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OHBEN1149 - Arbeitgebersparbeitragsregelungen definieren

OHBEN1149 - Arbeitgebersparbeitragsregelungen definieren

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In diesem Schritt verwenden Sie Regelungen, um die vom Arbeitgeber für Arbeitgeberleistungspläne des Mitarbeiters gezahlten Sparbeiträge festzulegen. Sie nehmen dies für jede Arbeitgebersparbeitragsregelungsvariante für jeden Plan vor.

Sie können den Sparbeitragsbetrag und die Sparbeitragsgrenze auf eine der folgenden Arten festlegen:

  • Als einen vom Mitarbeiter beigetragenen Festbetrag oder Betrag pro Einheit
  • Als einen Prozentsatz des Mitarbeitergehalts oder des Arbeitnehmersparbeitrags
Wenn die Sparbeiträge vom Gehalt abhängig sind, wird das tatsächliche Gehalt als Grundlage für die Ermittlung von Abzügen verwendet. Das Arbeitgeberleistungsgehalt wird dagegen als Grundlage für die Berechnung von Sparbeiträgen außerhalb der Abrechnung verwendet, z.B. in Auswertungs- und Kostenübersichten.
  • Arbeitgebersparbeiträge können auf Vorsteuer-, Nachsteuer oder Vor- und Nachsteuer-Arbeitnehmersparbeiträgen basieren.
  • Sie können in einer einzelnen Regelung unter Verwendung von Sequenznummern mehrere Arbeitgeberzuordnungsregelungen für einen Arbeitnehmersparbeitrag definieren. Weitere Informationen zur Arbeitgeberzuordnung finden Sie in der SAP-Bibliothek (Personalwirtschaft → Personalmanagement → Verwaltung (PA-BN) → Arbeitgeberleistungsverwaltung → Fallstudien → Arbeitgeberabgleich).
Selbst wenn Sie in der Regelung nur einen einzelnen Arbeitgebersparbeitrag definieren, müssen Sie dennoch eine Sequenznummer eingeben. Wenn Sie in einer einzelnen Regelung mehrere Arbeitgeberzuordnungsregeln definieren, müssen Sie für jeden Arbeitgebersparbeitrag eine andere Sequenznummer eingeben (die Reihenfolge der Nummerierung ist irrelevant).
Wenn Ihr Unternehmen für mehrere Sparbeiträge ein komplexeres Customizing erfordert, müssen Sie unter Umständen einen User-Exit implementieren.
  • Wenn Sie eine Sparbeitragsgrenze als Prozentsatz des Grundgehalts oder des Arbeitnehmersparbeitrags definieren und der Ergebniswert des Berechnungsstichtags Null ist (wenn z.B. das Gehalt Null ist), ist die Grenze null Währungseinheiten und keine Arbeitgebersparbeiträge werden gezahlt.
  • Die Rundung wird auf der Grundlage der Periode durchgeführt, die in der Variante gesetzt ist und in dieser Sicht ausschließlich zu Informationszwecken angezeigt wird. Werte werden zunächst für diese Periode berechnet und anschließend gerundet.

Im Standardvermögenbildungsplan gleicht der Arbeitgeber die Arbeitnehmersparbeiträge mit einem bestimmten Prozentsatz ab. Die Arbeitgebersparbeitragsvariante ERCO mit dem Kriterium Alter ist für den Plan definiert. In der der Variante zugeordneten Parametergruppe sind die beiden Altersgruppen AGE1 und AGE2 enthalten. Daher sind für die Variante ERCO zwei Regeln eingerichtet:






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   General Material Data  
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Length: 3997 Date: 20240520 Time: 173648     sap01-206 ( 67 ms )
Altersgruppe MB-Alter AG-Abgleich
AGE1 00-39 30% des Bruttogehalts
AGE2 40-99 40% des Bruttogehalts