ein festes Gehalt erhalten:
Als Bewertungsgrundlage ist i.d.R. das sozialversicherungspflichtige
Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

Die Benutzerlohnarten für den Stundenlohn, den Monatslohn, das Gehalt
und die vermögenswiksamen Leistungen sind in der Verarbeitungsklasse 71 mit 1 zu schlüsseln.

Für Akkord- bzw. Leistungslöhner tritt an die Stelle des
tariflich oder vertraglich vereinbarten Stundenlohnes das Entgelt,
das der Mitarbeiter im letzten oder vorletzten Abrechnungsmonat
erhalten hat.

  1. Bewertungsgrundlage für Mitarbeiter mit variablen Bezügen:
    1. Zuschläge, die in der Lohnart mit Betrag gespeichert sind,
      schlüsseln Sie mit 2.
    2. Zuschläge, die in der Lohnart mit Anzahl gespeichert sind,
      schlüsseln Sie mit 3.
    3. Zuschläge, die in der Lohnart mit Betrag und Anzahl gespeichert
      sind, schlüsseln Sie mit 4.

Falls Sie die Zuschläge aus den Vormonaten berücksichtigen wollen,
müssen die Mitarbeiter im Infotyp Kurzarbeit die entsprechende
Sonderegelung gespeichert haben.
Die Zuordnung der Sonderregeln definieren Sie im Arbeitsschritt
Berechtigte Personen festlegen.
In diesem Fall werden im Personalrechenschema DKU0 die variablen
Bestandteile durch Funktion DKUG mit Parameter VAR eingelesen.

Falls Sie die Sonderregelungen nicht verwenden,
werden die Zuschläge aus dem aktuellen Monat berücksichtigt.

  1. Lohnanteile, die für die Bewertungsgrundlage
    nicht berücksichtigt werden:
    1. Mehrarbeitszuschläge
    2. Einmalige Zuwendungen
    3. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen
    4. Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge
    5. Auslösungen, Fahrtkosten

Ihr Lohnartenkatalog für die laufenden Bezüge und die
Zuschlagslohnarten ist eingerichtet.

Die Musterlohnarten wurden für die festen Bezüge entsprechend abgegrenzt.

  1. Kennzeichnen Sie Ihre Lohnarten für die Bewertungsgrundlage in der Verarbeitungsklasse 71.
  2. Falls Sie variable Bezüge im oben genannten Sinn bezahlen
    und diese in die Bewertungsgrundlage einfließen sollen,
    sollten Sie auch das Personalrechenschema DKU0 überprüfen.
  3. Bei der Definition der berechtigten Personen sollten Sie die Sonderregeln berücksichtigen.





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Length: 4487 Date: 20240523 Time: 045216     sap01-206 ( 36 ms )