Ansicht
Dokumentation
OHADT596J01 - Lohnarten für Steuerbrutto in EF 23
RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases ABAP Short ReferenceDiese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
Ab dem Berichtsjahr 2000 sind in der Personalstandstatistik im Feld EF23U2 die steuerpflichtigen Bruttobezüge im Berichtsmonat (einschl. Altersteilzeitzuschlag und vermögenswirksamer Leistung, ohne Einmalzahlungen) in vollen DM anzugeben (wenn Feld EF 10 = 1-3, 5, 6). Hier pflegen Sie die Lohnarten, die in diesen Wert einfließen sollen.
Die zugrundeliegende Regelung befindet sich in Anlage 15 zur Datensatzbeschreibung der Personalstandstatistik. Demnach können neben den Grundbezügen/-Vergütungen/-Löhnen, Familienkomponenten, besonderen Zulagen und vermögenswirksamen Leistungen auch Mehrarbeitsvergütungen oder andere Zuschläge enthalten sein. Einmalzahlungen (wie z.B. Urlaubsgeld, Abschlagszahlungen), Kürzungen, Nachzahlungen oder Einbehaltungen (Rückforderungen) für Vormonate bleiben unberücksichtigt.
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten zu ihren steuerpflichtigen Bruttobezügen für ihre Teilzeittätigkeit noch Aufstockungsleistungen. Diese Leistungen sind mit dem steuerpflichtigen Teil der bruttowirksamen Beträge zusammen nachzuweisen.
Als Summenlohnart muß 'EF23' verwendet werden.
Die erforderlichen technischen Lohnarten (/57A, /611 und /612) wurden bereits SAP-seitig über Tabelle T596I gepflegt.
Geben Sie hier nicht etwa das laufende Steuerbrutto (Lohnart /106) ein, weil dieses auch über Rückrechnungen entstandene Lohnbestandteile aus Vormonaten enthalten kann. Diese sollen jedoch laut Anlage 15 zur Datensatzbeschreibung nicht berücksichtigt werden. Geben Sie stattdessen diejenigen Primärlohnarten ein, die ins Gesamtbrutto und ins laufende Steuerbrutto einfließen.
Pflege der Lohnarten
Fill RESBD Structure from EBP Component Structure General Material Data
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
Length: 1919 Date: 20240520 Time: 221902 sap01-206 ( 53 ms )