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OHIC0371 - UVG-Betriebsteile und Beitragssätze pflegen

OHIC0371 - UVG-Betriebsteile und Beitragssätze pflegen

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In diesem Arbeitsschritt legen Sie die Betriebsteile an, die Ihnen von der SUVA zugeordnet wurden. Sie überprüfen, welche Betriebsteile für welche UVG-Gruppierungen vorhanden sein müssen, und pflegen die Beitragssätze für den Berufsunfall, den Nichtberufsunfall sowie die NBU-Zusatzversicherung.

Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen zur Berechnung der UVG-Beiträge erfüllt sein:

  • Sie haben im Infotyp Sozialversicherung (0036) den Mitarbeiter dem internen Betriebsteil Büro bzw. Betrieb zugeordnet.
  • Der Mitarbeiter gehört aufgrund seiner organisatorischen Daten zu einer gültigen Abrechnungseinheit UVG/NBUZ, der wiederum eine Gruppierung UVG zugeordnet ist. Unterschiedliche Gruppierungen UVG entsprechen verschiedenen Gefahrenklassen im Sinne der SUVA.

Es sind nur dann mehrere Abrechnungseinheiten UVG/NBUZ notwendig, wenn nach dem Bonus-Malus-Prinzip für Mitarbeiter desselben internen Betriebsteils (z.B. Betrieb) aufgrund ihres unterschiedlich hohen Unfallrisikos unterschiedliche Beitragssätze gelten.

Weitergehende Informationen zu Abrechnungseinheiten finden Sie im IMG-Schritt Abrechnungseinheiten pflegen.

Sie beschäftigen Mitarbeiter in zwei unterschiedlichen Personalteilbereichen A und B. Die Mitarbeiter sind denselben Betriebsteilen zugehörig, wobei die Mitarbeiter in Personalteilbereich B einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als diejenigen in Personalteilbereich A. Für die Mitarbeiter in Personalteilbereich B gilt folglich eine höhere Schadensklasse. Diese Konstellation bilden Sie durch verschiedene Abrechnungseinheiten UVG/NBUZ ab, die wiederum als Attribut unterschiedliche Gruppierungen für UVG haben. Über diese Abbildung steuert das System die Prozentsätze der für den jeweiligen Mitarbeiter abzuführenden Versicherungsbeiträge.

Geben Sie im Detailbild den Schlüssel für den neuen SUVA/UVG-Betriebsteil ein. Pflegen Sie anschliessend im Übersichtsbild den Text für den neuen SUVA-Betriebsteil.

Im Detailbild geben Sie den jeweiligen abzuziehenden Prozentsatz für den Arbeitnehmer - unterschieden nach Geschlecht - und/oder den Arbeitgeber ein.

Gemäss den Reglements der SUVA existieren nur die beiden internen Betriebsteile A (Betrieb) und Z (Büro). Der Mitarbeiter wird dem internen Betriebsteil auf der Stammdatenebene zugeordnet.

Unabhängig von den Regelungen der SUVA können Sie nunmehr über die Abrechnungseinheiten Mitarbeitern innerhalb eines internen Betriebsteils verschiedene Beitragssätze zuordnen. So können beispielsweise für Kadermitarbeiter andere Bedingungen gelten als für andere Angestellte.






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Length: 3109 Date: 20240601 Time: 234646     sap01-206 ( 38 ms )