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OHADOE_BUEZ_030 - Überzahlungsrelevante Lohnarten + Schalterlohnarten zuordnen

OHADOE_BUEZ_030 - Überzahlungsrelevante Lohnarten + Schalterlohnarten zuordnen

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In dieser IMG-Aktivität ordnen Sie überzahlungsrelevante Lohnarten und Schalterlohnarten den Summenlohnarten zu, die die Bruttoüberzahlung betreffen.
Dies erfolgt über eine Sicht der Tabelle T596J in Verbindung mit der Teilapplikation BUEZ. In dieser Sicht befinden sich folgende Summenlohnarten, denen Sie die überzahlungsrelevanten Lohnarten und Schalterlohnarten zuordnen können:

  • PLLB- Primärlohnart Laufende Bezüge
    Hierzu gehören beispielsweise Bruttolohnarten wie OD01(Grundentgelt), OD02(indiv. Zwischen-/Endstufe) oder OD03(Besitzstand Kinder).
    Die Musterauslieferung können Sie mit Ihren Kundenlohnarten ergänzen.
    Einzig die Lohnart /149 (ZV-pflichtige Zuwendung) taucht hier als technische Lohnart auf, da sich die ZV-pflichtige Zuwendung nicht eindeutig aus den Primärlohnarten ableiten lässt.
  • PLUB- Primärlohnart Unständige Bezüge
    Hierzu gehören die zeitversetzt zu verarbeitenden Lohnarten (Verarbeitungsklasse 65=2) für die unständigen Bezüge. Grund für die Differenzierung ist, dass regulär auszuzahlende unständige Bezüge nicht zur Aufrechnung gegen Überzahlungen herangezogen werden. Erst wenn diese Lohnarten zu einem späteren Zeitpunkt erneut geändert werden, dürfen Verrechnungen stattfinden.
  • NTAT- Netto, ATZ-Aufstockungen
    Die Aufstockungen für die Altersteilzeit finden sich in den folgenden technischen Lohnarten:
  • /611 (ATZ tar. Aufstockung 1)

  • /612 (ATZ tar. Aufstockung 2)

  • /O50 (Aufstockung KG-Zuschuß).

Ordnen Sie der Summenlohnart keine weiteren Lohnarten zu.
  • NTKG- Netto, Kindergeld
    Das Kindergeld steht in der Lohnart /4KG (Kindergeld).
    Ordnen Sie der Summenlohnart keine weiteren Lohnarten zu.
  • NTSV- Netto, SV-AN-Anteil
    Für überzahlte Primärlohnarten wurden bereits SV-Arbeitnehmerbeiträge entrichtet, die mit der Rückzahlung zu erstatten sind. Ordnen Sie die folgenden entsprechenden Lohnarten der vier SV-Sparten zu:
  • /350 (KV-AN-Anteil,lfd.Entgelt)

  • /360 (RV-AN-Anteil,lfd.Entgelt)

  • /370 (AV-AN-Anteil,lfd.Entgelt)

  • /3Q0 (PV-AN-Anteil,lfd.Entgelt)

  • NTZV - Netto, ZV-Umlage Arbeitnehmer
    Die Verwendung dieser Summenlohnart ist analog zur /ESV(BÜZ-Erhöhung SV Auszahl.), allerdings enthält sie die arbeitnehmerfinanzierten ZV-Umlagen, soweit sie im Rahmen der Bruttoüberzahlung erstattet wurden. Diese finden sich in der Lohnart /28I (ZV-Uml. Regelentg. AN).
    Die Aufspaltung in die /ESV und /EZV (BÜZ-Erhöhung ZV Auszahl.) erfolgt, um eine unterschiedliche Verarbeitung im Rahmen einer Niederschlagung zu ermöglichen. Während die durch die Niederschlagung gewährte Bruttolohnart gewöhnlich sv-pflichtig sein wird und somit der zurückgehaltene /FSV(BÜZ-Forderung SV)-Topf an den Mitarbeiter erstattet werden kann, sind ohne Rechtsgrund erhaltene Bezügebestandteile grundsätzlich nicht zv-pflichtig, sodass eine Ausschüttung des /FZV(BÜZ-Forderung ZV)-Topfes in diesem Fall nicht erfolgen soll.
  • SWNO- Schalterlohnart für individuelle Deaktivierung der Bruttoüberzahlung
    Im Standard ist hier die Schalterlohnart OBSN(BÜZ - Ausschalten) zugeordnet.
  • SWPG- Schalterlohnart für Ausschaltung der Prüfung der Pfändungsgrenze
    Im Standard ist hier die Schalterlohnart OBSG(BÜZ - Keine Prüf.Pfän.gr.) zugeordnet.
  • SWMS- Schalterlohnart für Ausschaltung der Prüfung der Tilgungsmasse
    Im Standard ist hier die Schalterlohnart OBSM(BÜZ - Keine Prf.TilgMasse) zugeordnet.






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Length: 5545 Date: 20240523 Time: 082736     sap01-206 ( 77 ms )