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OHADSVC15 - Notwendige Aktivitäten

OHADSVC15 - Notwendige Aktivitäten

General Data in Customer Master   Addresses (Business Address Services)  
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Ab 01.01.2006 gilt ein neues Berechnungsverfahren für weitergezahlte laufende Bezüge während des Bezugs von Sozialleistungen (§23c SGB IV).

In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Einstellungen notwendig sind, um die SV-Beitragsberechnung im SAP-System einzurichten.

Informationen zum SV-rechtlichen Hintergrund finden Sie im Dokument §23c SGB IV.

Eine ausführlichere Beschreibung der Einstellungen im SAP-System finden Sie in der Release-Information SV-Freiheit von laufenden Bezügen bei Sozialleistungen.

Zur Entscheidung, ob beitragspflichtige Einnahme nach §23c SGB IV vorliegt, werden folgende Informationen benötigt:

  • kalendertägliche Höhe der (Netto-)Sozialleistung

  • Vergleichsnetto

Netto aus laufenden Bezügen, das der Mitarbeiter ohne Abwesenheit gehabt hätte
  • Vollmonats-Arbeitgeber-Zuschuß zur Sozialleistung

Zuschuß, der gezahlt worden wäre, wenn der Sozialleistungsbezug im ganzen Abrechnungsmonat vorliegt.
  • Vollmonats-Arbeitgeberleistung

Laufende Bezüge, die trotz Sozialleistungsbezug im ganzen Abrechnungsmonat weitergezahlt worden wären.

Diese vier Entscheidungs-Parameter werden in den Stammdaten über Infotyp 0014 oder 0015 vorgegeben.

Als Vorlage können folgende Muster-Lohnarten verwendet werden:

  • Kalendertäglich Höhe der Sozialleistung

M470 Kranken(tage)geld täglich
M471 Mutterschaftsgeld täglich
M472 Erziehungsgeld täglich
  • Vorgabewert für Vergleichsnetto

M480 Vergleichsnetto
  • Vorgabewerte für Vollmonats-Zuschüsse

M481 AG-Zuschuß Krankengeld Vollmonat
M482 AG-Zuschuß Mutterschaftsgeld Vollmonat
M483 AG-Zuschuß Erziehungsgeld Vollmonat
  • Vorgabewerte für Vollmonats-Arbeitgeberleistung

M484 AG-Leistung Krankengeld ohne AG-Zuschuß
M485 AG-Leistung Krankengeld mit AG-Zuschuß
M486 AG-Leistung Mutterschaftsgeld
M487 AG-Leistung Erziehungsgeld

Da für Mutterschutz eine vereinfachte Betrachtung durchgeführt wird (siehe Release-Information), ist die Vorgabe der Lohnarten M480 und M482 in diesem Fall nicht notwendig.

Die Lohnarten für die kalendertägliche Höhe der Sozialleistung müssen in jedem Fall vorgegeben werden.
Die drei übrigen Parameter könnten im Prinzip auch in einer Fiktivrechnung ermittelt werden.
Es wurden entsprechende Fiktivläufe ausgeliefert. Diese sind jedoch im Standard deaktiviert, da es sich lediglich um Muster-Fiktivläufe handelt.

Eine ausführliche Beschreibung der Fiktivläufe finden Sie in der Dokumentation Ermittlung der Entscheidungsparameter über Fiktivläufe

Unbedingt notwendige Aktivitäten

Folgende Aktivitäten müssen in jedem Fall durchgeführt werden, um eine korrekte Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen:

  1. Zuordnung der Abwesenheiten zur Art der Sozialleistung
    Die Zuordnung der Abwesenheiten zur Art der Sozialleistung erfolgt im System über die Bewertungsregeln in Tabelle V_T5D0A.
    Bewertungsregeln für den Zeitraum des Sozialleistungsbezugs müssen ab 1.1.2006 den entsprechenden Sozialleistungen zugeordnet werden.
    In der Standardauslieferung sind die relevanten Bewertungsregeln bereits im Feld "Art der Sozialleistung" entsprechend gekennzeichnet.
    Gleichen Sie die Einträge der Tabellen
  • V_T554L

  • V_T554C

  • V_T5D0A

  • T5D0C

mit dem Standardmandanten ab.
Eine Übersicht über die geänderten und neuen Einträge dieser Tabelle finden Sie in der Dokumentation Neue und geänderte Tabelleneinträge

Falls Sie eigene Bewertungsregeln verwenden, ergänzen Sie mit Gültigkeit ab 1.1.2006 in Tabelle V_T5D0A die Zuordnung der relevanten Bewertungsregeln zur Art der Sozialleistung. Das bisher verwendete Kennzeichen "SV-frei" wird dabei durch die Zuordnung zur Art der Sozialleistung ersetzt.

