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OHADOEV0A2 - Kindererziehungszuschlag einrichten

OHADOEV0A2 - Kindererziehungszuschlag einrichten

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Es sind zwei verschiedene Möglichkeiten zur Aufgabe eines Kindererziehungszuschlages vorgesehen. Beim Einrichten des Systems sollte eine Entscheidung getroffen werden, auf welche der beiden Arten der Kindererziehungszuschlag aufgegeben werden soll.

  1. Der Kindererziehungszuschlag wird beim Versorgungsurheber aufgegeben. Er wird bei der Abrechnung aller Hinterbliebenen berücksichtigt. Bei der Abrechnung von Hinterbliebenen wird der aufgegebene Betrag auf den Prozentsatz der Hinterbliebenenversorgung gekürzt und gegebenenfalls eine Familienkürzung berücksichtigt. Verwenden Sie als Kopiervorlage die Musterlohnart OVKE. Der Auszahlungsbetrag wird in der technischen Lohnart /OVC in der Ergebnistabelle ausgewiesen.
  2. Der Kindererziehungszuschlag wird beim Versorgungsempfänger aufgegeben. Es erfolgt keine Kürzung des aufgegebenen Betrages. Verwenden Sie als Kopiervorlage die Musterlohnart OVKB. Der Auszahlungsbetrag wird in der technischen Lohnart /OVD in der Ergebnistabelle ausgewiesen.
  1. Entscheiden Sie Sich für eine der beiden Möglichkeiten:
  • Wenn Sie sich für eine Aufgabe des Kindererziehungszuschlages beim Versorgungsurheber entschieden haben, kopieren Sie die Lohnart OVKE auf Ihren Kundennamensraum.
  • Wenn Sie sich für eine Aufgabe des Kindererziehungszuschlages beim Versorgungsempfänger entschieden haben, kopieren Sie die Lohnart OVKB auf Ihren Kundennamensraum.
  1. Überprüfen Sie die Schlüsselung Ihrer Lohnart in der Verarbeitungsklasse 83:
  • Wenn Sie die Musterlohnart OVKE kopiert haben, muß die Lohnart in der Verarbeitungsklasse 83 mit 5 geschlüsselt werden.
  • Wenn Sie die Musterlohnart OVKB kopiert haben, muß die Lohnart in der Verarbeitungsklasse 83 mit 4 geschlüsselt werden.
  1. Wählen Sie Sichern.
  • Das Ruhegehalt incl. Kindererziehungszuschlag darf maximal den Wert des Ruhegehaltes betragen, das entsteht, wenn die Beamtin die Zeit des Erziehungsurlaubes voll als ruhegehaltfähige Zeit angerechnet bekommt und somit keinen Anspruch auf Zahlung eines Kindererziehungszuschlag hat. Diese Höchstgrenzenbetrachtung und eventuelle Kürzung des Kindererziehungszuschlags wird vom System nicht automatisch durchgeführt (im Gegensatz zur Ruhensregelung).
  • Nur die technischen Lohnarten /OVC bzw. /OVD sind bruttowirksam. Diese werden auch für die Versorgungsempfängerstatistik herangezogen.





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Length: 3168 Date: 20240523 Time: 074025     sap01-206 ( 86 ms )