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OHADKU331 - Zuschuß durch Nettovergleich einrichten

OHADKU331 - Zuschuß durch Nettovergleich einrichten

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Mitarbeiter sollen auch während der Kurzarbeitsmonate mindestens
90% von ihren gewöhnlichen Nettos erhalten.

Es ist also ein Zuschuß zu gewähren, der die Differenz
des 90%-gen gewöhnlichen Nettos und der Summe aus dem Kurzlohn und
dem Kurzarbeitergeld enthält.

Gewöhliches Netto: 2500,- DM

Kurzlohn: 1000,- DM

Kurzarbeitergeld: 1000,- DM

Zuschuß zum Kurzarbeitergeld: 250,- DM

Bei der Berechnung dieses Zuschusses sind fast drei Monatsabrechnungen
notwendig. Die drei Abrechnungen werden intern nacheinander berechnet.

Nach dem Einlesen der Grunddaten wird für Mitarbeiter mit
Zuschußvariante 30 eine Abrechnung ohne Kurzarbeit durchgeführt.
Dieser Nettobetrag wird in der Lohnart /634 gespeichert.

Danach wird eine Abrechnung mit Kurzarbeit durchgeführt.

Schließlich wird der Zuschuß in der Regel DKR0
berechnet und in der Lohnart /624 ausgewiesen.

  1. Zum Einrichten des Zuschußverfahrens müssen Sie Teilschemen
    aktivieren:
    1. Im Schema D000 das Teilschema DKM0.
      Hier wird das Vergleichsnetto berechnet, das der Mitarbeiter ohne
      Kurzarbeit erzielt hätte.
    2. Im Schema DKU1 das Teilschema DKN1.
      Hier wird der Zuschuß berechnet und in die Lohnarte /624 gestellt.
  2. Schließlich benötigen die Mitarbeiter noch die entsprechende
    Zuschußvariante im Infotyp Kurzarbeit.
    Diese können Sie im Punkt Berechtigte Mitarbeiter
    festlegen
    den Mitarbeitern vorgeben werden.
  1. In den Teilschemen DKM0 und DKN1 sind alle Kundenmodifikationen
    einzufügen, die auch im Schema D000 in den entsprechenden Bereich
    vorhanden sind.
Es können aber Funktionen deaktiviert werden, die für die Berechnung
des Vergleichsnetto irrelevant sind.
  1. Sie können den Zuschuß in einer eigenen Lohnart ausweisen.
    1. Der Zuschuß wird im Schema DKN1 durch die Rechenregel DKR0
      berechnet und in die Lohnart /624 ausgewiesen:
      Durch eine Kopie der Regel können Sie den Zuschuß auch einen anderen
      Prozentsatz verwenden und in einer anderen Lohnart ausweisen.
    2. Beachten Sie jedoch, die Variablen und genauso wie in der Musterregel zu behandeln.
  2. Wird bei der Berechnung des Vergleichsnetto von einen zu niedrigen
    Brutto ausgegangen, so kann die Bruttodifferenz korrigiert werden.
Im Standard ist hierfür die Lohnart MK60 vorgesehen.





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Length: 3467 Date: 20240604 Time: 060821     sap01-206 ( 343 ms )