  1. Kennzeichnung der Zuschüsse zur Sozialleistung
    Zuschüsse zur Sozialleistung (z.B. Zuschuß zum Mutterschaftsgeld, Krankengeldzuschuß) müssen in der Beitragsberechnung als solche erkannt werden. Daher ist es erforderlich, dass die Beträge der Zuschüsse in speziellen technischen Lohnarten vorliegen und die Zuschußlohnarten selbst nicht als beitragspflichtiges Entgelt gekennzeichnet sind.
    Alle Zuschüsse zu relevanten Sozialleistungen, die über die Abrechnung zur Auszahlung kommen, müssen ab 1.1.2006 zusätzlich in folgende technische Lohnarten fließen:
  • /3Z1,,AG-Zuschuß Krankengeld

  • /3Z2,,AG-Zuschuß MutterschGeld

  • /3Z3,,AG-Zuschuß Erziehungsgeld

Manuelle Erfassung von Zuschüssen:
Falls Zuschüsse über Infotyp 0014 oder 0015 manuell erfasst werden, können die neuen technischen Lohnarten erzeugt werden, indem die entsprechenden Benutzerlohnarten in der Tabelle T512W ab 1.1.2006 in der Verarbeitungsklasse 47 mit der Ausprägung H geschlüsselt wird und die entsprechende neue technische Lohnart als Basislohnart (0.te abgeleitete Lohnart) eingetragen wird.
In der Standardauslieferung wurde die Schlüsselung der folgenden Musterlohnarten entsprechend geändert:
  • M450 Zuschuß Mutterschaftsgeld

  • M460 Zuschuß Krankengeld

  • M461 Zuschuß Krankengeld

Zuschußberechnungen im SAP-Standard:
  1. Automatische Berechnung des Krankengeldzuschusses:
    Bei den Musterlohnarten für den Krankengeldzuschuß (M460, M461) ist in Tabelle T512W ab 1.1.2006 die technische Lohnart /3Z1 als abgeleitete Lohnart eingetragen. Falls der Krankengeldzuschuß über die Standardregel D005 berechnet wird, erfolgt damit ab 1.1.2006 automatisch die Erzeugung der notwendigen technischen Lohnart /3Z1.
    Falls Sie die Zuschußberechnung entsprechend der Berechnung in der Regel D005 in einer eigenen Regel durchführen, erweitern Sie die Regel entsprechend und ergänzen Sie die technische Lohnart /3Z1 als abgeleitete Lohnart bei den erzeugten Lohnarten für den Krankengeldzuschuß.
    Weitere Einzelheiten zu Änderungen beim Muster für die Krankengeldzuschußberechnung im Schema D000 finden Sie in der Dokumentation
    Änderungen bei der Krankengeldzuschußberechnung
  2. Automatische Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld:
    Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld durch die Funktion DOZMG wird automatisch die Lohnart /3Z2 erzeugt.
Anpassung weiterer Zuschußberechnungen:
Falls Sie eigene Zuschußberechnungen einsetzen müssen Sie sicherstellen, dass der Betrag des Zuschusses in die entsprechende technische Lohnart einfließt.
  1. Lohnarten für die Vorgabe der Sozialleistung
Beim Vorliegen einer Abwesenheit außerhalb Lohnfortzahlung mit Bezug von Sozialleistung muß ab 01.01.2006 die Höhe der Netto-Sozialleistung (kalendertäglicher Wert) über eine Lohnart in den Stammdaten aufgegeben werden.
Dazu können die Musterlohnarten
  • M470 (Kranken(tage)geld täglich)

  • M471 (Mutterschaftsgeld täglich)

  • M472 (Erziehungsgeld täglich)

verwendet werden
  1. Abgleich des Abrechnungsschemas
    Gleichen Sie das Abrechnungsschema mit den geänderten SAP-Abrechnungsschemen entsprechend der Detailbeschreibung ab.
    Unbedingt notwendig sind die Ergänzungen im Teilschema DTGZ bzw im Teilschema DOT0 für die Abrechnung im öffentlichen Dienst.
    Die weiteren Ergänzungen sind nur notwendig, falls Sie die Entscheidungsparameter über Fiktivläufe ermitteln wollen.
    Einzelheiten zu den Änderungen im Abrechnungsschema finden Sie in der Dokumentation
    Abgleich des Schemas D000 bzw.
    Abgleich des Schemas D100

Nicht unbedingt notwendige Aktivitäten

  1. Definition weiterer Arten von Sozialleistungen.
    Im Standard werden die Sozialleistungen
  • Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung Kind

  • Krankentagegeld aus privater KV

  • Verletztengeld, Verletztengeld bei Verletzung Kind

  • Übergangsgeld

  • Versorgungskrankengeld

zusammengefaßt. Je nachdem, ob der Arbeitgeber Zuschuß zahlt oder nicht kann dafür eine der Sozialleistungsarten
  • A Krankengeld ohne Arbeitgeberzuschuß

  • D Krankengeld mit Arbeitgeberzuschuß

verwendet werden. Eine weitere Aufteilung dürfte in der Regel nicht notwendig sein.

Falls Sie dennoch eine weitere Unterscheidung durchführen möchten, können Sie eigene Sozialleistungsarten in View V_T5D4N (Arten von Sozialleistung) anlegen.
Sie benötigen dann für die SV-Beitragsberechnung einen eigenen Satz von Lohnarten. Die Bedeutung dieser Lohnarten können Sie über V_T5D4F (Lohnarten für die Beitragsberechnung §23c) für Ihre neue Sozialleistungsart festlegen. Diese Lohnarten werden dann in der SV-Berechnung analog zu den technischen Lohnarten der vier Standard-Sozialleistungsarten behandelt.
Um mit einer kundeneigenen Lohnart für die kalendertägliche Sozialleistung eigene Fiktivläufe anzustoßen, können Sie eine entsprechende Fiktivlaufsteuerung für die Sozialleistungs-Art über View V_T5D4FL (Eigenschaften der Fiktivlaufsteuerungen §23c) erzeugen.






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Length: 13047 Date: 20240520 Time: 230234     sap01-206 ( 146 ms )