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OHADOE530 - Lohnart zur Vorgabe eines Nettobetrags einrichten

OHADOE530 - Lohnart zur Vorgabe eines Nettobetrags einrichten

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Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld wird eine Lohnart benötigt, mit der abweichend von einer maschinellen Grundlagenberechnung ein Nettobetrag vorgegeben werden kann, der bei der Zuschußberechnung während der Mutterschutzfrist verwendet wird.

  • Die Vorgabelohnart kann über die Informationstypen wiederkehrende Be- und Abzüge (0014) oder Einmalige Be- und Abzüge (0015) aufgegeben werden. Bei der Eingabe muß sowohl ein Betrag als auch die Anzahl der Kalendertage, für den dieser Betrag gilt, angegeben werden. Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld wird dann dieser Betrag durch die vorgegebene Anzahl der Kalendertage dividiert und fließt so in die Zuschußberechnung ein.

  • Bei einer Eingabe der Lohnart über den Infotyp Einmalige Be- und Abzüge (0015) ohne Betrag und Anzahl wird im Aufgabemonat in der Abrechnung eine maschinelle Berechnung der Grundlagen zum Mutterschaftsgeld ausgelöst. Die Aufgabe der Lohnart dann allerdings notwendig und sinnvoll, sofern bei dem gewählten Berechnungsmodell zukünftige Änderungen der Bezüge nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wird diese Lohnart dann drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist aufgegeben. In der Abrechnung wird dann bei Erkennen dieser Lohnart eine Nettoarbeitsentgelthochrechnung durchgeführt. Die Ergebisse der Grundlagenberechnung werden in der technischen Lohnart /0ZM gespeichert. Die Hochrechnung wird in den folgenden zwei Monaten fortgeführt, so daß zum Zeitpunkt des Beginns der Mutterschutzfrist eine Grundlage zur Berechnung des Zuschusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorhanden ist.

Der maschinell berechnete Zuschuß wird während der Mutterschutzfrist mit der Lohnart /5ZM (masch. Zusch.Muschgeld) zur Auszahlung gebracht.

Bei einem Berechnungsmodell mit Berücksichtigung zukünftiger Änderungen wird die Berechnung der Grundlagen automatisch in Abhängigkeit von der Abwesenheit Mutterschutz gestartet, so daß die Lohnart lediglich als Vorgabe eines abweichenden Nettobetrags verwendet wird.

Eine Mitarbeiterin, bei der ab dem 15. April eines Jahres die Mutterschutzfrist beginnt, ist in den drei Monaten vor der Mutterschutzfrist unbezahlt abwesend, so daß keine maschinelle Berechnung des Zuschusses erfolgen kann. Wäre die Mitarbeiterin anwesend gewesen, hätte sie ein Nettoentgelt von 3.120 DM pro Monat erhalten. Durch Aufgabe der Lohnart OZMG mit dem Betrag 3.120 DM und 30 Tagen (Anzahl) im Infotypen Einmalige Be- und Abzüge (0015) zum 01. April des Jahres erreichen Sie, daß während der Mutterschutzfrist pro Kalendertag 79 DM als Zuschuß zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden. Der Betrag ergibt sich aus der Division des Betrages von 3.120 DM durch die Anzahl der Tage abzüglich des Krankengeldes der Krankenkasse in Höhe von 25 DM.

In der SAP-Standardauslieferung wird die Musterlohnart OZMG als Vorgabelohnart für das Nettoentgelt verwendet.

  1. Wählen Sie Lohnarten kopieren.
Nach Eingabe der HCM Lokalisierung 01 gelangen Sie auf die Pflegeoberfläche des Lohnartenkopierers.
  1. Tragen Sie in das Feld OLArt die zu kopierende SAP-Musterlohnart OZMG und in das Feld CLArt den Namen Ihrer Kundenlohnart ein.
  2. Wählen Sie Weiter.





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Length: 4165 Date: 20240603 Time: 220208     sap01-206 ( 101 ms )