Ansicht
Dokumentation

OHADKU230 - Zeitraum für pauschalierte SV-Erstattung 100% festlegen

OHADKU230 - Zeitraum für pauschalierte SV-Erstattung 100% festlegen

BAL Application Log Documentation   Fill RESBD Structure from EBP Component Structure  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

In dieser Customizing-Aktivität legen Sie für einzelne Referenznummern den Zeitraum fest, in dem für alle Arbeitnehmer der Referenznummer, welche an der Kurzarbeit teilnehmen, die pauschalierte SV-Erstattung in Höhe von 100% beantragt werden soll.

Hinweis:
Mit der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV), gültig ab März 2020, wird die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung ermöglicht. Da die 100%-SV-Beitragserstattung für den Zeitraum von 01.03.2020 bis 31.12.2020 der Standardfall ist, ist es nicht notwendig diese Aktivität auszuführen. Die 100%-SV-Beitragserstattung ist bereits durch die Teilapplikation SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld (KUSV), die für diesen Zeitraum im Standard aktiv ist, vorgegeben (siehe Customizing-Sicht Gültigkeitsintervalle gesetzlicher Teilapplikationen (V_T596C)).

Gültig für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020:

Die Ausführung dieser Customizing-Aktivität ist im Zeitraum von 01.03.-31.12.2020 nicht notwendig, da dieser Zeitraum für die 100%-SV-Beitragserstattung bereits standardmäßig durch die Teilapplikation SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld (KUSV) vorgegeben ist (siehe Hinweis oben).

Gültig für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010:

Mit dem dritten SGB IV Änderungsgesetz wird der § 421t des SGB III dahingehend ergänzt, dass dem Arbeitgeber für ab dem 1.Januar 2009 in mindestens einem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergelds in einem Betrieb auch für alle anderen Betriebe des Arbeitgebers auf Antrag 100% der von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet werden.
Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2010.

Liegen die Voraussetzungen für die pauschalierte SV-Erstattung in Höhe von 100% vor, kann die SV-Erstattung über den Erstattungsantrag und die Abrechnungslisten Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Im SAP-System muss dafür gesorgt werden, dass alle Arbeitnehmer der KuG-Referenznummern, für welche die Voraussetzungen zutreffen, auf einer Abrechnungsliste mit der Kennzeichnung "pauschalierte SV-Erstattung 100%" aufgeführt werden.






RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 2914 Date: 20240523 Time: 075120     sap01-206 ( 68 ms )