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OHADPF105 - Anschriften anlegen
TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency CL_GUI_FRONTEND_SERVICES - Frontend ServicesDiese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
In diesem Arbeitsschritt können Sie Adressen im System ablegen, die Sie häufig bei der Abwicklung von Pfändungen benötigen:
- Adressen von Gerichten
- Adressen von Gläubigern
- sonstige Adressen für Korrespondenz (z.B. die Adressen von Anwälten)
Neben der Postanschrift können Sie weitere Daten für die Kommunikation ablegen (z.B. Telefax, Internet-Mail etc.).
Legen Sie für jede Adresse (von Gerichten, Gläubigern usw.), die Sie benötigen, einen Eintrag an. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Wählen Sie Neue Einträge.
- Geben Sie im Feld Text einen erläuternden Text für jede Adresse ein.
- Markieren Sie einen Eintrag und wählen Sie die Ikone Adresse.
- Sie gelangen auf das Bild Adresse bearbeiten.
- Geben Sie die genauen Daten der markierten Adresse ein und wählen Sie Übernehmen.
- Sichern Sie Ihre Daten.
Für jede Adresse, die Sie in der Sicht Anschriften über Adressverwaltung
speichern, vergibt das System einen eindeutigen Schlüssel. Wenn Sie anschließend eine
Pfändung im System anlegen, können Sie im Infotyp Pf. D Pfändung/Abtretung (0111) über folgende Felder auf die genannten Schlüssel zugreifen:
- Gerichtsschlüssel
- Gläubigerschlüssel
- Korrespondenzschlüssel
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Length: 2015 Date: 20240523 Time: 082935 sap01-206 ( 30 ms )